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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1894-10-05 · 40 (5.10.1894) · page 9

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
11 (1894)
Issue
40 (5.10.1894)
Date
1894-10-05
Page
– (sequence 9)
Language
German
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Nr. 40 MortzrnlürrM Vrflerrrdhtschr Seite 77 .1 Grund nachstehenden Sachverhaltes zu verantworten: Am 13. August, einem Sonntag, ließ sich der Schuhmachergehilfe Franz S e d l a k aus dem Gasthause des Genannten ein gebratenes Schnitzel um den Betrag von 20 Kreuzern holen. Ec ließ sich dasselbe wohl schmecken; da bemerkte er, als er an den Knochen kam, daß sich daselbst recht ausgewachsene Maden befanden. Mit dem eorxug delicti eilte nun Sedlak zur Polizei und erstattete die Anzeige. Der Gastwirth wurde zu fl. 50 verurtheilt. Frau Amalia C s a s n y kaufte am 14. August l. I. für sich und ihre Familie bei der Selchwaarenverschleißerin Johanna Sch a m b ö ck, Neubaugürtel 42. neun Paar Würstel. Als sie dieselben mit ihren Kindern zum Nachtimbiß verzehrte, biß sich der sechzehnjährige Sohn einen drei Cenliweter langen Nagel, welcher sich in einem der Würstel eingefüllt befand, I derart in den Mund, daß er heftig blutete. Der Selchermeister j wurde vor Gericht gestellt und obgleich der objective Thatbestand, Vorfinden des Nagels im Würstel und Verletzung des sechzehnjährigen Sohnes der Csasny, vollkommen erwiesen wurde, (das Würstel als eorpiw delicti lag den Acten bei) dennoch sreigesprochen, und zwar mangels eines erwiesenen subjectiven Tatbestandes, weil nämlich der Nagel auch ohne Verschulden des Selchermeisters in das Würstel gelangt sein konnte. Antisemitische Geschäftsreclnme. Ein Kaufmann im 18. Bezirke hatte, die antisemitische Strömung benützend, bei dem Buchdruckereibesitzer Heinrich R o i ß Reclamezettel drucken und diese unter die Passanten vertheilen lassen, um darauf aufmerksam zu machen, daß man bei ihm und liicfTt bei „jüdischen Concurrenten" kaufen möge. Der Passus „jüdischer Concurrent" und jüdische Concurrenz" kam auf den Zetteln möglichst oft vor und mußte laut Bestellung fett gedrückt werden. Die Zettel wurden beschlagnahmt und gegen den Drucker R o i ß wurde die Anklage wegen Uebertretung der §§ 9 und 17 des Preßgesetzes erhoben, weil er auf den Zetteln nicht seine Firma genannt und keine Pflichtexemplare vorgelegt hatte. Bei der Verhandlung vordem Preßrichter Dr. Kurzweil verantwortete sich Roiß damit, der Text dieser Zettel sei so schlecht stylisirt gewesen, daß er sich geschämt habe, seine Firma darunter zu sehen. — Richter: Aber Sie legten auch keine Pflichtexemplare vor? — Angekl.: Weil die Zettel gewerblichen Inhalts waren. — Richter: Die Zettel weisen aber die Worte „jüdische Concurrenz" u. s. w. auf, und zwar in fetten Lettern, ist dies auch gewerbliches Interesse? — A n g e k l.: Ich denke wohl. — Richter:.Das ist Förderung des confessionellen Unfriedens, des Antisemitismus und nicht Interesse des Gewerbes! Als Buchdrucker sollten Sie dies wissen. — Das Urtheil lautete aus zehn Gulden Geldstrafe. ,,Juderrblatt^. Wegen des Ausdrucks „Judenblatt", gebraucht gegen ein Berliner Blatt, ist der Berliner „Reichsbote" vom Gericht der Beleidigung schuldig befunden und zu einer Geldstrafe verurtheilt worden. Darüber jammert der „Reichsbote" in einem ganzen Leitartikel. Er kann das Urtheri nicht begreifen. Das Wort „Judenblatt" sei doch gar kein Schimpfwort. — Nur sich nicht dumm stellen und gar zu dick .heucheln. Daß Jemand wegen eines solchen Ausdrucks, zumal wenn vom „Reichsbote" gebraucht, zum Richter .läuft und klagt, das ist allerdings jämmerlich, aber der „Reichsbote" muß doch das deutsche Gesetz kennen, das jeden einem Anderen unangenehmen Ausdruck als Beleidigung ausfaßt; und das Stöckerblatt wird doch nicht behaupten wollen, daß es mit dem Wort „Judenblatt" eine Schmeichelei habe sagen wollen. Das wäre doch zu stöckerisch. Antisemitisch. Irgend ein beliebiges Judenhetzblatt, das wir nicht nennen wollen, um ihm keineReclame zu machen, bringt folgendes „Gedicht" : Einst sprach der Kaufmann Isidor Cohn