Mannheim
Compact Memory

Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1894-10-19 · 42 (19.10.1894) · page 4

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
11 (1894)
Issue
42 (19.10.1894)
Date
1894-10-19
Page
– (sequence 4)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
98% known words query
IRI
…/3020846-3021007-3021050--03944-3028106
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Seite 806 Vesterrektziptze WvchenptzrM Nr. 42 nennung „Juden" separirt und auf diese Weise gezwungen werden, Staat im Staate zu bilden? d) Ob der uns zur Last gelegte Wucher aushören werde, solange der naturgemäße Umlauf der Capitalien oder die Möglichkeit des Erwerbes von Grundbesitz und die Bebauung desselben den Israeliten versperrt ist? c) Ob die Einstellung des Hausirhandels und sonstiger gemeiner Speculationen in Angriff genommen werden könne, solange den Israeliten nicht erlaubt wird, daß sie unter gleichen Bedingungen, wie die Angehörigen anderer Consessionen, Grundbesitz erwerben, daß sie in Städten und sonstigen Orten das Handwerk frei ausüben dürfen? d) Ist in Bezug auf Vervollkommnung und sittlichen Fortschritt zwischen den Ungarn mosaischer Religion ein allgemeines Streben insolange möglich, bis die Massen es sehen, daß selbst jener namhafte Theil unserer Glaubensgenossen, dessen treue Vaterlandsliebe, dessen Anhänglichkeit zur Sprache, zu den Sitten und Gebräuchen der übrigen Bewohner des Landes, dessen sittlicher Lebenswandel nicht in Zweifel gezogen werden kann, in politischer Hinsicht und in seinen übrigen bürgerlichen Verhältnissen mit den auf tiefster Stufe Stehenden in gleicher Reihe steht? e) Ist nicht vielmehr vorauszusetzen, daß unter sothanen Verhältnissen selbst dieser bessere Theil der Israeliten unmuthig werden dürfte, daß er vielleicht in seinen Erwartungen neuerlich getäuscht mit jenem höheren Streben und jener nationalen Erziehung, zu welche er seine Glaubensgenossen in der Hoffnung einer besieren Zukunft für die kommende Generation angeeifert hatte, gänzlich aufhören und seine Kinder lieber in Unwissenheit belassen werde, als daß er sie angesichts eines Zustandes, der schon ohnehin schmerzvoll empfunden wird und der für die national erzogenen Kinder geradezu unerträglich, ja sogar demoralisirend ist, unempfindlich lassen sollte? f) Werden partielle Concessionen dieser traurigen Lage von 300.000 Menschen abhelfen oder steht es nicht vielmehr im Interesse auch der anderen Bevölkerung des Vaterlandes, daß ein gewisses constantes System befolgt werden solle, auf Grund dessen die innere Entwicklung . der gegenwärtig im Lande befindlichen israelitischen Bevölkerung unterstützt, die Verschmelzung derselben mit der Gesammtheit befördert und ihre stufenweise Gleichberechtigung in's Werk gesetzt werden könne, daß ferner der bessere Theil der ungarischen Israeliten zur Hilfe herangezogen werden sollte, um den auf die tiefer stehenden Glaubensgenossen zu übenden Einfluß einem gedeihlicheren Erfolge zuführen zu können? „Diese unsere Bemerkungen mögen beachtet und gründlich erwogen werden, daß im wohlverstandenen Interesse des Vaterlandes alle Kräfte benützt werden sollen, welche auf das Gedeihen des gesammten Vaterlandes von Einfluß sein können, und daß Niemand Hindernisse finden solle, wenn er seine von Gott gegebenen Fähigkeiten weiter entwickeln und dieselben zum Besten des Gemeinwohles verwenden will. „Wir verharren mit tiefer Ehrfurcht und Ergebenheit zu Pest am 23. September 1847 als ergebene Diener im Namen der Israeliten Ungams und der partium adnexarum die hiezu bevollmächtigten Vorsteher der Pester israelitischen Cultusgemeinde und der Directionsausschuß Jonas Kunewalder als Präsident." * * * Mit lebhafter Begeisterung begrüßte die öffentliche Meinung Ungarns die Wiederherstellung der Verfassung und die königliche Entschließung vom 17. September 1865, durch welche der ungarische Reichstag auf den 10. December1865 nach Pest einberufen worden war. Dieser Reichstag hatte die schwierige Aufgabe, das im Jahre 1848 unterbrochene Werk der Regeneration des modernen Ungarn fortzusetzen. Nachdem derselbe am 14. December 1865 von Sr. Majestät mit allerhöchster Thronrede eröffnet worden war, wurde im Abgeordnetenhause sofort nach Verification der Wahlen am 15. Februar 1866 die Debatte über pie von Franz Deal verfaßte elastische Adresse eröffnet. Der Absatz 35 dieser Adresse lautete folgendermaßen: „Bei unserer Thätigkeit werden wir, ausgehend von den Grund- ^rincipien der Verfassung, stets als maßgebend erachten die Gerechtigkeit und Billigkeit gegenüber allen Classen der Bürger des Vaterlandes ohne Rücksicht auf ihre