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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1894-10-12 · 41 (12.10.1894) · page 10

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
11 (1894)
Issue
41 (12.10.1894)
Date
1894-10-12
Page
– (sequence 10)
Language
German
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Seite 792 -veflrrretchtlchL Wochenschrifl Nr. 41 auf jedem Gebiete als eine nationale Aufgabe betrachten muß; dort, wo anerkannt wird, daß man die Zusammengehörigkeit und das Gefühl der Gleichheit aus politischem Interesse in den Institutionen durchführen müsie; — dort, meine Herren, kann man weder gegen den Inhalt des Gesetzentwurfes, noch dagegen, was er in seinem Titel bezweckt, nämlich gegen die Aufnahme der israelitischen Religion unter die gesetzlich recipirten Religionen meritorisch irgendwelche Einwendung erheben. (Zustimmung links.) Der Gesetzentwurf hatte aber ein seltsames Schicksal. Aus purer Schonung und Wohlwollen, aus purer Achtung und Liebe für die Israeliten erklärt man, diesen Gesetzentwurf nicht votiren zu können. (Heiterkeit.) Es wird anerkannt, daß sie treue Söhne, nützliche Bürger, strebsame und werthvolle Mitglieder des Staates sind; es wird ihnen große Sympathie entgegengebracht; aber man muß sie davor verschonen, daß man ihnen ein Spielzeug um den Hals hänge, welches Spielzeug sie hartnäckig und ausdauernd wünschen. (Beifall links.) Ich denke, hohes Haus, wenn wir uns auf einen principiellen und politischen Standpunkt begeben, würde von der Liebe weniger, von der Gerechtigkeit mehr — zu einem anderen Resultat führen. (Lebhafte Heiterkeit und Beifall links.) Und ich mutz hinzufügen, daß dies nicht so inhaltsleer, in seinen Folgen nicht so unabwägbar ist. Der bestimmte Inhalt ist theils in diesem Entwürfe, theils in dem Gesetzentwürfe über das Eherecht enthalten, der das Hinderniß des eullu8 disparitas ab geschafft, und gegen welchen Entwurf — ich zweifle nicht, aus Sympathie für uns — ein Theil der hohen Magnaten den entschiedensten Widerstand an den Tag gelegt hat. Die Furcht, deren Herr Baron Josef Rudnyansky Erwähnung that, daß es sich hier um ein merkwürdiges Verfahren handle, da hier auch solche israelitische Confessionen recipirt werden, über die wir nichts wissen, die wir nicht kennen, die nicht organifirt sind, ja nicht einmal existiren; denn in seiner Rede figuriren sie, wenn er schrecken will, als Confessionen, wenn er aber verkleinern will, als Schattirungen. Baron Josef Rudnyansky: Eine Confession kann sie nicht sein, da sie nicht organifirt ist. (Rufe links: Hört! Hört!) Justizminister Desider Szilagyi: Warum belieben Sie denn die Reception der Israeliten damit zu vergleichen, ob wir denn jede christliche Confession recipiren würden? Ich glaube, der Herr Baron hat den Entwurf völlig mißverstanden; denn wenn Diejenigen, die er Schattirungen nannte, sich zu einer Confession organisiren wollen, dann werden sie eine neue Confession bilden, welche, wenn es Ihnen vorgestern nicht beliebt hätte, den Gesetzentwurf über die freie Ausübung der Religion zu verwerfen, unter den ll. Abschnitt dieses Entwurfes gefallen wäre, welcher über die Bildung, beziehungsweise gesetzliche Anerkennung neuer Confessionen handelt; denn jede Confession, welche in jenem Gesetzentwürfe als neu gebildete die Feststellung ihrer Bedingungen erhielt, kann sowohl eine christliche, als auch eine jüdische Confession sein. Wollen Sie also nicht behaupten, daß wir hiemit einen ungewissen und unbestimmten Schritt gethan haben, auch wollen Sie nicht sagen, daß wir dadurch, daß wir dies gethan haben, von dem bisher von unseren Gesetzen gekannten Begriff der Reception abgewichen wären, denn hier sind blos jene Confessionen inarticulirt, deren Organisation bekannt ist, die bezüglich ihrer rechtlichen Stellung auch heute — mit Ausnahme der von mir erwähnten beiden Rechte — mit den Christen auf einer und derselben Rechtsbasis, auf einem und demselben Niveau gestanden sind: die Jnarticulirung dieser entspricht aber nicht blos den politischen Anforderungen, sondern auch dem bisherigen gesetzlichen Brauche. Die letzte Einwendung war diejenige Sr. Excellenz des Metropoliten Miron Roman. Diese ist, wenn ich mich so ausdrücken darf, das würdige Pendant jener großen Sympathie, aus welcher ebenfalls die Ablehnung des Gesetzentwurfes beabsichtigt