Des Morgens zu seinem würdigen Sohn: ..Hast Du den Tabak auch schon benetzt, Die Butter genug mit Kartoffeln versetzt? Hast in den Zucker Du Kreide gelegt, Cigarrenholz in den Zimmet gesägt, Die Rosinen mit Sternchen und Reisern vermengt, Den Branntwein gehörig mit Wasser getränkt? — Wenn nach dem allen Du hast geseh'n, Dann komm, dann wollen wir beten geh'n! Das „Gedicht" ist bis auf die erste und letzte Zeile eine ziemlich wortgetreue Uebersetzung aus dem Englischen, und zwar einiger Verse aus einem vielleicht hundert Jahre alten Gassenhauer zur Verspottung scheinheiliger, augenverdrebendcr christlicher Krämer. Natürlich ist der „Isidor Cohn" antisernitisches Fabricat, ebenso wie das „beten gehn" am Schluß au Stelle des g<> to church dann laß uns in die Kirche gehn! — was natürlich zum „Isidor Cohn" nicht paßt, aber für manchen antisemitischen „teutschen Mann" sicher gut passen wüde. Ein antisemitischer Pvtstel-Evmrnistär. Am 39. v. M. spielte sich beim Kreisgerichte Wiener- > Neustadl eine Strafverhandlung ab, welche eine craffe Illustration zu den Ausschreitungen des Antisemitismus lieferte. — Der Angeklagte Anton Kraus, bereits suspendirter Gemeindepolizei-Commissär von T r i b u s w i n k e l, hatte sich wohl der Erwartung hingegeben, daß seineOrtsrascha-Alluren nicht zur Kenntniß der Justizbehörden gelangen würden, sollte sich aber in dieser Voraussetzung jedoch gründlich täuschen. Die Vorgänge, welche den Gegenstand, der in Rede stehenden Strafverhandlung bildeten, dürften unseren Lesern bereits bekannt sein und resumiren wir daher gleich die Begründung de Anklageschrift: Moritz Glücksmann, Geschäftsbediensteter einer Wiener Firma, passirte am 5. Juni l. I. die Ortschaft Josefsthal, um daselbst bei einem Kunden eine Eincassirung vorzunehmen. Unter dem Arme trug er ein mehrere Meter Leinwand enthaltendes Packet, welches er an einen Kunden in Guntramsdorf abzuliefern hatte. Durch daS Tragen dieses Packeis fiel G l ück s m a n n dem inIosefsthal wohnhaften Kaufmann Anton Kraus aui, und da Letzterer in Glücksmann jenen Mann wiedererkaniue, welcher circa vier Monate zuvor von dem Gendarmerie- Wachtmeister Anton Wessel y wegen unbefugen Hausirenö in Wieners dorf beanständet worden war, so hielt er ihn mit den Worten an: „Was haben Sie da?" Als G lücksmann dem ihm in Hemdärmeln und barhaupt entgegentretenden Anton Kraus erwiderte, daß ihn dies wohl nichts kümmere, legitimirte sich Anton Krau s, durch Vorweisung seines amtlichen Abzeichens als Polizei-Commissär mit den Worten: „Das kümmert mich schon! Da schau, Jud', wer ich bin!" Daraufhin erklärte Glücks mann, daß er nicht hausiren gehe, und nahm, eingeschüchtert durch die aggressive Form des Einschreitens des Anton Kr aus zu einer Rothlüge Zuflucht, indem er vorgab, daß er die Leinwand an den Werkführer Anton Steiner in der Leesdorfer Wattafo.brik abzuliefern habe. Als Anton Kraus seinem Nißttauen in diese Angaben mit den Worten: „Lügner! Hausiren gehst du, Saujud; ich geh' mit dir, das werden wir schon sehen!" Ausdruck gab, erklärte sich G l ü ck s m a n n bereit, mit Anton Kraus zu Eduard Steiner zu gehen. Nachdem sich Kraus von einem Mädchen seinen Rock und Hut hatte herbeibringen lassen, rief Kraus seinem eben aus einem Leiterwagen vorbeikommenden Cousin Wenzel Wolf zu, daß er halten möge, und nöthigte den Moriz Glücksma nn unter neuerlichen Beschimpfungen und mit den Worten: „Halt die Goschen oder ich gib dir eine Watschen'" mit ihm den Leiterwagen zu besteigen, mit welchem sie sodann in die Leesdorfer Wattasabrik fuhren. Dort angelangt, trafen sie nur die Frau des Eduard Steiner, Helene Steiner, zu Hause, welche auf die von Anton Kraus an sie gerichtete Frage, ob es wahr sei, daß sie Waare bestellt habe, bemerkte, daß vermuthlich ihr Mann dieselbe angeschafft habe. Daraufhin erfaßte Anton Kraus, welcher^ nicht zugeben wollte, daß G l ü ck s m a n n die Heimkunft S kein e r 's abwarte, denselben rückwärts am Rockkragen, schob ihn mit' den Worten: „Aussi mit dem Juden!" unter Stößen zum Fabriksthore hinaus und schleppte ihn auf die über den Neu-

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