Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 11 (1894)
- Issue
- 35 (31.8.1894)
- Date
- 1894-08-31
- Page
- – (sequence 8)
- Language
- German
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Seite 674 Vrsterreichiptzr Wochenschrift Nr. 35 zugetheilt) beurlaubt und kurz darauf erschien ein Artikel in der „Montagspost", worin angeblich zehn Reservisten sich über die rohe Behandlung seitens des Oberlieutenants Bozic beschwerten. Gleichzeitig erfolgte in dem Artikel eine neuerliche Beleidigung des Lieutenants S p i tz e r. Da nun erzähltermaßen Dr. Neumüller satisfactionsunfähig erklärt worden ist, mußten sich die beiden Officiere in anderer Weise Satisfaction verschaffen. Vom Manöverfelde reisten Beide mit einer eintägigen Absentirung nach Linz, um den Redacteur zur Rede zu stellen. Beide betraten um 9 Uhr die Wohnnug Neumü ller's, und zwar offen mit Reitstöcken in der Hand. Die Herren verlangten zuerst die Namen der Reservisten, um gegen diese die gerichtlichen Schritte einzuleiten. Der Redacteur sagte zu, die Namen zu nennen und das bezügliche „Eingesendet" im Originale zu zeigen, that es jedoch nicht. Oberlieutenant Bozic sagte ihm hierauf, daß er (Dr. Neumüller) bereits zweimal gelogen habe, und zwar schriftlich und mündlich und er nunmehr von ihm sofort die Nennung der Namen der Reservisten verlange. Kaum war dies ausgesprochen, als sich Neumüller mit den Worten: „Herr Oberlieutenant, was?" auf Oberlieutenant Bozic werfen wollte. Oberlieutenant Bozic, fast um einen Kopf kleiner und halb so stark alsNeumüller stieß diesen zurück und als er merkte, daß Neumüller die Absicht habe, sich dem Nachtkästchen zu nähern, schlug er ihn mit dem Reitstocke über den Kopf. Auch Lieutenant Spitzer versetzte ihm darauf einige Hiebe; sodann entfernten sich die Herren, da sie mit dem nächsten Zuge wieder aufs Manöverfeld zurückkehren mußten. Die „Reichswehr" drückt zum Schluffe die Ueberzeugung aus, daß dem hetzerischen Treiben der„Montagspost" und ihres Redacteurs ein fester Riegel vorgeschoben werden dürfte. Kauft nur bei Christen! Bei dem am Neubau etablirt gewesenen Gemischtwaarenhändler Franz Krausenecker wurden vom Marktcvmmissär Spring confiscirt: 10'5 Kilo total verfaulter Erdäpfel, 5 Kilo mit Mäusepulver vermengtes Mehl, 3 Kilo wurmige Bohnen, 5 Kilo von Mäusen angefressener Hanf, eine Ladung verschimmelter gedörrter Birnen u. s. f. Unlängst stand Krausen ecker vor dem Einzelrichter des Bezirksgerichtes Neubau Adjunct Ritter v. Miklosich. Richter: Sind die Angaben des Marktcommissärs richtig? — Angekl.: Es wird schon so sein; aber ich habe das Geschäft von meinem Borgänger in diesem Zustande übernommen. Denken Sie sich, Herr kaiserlicher Rath, an einen Tage habe ich vierundzwanzig Mäuse im Locale gefangen. Ich selber habe fast keine Maaren hinzngekauft. — Richter: Sie haben also die verdorbenen Sachen an die Leute verkauft? — Angekl.: Das nicht, denn wer hätte von diesen Maaren etwas gekauft? Ich Hab' eh das Geschäft, weil es nicht gegangen ist, an einen gewissen Sprott verkauft. Behufs Vorladung des Marktcommissärs Sprin g mußte die Verhandlung vertagt werden. Eine infame Lüge des ,,Deutschen Volksblatt". Budapests 20. August. Die Verüber der Mordthat in Szenics, welche die Erzlügner der Linken Bahngasse als „Ritualmord" auszuposaunen versuchten, sind nun in den Personen zweier Bauern eruirt und verhaftet worden. Das „Deutsche Volksblatt" verschweigt natürlich diese amtliche Meldung. Antisemitische Wirthschaft. Um einen Begriff von der antisemitischen Wirthschaft zu bekommen, genügt ein Blick auf die Rechnungsabschlüsse der sogenannten Versicherungsanstalt „Unio cattoliea“, dieses ureigenen Gebildes des antisemitischen Affociationsgeistes. Dieses Institut ist vor einigen Jahren zu dem Zwecke ins Leben gerufen worden, um die, wie die Antisemiten sie nennen, „jüdischen" Versicherungsunternehmungen aus demSattelzuheben; eslegte sich, ganz mit Unrecht, den hoch tönenden Namen „Unio cattoliea1 bei, um die ganze katholische Welt an sich zu reißen, aber trotz des immerwährenden Glockengeläutes, das die „Unio cattoliea“ seit Jahr und Tag ertönen läßt, will es ihr nicht gelingen, ein zahlreiches Auditorium zu ihren geschäftlichen Andachtsübungen zu versammeln. Die besseren und vorsichtigen Elemente der katholischen Partei merkten sofort, daß es sich bei der Gründung der „Unio cattoliea“ nicht um katholische Zwecke, sondern nur darum gehandelt hat, einem unterkunftsbedürftigen Assecuranzbeamten