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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1894-10-05 · 40 (5.10.1894) · page 7

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
11 (1894)
Issue
40 (5.10.1894)
Date
1894-10-05
Page
– (sequence 7)
Language
German
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Nr. 40 Oesterrrichifche Wochrnfchrif! Seite 769 Herr Dr. Elb oge n, beziehungsweise die Herren Brüder Münzer werden hoffentlich die Leiter des „Vereines zur Abwehr des Antisemitismus in Berlin" nicht irgend eines niedrigen Motives zeihen. Das empörende Treiben des edlen Brüderpaares heischte dringend eine öffentliche Züchtigung. Diese Herren versenden antisemitische Circulare an antisemitische Buchhandlungen, um ihre Concurrenten anzuschwärzen und zu beschimpfen. Die „Berichtigung" aber ist blos ein Document schamloser Verlogenheit; denn uns steht zur Verfügung ein Exemplar jenes antisemitischen Pasguills, welches sie gegen einen in Köln wohnhaften, ehrenwerthen Landsmann und Glaubensgenossen richteten, der sogar ein Verwandter von ihnen ist, Chef der Firma Rheinisches Sensenversandthaus in Köln und Inhaber mehrerer Bazare ist. Und wir besitzen die A c t e n des Processes zwischen der von den Herren Münzer beschimpften Firma und der antisemitischen Buchhandlung Henzel in Köln, welche das antisemitische Pamphlet Münzer's im Schaufenster ausgestellt hatte und dafür verurtheilt worden ist. Das Leugnen und Berichtigen hilft hier also gar nicht, und kann nicht über die Erkenntniß hinwegtäuschen, daß es nicht bald etwas Verächtlicheres gibt, als wenn David und Eli es er das Feuer des Judenhasses schüren wollen, um ihre Suppe an einem Herd des Antisemitismus zu kochen. Die Herren rühmen sich, „per Cassa" zu kaufen und „Vorschüsse" zu gewähren. Eine eitle und lächerliche Flunkerei! Unseres Erachtens sind sie trotz alldem kaum in der Lage, die Seife zu bezahlen — um ihre Schande gründlich abzuwaschen! Den weiteren Inhalt der famosen „Berichtigung" beleuchtet gründlich nachstehende Zuschrift des Herrn Alex. Schorr, Gemeinderathes in Drohobyez. Dem „geehrten" Brüderpaar Münzer dürfte doch das allgemein bekannte Sprüchlein des galizischen Bauers nicht fremd sein, der, wenn seine geschmiedeten Pläne fehlschlagen, sich auszudrücken pflegt: „trafila kosa na kamicü“ zu deutsch: „D ie Sense ha tauf einen Stein gestoßen!" Ja, so ist es, auch unsere Sensen-Männer haben diesmal auf einen harten Stein angeschlagen. Schlimm würde es mit den Münz e r'schen Sensen aussehen, wenn dieselben nicht besser fabricirt wären, als die sogenannte Berichtigung der in Nr. 37 der „Oesterreichischen Wochenschrift" veröffentlichten wahrheitsgetreuen Thatsachen, welche ich, trotz der leeren Widersprechungen vollinhaltlich aufrecht halte. Derartige nichtssagende Verneinungen sind Bejahungen, wie ich dies an der Hand vollkommen beglaubigter ämtlicher Document e nachstehend nachzuweisen mir erlaube. Die sogenannte „Berichtigung" leugnet, daß Maier Münzer sich wegen Crida in sechsmonatlicher Haft befand. Hier war der Berichtiger offenbar bemüht, die Wahrheit zu verdunkeln. Das notorische Factum der Crida und der Haft steht doch fest. Es scheint die volle sechsmonatliche Dauer der letzteren als unrichtig befunden worden zu sein. Auf einige Tage oder Wochen mehr oder weniger wird es-hiebei nicht ankommen. Mit Bescheid des Samborer k. k. Kreisgerichtes vom 30. December 1888, Z. 14698, wurde derConcurs gegen Maier Münzer wegen Mangels an Vermögen fiir beendet erklärt. Als vollständig unwahr bezeichnet die sogenannte Berichtigung meine Angabe, daß das Wiener allgemeine Krankenhaus zur Eintreibung der schuldigen Kosten im Wege des Dro hobt cz er Magistrates Schritte unternahm. Die vollständige Richtigkeit dieser Angabe wird durch ein ämtliches Zeugniß des hierstädtischen Bürgermeisteramtes erwiesen, welches wörtlich bestätigt, daß die Verwaltung des „k. k. Allgem. Krankenhauses in Wien mittelst Z u s ch r i ft v o m 1. Mai 1891, Z ah l 7881, dasDrohobyczerStadtmagistrat um Ein treibun g d e r Curkosten für Maier Münzer angesucht hat." Dieses Zengniß erliegt in der Redaction der „Oesterreichischen Wochenschrift". Ferner