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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1894-09-21 · 38 (21.9.1894) · page 5

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
11 (1894)
Issue
38 (21.9.1894)
Date
1894-09-21
Page
– (sequence 5)
Language
German
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... xMBbät&a*: «LL msäsamasm-jhium^•; - - :e-* - Nr. 38 Veflerreichlfchr WochenfchrM Serie 731 den Windeln. Wohl ein schönes Beispiel deutschnationaler Gründlichkeit und Wahrheitsliebe. 1- -i- Ernst Bergani, der treffliche Abschriftsteller, der so prächtige Reiseberichte aus Schweden — neu edirte, ist nun auch in Lemberg glücklich angelangt, und wir werden hoffentlich Gelegenheit finden, seine Eindrücke kennen zu lernen. Wenn sie ihm nur nicht wieder ein Anderer boshafterweise vorempfunden hat. Er fährt mit dem jüdischen Kutscher Nr. 148 stramm in Lemberg herum. — Das „Deutsche Bolksblatt" brachte wohl die Ansprache des Kaisers an die Deputation des Gewerbetages, nahm sich aber die Freiheit heraus, an den Worten des erhabenen Herrschers willkürliche Kürzungen vorzunehmen und namentlich die Stelle zu unterschlagen: „Es freut mich, daß die Arbeiten des Gewerbetages sich in Ruhe abwickelten und daß derselbe sich von auswärtigen Hetzern nicht beirren ließ." — Diese Worte sind officiell bestätigt. Vergani läßt sie unter den Redactionstisch fallen — weil es ihm eben so beliebt. Der deutsche Katholikentag gegen den Antisemitismus. Auf dem Katholikentag in Köln sprachen auch einige Redner gegen den Antisemitismus. So sagte der Vorsitzende Dr. O r t e r e r in der ersten öffentlichen Versammlung u. A.: . . . „Unsere Religion verbietet uns, irgend einen Menschen zu hassen, im Gegentheil, sie befiehlt uns, Alle zu lieben. Daher sind wir in der glücklichen Lage, unsere andersdenkenden Mitmenschen nicht blvs zu dulden, sondern zu achten und zu lieben. . . . Sind wir Katholiken es vielleicht, die andersgläubigen Mitbürgern ihre bürgerliche Gleichberechtigung mißgönnen? Das wäre gegen unser G-wissen und gegen unsere katholischen Grundsätze. Bei uns ist es Gewisseuspflicht, die bürgerliche Gleichberechtigung der Confessionen, wie sie historisch geworden ist, voll anzuerkennen. Und thäten wir es nicht, so würden wir von unserem Papst Leo XIII. zur Ordnung gerufen werden." Freiherr v. Sch o rlemer-Alst gab seiner Stellung gegen den Antisemitismus in folgenden Worten Ausdruck: „Wir verwerfen den Sturm der Socialdemokratie gegen Besitz und Eigenthum ebenso wie die Bestrebungen der Pfadfinder der Socialdemokratie, die die Ausräubung des Judenthums empfehlen. Was. deren Lichtung für das Christenthum betrifft, so können Sie das im „Bundschuh" lesen, sie stehen viel niedriger als die Socialdemokraten." Das neue Programm der Antisemiten. Berlin, 14. September. Der Antisemitismus der Förster'schen Richtung ist mit der Ausarbeitung eines besonderen Programmes beschäftigt, für dessen Berathung in einer am Mittwoch abgehaltenen Sitzung eine siebengliederige Commission gewählt und ihr für diese Aufgabe folgende Directive auf den Weg gegeben wurde. Eine großdeutsche Politik, Zusammenschluß aller deutschen und ehemals deutschen Länder zu Groß-Deutschland mit einem Wahl- Kaiserthum aus den deutschen Bundesfürsten (Bolkswahl), Zusammensetzung der Volksvertretung aus Vertretern der einzelnen Stände, Heranziehung der Einkommen der Fürsten zur Staats- und Communalsteuer, Beseitigung aller Standes-, Adels- und Ordensvorrechte, Ausmerzung des alten Testaments aus Kirche und Schule und Ersatz durch den Glauben unserer Väter, überhaupt eine gründliche Reform des Juden - Chriftenthums, Verbot der Judentaufe und Namensänderung der Juden unter rückwirkender Kraft, Verbot der Ehe zwischen Juden und Deutschen und Verbot des Haltens deutscher Dienstboten und Arbeiterinnen durch die Juden, Wiederaufnahme der Ritualmordprocesse unter Behandlung der Israeliten als Talmudjuden, Ausweisung sämmtlicher Hebräer nach entlegenen meerumspülten Colonien, staatliche Einziehung aller Judenvermögen und Verwendung derselben zur Aufbesserung der socialen Lage der Arbeiter. Das Blutbild in Kalwarya. Wir haben in der letzten Nummer in Bezug auf das Bild in der Wallfahrtskirche bei Krakau mit der Aufschrift: „Das Martyrium des Kindes Simon, das im Alter von 3^ Jahren am Charfreitag von einem Juden geraubt und am Sonnabend zur Nachtzeit auf grausame Weise im Markus^Wirthshause bei Z y t 0 m i r von Juden ermordet wurde. So geschehen am 26. Mai 1475 Kenovatum a. D. 1870.", die