Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 11 (1894)
- Issue
- 38 (21.9.1894)
- Date
- 1894-09-21
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
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Seite 732 Orsterreichischr Wochenschrift Nr. 38 Das Blutmärchen vor dem Jnjurienrichter. . Die von den bekannten Demagogen und ihren Agenten ungestört auSgestreute Saat zeitigt ihre traurigen Früchte, und wer diese kennen lernen will, der möge nur unsere Gerichtssäle aufsuchen — er wird da Tag für Tag das Echo der Reden antisemitischer Wanderapostel hören. So hatte sich das Bezirks- und Jujuriengericht für die Innere Stadt Wien am 18. d. M. mit dem Märchen vom Blutrituale zu befassen. Man höre! Eine Mutter vorgerückten Alters erhebt gegen zwei achtbare Bürger jüdischer Confession allen Ernstes die schwere Beschuldigung, dieselben hätten um des Mammons willen ihre 17jährige Tochter für Ritualzwecke verkauft, sie hätten sich durch das Christenblut ihrer Tochter bereichert und Letztere sei seither verschollen. Und so toll und jeder Begründung bar diese Anschuldigung ist, so wiederholt sie dieselbe continuirlich in schmähenden Correspondenzkarten, die sie den beiden „Ritualmördern" fort und fort zusendet, sie hält diese Beschuldigung bei der Polizei aufrecht, und so sehr der Richter sich bemüht, ihr die Widersinnigkeit und Grundlosigkeit derselben plausibel zu machen, sie bleibt auch bei Gericht mit Hartnäckigkeit bei ihren Behauptungen, ja sie fügt neue Details hinzu, sie weiß sogar, daß die beiden von ihr Verdächtigten ihre Tochter der — Wiener israelitischen Cultusgemeinde verkauft haben und daß der Rabbiner seine Hand dabei mit im Spiele hatte. Und da der Richter, gleich dem Auditorium über diese Details verblüfft, in sie dringt, ihm doch irgendwelche Beweise an die Hand zu geben, was antwortet sie? Es sind ja Juden! Das ist ihr Hauptbeweis. Der Name dieser Frau ist Anna Uh er, sie ist Witwe und Bedienerin in einem verrufenen Hause. Ihre 17jährige Tochter Ernestine war vor nicht ganz drei Jahren zu dem DamenschneiderS. Steiner in die Lehre getreten. Die Mutterbegehrte die gewerbliche Freisprechung ihrer Tini, da aber die dreijährige Lehrzeit noch nicht um war, verweigerte Steiner dieses Ansuchen. Da provocirte die Tini eines Tages einen Conflict, verweigerte den Gehorsam, warf die Arbeit weg und eilte davon. Seither ist sie zu ihrem Lehrherrn nicht zurückgekehrt und ihre Mutter behauptet, Steiner und sein Schwager Adolf F l o ch hätten das Mädchen um vieles Geld zu Ritualzwecken verkauft. Das Mädchen ist thatsächlich verschwunden, und die Polizei war bisher nicht in der Lage, dasselbe auszuforschen, allein Steiner und Fl och sind überzeugt, daß die Mutter, den Aufenthalt ihrer Tochter kennt, da Letztere mit Einverständniß ihres Vormundes bis zu einer gewissen Metamorphose in Zurückgezogenheit und Verborgenheit leben soll. Da aber die Uh er ihnen trotz Verwarnung der Polizei unaufhörlich Correspondenzkarten gleichen Inhaltes zusendete, sahen sie sich veranlaßt, den Schutz des Strafgerichtes anzusuchen und incriminirten die letzte offene Postkarte, die da lautete: „Jude, gib mir meine Tochter, die ihr verkauft habt, um mit Christenblut reich zu werden". — Die Angeklagte gibt zu, diese und die anderen Karten eigenhändig geschrieben zu haben, aber Alles, was darin stehe, sei wahr. Richter: Wie? Sie behaupten wirklich, daß die Kläger Ihre Tochter verkauft haben? — Angekl.: Ta schwör' ich darauf bei Gott und Christus! Richter: Wie kommen Sie dazu, das zu behaupten? — Angekl.: Meine Tini is einmal nach Haus' kommen und hat ihren Taufschein verlangt. „Wozu?" Hab' ich sie gefragt; da sagte sie: „Für meinen Meister, der wird mich beim Rabbiner umschreiben lassen, ich werd' verkauft werden." Richter: Das hat Ihre Tochter gesagt? Nur weiter! — Angekl.: Ich Hab' ihr den Taufschein gegeben. Richter: Doch? und sie sollte verkauft werden? — Angekl.: Am Sonntag is sie zu mir 'kommen und hat g'sagt: „Ich Hab' schon unterschrieben und Hab' schwören müssen, der Meister hat mir großen Reichthum versprochen, ich werd' bis an mein End' glänzend versorgt sein." Dann is sie nach vier Tagen, am 5. Juli, verschwunden. Tags zuvor hat sie noch g'sagt, ihr Herz is ihr so schwer, der Meister will s' nicht freisprechen, er hat andere Absichten mit ihr. Richter: Und haben Sie