Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 11 (1894)
- Issue
- 44 (2.11.1894)
- Date
- 1894-11-02
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
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WrprrrettWltzL MochensürrM Seite 8L1 Nr. 44 starker und dienstliebender Mannweiber ging die Geburt erst glücklich »on statten, aber mit derselben erwuchs auch schon dem in den Windeln liegenden jungen, katholischen Männervereine die Sorge, woher ein Local zu nehmen sei, um so recht unter sich den wissenschaftlichen Berathungen und Studien obliegen zu können, beziehungsweise sür oen wichtigen Lebensgang und erhabenen Beruf sich vollkommen auszubildeii. Doch auch dieser Sorge ward der junge Verein recht bald enthoben. Denn schuf Gott das Haserl, so wächst auch schon das Raser«. Herr Förster stellte seines Sohnes Neubau ganz bereitwilligst zur Lerfügung und recht zahlreich sah man die schwarzen Brüder im Abenddunkel, scheue Blicke nach rechts und links werfend, als ob sie kein reines Gewissen hätten, dahin pilgern. Zwei Jahre sind seit dieser Zeit veronnen, aus dem ehrsamen Hausirer und Herbergsvater, welcher sich zu Beginn in der süßen Hoffnung wiegen mochte, auf diese Weise so recht gute Geschäfte zu machen, ist nun ein bankerotter Schnittwaarenhändler geworden und sollen die Passiven so ziemlich beträchtliche sein. Im ersten Momente war es Jedem unbegreiflich, woher in so verhältnißmäßig kurzer Zeit so beträchtliche Passiven gekommen, nachdem aber vor einigen Tagen durch eine gerichtliche Hausdurchsuchung ganze Massen Waaren zu Tage gefördert worden sind, hat sich das Rüthsel gelöst und die Nächstenliebe und Ehrlichkeit des christlichsocialen Herbergsvaters im hellsten Lichte erscheinen lass'n. Förster hat, um allen Consequenzen seiner christlich-socialen Handlungsweise zu entgehen, im Gefängnisse zu Gabel seinem Leben selbst ein Ende gemacht. Unwillkürlich drängt sich nun wieder die Frage aus, woher und auf welche Weise erhielten die ehr- und tugendsamen Bildungsvereinler den Wind, daß dieselben einige Wochen vor Zusammenbruch des Förster'schen Geschäftes — gleich den Ratten, welche das sinkende Schiff verlassen — ihre Herberge verließen und im Gasthause des Herrn Hab enicht sich einlogirten? Vielleicht bringt die nächste Zukunft auch über diese Frage noch Antwort. Bei der ganzen Sache dauert uns nur der hochwürdige Herr Pfarrer Puma. Läuft dieser überaus wahrheitsliebende Manu alle Wochen so und so vielmal irlls Vereinshaus, um feinen bildungsbedürstigen Zuhörern vielleicht Rath und Unterweisungen zu ertheilen, wie am besten die Juden und Socialdemokraten vertilgt und die Liberalen vernichtet werden könnten und nun macht der Herbergsvater seinem Lehrherren einen solchen Sch. doch Pardon, vielleicht waren dem ehemaligen ehrsamen Hausirer die Worte eines geistlichen Herrn, die derselbe in der constiluirenden Versammlung so salbungsvoll gebrauchte, zu sehr im Sinne geblieben: „Wissen Sie, meine Herren, wen ich am meisten haste, wen ich am meisten verachte? Die Juden!!!" Deutsche Culturtriiger. Der berüchtigte Leist, der Kanzler des Deutschen Reiches in Kamerun, ist wegen seiner Unthaten dieser Tage vor einem Disciplinargericht in Berlin gestanden. In welcher Weise dieser deutsche Beamte in Afrika die „Cnltur" verbreitet hat, welcher die deutsche Colonialpolitik angeblich dienen soll, hat die Anklage des Auswärtigen Amtes ganz deutlich auseinandergesetzt. Aus dieser amtlichen Darlegung geht hervor, daß am 15. December 1893 auf Befehl des Angeklagten zwanzig Weiber mit einer gedrehten Flußpferdpeitsche öffentlich ausgepeitscht winden. Die Weiber wurden über eine eiserne Cementkifte gelegt, festgehalten, und nachdem der Angeklagte gerufen: „Zeug'runter!", wurden den Weibern die Hüftentücher abgenommen, so daß sie vollständig entblößt waren. Alsdann erhielten die Weiber auf Befehl des Angeklagten fünf bis zehn Hiebe mit einer gedrehten Flußpserdpeitsche. Diese Procedur, führt die Anklage aus, muß als eine äußerst brutale und rohe bezeichnet werden. Es steht dem Angeklagten sehr schlecht an, wenn er ries: „Zeug 'runter!" Wenn man Männer entblößen läßt, um sie zu züchtigen, so ist dies zu tadeln. Geradezu brutal und roh ist es aber, von Weibern zu verlangen, daß sie sich entblößen sollen. Disciplinarstrafen sind allerdings in Ländern, wo die Cultur aus einer so niedrigen Stufe steht, wie in Kamerun, erforderlich, Prügelstrafe ist jedoch zweifellos unstatthaft, sie wird an der ganzen westafrikänischen Küste nicht angewendet. Die Anklagebehörde behauptet, daß die Auspeitschung der Weiber am 15. December 1893 die unmittelbare Ursache des Aufstandes war. Ich gebe ja zu, daß Zündstoff bereits