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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1894-11-02 · 44 (2.11.1894) · page 4

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
11 (1894)
Issue
44 (2.11.1894)
Date
1894-11-02
Page
– (sequence 4)
Language
German
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Drsterrelchlphr WorhrnschrM Nr. 44 k 8: £ i I z \ k Seite 846 nicht, weil die jüdischen Hausirer factisch arme Teufel sind, die unter größten Entbehrungen zu leiden haben, bei den clericalconservalioen Parteien deshalb nicht, weil die jüdischen Hausirer ihren religiösen Pflichten schon am Samstage Genüge geleistet. Darf man aber nach den bisher gemachten Erfahrungen der Erwartung Raum geben, daß sich Jemand finden wird, der sich der hart bedrängten, von zwei Fronten ins Kreuzfeuer genommenen jüdischen Hausirer annehmen wird? Es muß dies schier bezweifelt werden, sind es doch nur jüdische Hausirer, um deren Existenz es sich handelt. Ja, wird man sagen, warum wehren sich die jüdischen Hausirer nicht ihrer Haut, warum lassen sie ihre Stimme nicht ertönen, sind sie ja auch Menschen. Darauf diene die Antwort, daß sie in dieser Richtung alles Nöthige und Erforderliche gethan, ohne aber irgendwo Succurs gefunden zu haben. Bor Jahren schon, als die Hetze gegen die Hausirer begonnen, haben sie durch den Abgeordneten der Stadt Wien, Dr. Kopp, nahezu 500 Petitionen von ebensovielen Gemeinden Oesterreichs dem Abgeordnetenhause überreichen lassen. Diese Petitionen sind nicht einmal zur parlamentarischen Behandlung gelangt, sie sind in Verstoß gerathen und existiren nicht. Wohl geht der Zug der Zeit darnach, den kleinen Mann, die schwächeren Existenzen zu stützen, und es wird doch keinen geben, der es bestreiten wollte, daß die Hausirer nicht auch zu den kleinen Männern, zu den schwachen Existenzen zu zählen sind. Allein sie besitzen den Makel der jüdischen Geburt und da geht wieder der noch stärkere Zug der Zeit, die Juden bors eoueoar3 zu stellen, wenn es gilt, sich ihrer anzunehmen und ihnen hilfreich unter die Arme zu greifen. Eduard Beer. Ludwig Koffuth und dir Iudrn- Emanripation in Ungarn. Von Dr. Isidor S ch w a r tz. Wir haben in unserem Artikel „Zur Vorgeschichte derReception der jüdischen Religion in Ungarn" (Nr.42d.J.dieserZeitschrift) die Bewegung geschildert, welche die ungarische Judenheit seit dem denkwürdigen Reichstage von 1843/44 ergriffen hatte und wir haben ebendort den vollen Wortlaut des Rundschreibens vom 23. September 1847 mitgetheilt, welches im Namen der Israeliten Ungarns und der partium adnexarum von der Pester israelitischen Cultusgemeinde in Bezug auf die Frage der Emancipation veröffentlicht wurde. Diese Bestrebungen hatten jedoch im Jahre 1848 keinen Erfolg, wie dies durch die berühmten dreißig Gesetzartikel, welche das Fundament der repräsentativen Verfassung Ungarns bilden, bewiesen wird. Im § 1 des Gesetzartikels XX vom Jahre 1848 wird die unitarische Religion für recipirt erklärt, während der Juden in den erwähnten Gesetzen überhaupt keine Erwähnung geschieht. Was ist der Grund dieser Erfolglosigkeit der Bestrebungen der ungarischen Judenheit gewesen? Wie soll man es verstehen, daß das erste ungarische Ministerium, dessen Seele Ludwig Kossuth, der glühende Vorkämpfer für Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit gewesen, die Emancipation der Juden gesetzlich nicht inarticulirt hat? Der Grund für diese traurige Thatsache ist nicht in dem Umstande gelegen, als wenn das erste ungarische Ministerium die Frage entsprechend den Grundsätzen der Gerechtigkeit und Humanität zu lösen nicht gewillt gewesen wäre, sondern in dem historischen Factum, daß es gegenüber der damals entstandenen judenfeindlichen Bewegung (deren Nest der Sitz des Reichstages Preßburg gewesen ist) ohnmächtig war, daß es angesichts der judenfeindlichen Stimmung im Hause der Abgeordneten beim besten Willen nicht die erforderliche Macht hatte, um die Emancipation durchzusetzen. Niemand hat dies so bedauert, als der tödtliche Feind aller Geburts- und Standesprivilegien, Ludwig Ko ssuth, durch deffen glänzende agitatorische Beredsamkeit und beispiellose Popularität das ungarische mittelalterliche feudale System begraben wurde. Wie wenig das erste ungarische Ministerium und speciell Ko ssuth auch nur der leiseste Vorwurf treffen kann, daß sie ihre Pflicht nicht erfüllt hätten, dies soll durch die folgenden Zeilen zur Evidenz erwiesen werden. Nur wenige erleuchtete Geister hatten den Muth, zu jener Zeit die Emancipation der Juden zu fordern, als Ko ssuth dieselbe in seinem Blatte »Pesti Hirlap“ mit größter Entschiedenheit urgirte. Im Jahre 1843 wurde zu Pest ein israelitischer