Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 11 (1894)
- Issue
- 43 (26.10.1894)
- Date
- 1894-10-26
- Page
- – (sequence 8)
- Language
- German
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Seite 830 Vrstrrreichische Wochrnschttst Nr. 43 Diese Verfügung ist eine zweiseitige und es wäre ein großer Fehler, Beides zu verwechseln. Es ist dort nicht blos davon die Rede, wie die Christen zum Judenthum übertreten können, sondern auch davon — was für die Juden viel wichtiger ist, woraus wir nicht verzichten können —, wie der Jude in eine andere Confession übertreten kann, d. h. es sind die Regeln des Austrittes sestgestellt. Die jüdische Consession ist nach dem Jnslebentreten des G.-A. UH: 1868 die einzige anerkannte Confession, bei welcher der Uebertritt noch nicht geregelt ist, so daß es keine Abhilfe dagegen gibt, wenn auf ein unmündiges Kind ohne Wissen der Eltern die paar Tropfen Waffer daraufkommen. Diese Vorlage gibt auch uns die Garantie, welche bereits alle Confessionen in Ungarn genießen, daß ihre Anhänger nur unter jenen Garantien rechtsgiltig austreten können, welche das Gesetz bietet, und daß mit der Jnarticulirung dieser Verfügung selbst das scruvulöseste katholische Gewissen nicht in Gegensatz stehen kann; in dieser Beziehung berufe ich mich auf den Herrn Abgeordneten Todor, dessen katholische Gewissensreinheit Niemand in Zweifel ziehen wird, der im Unterrichts-Ausschusse erklärt hat, daß er, obgleich er in Folge seines katholischen Standpunktes nicht acceptiren könne, daß ein Christ zum Judenthum übertreten dürfe, doch jenen Theil der Vorlage, welche den Uebertritt von der jüdischen zur christlichen Religion regelt, in seiner Gänze annimmt. Demjenigen, dessen religiöses Gewissen durch die Möglichkeit des Uebertrittes von der christlichen zur jüdischen Confession verletzt wird, erwidere ich, daß hier nicht von der Gestattung des Uebertrittes im Gesetze die Rede ist. Davon kann keine Rede sein, denn der Staat hat kein Recht, dies zu verbieten und auch nicht die Macht, es zu verhindern. Ein solches Verbot hat auch keinen Sinn nach der gestern erfolgten Annahme eines Gesetzes, laut welchem Jeder sich zu jener Religion bekennen kann, welche seiner Ueberzeugung entspricht und"welches die Consessionslosiqkeit erlaubt. Wenn wir trotz aller Vernunft das Verbot des Uebertrittes aufrechthalten, so würde daraus nur folgen, daß der Katholik, der Jude werden will, erst für einen Tag confessionslos werden muß und erst, dann Jude werden kann. Eine so deutliche Aufforderung zum Ausspielen des Gesetzes aufrechtzuhalten, das entspricht der Würde der Gesetzgebung nicht. (Lebhafte Zustimmung rechts und auf der äußersten Linken.) Es ist ja auch sonst klar, daß die Auffassung einer Confeffion nicht maßgebend sein kann, wenn es sich um ein interconfessionelles Gesetz handelt. Wenn die Katholiken sagen, die Taufe sei ein unabwischbares Sacrament — was sie nur für die Katholiken sagen können und ich weiß nicht, mit welchem Rechte sie wünschen, daß auch der Unitarier nicht zur jüdischen Religion übertreten dürfe —, so könnte ich mich auf etwas Anderes berufen. Es gibt eine orthodox-jüdische Auffassung, laut welcher der Jude seine Religion nicht wechseln kann, ja, der getaufte Jude wird als todt erklärt und die Verwandtschaft betrauert ihn. als hätte man ihn begraben. Welch homerisches Gelächter würde nun hier im geehrten Hause entstehen, wenn ich fordern würde, es möge auf Grund dieser religiösen Auffassung im Gesetze festgestellt werden, daß man in dem Falle des Uebertrittes eines Juden das erbrechtliche Verfahren einleiten und sein Vermögen den Erben ausfolgen müsse. Und doch würde ich dies sagen können, wenn ich den Standpunkt einnehmen würde, daß bei der Schaffung der Staatsgesetze die Ueberzeugung der Confessionen maßgebend sei. (Lebhafte Zustimmung rechts.) Während der kirchenpolitischen Debatten war oft von der religiös-moralischen Basis der Gesellschaft die Rede. Ich gestehe aufrichtig, daß ich nicht diesen Standpunkt einnehme. Ich kenne nur eine Moral: die gemeinsame menschliche Moral. (Lebhafte Zustimmung rechts und auf der äußersten Linken.) Was gerecht ist und dem Gesetze der Nächstenliebe entspricht, ist moralisch, aus welcher religiösen Ueberzeugung immer es entspringe. Was im Gegensätze zur Gerechtigkeit und Nächstenliebe steht, kann keinerlei religiöse Sanction moralisch machen. (Lebhafte Zustimmung rechts und auf der äußersten Linken.) Doch mache ich dies nicht zum Gegenstände der Discuffion. Ich nehme den Ausdruck „religiös-moralisch" an und lege nur darauf Gewicht, daß nie moralisch sein kann, was im Gegensätze zur Gerechtigkeit