Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 11 (1894)
- Issue
- 42 (19.10.1894)
- Date
- 1894-10-19
- Page
- – (sequence 14)
- Language
- German
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Seite 816 Veflrrredtzischr ivochrnkchrty Nr. 42 indem er bemerkte: „Dieser Jude gehört nicht in unsere Gesellschaft; ich weiß gar nicht, wie er zu einer Einladung kam". Bo ros bemerkte bald, daß alle diese Bemerkungen seiner Person gelten. Der Umstand, daß sich Hoff mann über ihn moquirte, genirte ihn wenig, aber als er die Erfahrung machte, daß seine.Dame, die bisher so liebenswürdig gewesen, ihm nur mit Widerwillen eine Tanztour bewilligte und sich sehr ablehnend benahm, forschte er der Sache nach und erfuhr von seinem Freunde Dr. Julius P e k a r, von dem er die Einladung zum Balle erhalten, daß H offmann sich despectirlich über ihn geäußert hatte. Es folgte ette peinliche Auseinandersetzung und am nächsten Tage eine. Begegnung zwischen B o - ros und seinem Beleidiger. Ersterer erschien mit zwei Officieren im Bureau des Hossmann, der aber angeblich auch diesmal ein so brüskes Benehmen zur Schau trug, daß sich Bo r o s veranlaßt fand, ihn zu ohrfeigen. Die Consequenz dieser Insulte war ein Pistolenduell, das für H offmann verhängnißvoll ausfiel. Er erhielt eine Schußwunde ins Gesicht, wodurch er sechs Wochen bettlägerig wurde und auf einem Ohre das Gehör verlor. Die Duellanten wurden unter Anklage gestellt und heute fand in ihrer Angelegenheit die Schlußverhandlung statt. Laut Urtheil wurden beide Angeklagte des Duellvergehens für schuldig erkannt und Johann H offmann zu drei Tagen, Desider B oros aber zu einem Jahre Gefängniß verurtbeilt. In den Motiven des Urtheils wird es für Hoffmann als mildernd vorgebracht, daß er eine schwere Verletzung davongetragen und durch den Verlust des Gehörs auf einem Ohre genug gestraft sei. Bei B o r o s wurde es als erschwerend betrachtet, daß er mit der thätlichen Insulte den Zweikampf heraufbeschwor und von einer Beilegung nichts wissen wollte. Der Staatsanwalt appellirte zu Gunsten Boro s'. » Lemberg, im October. Einige Ueberschwänglichkeiten in der Correspondenz von voriger Nummer müssen auf das richtige Maß gestellt werden. Seit dem Anfang der Landesausstellung hat der Vorstand der Cultusgemeinde bei corporativen Besuchen fremder Schulen die jüdischen Schulkinder rituell bespeist. Die damit verbundene Mühe übernahmen jedesmal Se. Ehrwürden Herr Rabbiner Caro und der Lehrer Federbusch von der jüdischen Hauptschule. Genau dasselbe geschah auch mit den '40 jüdischen Gymnasiasten aus Brody. Ihre Bespeisung erfolgte auf Gemeindekosten, und widmete ihnen Herr Reichsrathsabgeordneter Dr. Byk besondere Auftnerksamkeiten und bewirthete sie noch extra auf seine Kosten. Die Herrichtunq neuer Betbäuser, die bis jetzt noch immer nicht unter der Aufsicht des Cultusvorstandes stehen, ist keine sehr erfreuliche Erscheinung, denn nickt der Mangel an Bethäusern. sondern nur ein separatistischerTrieb führt zu den mitunter sehr bedenklichen Minmnim an Orten, die für Alles eher, denn für ein Bethaus geeignet sind. Endlich bat ja die Wochenschrift selbst vor einiger Zeit über die Gründung eines Vereines zur Bespeisung jüdischer Hospitanten berichtet. Dieselbe ging von dem bekannten Philantropen Herrn Dr. Wilhelm Holzer aus und wurde dessen edles Streben selbstverständlich von beiden Gemeinderabbinern nach Kräften gefördert. Von der Summe, die Seine Majestät der Kaiser bei seiner Anwesenheit in Lemberg den Armen spendete, hat der Magistrat 500.st. dem Rabbiner Herrn Dr. Caro zur Vertheilung an jüdische Arme, mit besonderer Berücksichtigung derer, die Bittgesuche eingereicht haben, überwiesen. Das Curatorium der vereinigten Markus Bernstein- Stiftungen zur Heranbildung jüdischer Handwerker hat auf Antrag des Herrn Dr. Czeszer beschlossen, außer den achtzehn Stiftsplätzen noch 2 Stipendien zu je 150 fl. jährlich an Schüler der k. k. Staatsgewerbeschule zu verleiben. Ferner beschloß das Curatorium. an dessen Spitze Seine Ehrwüden Herr Rabbiner Dr. Caro steht, das Vermögen einer dritten Bernstein'schen Stiftung, das ursprünglich zur Errichtung einer Weberschule bestimmt war, mit den Hauptstiftungen zu vereinigen und die Zinsen zu Stipendien für die eine Weberschule besuchenden israelitischen Jünglinge zu verwenden. Das Gesammtvermögen der Bernstein'schen Stiftungen beträgt über 80.000 fl. Brody, 9. October. Hochlöbl. Redaction der „Oesterreichischen Wochenschrift", Wien. Auf Grund des § 19 des Preßgesetzes ersuche ich um gütige Aufnahme dieser Zeilen in Ihrem geschätzten Blatte. In Nr. 40 Ihres geehrten Blattes