Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 11 (1894)
- Issue
- 43 (26.10.1894)
- Date
- 1894-10-26
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/3020846-3021007-3021051--03966-3028129- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Nr. 43 Vrsterrrdtzlphr WmtzrnschrM Seite 827 mir daher ohne weitere Motivirung einen Beschlußantrag einzubringen : das Abgeordnetenhaus möge aussprechen, es halte die Vorlage in dem von ihm bereits angenommenen Texte unverändert aufrecht und beschließt, den Entwurf behufs verfassungsmäßiger Verhandlung und gefälliger Zustimmung dem Magnatenhause zu übersenden. (Lebhafte Zustimmung rechts.) Graf Karl Pongraez: Geehrtes Haus? Um meinen Standpunkt gegenüber dem neuerdings zur Verhandlung gelangten Gesetzentwürfe über die Reception unserer israelitischen Mitbürger klarzulegen. bin ich gezwungen, die zwei Cardinalpunkte dieses Entwurfes von einander gesondert zu besprechen; ich werde daher vorerst meine Meinung über die Reception im Allgemeinen, dann über den Uebertritt vom Christenthum zum Judenthum äußern. (Hört!) Die Reception der israelitischen Confession ist auch nach meinem Erachten nichts weiter als die gesetzliche Sanction längst bestehender Rechtsverhältnisse. Das einzige beachtenswerthe Argument, welches man gegen die Reception ins Feld führen könnte, ist: daß die Judenschaft in Secten zerfalle, keine einheitliche Organisation besitzt, mithin dem Beispiele der übrigen bereits recipirten Confessionen nicht nachzukommen und ihre Organisationsstatuten nicht vorzulegen vermag. Doch daß dem so ist, daran tragen unsere israelitischen Mitbürger keine Schuld. (Zustimmung.) Wie wir Alle wissen, besaß einst die jüdische Nation eine einheitlich organisirte Kirche, deren Angelegenheiten eine mächtige Sedria lenkte. Ihre Hohenpriester hatten beinahe fürstliches Ansehen. Nach dem Falle Jerusalems verlor die jüdische Nation ihr Vaterland, zerstreute sich in der ganzen Welt und war durch viele Jahrhunderte der Gegenstand der bedauernswürdigsten Verfolgung und Unterdrückung. Unter diesen Verhältnissen waren Diejenigen unter den Juden noch glücklich zu nennen, denen es gegönnt war, in unscheinbaren Bethäusern in kleinem Kreise ihrem Gott zu dienen; von einer Organisirung konnte demnach damals keine Rede sein. Im Jahre 1867 gelangten zwar die in unserem Vaterlande ansässigen Israeliten in den Besitz sämmtlicher politischen Rechte, die Zeit jedoch bis heute scheint nicht ausreichend gewesen zu sein, um die im Laufe vieler Jahrhunderte eingeschlichenen Abweichungen zu regeln, die verschiedenen Secten zu vereinigen und eine einheitliche Organisirung zu schaffen. (Zustimmung.) Ich glaube, geehrtes Haus, daß wir keiner der recipirten Confessionen Unrecht zufügen und die Interessen des Staates nicht schädigen, wenn wir im Hinblick auf das oben Borgebrachte unseren israelitischen Mitbürgern zur definitiven Organisirung noch Zeit gönnen und die Reception der mosaischen Confession gesetzlich sanctioniren. Hiedurch werden die bestehenden Verhältnisse nicht alterirt, Niemanden wird ein Schaden zugefügt und es wird nur der gerechten Ambition unserer israelitischen Mitbürger Rechnung getragen. (Beifall.)' Gern folge ich der erhabenen Lehre meines Glaubens, die gebietet, mit Brod nach Jenem zu werfen, der nach uns mit Steinen warf, das heißt Demjenigen Gutes zu erweisen, der uns Böses zufügte, und ich will mich ob der vielen Abzugrufe und sonstigen Insulten, die mir und meinen Principiengenossen durch israelitische Mitbürger im verflossenen Frühjahr auf der Straße und im Wege der Presse zugefügt wurden, dadurch rächen, daß ich hiemit erkläre, der gesetzlichen Jnarticnlirung der Reception meiner israelitischen Mitbürger mit voller Seele zuzustimmen. (Beifall.) Geehrtes Haus! Es würde mich herzlich freuen, wenn ich meine Rede mit dieser Enunciation schließen könnte (Große Heiterkeit. Rufe: Hört!), leider kann ich das nicht thun, da der Gesetzentwurf eine Bestimmung enthält, der ich als guter Christ, so lange ich lebe, nicht beistimmen werde, nämlich jene, wonach von nun an der Uebertritt der Christen zum mosaischen Glauben gestattet wird. (Großer Lärm.) Als ich aus der geehrten liberalen Partei austrat, geschah dies weder ans Sport noch aus persönlichen Motiven, sondern einzig und allein, weil ich fand, daß einzelne Punkte der eingebrachten kirchenpolitischen Gesetzentwürfe die Dogmen meiner Kirche schädigen, einzelne Punkte aber den Verhältnissen des Landes heute nicht entsprechen. Ich kämpfte demnach gegen diese Gesetzentwürfe mit allen mir zu Gebote stehenden Mitteln und es thut mir heute