stebt. Deshalb kann nicht eine Ueberzeugung zur Basis der Moral dienen, welche uns verhindert, anderen Confessionen gegenüber gerecht zu sein und uns veranlaßt. anderen Confessionen zu verweigern, was wir für die unsrige fordern. Ich bitte das geehrte Haus, den Beschlußantrag des Herrn Minister-Präsidenten anzunehmen. (Lebhafte Zustimmung.) Hierauf ergriff Abgeordneter Moriz Mezey das Wort. Redner sagte Folgendes: Obwohl ich weiß, daß meine Rede in diesem Hause überflüssig ist. will ich mit Rücksicht darauf, daß die Frage nicht in diesem Hause entschieden wird und daß ich betreffend die Frage einen speciellen Standpunkt einnehme, einige Bemerkungen machen. Unter den Einwendungen, welche gegen die Reception der Juden vorgebracht werden, sind nur zwei, welche in Betracht kommen. Die eine ist der ultraliberale Standpunkt, der die Institution der rccipirten Religionen überhaupt nicht aufrechterhalten wissen will. Mit diesem Standpunkt, welchen Redner für den rein liberalen anerkennt, will er nicht polemisiren. Ein solch' platonischer Liberalismus hat jedoch keinen Nutzen, denn er besieht darin, daß er den Juden die Reception verweigert, aber nicht beantragt, daß die bisher in Ungarn herrschende kirchenpolitische Situation verschwinde, daß die Institution der recipirten Confessionen überhaupt aufgehoben werde. *Wenn man dies nicht thun will, wenn man, wie behauptet wird, kein Provisorium schaffen will, dann ist es doch gleich, ob sechs oder sieben recipirle Confessionen existiren. Als Zweites wurde gegen die Reception vorgebracht, daß die jüdische Religion keine entsprechende Organisation hat. Redner wolle, da sich diesbezüglich sein Vorredner bereits geäußert, diese Einwendung nicht näher erörtern. Redner hält die Reception und die Organisation für zwei von einander ganz verschiedene Fragen. Redner verweist dann auf die Reception der griechisch-orientalischen Kirche, welche wohl deutlich bewies, daß die Organisation keine Vorbedingung für die Reception ist und daß es nicht nothwendig sei, daß die recipirte Confession eine einheitliche Organisation habe. Dieselbe Gerechtigkeit und Würdigung erbitten auch die Juden. Redner spricht dann über jene Auffassung, welche sich darin äußert: die Reception anzunehmen, daraus jedoch die auf den Uebertritt Bezug habende Verfügung auszulassen. Diesbezüglich stimme er mit dem Grafen Ferdinand Zichy überein, nämlich die ungarischen Juden vor der geschminkten Puppe zu bewahren. Es sei hier nicht nur vom Uebertritt der Christen zum Judenthume, sondern auch vom Uebertritt der Juden zum Christenthume die Rede. Die diesbezüglichen Verhältniffe welche die Juden selbstverständlich in erster Reihe interessiren, sind absolut nicht geordnet. Die Juden befinden sich noch heute in der Lage, daß, wenn ein minderjähriges Kind ohne Wissen der Eltern mit einigen Tropfen Wasser getauft wird, es dagegen keine Abhilfe mehr gibt. Das vorliegende Gesetz bietet den Juden die Garantie, welche alle anderen Confessionen bereits besitzen. Redner betont dann, daß der Etaat kein Recht und auch nicht die Macht dazu habe, den Austritt aus einer Religion zu verhindern. Ein solches Verbot hätte auch angesichts des gestern genehmigten Gesetzentwurfes über die freie Religionsausübung keinen Sinn, speciell da es sich in diesem Falle nur um eine Ausspielung des Gesetzes handeln würde, indem der Betreffende, der zum Judenthum übertreten will, zuerst confessionslos und dann Jude würde. (Zustimmung rechts und auf der äußersten Linken.) Redner äußert sich hierauf über die Ansichten einzelner Israeliten, den Uebertritt zum Christenthum betreffend, und geht dann auf die Besprechung der so oft betonten religiös-sittlichen Basis über. Er — Redner — kenne nur eine Moral: die gemeinsame menschliche Moral. (Lebhafte Zustimmung rechts und auf der äußersten Linken.) Redner acceptirt den Ausdruck religiös-sittlich und legt blos auf das Eine Gewicht, daß Dasjenige, was mit der Gerechtigkeit im Widerspruch steht, nicht moralisch sein kann, und deshalb glaubt er, daß zur Grundlage der Moral eine solche Ueberzeugung nicht dienen kann, welche uns hindert, anderen Confessionen gegenüber gerecht zu sein, und ihnen das zu verweigern, was wir für unsere Confession fordern. Redner bittet, den Antrag des Ministerpräsidenten anzunehmen. (Lebhafter Beifall.) Das Abgeordnetenhaus acceptirte hierauf den Beschlußantrag des Ministerpräsidenten, den Gesetzentwurf über die Reception der Juden unverändert an das Magnatenhaus zurückzusenden, mit einer an Einstimmigkeit grenzenden Majorität. Mit Ausnahme von vier oder fünf Mitgliedern der Nationalpartei erhob sich das gesammte Haus für den Antrag.