Handwerkerverein gegründet, K o s s u t h brachte in seinem Organ die Nachricht von der Constituirung des Vereines und knüpfte folgende redactionellc Bemerkung an diese Nachricht: „Wir würden es wahrlich für eine sehr betrübende und die menschlichen Gefühle in kein schönes Licht setzende Erscheinung erachten, wenn Diejenigen, welche gegen die Gleichberechtigung der Juden bisher stets damit zu argumentiren beliebten, daß die Juden weder Ackerbau noch Handwerke betreiben wollen, jetzt damit kommen sollten, daß die Juden nunmehr Andere auch vom Handwerke zu verdrängen im Begriffe sind! Jene begeisterten, strebsamen Männer, welche den Verein gegründet haben, sie mögen sich durch solches Gerede nicht entmuthigen lassen. Sie dürfen es bezweifeln, daß sie — wenn sie dahinstreben, daß ihre Glaubensgenossen durch Ausübung der bürgerlichen Berufszweige sich mit der Gesellschaft, in der sie leben, vereinigen sollen — einen gewichtigen Schritt zu dem von allen Guten Ähnlichst gewünschten Zeitalter gemacht hoben, in welchem bei Ertheilung der bürgerlichen Rechte nicht gefragt werden wird, an welchem Orte wir Gott unseren Herrn verehren'"). Als in der 21. Districtual-Sitzung des Preßburger Reichstages vom 11. December 1847 anläßlich der Berathung des Gesetzentwurfes über die Naturalisation von clericaler Seite zum dritten Paragraphen dieses Entwurfes der Antrag gestellt worden war, daß der zu Naturalisirende zu einer recipirten Religion gehören müsset), da wurde der Antrag von Ko ssuth mit großer Energie bekämpft und es ist sicherlich das Werk seiner Beredsamkeit gewesen, daß dieser reactionäre Antrag mit einer Stimme Mehrheit verworfen wurde. Auch in der 24. Reichstagssitzung am 27. Jänner 1848 wurde der Antrag (diesmal mit großer Majorität) abgelehnt. Bei Verhandlung des § 39 des Gesetzentwurfes über die Städte in der Districtualsitzung vom 19. Februar 1848 wurde seitens des Abgeordneten Bohus von Arad der Antrag eingereicht, daß das Wahlrecht von dem Erfordernisse der Zugehörigkeit zu einer recipirten Religion unabhängig sein solle. Ko ssuth wußte, daß dieser Antrag angesichts der judenfeindlichen Stimmung der Ständetafel angenommen zu werden keine Aussicht habe und stellte daher den modificirten Antrag, daß den städtischen Vertretungskörpern das Recht zustehen solle, einzelnen würdigen Juden das Wahlrecht zu ertheilen. Er begründete diesen Antrag damit, daß es ungerecht wäre, jenen Juden, welche sich um das Gemeinwohl besondere Verdienste erworben hätten, das Wahlrecht nur deshalb nicht zu ertheilen, weil sie Gott an einem anderen Orte verehren. Schließlich verlangte er die Abstimmung über seinen Antrag. Derselbe wurde aber nur von 18 Comitaten und der Grafschaft T o p o l y a unterstützt, während 29 Comitate, Croatien und die Districte gegen den Antrag stimmten^). Die scandalösen judenfeindlichen Demonstrationen des Pöbels von Preßburg wurden von Niemandem so derb und schonungslos gebrandmarkt, als von K o s s u t h. An ihn wandte sich während der berüchtigten Plünderungen im Judenviertel der damalige Oberrabbiner von Preßburg um Schutz, denn der Reichstag wurde schon nach Pest verlegt, nur Ko ssuth war noch mit einigen Juraten in Preßburg geblieben. Er empfing den Rabbiner mit aller Achtung und gab seiner Entrüstung über das Geschehene unverhohlen Ausdruck. „Die Schande falle auf Diejenigen zurück" — sprach er — „die die Hetze arrangirt haben. Denn sie ist arrangirt worden, um die junge ungarische Verfassung zu compromittiren. Seien Sie übrigens versichert, ehrwürdiger Herr Rabbiner, daß ich das Meinige gethan habe, um das aufgehetzte Gesindel zurückzuhalten. In Begleitung der Juraten und mehrerer Patrioten habe ich die Plünderer persönlich zurückgejagt und manchem Uebel Einhalt geboten'"). Man wundere sich nicht, daß angesichts dieses Verhaltens des Pöbels und gegenüber den Vorurtheilen der Majorität des ’t „Pesti Hirlap“ Nr. 9 vom Februar 1643. 0 Welchen Rückschritt die Annahme dieses Antrages in Bezug auf die Juden bedeutet hätte, lehrt ein Blick auf Gesetzartikel XXIX: 1840. 3) Nach der Beiwerfung des Antrages urgirte er die Schaffung eines allgemeinen Gesetzes, daß die Religion in Bezug auf Rechte und Pflichten keinen Unterschied begründen könne. „Es schmerzt den Menschen" — so sprach er — „wenn er sieht, daß das Gebiet der Freiheit stets größer wird und nur das jüdische Volk von demselben ausgeschlossen ist. Aber das Boruriheil ist vorhanden und mit der Blindheit desselben kämpfen, wie der Dichter sagt, selbst die Götter vergeblich". 4) „EgyentösSg“, Jüdisch-confessionelles Wochenblatt (in ungarischer Sprache) Nr. 12 Jahrgang 1894 p. 4.

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