stellte die sogenannte Berichtigung meine Angabe als „unwahr" hin, daß Jsak Münzer, Großvater des David Münzer, ein alter Trödler war. Allerdings war dieser auch einmal ein junger Trödler, wie dies das citirte amtliche Zeugniß mit den Worten besagt, daß „Jsak Münzer sich seit seiner Jugend bis zu seinem Ableben mit dem Trödlergeschäfte befaßte und hievon ernährte." Die sogenannte Richtigstellung meiner Behauptung, daß David Münzer wegen Mangels eines anderen Berufes sich dem Sensengeschäfte zuwendete, führt aus, daß Letzterer seit 1880 bis 1885 die juridische Facultät an der Wiener Universität besuchte und dann nach Ablegung seiner Staatsprüfungen in der Kanzlei des Advocaten Dr. Ludwig Poplawsky in Drohobyez die Praxis ausgeübt hat. Nun, was diese angebliche Advocaten-Praxis anbelangt, genügt es, auf den Bescheid des Ausschusses der Advocatenkammer in Sambor vom 14. November 1893, Zahl 169, hinzuweisen, womit der Bitte des David Münzer um Bestätigung der angeblich bei dem verstarb enen Dr. Ludwig Poplawski ausgeübten Praxis keine Folge gegeben wurde, nachdem die Advocatenkammer nach gepflogener Erhebung zur Neb erzeu gung gelangte, daß David Münzer in Wirklichkeit die A d v oc a te n prax i s gar nicht ausgeübt hat. Nicht ich habe früher von dieser Praxis erwähnt. Der sogenannten Richtigstellung gefiel es, diese in ganz unnöthiger Weise heranzuziehen. Zu dieser ebenso intereffanten als charakteristischen Geschichte von der Advocatenpraxis in absentia hat der Richtigsteller selbst durch eine in etwas unvorsichtiger Weise zuweit ausgeholten Erzählung Anlaß gegeben. So ist es: „Wahrheit gibt kurzen Bescheid, Lüge macht viel Redens", so lautet ein altes Wahrwort. Ebenso wäre vielleicht etwas mehr Zurückhaltung am Platze gewesen, bei der spontanen von Niemand verlangten Versicherung, daß David Mün z er „d emn ä ch st" nach Ablegung der dritten strengen Prüfung die Doctorwürde erhalten wird. Wir wollen uns bis dahin mit Geduld wovpnen. Wir können warten. Der Welt steht kein großer Gewinn durch diesen demnächstigen Doctorzuwachs bevor, die auch durch die mehrjährige Verzögerung desselben wahrlich nichts verloren hat. Trotzdem möchte ich um 10.000 Gulden österr. Währung zu Gunsten des Drohobyez er Armenfonds wetten. daß der im circa 37jährigen Lebensalter stehende David Münzer die Doctorwürde „demnächst" nicht erlangen wird und bin deffen gewiß, daß der gedachte Armenfond von dieser Wette so wenig bekommen wird, wie die Kirche des heiligen Joses von den verwetteten 15.000 fl. des Dr. Blochxnneto D eckert. Armer Armenfo nd! Der durch Nichts dargethanen Ableugnung meiner Angabe, daß David Münzer gerichtlich contractbrüchig erklärt wurde, stelle ich amtlich beglaubigt» Documente entgegen, und zwar Original-Entscheidungen des Lemberg er k. k. Oberlandesaerichtes vom 19. August 1892, Z. 19074, ferner des k. k. Obersten Gerichtshofes vom 13. December 1892, Zl. 14387, welche klar und deutlich darthun, daß David Münzer contractbrüchig erklärt wurde und im Grunde derselben Entscheidungen auf dessen Kosten und Gefahr seitens desDrohobyczer k. k. Bezirksgerichtes, mit Bescheid vom 30. März 1893 die Relicitation der von David Münzer gekauften und nicht bezahlten Realität ausgeschrieben und auch bereits vollzogen wurde. Nun ich mit dem Wahrheitsbeweis auf Grund authentischer Gerichts- und anderer amtlichen Acten zu Ende bin. kann ich nicht umhin, am Schluffe noch eine wahrgenommene Thatiache zu erwähnen: Ob Ehen auch durch Zeitungen geschlossen werden, ist mindestens zweifelhaft. Eine hier vielbesprochene Thatsache ist es jedoch, daß eine dem Abschlüsse nahegestandene „gute Partie" des „demnächstigen" Dr. David Münzer in Folge der in der..OesterreichischenWochenschrift" jüngst erschienenen Personal-Schilderung nicht zu Stande kam. „Die Sense hat auf einen Stein gestoßen." Alexander Schorr, Cnltus- und Gemeinderath. Vom Jahrmarkt des Lebens. Die Blutlüge von Kolin. Die Judenexceffe, deren Schauplatz Kolin' im April vorigen Jahres in Folge einer auch hier absichtlich ausgesprengten Blutbeschuldigung war,! hatten zwar durch das energische Einschreiten des Bezirkshaupt-

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