in einer Correspondenz aus Lemberg wird die Thatsache der Nichtwiederwahl des Herrn Herzberg-Fränkel anläßlich der letzt stattgehabten Gemeinderathswahlen als das Werk eines Consortiums inferiorer scheelsüchtiger Personen und einiger Antisemiten angegeben. Diese Angabe ist vollkommen unwahr. Thatsache aber ist es, daß ein Comite, dem auch der Präsident des hiesigen Cultusvorstandes und meine Wenigkeit angehörten, es sich zur Aufgabe gestellt hat, Herrn H erzberg- F r ä n k e l nicht mehr in den Gemeinderath zu wählen, weil Herrn Frankel unter Anderem der schwere Vorwurf gemacht wird, daß er anläßlich der letzten Reichsrathswahlen bis zu einer gewissen Zeit gegen die von der gesammten jüdischen Bevölkerung so sehr gewünschte Wahl des Herrn Dr. Emil Byk aufgetreten ist. Das Resultat der stattgefundenen Wahlen ist, daß von 600 im M. Wahlkörper abgegebenen Stimmen Herr Herzberg-Fränkel 105 und von 160 im ll. Wahlkörper Herr Fränkel nur 30 Stimmen erhielt, wobei bemerkt werden muß, daß in diesen beiden Wahlkörpern die christliche Bevölkerung nur circa 20 Percent der Wähler stellt. Diese Thatsachen beweisen, auf wessen Seite die Sympathien der jüdischen Bevölkerung waren und wer die Interessen derselben zu jeder Zeit und unter allen Umständen zu wahren weiß. Mit vorzüglicher Hochachtung Moses Landau. Pilsen, den 14. October 1894. Löbliche Redaction! Sie waren so freundlich, meine Ihnen eingesendete, die seltene humane Handlungsweise einer hiesigen Lehrerin hervorhebende Notiz in der jüngsten Nummer Ihrer Zeitschrift unter dem Schlagworte „Ein weißer Rabe" abzudrucken, wofür ich Ihnen bestens danke. Sie haben jedoch meine Mittheilung mit einer im Allgemeinen gehaltenen Bemerkung eingeleitet, welche für die hiesigen Verhältnisse entschieden nicht anwendbar ist. Die Pilsener Lehrer und Lehrerinnen haben sich. Gott sei Dank, inmitten der antisemitischen Brandung eine echt liberale, vornehme Denkungsart bewahrt, machen zwischen ihren christlichen und jüdischen Schülern gar keinen Unterschied und könnten so manchen ihrer „jugendbildnerischen" Collegen in der Metropole als leuchtendes Beispiel dienen. Indem ich die löbliche Redaction höflichst ersuche, Vorstehendes im Interesse der Gerechtigkeit in Ihrer geehrten Zeitschrift constatiren zu wollen, empfehle ich mich hochachtungsvoll Gustav Grünwald. Berlin. Der „Central-Verein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens" versendet jetzt den gedruckten Bericht über die bisherige Thätigkeit seiner Rechtsschutz-Commission, erstattet vom 2. Vorsitzenden, Herrn Dr. Eugen Fuchs. Liegen auch die Erfolge meist auf negativer Seite, so ist doch auch mancher nicht zu unterschätzende positive Erfolg zu verzeichnen. Die negativen Erfolge haben den Werth, daß sie eine gewisse Klarheit über das zur Zeit auf geordnetem Rechtswege Erreichbare geschaffen haben. Der Bericht faßt dieselben auf Seite 41 in Kürze zusammen, indem er die Grundsätze anführt, die in den Bescheiden der Staatsanwaltschaft auf die eingereichten Beschwerden mit ziemlicher Regelmäßigkeit wiederkehren. Es sind folgende: 1. Bei Beleidigungen des einzelnen oder mehrerer oder einer größeren Gesammtheit von Juden wird nicht eingeschritten. weil es am öffentlichen Interesse fehlt. 2. Bei Beleidigung „alle r Juden ohne Ausnahme" wird nicht eingeschritten, weil der Kreis zu groß und unbest i m m t ist und nicht erhellt, ob gerade der Antragsteller getroffen werden sollte und getroffen worden ist. 3. Bei Angriffen gegen den Talmud wird nicht ein geschritten, weil tbatsächlich (?) im Talmud mancherlei bedenkliche Stellen enthalten sein sollen, der Talmud weder allgemein anerkanntes Religionsgesetz noch Einrichtung oder Gebrauch der jüdischen Religion sein soll, auch nicht ersichtlich sei, daß die Angreifer sich der Rechtswidrigkeit ihrer Handlungsweise bewußt gewesen sind. 4. Bei Angriffen gegen das Judenthum wird die Abweisung der Strafanzeige damit motivirt, daß die Juden nicht als Religion s gesellschaft, sondern als Volk gemeint seien. 5. Bei directen Religionsvergehen, wo der oben gedachte Abweisungsgrnnd ausgeschlossen ist, wird hervorgehoben, daß nicht schon jede Beleidigung eine Beschimpfung sei. daß hierzu nur Ausdrücke besonderer lästerlicher Frivolität gegerechnet werden dürften und daß Ausdrücke, wie „international verschworene Betrügergesellschaften" noch nicht genügend lästerlich sind. 6. Bei Aufreizungen zum Elassenkampf wird ein Einschreiten abgelehnt, weil die angegriffenen Schriften ja bisher ii ö ch nicht den öffentlichen Frieden gestört hätten und eine naheliegende Möglichkeit der Störung nicht anzunehmen sei u. s. w.