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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1894-10-19 · 42 (19.10.1894) · page 7

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
11 (1894)
Issue
42 (19.10.1894)
Date
1894-10-19
Page
– (sequence 7)
Language
German
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■^:.&ia8ai»ui:«ljty Nr. 42 Orstrrrrdtziptze Wochenschrift Seite 809 schädigung finden, was an diesem Tage seinem Herzen fehlte. Freilich konnte mancher der Gäste sich auch bei der Rede Geßmanns denken: Wie schade, daß nicht jetzt an dieser Stelle jener Mann steht, der so unermüdlich bestrebt war, dem Dr. Geßmann im Kampfe gegen die jüdische Corruption beizustehen. Jener Mann, der mit unerschütterlicher Ausdauer, mit Selbstaufopferung und mit Selbstverleugnung in früherer Zeit nicht nur das Material zu den Reden Geßmann's, sondern — wie vielfach behauptet wurde — die Reden selbst schön ausgearbeitet ihm geliefert hatte. Wir meinen Hermann Beider, den großen Freund und Helfer der österreichischen Antisemitenführer. Ja, wenn Hermann Beider statt des Dr. Geßmann die Festrede gehalten hätte, das wäre ein Schauspiel für Götter gewesen. Aberdas nun schon fast allzu oft erwähnte tückische Schicksal hatte der antisemitischen Partei auch die Freude geraubt, daß ein Hermann Gelder gelegentlich der Jubelfeier ihres ersten Führers die Festrede halten konnte.. . Es wäre zu schön gewesen,wenn Scherzer, Battisti oderGeider fulminante Reden gegen das corrupte Judenthum gehalten hätten und so freuten wir uns wenigstens, daß ein Schneider und Vergani in der Lage waren, ihre erbaulichen, gemüthserhebenden Reden vom Stapel zu lassen . . . Dem armen Vergani hatte seine Freundschaft für Lueger übrigens noch anderen Kummer bereitet. Lueger hat er rs zu danken, daß eine Reihe von Antisemiten öffentlich erklärten, sie wollten nicht mit einem der ersten Plagiatoren Europas an einem Tische sitzen. Und beim Lueger-Bankett war es auch, wo Herr Vergani die auf Tausenden von Zetteln verbreitete Anfrage erdulden mußte: „Vergani, wann zahlst Du Deine viele Tausende betragende Ehrenschuld an H a u ck? " Alles in Allem, der antisemitischen Partei wird die Lueger-Feier lange in Erinnerung bleiben. — a — Der BeMigungsnachw eis. Die „Volksstimme" erhält die nachfolgende Zuschrift: Geehrter Herr Redacte nr! „Ich besitze einen Sohn, welcher in seinem zehnten Lebensjahre, bis zu welcher Zeit er vollständig normal entwickelt war und die Schule ununterbrochen besuchte, in Folge eines acuten Gehirnleidens vollständig erblindete. Es gelang nur damals, Dank der Verwendung einiger human gesinnter Männer, den Knaben in dem israelitischen Blindeninstitute „Hohe Warte" unterzubringen. in welchem derselbe bis zu seinem zwanzigsten Lebensjahre verblieb und dort jene vorzügliche Ausbildung genoß, wie sie oberwähntes Institut allen seinen Zöglingen zu Theil werden läßt. Nebst den literarischen Gegenständen erlernte mein Sohn auch ein Handwerk, die Korbflechterei, und dies in der eigenen Voraussetzung, sowie im Sinne der edlen Gründer des Institutes, um nach seinem Austritte a»s demselben einen ehrlichen Erwerb finden zu können, ohne seinen Angehörigen oder der Allgemeinheit zur Last fallen zu müssen. Das beste Zeugniß sowohl über das Erlernte, als auch über sein sittliches Betragen begleitete meinen Sohn bei seinem Austritte, und mir Hilse eines ihm aus dem JnstiiutSfonds zugewiesenen Geldbetrages wollte derselbe das dortselbst erlernte Korbflechtgewerbe ausüben. Nun stellten sich aber diesem Vorhaben Schwierigkeiten entgegen, welche das Gewerbegesetz geschaffen, zum Theil, aber auch in der kleinlichen, wenig humanen Auffassung desselben von Seite der Genossenschaft ihren Grund fanden, indem die letztere sowohl, als auch die magistratische Bebörde das meinem Sohne vom Institute, beziehungsweise von dem dort unterrichtenden Korbflechtmeister ausgestellte Lehr- und Gehilfenzengniß nicht uls einen vor dem Gesetze giftigen Befähigungsnachweis gelten lassen wollten. Ein Bittcesuch an die hohe Statthalterei wurde ebenfalls abschlägig beschieden mit dem Hinweise aus Nichtvorhandensein der im Z 14, Alinea 6, des Gewerbegesetzes erforderlichen Bedingungen zur Dispensirung vom Befähigungsnachweise und so steht nun mein Sohn vor der Alternative, entweder seinen Angehörigen zur Last zu fallen oder, wie so viele seiner Leidensgenossen, die öffentliche Wohlthätigkeit in jener Form anzurufen, indem er entweder bettelt oder in irgend einem Durchhause mittelst Schaustellung seines Gebrechens di: Passanten zu bewegen sucht, eine milde Gabe in seine vorgehaltene Hand fallen zu lassen. Da ich nun, trotz des mehr als bescheidenen Einkommens, welches ich als