Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 11 (1894)
- Issue
- 43 (26.10.1894)
- Date
- 1894-10-26
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
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Nr. 43 Vrstrrrrichifche Wochrnschrkst Seite 829 und die Glaubenssätze der Israeliten kennen zu lernen mich bemühte, nichts in ihren Lehrbüchern fand, was ich als Katholik in den Lehrbüchern meiner Religion nicht gefunden hätte. Wenn Zelotismus und Uebereifer -einzelner Schwärmer auf ein Gebiet geführt, welches vor der Kritik des nüchternen Verstandes nicht besteht, so ist dies auch bei uns vorgekommen. Wir können es ihnen doch nicht verübeln, daß sie ihren Glauben für den besten, allen anderen überlegenen halten; es würde ja sonst ihrem Glauben die moralische Basis fehlen. Man sagt immer wieder, daß sie keine Organisation haben. Meines Wissens gibt es zwar eine kleine Schattirung, deren Organisation vielleicht nicht die vollkommenste ist, aber der größte Theil besitzt entschieden ein Organisationsstatut. Das Organisationsstatnt der Congreßgemeinden bildet das mit Genehmigung des Königs im Jahre 1868 entstandene, welches die Gemeinden, deren Organisation und Wirkungskreis, die Gemeindedistricte, den Wirkungskreis des von den Districtspräsidenten gewählten Präsidenten der Landeskanzlei feststellt, durch den die Regierung mit den einzelnen Gemeinden verkehrt. Auch die Orthodoxen haben eine mittelst Ministerin!. Erlasses vom Jahre 187l geregelte Organisation, laut welcher fie die Verbindung zwischen der Regierung und den einzelnen Gemeinden durch eine siebengliederige Commission, beziehungsweise deren Präsidenten aufrechterhalten. Die Status guo-Gruppe hat zwar kein allgemein festgestelltes Organisationsstatut, aber dem Cultusminister ist das Recht Vorbehalten, bei der Constituirung jeder Gemeinde die Bewilligung zu ertheilen oder zu verweigern. Status guo-Gemeinden gibt es kaum 50, während die Zahl der Cvngreß-Gemeinden etwa 200, die der Octhodoxen- Gemeinden etwa 250 beträgt. 50 gegenüber besitzen also 450 Religionsgemeinden ein Organisationsstatut. Man bringt ferner vor, der Unterschied erstrecke sich zwischen ihnen nicht blos auf die Organisation, sondern auch auf die Dogmen. Das ist ein wesentlicher Jrrthum. Der Unterschied zwischen ihnen ist kein dogmatischer, sondern rein nur ein ritueller, er besteht darin, daß Einzelne strenger an den äußeren Normen ihres alten Glaubens festhalten und in ritueller Beziehung den Anforderungen der Zeit nicht Nachkommen wollen. Daß der Unterschied darin liegt, beweist ver Umstand, daß die Status guo- und die Congreß-Gemeinden wechselseitig dieselben Rabbinen anstellen und daß die Kinder der Angehörigen beider Organisationen ohne jeden kirchlichen Dispens oder jede besondere Bewilligung heiraten können. Bei der Beurtheilung der Frage, ob die Israeliten für die Reception reif sind und ob sie sie verdienen, können nur religiöse Gesichtspunkte maßgebend sein. Die ganze Frage der Reception muß sich darum drehen, ob die Juden glaubenstreu und religiös sind. Blicken wir doch in die Vergangenheit zurück, in welcher die Juden Verfolgungen, der Verachtung, dem Spott ausgesetzt waren, weil sie ihrer Religion treu blieben, während das einfache Ablegen derselben sie glücklich und den übrigen Bewohnern des Landes vollkommen gleich gemacht hätte. Wo finden wir eine religiösere Confession als die jüdische? Hätten sie sich nicht mit so eisernem Willen an ihre religiöse Ueberzeugung geklammert, so hätten sie durch den Uebcrtritt leicht Alles vermeiden können, was ihnen so viel Bitterniß verursacht hat. (Zustimmung.) Wenn wir wollen, daß sie sich mit der Nation verschmelzen und Eins mit ihr seien, geben wir ihnen all das, was wir jeder anderen Confession geben, denn wir können ihre volle Hingebung nur dann fordern, wenn wir sie vollkommen recipiren. (Zustimmung rechts.) Es wurden aber auch Argumente vorgebracht, welche gar nicht ernster Beachtung werth sind, so z. B., daß sie ja in der Lage find, sich mit der ungarischen Nation zu verschmelzen, daß ihnen ja der Uebertritt freistehe. Allein, geehrtes Haus, damit wird ja ein in religiöser Hinsicht unmoralisches Princip ausgesprochen. Denn was fordert man damit? Daß Jemand für materiellen Gewinn seine religiöse Ueberzeugung hingebe. Auf die Widerlegung eines solchen Motivs kann ich mich nicht einlassen. (Zustimmung rechts.) Ich will nur anführen, daß es in Europa einzelne Staaten gibt, in welchen die Israeliten den anderen Confessionen völlig gleichgestellt sind und Reciprocität genießen. In jenen Ländern hat man keineswegs die Erfahrung gemacht, daß die Reception der jüdischen