Thatsache constatirt, daß im Jahre 1475 der Charfreitag auf den 24. März fiel, daß überhaupt der Charfreitag nie im Mai sein kann. Der Fall, der zum Object des Bildes gedient hat, hat sich — wie Herr Dr. Stern constatirt — am 20. April 1753 ereignet und ist eine derjenigen polnischen Blutbeschuldigungen, welche das Gutachten des Cardinals Ganganelli (Papst Clemens' XIV.) hervorriefen. An dem genannten Tage wurde im Dorfe M a r k 0 w a W 0 lica, das zur Diöcese des Bischofs von Kiew gehört, der Knabe Simon Sind zins ki ermordet aufgefunden. Trotzdem nicht der leiseste Verdachtsgrund für die Schuld der Juden sprach, ließ der Bischof dreizehn Juden gefangen nehmen, auf die Folter spannen und, obgleich sie auch unter den unmenschlichsten Marterungen ihre Unschuld betheuerten, obgleich nicht der Schimmer eines Beweises für ihre Schuld erbracht wurde, viertheilen! Die Acten über die Farce von Gerichtsprocedur legte der Abgesandte der polnischen Juden schüft, Selek (Selig), abschriftlich dem Papste vor; dieser forderte den Bischof von Kiew auf, sich zu rechtfertigen, was derselbe in einem Schreiben that, über welches Ganganelli in seinem „Gutachten" sich äußert: „Ich habe nicht nothig, mich mit der Mittheilung dessen anfzuhalten, was der Prälat von Kiew sagt; denn der größere Theil seines Berichtes kann eine Apologie seines Verhaltens genannt werden, da er sich gegen die „verfluchte Geldgier" (auri sacra tames) vertheidigt. Also dieser „Ritualmord" ist Gegenstand eingehendster Prüfung seitens des Papstes und seiner Räthe gewesen, als deren Ergebnis; i. I. 1763 der Nuntius in Warschau benachrichtigt wurde, daß „keine Gründe vorhanden sind, welche dieses Borurtheil (die Blutbeschuldigung) gegen die Juden rechtfertigen l" Es ist bezeichnend genug, daß ein Geschehniß, welches die zeitgenössischen Häupter der katholischen Christenheit als erlogen bezeichnet haben, noch heute in bildlicher Darstellung in einer katholischen Kirche gezeigt und zur Aufwiegelung der Volksleidenschaften mißbraucht werden darf. Ritual«»ordschwindel. „Wo soll das hinaus?" schreibt der „Allg. Beobachter" in Essen in seiner Nummer vom 11. September. „In einer Reihe von Blättern, „Wests. Vbl."-Bochum, „Gelsenkirchener Zeitung," „Rh.-Wf. Bolksf." und in der „Essener Bolkszeitung", finden wir folgende Notiz: „Ueber den scheußlichen Mord, welcher au der Josephine H a st m a n n aus Rottinghausen begangen wurde, ist dem „W. Vbl." ein Bericht zugegangen, in welchem behauptet wird, daß „nach Lage der Sache nur angenommen werden könne, daß die Leiche von mindestens zwei Personen in den Aschenschacht getragen wurde. Bei der amtlichen Obduction ergab sich, daß der Körper des kleinen Mädchens reinlich gewaschen war, ob vor oder nach der scheußlichen Blutthat, sei nicht festznstellen; ferner habe sich gefunden, daß am rechten Oberschenkel die Hauptader ersichtlich mit „Sachkenntniß" geöffnet und aus derselben offenbar das Blut abgelassen worden war, so daß die Leiche sich als vollständig blutleer erwies. Bei der Verblutung. welche den grausamen Tob herbeiführte, muß das arme Kind entkleidet gewesen sein, da sich in den Kleidern, welche jedenfalls nach der Ermordung der Leiche wieder angezogen wurden, Blutspuren nicht fanden." Die ganze Faffungdieser Notiz ist zu deutlich, als daß über die Tendenz derselben Zweifel entstehen könnten. Die am Oberschenkel ersichtlich mit großer „Sachkenntniß" geöffnete Hauptader — Blut abgelassen — Leiche vollständig blutleer — also ein zweiter „Fall Xanten!" .... Nun ist die Urheberin dieser geheimnißvollen Andeutungen, die „Gelsenkirchener Zeitung", veranlaßt worden, folgende Berichtigung der Essener Staatsanwaltschaft aufzunehmen: „Die Obd'uction der Leiche der Josephine H a st m a n n hat nicht ergeben, daß eine Hauptader geöffnet und die Verletzung mit Sachkenntniß beigebracht worden ist. Nach dem Gutachten des Obducenten ist der Tod durch Verblutung eingetreten. Weitere Schlüsse über die Todesart konnten aus dem Leichenbefunde nicht gezogen werden. Daß die Leiche reinlich gewaschen gewesen sei und die Thal nur an dem entkleideten Kinde vorgenommen worden sein könne, ist gleichfalls in keiner Weise festgestellt worden. Der Erste Staatsanwalt: Peterson. Auch diese amtliche Richtigstellung wird sicher nicht verhindern, daß die antisemitischen Geschäftsleute mit dem von ihnen erfundenen Märchen, wenn auch heimlicher, weiter hausiren. Ohne solche Lügen würden sie nicht soviel Dumme einfangen.

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