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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1894-09-14 · 37 (14.9.1894) · page 14

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
11 (1894)
Issue
37 (14.9.1894)
Date
1894-09-14
Page
– (sequence 14)
Language
German
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Seite 720 VekkrrreichUchr WochrnschrM Nr. 37 flüchtig wurde; bald hernach wurde er in Gran von der militärischen Nachtpatrouille als Deserteur festgenommen. Nach der Verhandlung vor dem hiesigen Bezirksgerichte, das kein Urtheil brachte, wurde der Cleriker, der in Wahrheit Edmund Scholz heißt, aus Satoralja-Ujhely gebürtig und Student der Theologie in Nom ist, der fünften Section (Jrrenabtheilung) des Garnisonsspitales Nr. 17 behufs Beobachtung seines Geisteszustandes überliefert, da er sowohl auf dem Transporte, wie auch auf der Reise Wahnsinn simulirte. Nachdem er von der militärischen Commission geistig ganz gesund befunden wurde, stellte man den Deserteur und Betrüger in der Soutane dem militärischen Garnisonsgerichte vor. Am 2. d. M. wurde endlich dem Gefangenen das Urtheil publicirt, wonach er wegen Betrügereien und Desertion zu sechsmonatlicher Haft und drei Jahren Nachdienst verurtheilt wurde. Der competenten kirchlichen Behörde wurde mitgetheilt. daß jenes Urtheil auch Amtsverlust nach sich ziehe. Der Gefangene, der noch immer Wahnsinn simulirt, ist in jener Elitezelle des Neugebäudes untergebracht, wo der gewesene Ministerpräsident von Ungarn, Graf Ludwig Batthyany, einst vor vielen Jahren den Selbstmordversuch verübte. Hultschin. Bei Gelegenheit der Firmungsreise des Fürsterzbischofs Dr. Theodor Kohn erschienen als Deputation der Hu lisch i ner Synagogengemeinde: Rabbiner Doctor Blumenthal aus Ratibor, Herr K o h n aus H u lisch in und Herr S ch lesi n g er aus Petrzkowitz. Rabbiner Dr. B l u m e n t h a l richtete an den Kirchenfürsten eine schöne Ansprache, an deren Schluffe er sagte: „So begrüßen wir Ew. Fürsterzbischöfl. Gnaden als den Hort des Friedens, alls das Sinnbild der Menschenliebe, als einen Bürgen jener ahnungsreichen Ferne, in der es nur einen Hirten geben wird und nur eine Heerde. Und so ruft die israelitische Gemeinde Ihnen, Herr Fürsterzbischof, den biblischen Segensgruß zu: „Gesegnet seiest Du bei Deinem Kommen! Gesegnet seiest Du bei Deinem Scheiden!" D?r Kirchensürst dankte hocherfreut für „die so schönen Worte", sowie für die ihm erwiesene Aufmerksamkeit und bat, seinen verbindlichsten Dank allen Denen zu übermitteln, in deren Namen Herr Dr. B l u m e n t h a l gesprochen. Mit herzlichem Händedruck wurde die Deputation entlassen. Die jüdische Gemeinde war von den Behörden zur Theilnahme an den Empfangsfeierlichkeiten eingeladen worden. Vorstand und Repräsentanten reihten sich bei der Ankunft des Kirchenfürsten an die städtischen Körperschaften. Die Audienz fand Abends nach, dem Gottesdienste im Pfarrhause statt. Die Ostrauerstraße in Hultschin, war von den Israeliten des Ortes durch Guirlanden von Hauszu Hans reich geschmückt." Kolomea. In der Nummer 67 vom 29. August l. I. bringt die „Gazeta Kolomyjska" folgende Notiz über die Baron Hirsch-Stiftung.' Durch Gründung von Volksschulen ist die Baron Hirsch-Stiftung bestrebt, das Bildungsniveau der galizischen Juden zu heben und die Jugend zur productiven Arbeit heranzuziehen, indem die Stiftung ihre Zöglinge nach Beendigung der Volksschule theils bei christlichen, theils bei jüdischen Handwerkern oder auch in der Staatsgewerbeschule zu Lemberg unterbringt. Aber nicht nur zum Handwerk hat die Stiftung die Juden zu leiten; es ist vielmehr ihre statutenmäßige Aufgabe, dieZöglinge auch zum Ackerbauefähig zumachen.Diese etwas schwierige Aufgabe konnte bisnun trotz des schon dreijährigen Bestandes der Stiftung nicht gelöst werden. Allein das Curatorium, welches consequent die Erreichung aller im Statute gesteckten Stiftungsziele anstrebt, schritt in letzter Zeit auch an diese Arbeit. Wie wir bereits berichteten, entsendete das Curatorium ayf seine Kosten 9 Knaben in die Ackerbauschule in Ahlem bei Hannover. Gründer dieser Anstalt ist der Consul der Vereinigten Staaten in Hannover, Herr Alexander Simon, welcher, dem Beispiele des Baron Hirsch folgend, zum Zwecke der Gründung einer Ackerbauschule den Betrag von 200.000 Mark spendete, um die israelitische Jugend zum Ackerbaue heranzuziehen. Die Ackerbauschule, im Dorfe Ahlembei Hannover gelegen, umfaßt einen Grundcomplex von 70 Morgen und beherbergt derzeit 44 Knaben. Die immer sehr Praktische Einrichtung der Anstalt zeugt davon, daß der Stifter keine Ausgabe scheute, damit die Knaben nach schwerer Arbeit