Religion zum Schaden, zum Ruin der christlichen Confeffion geführt hätte. Doch von all dem abgesehen, fordert das große Princip des Humanismus, daß wir sie als Menschen behandeln, da wir Alle gleich sind, ob Israeliten, Katholiken oder Andersgläubige. Wir haben uns nur Eines vor Augen zu halten: ob jene Confessionen nicht solche Principien befolgen, welche dem Bestände und der Entwicklung des Vaterlandes, der Nation verderblich werden könnten. Und weil ich nicht sehe, daß die israelitische Confession, sei es in ihren Glaubenslehren, sei es in ihren Handlungen, Solches anstreben würde, nehme ich den Antrag des Herrn Minister-Präsidenten an. (Lebhafte Zustimmung rechts.) Moriz Mezei: Geehrtes Haus! Obgleich ich weiß, daß es eigentlich überflüssig ist, daß ich hier das Wort nehme, bitte ich, mir schon mit Rücksicht darauf, daß diese Frage nicht blos in diesem Hause entschieden wird, zu gestatten, daß auch ich von jenem speciellen Standpunkte, welchen ich gegenüber dem Nuntium des Magnatenhauses der Natur der Sache nach einnehme, wenn auch nur kurz mich äußere. (Hört! Hört!) Unter den Einwendungen, welche gegen die Reception der jüdischen Confession vorgebracht wurden, halte ich nur zwei für solche, welche in Betracht kommen können und in Betreff welcher ich mich veranlaßt fühle, mich zu äußern. Hört! Hört?) Der eine ist der ultraliberale Standpunkt, welcher die Institution der recipirten Confessionen überhaupt nicht aufrechthalten will und daher die Reception einer neuen Confession nicht wünscht. Mit diesem Standpunkte polemisire ich nicht. Ich anerkenne, daß dies der rein liberale Standpunkt ist. Nur haben wir wenig Nutzen von einem so platonischen Liberalismus, welcher die Reception der jüdischen Religion aus deren Kosten verweigert, aber nicht weiter geht und nicht beantragt, daß die bisher in Ungarn bestandene, gesetzlich entwickelte kirchenpolitische Lage, die Institution der recipirten Confessionen überhaupt aufgehoben werde und so ein Provisorium schaffen würde, welches nur der israelitischen Confession zum Nachtheil gereichen würde. Wenn wir schon ein Provisorium schaffen wollen, ist es meiner Ansicht nach ganz Alles eins, ob es 6 oder 7 recipirte Confessionen im Lande gibt. Das zweite Argument gegen die Reception ist. daß die jüdische Confession keine entsprechende Organisation besitzt. Darauf hat schon mein geehrter Herr Vorredner geantwortet, indem er nachwies, daß die jüdische Confession eine Organisation besitzt. In diese Frage lasse "ich mich also nicht ein, weil ich mich viel zu weitläufig äußern müßte, um das geehrte Haus darüber zu informiren, wasdie Organisation der jüdischen Confession betrifft. Ich stehe aber aus dem Standpunkte, daß die Reception und die Organisation zwei von einander unabhängige Fragen sind, die ich nicht gern mit einander vermengen möchte. Ich will nicht aus der Geschichte der confessionellen Receptionen das Beispiel der Protestanten anführen: denn Jene haben in ganz anderer Weise, mit den Waffen in der Hand sich die Anerkennung errungen; sondern ich will mich auf das neueste Beispiel der Organisation berufen. Die Reception der griechisch-orientalischen Kirche wurde mit den Gesetz-Artikeln XXVII: 1790 und X: 1792 festgcstellt; die Organisation wurde mit dem Gesetz-Artikel XX: 1848 angeordnet und im Jahre 1868 inarticulirt in der Weise, daß, trotzdem eine Confeffion recipirt worden, dennoch zwei kirchliche Organisationen inarticulirt wurden. Ich ziehe daraus den Schluß, daß nach dem geschichtlichen Zeugniffe der ungarischen Gesetzgebung es keine Bedingung der Reception ist, daß die zu recipirende Kirche schon organifirt sei; es ist ferner keine Bedingung, daß die zu recipirende Confeffion eine einheitliche Organisation habe. Dieses Reckt, diese Billigkeit nehmen auch die Israeliten für sich in Anspruch. Noch will ich mich mit einer Auffassung beschäftigen, die auch in diesem Hause zum Ausdruck gekommen und welche die Reception zwar annimmt, jedoch die auf den Uebertritt bezügliche Verfügung streichen will. In dieser Beziehung muß ich erklären, daß dies der einzige Punkt sei, in welchem ich mit dem Grasen Ferdinand Zichy übereinstimme, daß man nämlich den ungarischen Juden keine Gliederpuppe anbieten soll. In dem gegenwärtigen Zustande der kirchenpolitischen Gesetzgebung, namentlich nach dem G.-A, IM: 1868 ist das, was früher möglich gewesen, nicht mehr möglich. Nach dem heutigen Standpunkte der Gesetzgebung bedeutet die Reception ohne Gegenseitigkeit nicht die Anerkennung, sondern das Gegentheil. Was die auf den Uebertritt bezügliche Verfügung betrifft, möchte ich die Aufmerksamkeit der Betreffenden auf das Folgende hinlenken.