unter den Dahomey-Soldaten, weil sie keine Löhnung bekamen, vorhanden war. Es war unter Anderem das Gerücht verbreitet, der deutsche Kaiser habe die Löhnung geschickt und Leist halte die Gelder vor, die unmittelbare Ursache des Ausstandes war aber zweifellos die Auspeitschung. Jedenfalls war der Angeklagte nicht befugt, eine solche Maßregel anzuordnen. Dem Angeklagten wird ferner zum Vorwurf gemacht, daß er sogenannte Psandweiber, das sind Weiber, welche die Männer behufs Leistung einer Sicherheit verpfänden, im Gefängnisse des Gouverneurhauses unlergebracht und des Nachts sich zur Ausführung eines Nationaltanzes und zur Ausübung unzüchtiger Handlungen habe holen lassen. Es wird ihm ferner zum Vorwurf gemacht, daß er sogar einen Marincofficier über Nacht bei sich behielt, um diesem Gelegenheit zu geben, mit den Pfandweibern unzüchtige Handlungen vorzunehmen. Eines Nachts hat Dr. Balle n t i n ein furchtbares Geschrei, aus - dem Gefängnisse komme d, wo die Psandweiber untergebracht waren, gehört. Dr. Ball ent in hat nach der Ursache des Geschreies geforscht und nun gesehen, wie der Diener Leist's drei Pfandweiber gewaltsam wegschleppte. Diese Brrualüäten har Leist mir einigen abgeschmackten Ausreden beschönigen wollen. Er gibt zu, daß er die Weiber mit einer geflochtenen Flußpferdpeitsche (die einem sogenannten Ochsenziemer ähnlich sieht, nur daß mit diesem Instrument die Schläge noch bedeutend schmerzhafter sein müssen) schlagen ließ, aber er findet die Maßregel weder roh noch brutal. Er hatte alle Strafen bereits angewendet, die Auspeitschung war daher das einzige Mittel, welches noch angewendet werden konnte, um die Weiber zum Arbeiten anzuhalten. Daß er die Psandweiber (Weiber, die von den Eingeborenen als Pfand gelassen werden) mißbraucht und seinen ganz europäischen Gelüsten dienstbar gemacht hat, sei gar nicht merkwürdig; das sei sein gutes Recht. Das Schmachvolle dieser deutschen Heldenthaten wird noch gesteigert durch das Unheil, das die Tisciplinarkammer darüber gefällt hat. Sie hat in der Auspeitschung der Weiber keine Ueberschreitung der Amtsbefugnisse des Angeklagten erblickt und ihn nur wegen des „Umganges" mir den Pfandweibern der Verletzung der amtlichen Pflichten schuldig befunden. Das Urtheil über jenen Menschen, der die Weiber ohne Recht und ohne Ursache öffentlich peitschen ließ, sie zu schamlosen Gelüsten mißbraucht hat, und Alles in einer unglaublich rohen und brutalen Weise, ist folgendermaßen ausgefallen: Der Angeklagte ist in ein anderes Amt mit demselben Range zu versetzen, den er bisnun innegehabt hat. Die Strafe ist die Verkürzung seines Diensteinkommens um ein Fünftel seiner bisherigen Bezüge. Die Brutalikäten in K a m e r u rr kennzeichnen den sittlichen Gehalt der deutschen Colonialpolitik ziernlich genau, aber das Urtheil des Berliner Gerichtshofes, der nur aus Beamten bestand, spricht auch das Urtheil über den moralischen Verfall der deutschen Beamtenschaft. Die Nichtsnutzigkeiten des Leist sind nichts Anderes als deutsche Beamtensitten. Ein Mufter-Antisemit Der Name des Schustermeisters Karl Nagel spielte bei den antisemitischen Affairen und Ausschreitungen der Wiener Schuster wiederholt eine gkwisie Rolle, insbesondere auch bei den zur Berühmtheit gelangten „Schusterprocessen". Nun stand der Genannte vor dem Bezirksgerichte Alsergrund (Adjunct Dr. H ö rn es) als Kläger, um von seinem Berufs gen offen Leopold Markl für eine ihm angeblich widerfahrene Schmach Satisfaction zu verlangen. Seine Klage behauptet nämlich, Mark! habe ihn auf offener Straße wegen einer Schuld an eine Lederhandlung zur Rede gestellt und „Schuft" genannt. Der Angeklagte brachte vor, er sei vor langer Zeit bei einem Lederhändler aus bloßer Gefälligkeit für Nagel gutgestanden. Dieser wolle aber nichts bezahlen und so solle nun er, Geklagter, als Bürge für die Schuld aufkommen, obwohl er selbst ein armer Teufel sei. Richter (zum Kläger): Jst's richtig, daß Herr Mark! vor langer Zeit für Sie gut stand? — Nagel: Ja . . . aber das Hab' ich zu zahlen und nicht er. Richter: Haben Sie schon seither gezahlt? — N ag et: Das nicht, aber ich werde ... Richter: Ich werde... aber wann? Es ist sonderbar, nichts zu zahlen, aber den Gutsteher aus Freundschaft dann zu klagen! Zahlen Sie lieber, anstatt die Zeit mit Proceßsühren zuzubringen. Da Nagel eine sonderbare Miene zur Schau trug, setzte der Richter fort: Ja, ja! Wer solche Klagen einbringt, der muß sich's dann gefallen laffen, wenn er bei Gericht Derartiges zu hören bekommt. Den Ausdruck „Schuft" bestritt der Angeklagte entschieden, weshalb sichNagel auf die Zeugenschaft eines seiner Gehilfen berief, welcher dieses incriminirte Wort auch wirklich gehört