ein bequemes und zweckentsprechendes Heim haben. Schon um fünf Uhr müssen die Knaben aufstehen, sich rasch ankleiden und das Schlafzimmer in Ordnung bringen, worauf sie beten und frühstücken, und um 6 Uhr muß ein jeder auf dem ihm vom Obergärtner oder seinen Gehilfen angewiesenen Platze im Garten, auf dem Felde oder in der Scheune erscheinen und sich zur Arbeit stellen. Fünfmal im Tage erhalten die Knaben kräftige Nahrung, wobei noch zu bemerken ist, daß die Küche nach dem jüdischen Ritus geführt wird, was auch Kindern othodoxer Eltern ermöglicht, die Wohlthat der Anstalt zu genießen. Nach dreijähriger Lehrzeit gedenkt das Curatorium seine Zöglinge zur weiteren praktischen Ausbildung bei Gutsbesitzern in Galizien unterzubringen. Mit Befriedigung erwähnen wir noch, daß das Curatorium für die Knaben eine polnische Biliothek anschaffte, um denselben Gelegenheit zur Uebung in der polnischen Sprache zu bieten, was ihnen auch wiederholt eingeschärft wurde. Monasterzyka. Vor ungefähr 2 Monaten begab sich einer unserer Glaubensgenossen, ein der besseren Gesellschaftsklasse angehörender Kaufmann, Namens Hermann Kling er, Holzmaterialienhändler und Militärlieferant hier zur Bahnstation, um beim Vorstande geschäftlich vorzusprechen. Es war am Nachmittage, und das Unglück wollte, daß der Bahnvorstand noch nicht im Bureau war. Herr Kling er, um sich das Warten zu verkürzen, promenirte auf dem Perron auf und ab. Dies aber gefiel dem vom Bureau aus zusehenden jungen Beamten Namens H anusch nicht, er nahm den rothen Amts- Hut und trat auf K. mit den Worten: „was spazieren Sie denn hier auf und ab?" K. obwohl schon vom Tone der Frage etwas verletzt, antwortete dennoch gelassen: „Ich habe ein Anliegen beim Vorstande!" „Entfernen Sie.sich sofort von hier", donnerte es zurück. „Sie Judeugauner, Sie Judengesindel Sie, ich laß gleich Gendarmerie holen". Außer sich vor Aufregung replicirte K.: „Ich bin hier geschäftlich und bleibe bis der Vorstand kommt!" Da versetzte Hanusch dem K. drei wuchtige Ohrfeigen, daß dieser taumelte und dessen Hut vom Kopfe fiel. Wie es scheint, hat es Hanusch darauf abgesehen, daß sich K. an ihm vergreife, um ihn dann auch bei Gerichte noch für thätliche Vergreifung an einem diensthabenden Beamten desto sicherer verklagen zu können. Allein K. trotz höchster Aufregung hatte Geistesgegenwart genug, um sich zu beherrschen, sich nicht blindlings ins Unglück zu stürzen, und begnügte sich einstweilen, den Barbaren die Worte „selber ein Gauner, selber Gesindel" zuzuschleudern, und ging, um in dem in der Station aufliegenden Beschwerdebuche sich zu beschweren. K. klagte Hanusch wegen Mißbrauch der Amtsgewalt, thätlicher sowie wörtlicher Beleidigung. Hanusch erfuhr dies sogleich, und um seiner Heldenthat die Krone aufzusetzen, überreichte auch er eine Klage beim hiesigen Bezirksgerichte gegen K. wegen Beleidigung eines den Dienst ausübenden Beamten. Nach mehrmaliger Verschiebung des zur Verhandlung anberaumten Termines erfolgte am 28. v. M. die Schlußverhandlung. Nach Anhörung der beiden Vertheidiger, sprach der Richter Adjunct Sochacki folgendes Urtheil: Herr Hanusch sei schuldig der thätlichen und wörtlichen Beleidigung, vergangen an K., und verfällt einer Strafe von 24 Stunden Arrest oder 5 fl. Strafgeld. Herr K. sei schuldig der Beleidigung eines Beamten im Dienste und verfällt einer Strafe von 7 Tagen Arrest oder 35 fl. Strafgeld, aus folgenden Gründen (es folgen die Gründe). Ueber dieses Urtheil befragt, äußerte der Richter: „No ja, K. hat sich gegenüber einem Beamten untactvoll benommen." Hatzfurt. Der hiesige „Deutsche Jugendbund" ist vom königlichen Bezirksamt als politischer Verein erklärt und aufgelöst worden. Als Vergehen im Sinne des Vereinsgesetzes hat das' Bezirksamt erachtet, daß der Jngendbund unter den Auspicien enragirtester dortiger Antisemiten gegründet wurde und mit dem antisemitischen Volksverein in engster Fühlung steht, ferner, daß an den Vereinsabenden „antisemitische Hetz- und Spottlieder" gesungen werden,^„die Hauptglieder im vergangenen Carneval einen Maskenzug zur Verhöhnung der Israeliten in Scene gesetzt hätten," wobei das Schlimmste von der Polizei gerade noch verhindert und „in die engsten Grenzen gedrängt wurde," was aber nicht abgehalten habe, daß die Absicht, gegen die Juden zu hetzen und Scandal zu machen, recht deutlich erkannt worden sei. Außerdem hätten Mitglieder des Jugendbundes „am hellen Tage Kinder und erwachsene Personen israelitischer Confeffion durch Zurufe verhöhnt und wegen körperlicher Gebrechen in bübischer und gemeiner Weise nachgeäfft. Aus Allem

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