Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 11 (1894)
- Issue
- 41 (12.10.1894)
- Date
- 1894-10-12
- Page
- – (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 93% known words query
- IRI
…/3020846-3021007-3021049--03932-3028093- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
isassatek* .’flrt-1' Nr. 41 Oeflrrrrichifchr wochenschrifl Seite 795 Lieutenant und Untergebener. Wien, 3. October. Bor einiger Zeit war im „Wiener Tagblatt" ein merkwürdiger Bericht über eine Scene enthalten, welche bei einer Controlversammlung der zur Waffe nübung eingerückten Reservisten der Sanitätstruppe stattgefunden habe. Hienach wurde einer der Reservisten, der Soldat Moses Baron von dem Sanitätslieutenant Wenzel K r cm a im jüdischen Jargon gehänselt und in unziemlicher Weise über seine Privatverhältnisse befragt, wobei der ReservelieutenantDr. v. Tward o w s k i, Docent der Philosophie an der Wiener Universität, den Fragesteller in gleichem Tone unterstützte. Der Bericht erzählte unter Anderem: Lieutenant Krcma: Woher sind Sie? — Reservist: Bon Tarnow. — Lieutenant Krcma (im jüdischen Jargon): Was für einen Beruf haben Sie? — Reservist: Ich bin Kaufmann. — Lieutenant Krcma: Also ein K o f m a n n sind Sie. Womit handeln Sie? — Reservist: Mit Bettwaaren. Ich bin Bettwaaren-Arbeiter. — Lieutenant Krcma (im spöttischen Tone und im jüdisch-polnischen Jargon): Haben Se sich schon ä Haus erworben? — Reservist: Nein. — Lieutenant Kr cma (immer im Jargon): Wie viel taufend Gülden haben Se schon in der Sparcasse?— Reservist:Garnichts. — Lieutenant Krcma: Was sind Se sor ä Kofmann. wenn Se nicht ä mol ä paar tausend Gülden erhandelt haben? Haben Se vielleicht das Geld in Säckeln versteckt? — Reservist lächelt verlegen. — Lieutenant in der Reserve Dr. Ritter v. Twardowski (ebenfalls im Jargon): Was braucht er das Geld versteckt zu haben? Er gibt es lieber unter die Leut auf zwölf Percent. — Lieutenant Krcma (im Jargon): Haben Se eine Frau? — Reservist Baron: Ja wohl. — Lieutenant Krcma: Ist sie schön? — Reservist lächelt verlegen. — Und nun folgte noch eine Reihe von Fragen des Lieutenants Wenzel Krcma an den Reservisten Moses Baron, die dessen engstes Familienleben betreffen und ob ihres Inhaltes sich der Wiedergabe entziehen. Dieser Bericht gab Herrn Dr. Casimir v. Twardowski, Docenten an der Wiener Universität Anlaß, dem genannten Blatte eine Berichtigung einzusenden, welche durch dasjenige, was Dr. v. Twardowski hiebei zugesteht, noch bemerkenswerther ist, als der Bericht selbst. Die Berichtigung erklärt zunächst, daß sich der Vorgang nicht während der Controlversammlung abgespielt habe, sondern — nach Beendigung derselben bei der Ausfüllung der Classifications-Listen. Es sei auch nicht richtig, daß zahlreiche Reservisten dem Gespräche zugehört haben — es seien nur zugegen gewesen außer dem Lieutenant Krcma und dem Dr. Twardowski ein activer Feldwebel, zwei active Zugsführer und zwei Reserve- Zugsführer. Auch seien Fragen über die Privatverhältnisse an alle Reservisten gerichtet worden und alle seien sehr angenehm davon berührt worden. Dr. v. Twardowski berichtigt ferner, daß Lieutenant Krcma keineswegs an den Reservisten Moses Baron dessen engstes Familienleben betreffende Fragen gestellt habe, welche sich der öffentlichen Wiedergabe entziehen — gesteht jedoch zugleich, daß der Sanitätslieutenant den Reservisten gefragt habe, ob er einen Familienzuwachs erwarte und ob das Erwartete ein Knabe oder ein Mädchen sein w e r d e. Es ist allerdings nicht ganz klar, inwieferne eine solche prophetische Aeußerung seitens eines Reservisten zur Ausfüllung von Classificationslisten nöthig sei. Weiters stellt Dr. v. Twardowski richtig, daß sich Lieutenant Krcma des jüdischen Jargons nicht in jenem Maße bedient habe, wie dies in dem Artikel behauptet wurde; im Jargon habe er nur Worte wie „Kaufmann", „Geschäft" und dergleichen gesprochen. Endlich versichert Dr. v. T w a r d o w s k i, daß er selbst nicht im jüdischen Jargon gesprochen habe. Er habe blos Moses Baron gefragt, ob dieser das „Cheder" besucht habe. Er habe ferner nur gesagt, daß der Gefragte sein Geld nicht im Hause versteckt habe, sondern auf 12 Percent irgendwo h e r l e i h e. So die Berichtigung. Jeder Unbefangene wird sich nach der Lectüre dieser „Richtigstellung" peinlich berührt finden, daß ein Soldat während der Erfüllung seiner Dienstespflicht einem Vorgesetzten und dessen Kameraden zur Belustigung dienen