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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1894-11-02 · 44 (2.11.1894) · page 3

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
11 (1894)
Issue
44 (2.11.1894)
Date
1894-11-02
Page
– (sequence 3)
Language
German
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Nr. 44 Orstrrrrdtzilchr Wochrnschrist Seite 845 werke, Zuckerfabriken, Bergwerke und Ziegeleien, Knochenstampfen und Kalköfen, Leinenbleichen und Schleifereien, er erzeugt Käse und Butter, Faßdauben und Theer, Hobel und Kisten so gut wie Dampfmaschinen. Schindeln und Papier und versteht sich überdies vorzüglich auf das Bankgeschäft. In Mähren besitzen 145 Privatpersonen nahezu den vierten Theil des ganzen Kronlandes. Sie besitzen 31 Fabriken. 84 Spiritusbrennereien, 88 Mühlen, 132 Bierbrauereien, 112 Brettsägen, 147 Ziegeleien, mehrere Bergwerke, zahlreiche Kalköfen, Hochöfen, Glashütten, Blechwalzwerke, Eisenwerke, Eisengießereien und 209 Schlösser. Das Olmützer Erzbisthum allein besitzt 1 Fabrik, 11 Bierbrauereien, 8 Spiritusbrennereien, 10 Mühlen, 17 Brettsägen, 5 Ziegeleien, einige Eisenwerke und 23 Schlösser. Aehnlich liegen die Verhältnisse in Schlesien. In B ö h m e n besitzen 362 Personen Zusammen nahezu 28 Percent des ganzen Landes. Die Geistlichkeit und die Großgrundbesitzer haben zusammen mehr als fünfzehnhundert große industrielle Etablissements, ferner 6 Cur- und Badeanstalten, 662 Schlösser und 83 Palais. Nicht gerechnet sind die Beamten-, Arbeiter¬ und Jagdhäuser, die Meierhöfe, Villen, Stadthäuser, die Einkünfte aus der Viehzucht und die sonstigen ungeheuren Schätze, Bibliotheken, Gemäldegalerien, Waffensammlungen rc. In Galizien gehören nahezu 40 Percent des Bodens dem landtäflichen Großgrundbesitz an. Bon sämmtlichen Großgrundbesitzungen Oesterreichs gehören 62*/2 Percent dem Adel, 203/4 Percent Bürgerlichen, 9V4 Percent der Geistlichkeit an. Diese Ziffern reden eine deutliche Sprache. Dem gegenüber wird von den Antisemiten immer und immer wieder nur der eine Name Rothschild genannt. Es gibt kaum ein halbes Hundert Juden in Oesterreich, die Millionäre sind. Aber diese wenigen Reichen tragen mit offenen Händen zur Linderung der allgemeinen Noth bei, während die hochadeligen Großgrundbesitzer bei allen Anlässen, wo sich die öffentliche Mildthätigkeit bekunden soll, durch ihre Abwesenheit glänzen. In seiner Festpredigt gelegentlich der Lueger-Feier in der Kirche sagte P. Latschka: „Zur Gottesliebe gehört auch wahre Nächstenliebe. Wenn der Mensch nicht nur an sich, sondern auch an seinen Nächsten denkt, dann werden die Christen näher zusammenkommen, dann wird der Sinkende eine rettende Hand finden." Bis nun haben die Latifundiensclaven von Seite der adeligen Großgrundbesitzer wenig von dieser Nächstenliebe gemerkt und die Hungerlöhne, welche diesen Arbeits-Sclaven von Seite ihrer frommen, christlich-socialen Arbeitgeber bewilligt werden*), zeigen keine Spur von der christlichen Nächstenliebe, welche man — den Juden predigt. Prinz Liechtenstein sollte die christlich-sociale Idee seinen eigenen Standesgenossen predigen und bei seinen nächsten Angehörigen versuchen, die Lehren des Christenthums ins Leben einzuführen. Dir Hausirer im Kreuzfeuer. Wien im November. Die Legislative beschäftigt sich gegenwärtig mit zwei Gesetzentwürfen, welche für das Hausirwesen und die Hausirer von tief einschneidender Bedeutung sind. Der eine, nämlich der Gesetzentwurf betreffs Regelung des Hausirwesens, hat die Tendenz. das Terrain für die Hausirer wesentlich einzuschränken. Größere Städte, Bade- und Luftcurorte, ja ganze Länderstriche sollen ihnen verboten, ebenso soll der Vertrieb einer großen Reihe , von Maaren untersagt sein. *) Auf dem Gute der Pater Benedictiner in Tejnka erhalten die ständig beschäftigten Arbeiter 50 kr. pro Tag; die bei weitem größere Zahl der nicht ständig beschäftigten nur 24 bis 36 kr. für die Feldarbeiten; im Stift Strakow erhalten ständige männliche Arbeiter bei einer Arbeitszeit von 4 Uhr Früh bis 8 Uhr Abends 12 fl. monatlich. Außerdem beziehen sie auch ein Deputat, und zwar: ein Beet zum Anbau von Kartoffeln, 5 Meter Brennholz und 7 Centner Kohle pro Jahr. Für eine Nachtwache am Felde erhalten sie separat zehn Kreuzer. Der Geldwerth des Jahreslohnes eines männlichen Arbeiters beträgt höchstens 170 Gulden. Die nichtständigen Arbeiter, respective