nur leid, daß ich nicht im Stande war, kräftigere Argumente in den Kampf zu führen. Unter den durch mich perhorrescirten Punkten trifft mich am empfindlichsten der Uebertritt vom Christenthum zum Judenthum (Heiterkeit), denn dieser Act widerspricht dem Humanismus Hört!) ihm widersprechen die Dogmen der christlichen Confession (Große Heiterkeit) und auch die Rücksicht auf die körperliche Integrität meiner christlichen Mitbürger. (Stürmische Heiterkeit.) Ich werde meine Stimme nie dafür abgeben, daß ein Christ Christum und die Christenheit verleugnen und zum mosaischen Glauben übertreten könne, ich werde nie zustimmen, daß ein 6 bis 7 Jahre alter, demnach schon in der Entwicklung begriffener Knabe christlicher Eltern, wenn der Vater zum Judenthum Übertritt, sozusagen ex officio, ohne befragt zu werden, der in diesem Alter schon höchst qualvollen und gefährlichen Circumcision unterzogen werde (Lebhafte Heiterkeit. (Präsident: Ich bitte um Ruhe!)); ich werde nie zustimmen, daß aus schnöder Gewinnsucht — denn das wird zumeist die Haupttriebfeder des Uebertrittes sein — ein von seinem Gott abtrünniger Christ seine elende Haut verschachern könne. (Große Heiterkeit. Hört!) Präsident: Ich bitte, den Redner in Ruhe anzuhören. (Hört! Hört!) Gras Karl Porrgraez: Die Gesetze des Landes verbieten unter Androhung strenger Strafen die Verstümmelung Anderer (Lebhafte Heiterkeit.); ich kann demnach eine solche Bestimmung nicht gutheißen, die von nun an eine Art von Verstümmelung unter den Schutz des Gesetzes stellen will. (Große Heiterkeit.) Ich fordere nicht, daß meine israelitischen Mitbürger zum Christeuthum übertreten (Lebhafte Heiterkeit), ich schätze den ehrlichen Juden ebenso wie den ehrlichen Christen, es mögen also auch meine israelitischen Mitbürger nicht ambitioniren, daß aus einem Christen ein Jude werden könne. Es wird ja auch wenig Dank dabei sein! Denn wo wird ein Hirt zu finden sein, der sich darob freuen würde, wenn man seine Heerde mit einigen räudigen Schafen vermehrt? (Bewegung und Heiterkeit.) Ich beuge mich gerne, geehrtes Haus, vor dem Grundsätze der Reciprocität. Doch wo ist bei dieser Art von Uebertritten die Reciprocität? Ich sehe sie nicht! Denn während die Uebertrittsceremonie zum Christenthum ganz glatt, verläuft (Stürmische Heiterkeit), hat sich der Christ, wenn er zum mosaischen Glauben übertreten will, wie ich schon angedeutet habe, einer in vielen Fällen lebensgefährlichen Operation zu unterwerfen. (Lebhafte Heiterkeit.^ Zur Illustration will ich auf einen Fall Hinweisen. In ver Ortschaft Bözöd-Njfalu in Siebenbürgen entstand noch zur Zeit der Fürsten eine eigenthümliche Secte, die sich Sabbatharianer nannte. Im Jahre 1876 trat die ganze Secte zum Judenthum über; die mit dem Uebertritt verbundene Ceremonie kostete jedoch mehreren gesunden und kräftigen Männern das Leben. (Heiterkeit.) Obgleich ich der gesetzlichen Jnarticulirung der israelitischen Confession mit Vergnügen zustimme, sind die angeführten Gründe für mich genügend, um den auf den Uebertritt zum Judenthum hinzielenden Paragraphen des Gesetzentwurfes zu verwerfen, und hoffe, daß auch das Magnatenhaus bei der bevorstehenden zweiten Verhandlung des Gesetzentwurfes durch dessen Annahme im Allgemeinen dem Wunsche der israelitischen Mitbürger entsprechen, durch Fallenlassen des den Uebertritt zum Judenthum bezüglichen Paragraphen in der Specialdkbatte aber seinen religiösen Gefühlen Rechnung tragen werde. (Beifall und Heiterkeit.) Julius Saghy: Für diese Vorlage wird damit argumentirt, man dürfe das Judenthum nicht isolirt lassen. Man will es daher assimiliren; er ist aber überzeugt, daß dies durch das vorliegende Gesetz nicht kann erreicht werden. Redner ist kein Antisemit; er beurtheilt den Menschen nicht nach dem Glauben, sondern nach dem individuellen Werthe. Doch möge Niemand von ihm fordern, daß er die jüdische Religion hinsichtlich des moralischen Gewichtes und Niveaus den Lehren des Christenthums gleichstelle. Da er insbesondere den Uebertrittsparagraphen nicht votiren kann, lehnt er den Beschlußantrag des Ministerpräsidenten ab. Albert Kovacs: Geehrtes Haus! Im Namen und im Austrage der Nationalpartei erkläre ich, daß die weitaus überwiegende Mehrheit unserer Partei dem Beschlußantrage d.es Ministerpräsidenten zustimmt und wünscht, daß dieser Gesetzentwurf zu nenerlicher Verhandlung an das Magnatenhaus zurückgeleitet werde. In meinem eigenen Namen füge ich nur so viel hinzu — insbesondere mit Bezug auf die Worte meines geehrten Vorredners — daß die Reception der Inden so notwendig und wünschenswerth ist, daß man sie in jeder Form,