Ihre Tochter seither nicht gesehen? — Angekl: Nein, seit dem 4. Juli nicht. Am 4. Juli war sie bis 8 Uhr Abends bei mir; ich wollte sie nicht fortlaffen. aber sie hat g'sagt, sie muß fort und wenn's in d'Höll is. Sie war sehr unruhig und is daun doch fort; sie hat g'sagt, sie muß zum F l o ch. Richter: Und Sie wissen auch nichts von ihr? — Angekl.: Gar nichts. (Die Angeklagte gebraucht Ausdrücke, die den Richter veranlassen, ihr eine Disciplinarstrafe anzudrohen.) Die Kläger geben an, daß die angeblich Vermißte, so oft sie von einem Besuche bei der Mutter zurückkehrte, wie ausgewechselt schien, mit Mißvergnügen arbeitete und schließlich davongelaufen sei. Seither erhielten sie von ihr ein Schreiben, welches die Mutter auch gesehen und als die Handschrift ihrer Tochter agnoscirt habe. Die Angeklagte gibt dies zu. Richter: Haben Sie die Polizei von dem Verschwinden Ihrer Tochter verständigt? — An gekl: Ich war bei der Polizei, beim Staatsanwalt und beim Landesgericht, bisher Hab ich keine Verständigung. Wo sie is, das weiß nur Gott und diese zwei Herren! Richter: Sehen Sie! Sie geben selbst zu, den Verbleib Ihrer Tochter nicht zu kennen und doch beschuldigen Sie die Kläger mit Bestimmtheit, daß Sie Ihre Tochter verkauft haben! — Angekl.: Sie hat mir ja selber gesagt, sie wird verkauft . . . und ... ich beschwör's ... die Zwei haben mein Kind an die Cultusgemeinde verkauft (schreiend, zu den Klägern gewendet:) Ja, ja, Sie haben mein Kind . . . Steiner (in höchster Aufregung): Sie behaupten das? Sie, eine Gelegenheitsmacherin, Sie sind nichts Anderes! Der Richter untersagt Beiden strengstens solche Dialoge und gibt der Angeklagten nochmals Gelegenheit, für ihre Beschuldigung einen Beweis zu bieten; sie erwidert: „Juden sein s' ja! und daher haben f mein Kind verkauft, ich schwör's." Richter: Sie wollen sogar schwören, obwohl Sie wiederholt zugeben, nichts zu wissen . . . überhaupt: So spricht und benimmt sich nicht eine Mutter, die ihr Kind wirklich sucht. Die Angeklagte wurde der Verdächtigung schuldig erkannt und zu 15 Gulden Geldstrafe, eventuell drei Tagen Arrests verurtheilt. Sie meldete gegen Schuld und Strafe, die Privatkläger gegen das zu niedrige Strafausmaß die Berufung an. Es wird sich daher auch das Landesgericht mit dieser Blutbeschuldigung sonderbarster Art zu befassen haben. Verbrechen. Horodenka, 16. September. Vordem k. k. Schwurgerichte zu Kolomea wurde am 11..d. M. eine der haarsträubendsten Mordgeschichten verhandelt. Der Witwer Kost Kurczak aus Horodenka (Galizien) hatte seiner einzigen, an Nicolai Wdowejczuk, Grundwirth zu Horodenka, verheirateten Tochter, namens Wasylina, die Verwaltung seiner Haus- und Grundwirthschaft aufgetragen. Da die Kinder ihren Vater sehr schlecht behandelten, so ging dieser mit dem Plan um, sich wieder zu verheiraten. Wasylina und Nicolai Wdowejczuk, . für in Zukunft neu hinzukommende Erben besorgt, überfielen am 13. Juni, mit Hacken bewaffnet, den arglos hereinkommenden Kurczak und zerhackten ihn — im buchstäblichen Sinne. Der Kopf ward ihm, wie ich damals selbst gesehen, vom Rumpfe getrennt und an Händen und Füßen wurde das Opfer unzählige Mal verwundet. Als Zeuge wurde das 5jährige Kind der beiden Mörder einvernommen, auch waren beide vor dem Horodenkaer Bezirksgerichte geständig. Sie wurden vom Schwurgerichte einstimmig als schuldig erkannt und zum Tode durch den Strang verurtheilt. Ich bin seit Langem Diurnist, schrieb schon so manches Protokoll blutigen Inhaltes, bei keinem aber ward mir so zu Muthe, als am 13. Juni, und mit Genugthuung vernahm ich, welch gerechtes Urtheil über diese Teufel in Menschengestalt gefällt wurde. Ein D i u r n i st. Der antisemitische Lessingtödter. Der durch das antisemitische Werk „Lessing ein Plagiator" bekannt gewordene Schriftsteller Professor Paul Alb recht beging einen Selbstmord, indem er sich aus dem Fenster seiner Villa stürzte. Er ist in der Nacht verschieden. Antisemitischer Anarchismus. Jüngst wurde aus Traunstein gemeldet, daß ineinemdortigen Hause eine heimlich gelegte, mit Sprengpulver gefüllte Blechröhre explodirt sei. Die Zeitungen legten die That nalürlich Anarchisten zur Last. Nun stellt sich aber, wie der „Fft. Z." mitgetheilt wird, heraus daß die Thäter Antisemiten waren. Der Hausbesitzer sollte abgehalten werden, einem israelitischen Kaufmann einen Laden