Religion und Sprache." Zu diesem Absätze stellte der Abgeordnete Emil Manojlov i c s in der Sitzung vom 23. Februar 1866 den Antrag, daß die Worte: „Bürger des Vaterlandes" durch die Worte: „sämmtliche Einwohner des Landes" ersetzt werden sollen, daß es nicht den Anschein habe, als wenn dieser Absatz sich nur auf jene Einwohner des Landes beziehe, welche einer gesetzlich recipirten Religion angehören. Zu diesem Anträge ergriff Franz Deak das Wort und hielt folgende Rede: „Geehrtes Haus! In dem in Rede stehenden Alinea kommt der Ausdruck vor: „Die Bürger des Vaterlandes ohne Unterschied der Sprache und Religion". Ich wünsche nicht, daß Sie hier eine neue Idee verborgen glauben, ich will vielmehr die Idee deutlich aussprechen, welche in derselben enthalten ist. Was erstens den Ausdruck „Bürger des Vaterlandes" anbelangt, so glaube ich, daß jeder Einwohner Ungarns, gleichviel welcher Religion oder Nationalität er angehöre, Bürger des Vaterlandes ist, solglich auch die Israeliten, welche sich in Religion von den übrigen Bürgern unterscheiden und denen die bisherigen Institutionen, ihrer Religion wegen, weniger Rechnung trugen, als den übrigen Bürgern. Indem wir aber das Wort „ohne Unterschied der Religion" in die Adresse aufnahmen, möge ja Niemand glauben, daß wir darunter etwas Anderes verstanden hätten, als ohne allen Unterschied der Religion und folglich auch jene Bürger des Vaterlandes, welche Anhänger der mosaischen Religion sind. Indem wir sagten „ohne allen Unterschied der Religion", haben wir dies so verstanden, daß wir, ob nun Jemand dieser oder jener Religion angehöre, auch die Rechte desselben so achten und die Gleichheit ebenso auf ihn ausdehnen werden, wie auf den Anhänger jeder anderen beliebigen Religion. Die Commission verstand die Sache so; wenn sie das geehrte Haus nicht so versteht (Allgemeiner Ruf: Wir verstehen sie ebenso), so will ich hier noch hmzufügen, daß wir hier das Princip ausgesprochen haben, jenes Princip, welches, wie ich glaube, Niemand leugnet. (Zustimmung.) Die Frage der Emancipation wurde, wenigstens in unserem Kreise, erwähnt. Ich glaube, die einfachsteFormderEmancipation ist diese, daß wir üb er all dort, wo das Gesetz bisher einen Unterschied machte zwischen den Religionen. daß wir bei allen betreffenden Punkten jener Gesetze erklären: ohne allen Unterschied der Religion, mit in begriffen auch die Israeliten — und ich halte dies sürviel zweckmäßiger, als wenn wir über das Princip „Emancipation" ein eigenes Gesetz schaffen würden. Ich liebe im Allgemeinen dieses Wort nicht; es ist zwar ein acceptirtes Wort, aber beschämend für die Welt, als ob wir Sclaven gehabt hätten. Ihnen (den Israeliten) gebührt mit Recht jene Basis, und wenn wir ihnen dieselbe geben werden, leiten uns dabei weder Sympathien noch Antipathien, sondern einfach allein die Gerechtigkeit. Auch eine politische Rücksicht spricht dafür, weßhalb ich diese Sache nicht allein für sich, sondern in jedem Gesetze zusammen behandeln möchte, obwohl ich nichts dagegen habe, wenn sie auch in einem eigenen Gesetzartikel ausgesprochen wird. Als Motiv für meine Ansicht, führe ich jedoch an, daß, wenn diese Sache separat behandelt und in einem eigenen Gesetzartikel ausgesprochen wird, dann leicht gewisse Bedingungen auftauchen können. Es gibt z. B. Viele, die über die Civilehe reden werden. Es ist möglich, daß dies sehr wichtig, sehr nützlich sein wird; ich möchte aber die vollständige Verleihung der Bürgerrechte nicht an solche Bedingungen knüpfen. Ich kenne den Widerstand der katholischen Dogmen in dieser Beziehung, ich kenne die Verhältnisse, und halte es daher nicht für wahrscheinlich, daß die Gesetzgebung so leicht über die Civilehe hinauskommen werde.*) Dasjenige, was die Gerechtigkeit befiehlt, an eine solche Bedingung zu knüpfen, deren Unaussührbarkeit wir vorderhand für wahrscheinlich halten, das wäre der Würde dieses Hauses nicht angemessen. Ein Gesetz möchte ich zwar nicht mit diesem verbunden, aber parallel mit demselben wünschen, und dies ist das Einwanderungsgesetz. (Beifall.) Doch wünschte ich dieses nicht blos aus die Israeliten, sondern überhaupt auf alle Einwanderer ausgedehnt. Wenn das Haus dieses Princip acceptirt (Allgemeine Zustimmung), so behalten wir den Ausdruck „Bürger des Vaterlandes" bei, indem wir darunter jeden Einwohner Ungarns verstehen, wenn er auch bisher weniger Rechte genossen, welche Rechte wir ihm aber nunmehr geben wollen; auch halte ich diesen Ausdruck für viel edler, als wenn wir sagen würden, „Einwohner". (Lebhafter Beifall,) *) Bon Prophetischem Geiste erfüllte Worte.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.