Arbeiterinen, die die eigentlichen Feldarbeiten verrichten, erhalten höchstens 36 Kreuzer pro Tag. Uebertretungen gegen diese Bestimmungen werden, wenn dieser Entwurf zum Gesetze geworden, nicht der Judicatur der Gewerbebehörden, sondern der Ahndung durch die Strafgerichte unterstehen. Schließlich wird die Erlangung eines Hausirpatents aufs Aeußerste erschwert. Nun kommt noch der zweite in Behandlung stehende Gesetzentwurf, welcher sich wohl nicht direct mit dem Hausirwesen beschäftigt, aber immerhin geeignet erscheint, die Hausirer aufs Empfindlichste zu treffen. Dem Abgeordnetenhause wurde nämlich gleich zu Beginn der Saison ein Gesetzentwurf, betreffend „die Regelung der Sonn- und FeiertagsruheimGewer bebetriebe", zur parlamentarischen Behandlung unterbreitet. Dieser Gesetzentwurf besagt im Artikel XI: „Die Vorschriften über die Sonntagsruhe im Handelsgewerbe finden auch auf den dem Productionsgewerbe zustehenden Verschleiß seiner Maaren, soweit dieser Verschleiß nicht auf Grund des Artikels VI, beziehungsweise VII besonders geregelt wird, ferner auf das Feilbieten im U m h e r z i e h e n (§ 60 der Gewerbeordnung) und aus den Marktverkehr Anwendung". Diese Gesetzesbestimmung richtet sich direct gegen die jüdischen Hausirer. Diese feiern als Juden den Sabbath und werden nun behindert sein, auch die Sonntage zur Ausübung ihres Gewerbes auszunützen. Das Drakonische dieser Maßregel wird erst dann klar, wenn erwogen wird, daß gerade der Sonntag für den Hausirer von größter Bedeutung ist. Der Kundenkreis der Hausirer recrutirt sich z. B. in Wien aus den ärmeren und mittleren Bevölkerungsschichten, welche am Sonntage über Geld, das sie am Vortage für Arbeitslöhne empfingen, verfügen und demgemäß in der Lage sind, ihre kleinen Bedürfnisse beim Hausirer zu besorgen. Der Sonntag hat besonders in den Sommermonaten für den Hausirer eine hohe Wichtigkeit. Die ganze Woche über ruht sein Geschäft, Sonntags findet er die Parteien in den Sommerfrischen daheim und macht sein Geschäft, welches ihn für den Entgang während der Woche entschädigen muß. Die jüdischen Hausirer befinden sich demnach in einem Kreuzfeuer, der Angriff auf dieselben geschieht von zwei Fronten und sie werden demselben leider erliegen. Der Gesetzentwurf, betreffend die Regelung der Sonn- und Feiertagsruhe im Handelsgewerbe, befolgt angeblich eine sociale und religiöse Tendenz. In beiden Richtungen aber trifft er die Hausirer ungerecht. Social sind sie die Aermsten unter den armen Gewerbetreibenden. Wir hatten in der „Oesterreichischen Wochenschrift" wiederholt Veranlassung, uns mit dem traurigen Los der Hausirer zu beschäftigen und das Elend, das unter diesen Gewerbetreibenden herrscht, zu schildern, halten es daher für überflüssig, Allbekanntes zu wiederholen. Bemittelte oder wohlhabende Hausirer gibt es thatsächlich nicht, sondern nur arme, die mit schwerer Noth das Dasein fristen und sich in kümmerlichster Weise ernähren. Es ist daher ungerecht, sie in der Ausübung ihres Gewerbes einzuengen. Was die religiöse Seite der Hausirfrage betrifft, so feiern die jüdischen Hausirer den Sabbat und es wäre eine schreiende Ungerechtigkeit, sie zwingen zu wollen, auch noch einen zweiten Tag der Woche, den Sonntag, zu feiern. Wohl wird man einwenden, daß sich die Sonntagsruhe auch gegen die arischen Hausirer wendet. Wir beklagen dies, glauben aber, daß sich für diese schon ein Ventil finden wird; endlich werden die arischen Hausirer nur eben am Sonntage in der Ausübung ihres Geschäftsbetriebes behindert, nicht aber, wie die jüdischen Hausirer, an zwei Tagen der Woche, dem Samstag und Sonntag. Ein Gebot der Gerechtigkeit und des Rechtes wäre es, den jüdischen Hausirern, die am Samstage der socialen und confessionellen Pflicht der eintägigen Ruhe in der Woche nachgekommen sind, den Sonntag zur Ausübung ihres Geschäftsbetriebes frei zu geben. Allein der Sachlage nach darf man sich keinen Illusionen hingeben und muß leider darauf gefaßt sein, daß über das Recht der jüdischen Hausirer zur Tagesordnung übergegangen werden wird. Für die deutschliberale Partei böte sich bei Berathung und Beschlußfassung der beiden erwähnten Gesetzentwürfe Gelegenheit, ihre liberalen Principien zum Durchbruch gelangen zu lassen und sie dürfte hiebei auf einen nennenswerten Widerstand kaum stoßen; bei den socialistifch angehauchten Parteien

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