und übermüthige, gegen seine Confession gerichtete Bemerkungen hinnehmen muß, gegen welche er, wenn er auch in Waffen erschienen ist, waffenlos dasteht. Das berichtigte Blatt hatte die Zuschrift des Herrn Dr. v. Twardowski, da sie weitschweifig abgefaßt war, nur im Auszuge veröffentlicht, weßhalb der Einsender die Berichtigungsklage anstrengte. Ueber dieselbe wurde heute unter der Leitung des Adjuncten Dr. Kurzweil verhandelt. Die Klage wurde durch die Staatsanwaltschaft vertreten, und zwar, da Dr. v. Twardowski nicht activer Lieutenant ist, mit Rücksicht auf die gesetzliche Bestimmung, wonach der Ankläger berechtigt ist, auch bei Berichtigungsklagen von Privatp er s o n e n zu fungiren. Die Verteidigung führte Dr. Ehrentheil. Dieser machte geltend, daß nicht nur in der Zuschrift Stellen enthalten seien, welche über den Rahmen einer Berichtigung weit hinausgehen, sondern daß auch Herrn Dr. v. Twardowski das Recht fehle, Mittheilungen zu berichtigen, welche den Lieutenant Krcma betreffen. Der Vertreter der S t a a t s a n w a l t s ch a f t, welcher dem Kläger seinen Schutz verlieh, führte aus, daß der geklagte verantwortliche Redacteur die Berichtigung hätte gänzlich zurückweisen können; nachdem er dieselbe aber überhaupt veröffentlicht habe, hätte er sie auch vollständig publiciren m ü s s e n, und deshalb sei der Klage stattzugeben. Der Vertheidiger bemerkte hingegen, sein Client könne wohl nicht verurtheilt werden, weil er mehr als seine Pflicht gethan und von einer Berichtigung, welche er vollständig ignoriren konnte, wenigstens das Wesentliche veröffentlicht habe. Der Richter fällte ein freisprechendes Urtheil, in welchem er der Argumentation des staatsanwaltschastlichen Vertreters gegenüber betonte, daß es zwar verwehrt sei, eine Berichtigung abgekürzt zu veröffentlichen, jedoch nur dann, wenn dieselbe den Anforderungen des 8 19 entspreche. Dies treffe aber in dem vorliegenden Falle nicht zu. Herr Dr. v. Twardowski war zur Verhandlung inBegleitungseines Vaters, eines höheren Staatsbeamten erschienen. Nachdem das Urtheil verkündigt war, erhob sich der junge Mann und wollte ein Plaidoyer halten, das er mit den Worten eröffnete: „Nach einer oberstgerichtlichen Entscheidung in Geller's Sammlung" ... Er wurde von dem Richter mit dem Bemerken unterbrochen, daß ihm jetzt nicht mehr das Wort gegeben werden könne. Der herodianische Tempel in Holzschnitzerei. K o z l o w, Galizien, 5. October 1894. Bezugnehmend auf die Notizen „Jerusalem-Panorama" und „Das alte Jerusalem" in der letzten und vorletzten Nummer der „Oefterreichischen Wochenschrift" erlaube ich mir Ihnen von einem ähnlichen Kunstwerke Mittheilung zu machen, welches sich gegenwärtig im Besitze des Rabbi Fri e d m a n n in Czortkow befindet. Es ist dies eine kunstvolle Holzschnitzerei welche den Oelberg mit dem herodianischen Tempel darstellt. Das Kunstwerk wurde von einem Talmudisten und Chaffid, Namens Eisig Eidelsberg im Aufträge des Rabbi von Czortkow verfertigt uud beschäftigte den Meister 8 Jahre. Der Oelberg mit seiner schief aufsteigenden Höhe, seinen Mauern rc. der Tempel in seiner Gruppirung mit sämmtlichen Nebenbauten, seinen Säulengängen, Thürmen, Fluren, Nischen rc., sämmtliche Thore uud Eingänge, kurz Alles ist nach Maß und Gestalt auf's Genaueste nachgebildet, laut den talmudischen Angaben im Tractate Midot und den Erläuterungen der bedeutendsten Talmud-Commentatoren, wie Maimonides rc. Abgesehen von der kunstvollen Schnitzerei und formvollendeten Ausführung, gab es nicht geringe Arbeit in dem Chaos der talmudischen Angaben um den Widersprüchen verschiedener Autoritäten klares Licht zu schaffen, um die Anzahl, Gestalt, Maß. Form und Lage sämmtlicher Bauten und Bestandtheile des Tempels genau zu bestimmen und sich sodann daraus ein Ganzes bilden zu können. Und daß das Werk als gelungen bezeichnet werden kann, beweisen die zahlreichen Anerkennungen die dem Meister von den hervorragendsten Talmud-Autoritäten und Specialisten auf diesem schwierigen Gebiete zu Theil geworden sind. Da aber das Original nicht allgemein zugänglich ist, ließ Eidelsberg eine größere Anzahl photographischer Abbildungen, welche das Kunstwerk von allen Richtungen deutlich anschaulich machen, an fertigen, und sind dieselben, mit einer vom Meister verfaßten und jedem Laien zur Orientirung genügenden Anleitung als Wandschmuck in jüdischen Kreisen Galiziens zahlreich verbreitet. Auch der Bezirkshauptmann von Czortkow