wird. Se. Excellenz hat keinerlei principielle Einwendung gegen den Entwurf, aber er hat eine Einwendung, die nicht zu begreifen, nicht zu widerlegen, nicht zu ermessen ist. Er hat nämlich die Einwendung, daß der Entwurf nicht zeitgemäß sei. Aus welchem Grunde ist der Entwurf nicht zeitgemäß? Sind etwa die Israeliten nicht reif für den Entwurf? Sind die Christen nicht reif für denselben? (Heiterkeit links) oder ist vielleicht ein Theil der Christen nicht reif dafür? Und was bedeutet denn das Wort „unzeitgemäß"? Wem verursacht denn der Entwurf Schaden? Beschämt derselbe nach der Ansicht Sr. Excellenz die Israeliten, daß man sie recipirt? In dieser Richtung hat'uns die Auffassung Sr. Excellenz ganz im Dunkeln gelassen. Er hat gewiß sehr klare Gründe für seine Ausführungen, nur hat er es nicht nothwendig befunden, uns mitzutheilen, warum der Entwurf unzeitgemäß sei und in welcher Richtung diese Unzeitgemäßheit nachtheilige Folgen nach sich ziehen könnte? Das hohe Haus aber wird sich daran erinnern, daß dieser Gesetzentwurf nicht blos die Folge der in den bisherigen Gesetzen Ungarns, insbesondere in denjenigen der letzten Zeit, niedergelegten Principien bedeutet, sondern auch einen richtigen, nationalen und gerechten Schritt zur Realisirung jenes Zieles, daß der Staat gerecht sei gegen alle seine Bürger, ihnen die Rechtsgleichheit gewähre, dieselben nach den Principien der Rechtsgleichheit und Religionsfreiheit behandle. Das ist zeitgemäß, denn dieses Vorgehen wird gewiß Früchte zeitigen, die reichliche Zinsen tragen werden für unsere nationalen Zwecke und die Zukunft Ungarns. (Zustimmung.) Folgt auf Wunsch von zehn Mitgliedern die namentliche Abstimmung. Dieselbe ergibt folgendes Resultat: Für die Vorlage haben 103, gegen dieselbe 109 Mitglieder gestimmt. Die Majorität hat sonach die Vorlage zur Basis der Specialbatte n i ch t angenommen, wovon das Abgeordnetenhaus in der üblichen Weise verständigt wird. Vom Jahrmarkt des Lebens. Die Kaiserworte von Balassa-Gyarmat. Bon Herrn I. Wertheim er in Pardubitz, welcher in unserem Blatte den Vorschlag gemacht hat, die herrlichen Kaiserworte von Balassa-Gyarmat unter Glas und Rahmen in allen jüdischen Schulen anzubringen, erhalten wir folgende Zuschrift: „Hochgeehrter Herr Doctor!" Vielen Dank, daß Sie meiner Anregung in Ihrem geschätzten Blatte Ausdruck gegeben haben. Die praktische Durchführung dieser Anregung denke ich mir, daß unsere Glaubensbrüder in ganz Oesterreich- Ungarn zusammensteuern, damit der kaiserliche Ausspruch in geeigneter Form vervielfältigt allen Gemeinden zugeschickt und in allen Schulen, Wohlthätigkeitsanstalten, Bethäusern rc. affichirt wird. Ich stelle Ihnen zu diesem Zwecks den Betrag von 25 fl. zur Verfügung." Hiezu schreibt uns, Herr 8tuä. jur. Karl Rix in H e r m a n m 6 st e c, es möge nicht verabsäumt werden, ein Exemplar des kaiserlichen Ausspruches — allerdings nicht in Glas und Rahmen — an die hohe Regierung zur gefälligen Darnachachtung einzusenden. Zweierlei Mah. Vor Kurzem wurde der Redacteur der „Dortmunder Zeitung", Herr Versen in Folge einer Denunciation der Dortmunder Ultramontanen zu einer Woche Gefängniß verurtheilt, weil der von dem genannten Blatte veröffentlichte, in der „National-Zeitung" anstandslos erschienene Roman: „Unter den Dolomiten" von Konrad Telmann, Einrichtungen der katholischen Kirche beschimpft haben soll. Auch gegen den Verfasser war die Anklage erhoben worden, doch konnte dieselbe nicht zu gleicher Zeit wie gegen den Redacteur verhandelt werden, weil Herr T e l m ann im Auslande weilte. Nun ist das Verfahren gegen ihn gänzlich eingestellt worden. Der Redacteur sitzt und der Verfasser geht frei aus. Aber das ist nicht die gröbste Jnconsequenz in dieser Sache. Das protestantische Pre-ußen verfolgt, wie man sieht, tatsächliche oder angebliche Angriffe auf die katholische Kirche und deren Einrichtungen. Der preußische Staatsanwalt fühlt sich auch als Anwalt der römischen Kirche, die ja gesetzlich geschützt ist. Aber mit derselben Gewissenhaftigkeit, mit welcher der preußische Staatsanwalt Denunciationen zum Schutze der katholischen Kirche berücksichtigt, berücksichtigt er Denunciationen, die zur Herabwürdigung des Judenthums dienen, obwohl auch dieses unter dem Schutze der Gesetze steht. Die Untersuchungen

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