Schneidergehilfe in einem hiesigen Confectionsgeschäfte finde, und trotz des Umstandes, daß ich für sechs Kinder dabei zu sorgen habe, auch mein blindes Kind gerne in Unterstand und Verpflegung für die Dauer behalten wollte, so veranlaßt mich dennoch ein anderer Umstand, welchen Euer Wohlgeboren gewiß zu würdigen wißen werden, darauf hinzuarbeiten, daß mein Sohn die Bewilligung zur Ausübung des von ihm nach allen fachlichen Regeln erlernten Handwerkes erlange. Denn geschieht dies nicht, so ist der intelligente und geistig normale, junge Mann zu vollständiger UnthätkFkeit gezwungen und dadurch der Gefahr preisgegeben, geistig und körperlich zu verkommen, ein Los, welches viel härter ist, als wie es ein Sträfling im Arreste zu ertragen hat. In meiner Bedräugniß nun, ohne einen einflußreichen Freund zu besitze«/wende ich mich an Euer Wohlgeboren, mir, wenn möglich, beizustehen und mir mit Rath güt'gst an die Hand gehen zu wollen, wie ich zu oben angeführtem Zwecke gelangen kann. Sollten Euer Wohlgebvren mir gestalten wollen, persönlich vorzusprechen, um noch nöthige Aufschlüsse zu geben, so würde ich dies mit umso größerem Danke anerkennen, als ich thatsachlich, noch gebunden dadurch, daß ich von 8 Uhr Morgens an 10 Stunden in Arbeit stehe, geradezu hilflos bin und nur mit Grauen an die Zukunft meines ohnehin so unglücklichen Kindes denken kann. Wien, am 2. Oktober 1894. Heinrich E hrenfest, II/ö, Jägerstraße 8, 2. St., Th. 10." Die vorstehende Zuschrift enthüllt uns einen geradezu entsetzlichen Fall der traurigen Wirkungen des Befähigungsnachweises. Dem armen Blinden ist auf Grund unserer derzeitigen Gewerbegesetzgebung leider auch nicht leicht zu helfen. Die Statthalterei kann nach der im Briefe bezogenen Gesetzesstelle Von der Beibringung des Befähigungsnachweises nur in dem Falle dispensiren, wenn es sich darum handelt, „den Ueber» gang von einem Gewerbe zu einem anderen verwandten Gewerbe oder den gleichzeitigen Betrieb verwandter Gewerbe zu ermöglichen", ein Fall, der aber offenbar hier nicht vorliegt. Aber ist es nicht schrecklich, wenn in einem Staate, der ein Culturstaat sein will, ein blinder, armer Mann, der durch Bethätigung dessen, was das heiligste Eigenthumsrecht eines Menschen ist. durch Bethätigung seiner Arbeitskraft, sein Brot sich rechtschaffen verdienen will, das nicht thun darf, weil, wegen widerlichen Brotneides von Leuten, die seine Concurrenz nicht dulden wollen, derselbe an der Ausübung seines erlernten Gewerbes gehindert wird; offenbar hat der Genoffenschaftsvorsteher die Bestätigung des von der Anstalt ausgestellten Lehrzeugnisses verweigert und es gibt kein Mittel, denselben dazu zu zwingen. Es ist unbedingt nothwendig, daß, um so greller Beeinträchtigung armer, hilfloser, blinder Menschen in Zukunft zu begegnen, denen man die redliche Arbeit verbietet, für das Betteln aber einsperrt, das israelitische Blindeninstitut beim Handelsministerium im Sinne des § 14 der Gewerbeordnung um die Bewilligung einschreitet, daß die von ihr ausgestellten Lehr- und Arbeitszeugnisse als Befähigungsnachweis gelten. Sacharjin, der neue Leibarzt des Czarrn. Ueber den neuen Leibarzt des Czaren, Sacharjin — oder richtiger Zachka rjin —erfährt die „Jfr. Wochenschrift" aus der Schilderung eines Herrn, der ihn persönlich auf einer Moskauer Reise kennen gelernt und gesprochen hat, Folgendes: Der vielbewunderte und vielgehaßte Professor der Moskauer Universität ist vor einigen vierzig Jahren noch ein armer Junge gewesen, den ein reicher Moskauer Kaufmann — Herr S. — in einem kalten Winterabend barfuß und hungernd aus der Straße aufgelesen hat und aus Mitleid erziehen ließ. Die inßerordentlichen Fähigkeiten und der eiserne Fleiß haben den Findling rasch emporgehoben und ihm zur glänzenden Carriere oerholfen. Heute ist Peter Nikolajewitsch Sacharjin der berühmteste Arzt Rußlands, eine Leuchte der Wissenschaft, ein Doctor, dem man rund 100 Rubel <216 Mark) für einen Rathschlag zu zahlen pflegt. Daß ein solcher Mann Neider und Gegner hat, ist wohl selbstverständlich. Der berühmte Professor hat zahllose Schrullen und Launen, unter anderen die Abneigung gegen die Treppen. Auf jeder dritten Stufe muß man ihm einen Stuhl hinstellen, so daß man ihm z. B. in Kiew, wo er den Millionär Taraschenk ow besuchte, der Hochparterre wohnt, auf einer neun Stufen hohen Treppe drei Stühle Hinsehen mußte. Im Krankenhause ist Sacharjin ein Tyrann ohne Gnade — und nicht nur in der Krankenstube. Der Herr Professor pflegt zu speisen, wenn er gerade Lust dazu verspürt. Tag und Nacht muß das Diner fix und fertig seines Winkes warten, und wehe dem Kranken, wenn der Braten zähe, und die Suppe kalt ist.

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