zu einer Stellung zu verhelfen, und lehnte die Einladung ab. Die „Unio cattoliea“ hat es daher auch nach fünfjährigem Bestände nur bis zu einer Prämieneinnahme von 81.074 fl. gebracht. Und wie sieht die finanzielle Lage der Unio cattoliea“ aus? Lassen wir die Ziffern sprechen. Der gesammte Garantiefond der Gesellschaft beträgt 95.500 fl., ein Betrag, der gewiß nicht geeignet ist, übermäßiges Vertrauen einzuflößen. Aber auch dieser Garantiefond ist in Wirklichkeit nicht vorhanden, denn die vor Kurzem erschienene Bilanz' weist aus, daß von demselben bereits 38.256 fl. verloren gegangen sind. Der Segen Gottes hat sich bei der „Unio cattoliea“ in keinem Jahre eingestellt, denn jedes Jahr hat bisher mit einem Verlust geschloffen. Statt den Verlust bei seinem wahren Namen zu nennen, legt die „Unio cattoliea“ in ihren Bilanzen den erlittenen Verlusten die euphemistische Bezeichnung „Saldo" bei, so daß, wenn der auf Bilanzen sich nicht verstehende Bauer oder der gutmüthige und schlichte Landpfarrer eine Bilanz der „Unio cattoliea“ zur Hand nehmen und in derselben unter den Activen finden: „Saldo aus den früheren Jahren 15.915 fl., Saldo vom Jahre 1893 22.341 fl.", sie sicherlich glauben, es handle sich dabei nicht um Verluste, sondern um Gewinne. Nach Abzug des Verlustes von 38.256 fl. vom Garantiefond per 95.500 fl. verbleibt ein Fond von 57.244 fl. übrig. Man würde aber fehl gehen, wenn man glauben würde, daß auch nur diesem mehr als bescheidenen Restbeträge vollwerthige Activen gegenüberstehen; denn es erscheinen als Activen auch folgende Posten: „Vortrag der Organisationskosten (nach Abschreibung von 16.315 fl. 1 kr.) 44.876 fl.", ferner „Werth des Inventars (nach Abschreibung von 2058 fl.) 15.304 fl." Diese zwei Posten betragen zusammen 60.180 fl. und übersteigen somit den verbliebenen Rest des Garantiefonds um 2936 fl. Alles in Allem weist die Bilanz der .Unio cattoliea“ an Baarmitteln und Werthpapieren den Betrag von 23.625 fl. aus. Und mit solchen „Garantien", mit einem solchen Rechnungsabschlüsse wagt es die „Unio cattoliea“ noch, um das Vertrauen des versichernden Publicums zu werben? Das ist eine Beleidigung des simpelsten Menschenverstandes. Wir empfehlen die Bilanz der „Unio cattoliea“ der Aufmerksamkeit der staatlichen Aufsichtsbehörde, damit sie ihres Amtes walte. Es kann und darf doch wohl nicht angenommen werden, daß für die „Unio cattoliea“ blos wegen ihres übrigens aus sie gar nicht passenden Namens Staatsaufsicht und Versicherungsreglement gar nicht existiren. Wir empfehlen die Bilanz der „Unio cattoliea“ aber auch der Aufmerksamkeit jener antisemitischen Organe, welche täglich die „Unio cattoliea“ anpreisende Inserate bringen und damit ihre Sympathien für ein Unternehmen zu erkennen geben, das der antisemitischen Partei noch große Verlegenheiten bereiten wird. Vom Festspiel in Bayreuth hört man nachträglich, daß der Generalmusikdirecior Levi, bekanntlich ein Sohn des Rabbiners Dr. Levi in Gießen, viel unter antisemitischen Angriffen zu leiden hatte. So schrieb ein Recensent: „Erscheint es schon auffällig, die deutschen Festspiele durch einen jüdischen Dirigenten zu eröffnen, so ist es noch vielmehr unpassend, gerade den Parsifal von ihm immer wieder dirigiren zu lassen . ." Levi hat noch unter Wagner's Angen die erste Aufführung im Jahre 1882 geleitet, er hütet die Ueberlieferungen desselben und ist deshalb Bielen unbequem, auch hat er unter der frömmelnden Convertirungssucht mancher Parsifalschwärmer zu leiden, — doch bleibt er sich treu, er ist weiter Jude und — Dirigent der deutschen Festspiele. Verfassungsverletzungen in Hessen. Die „Frankfurter Zeitung" macht der hessischen Regierung u. A. eine Zuwiderhandlung gegen verfassungsrechtliche und reichsgesetzliche Vorschriften zum Vorwurf: die nämlich, daß in ganz Hessen kein einziger jüdischer Richter angestellt ist. Dieser Punkt sei schon in der Kammer gestreift worden und Minister Finger habe das Verhalten der Justizverwaltung damals mit der Erklärung gerechtfertigt, daß die Anstellung von jüdischen Richtern auf dem Lande bei der jetzigen Zeitströmung nicht erfolgen könne, ohne die dort allgemein herrschenden Gefühle und Ansichten des Volkes zu verletzen. Jüdische Staatsaspiranten werden nur als Gerichtsschreiber an den Collegialgerichten zugelassen. Die liberalen „M. N. N." äußern sich hierüber folgendermaßen' „Es ist bei der bekannten Stellung der „Franks. Zeitung" begreiflich, daß der Artikel auf die versteckt antisemi-