Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 11 (1894)
- Issue
- 34 (24.8.1894)
- Date
- 1894-08-24
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
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Nr. 34 Veflerrelrtzifchr WochrnschrM Seile 657 Landesgerichtspräsidcnten, sich für ein weiteres Verbleiben im Staats- , dienste entschieden. Von dieser Seite scheint die Sache abgethan zu sein; die Bevölkerung ist aber in ihrem Rechtsbewußtsein verletzt worden und hat keinen Anlaß, stillschweigend darüber hinwegzugehen, umsomehr, als es nicht der erste Fall ist, daß Präterirungen hierzulande in auffallender Weise vorgekonuueu und daß das Lemberger Oberlandesgericht in seinen Decretirungen und Entscheidungen für unseren Gerichtssprengel von eigenartigen Grundsätzen geleitet zu werden scheint. Man hat es vielfach versucht, die letzterflossene Auscultanten- Ernennling und den mit dieser fit Verbindung stehenden Entschluß der Rechtspraklikanten vom confessionellen Standpunkte zu betrachten. Die diesbezüglich vorgebrachten Argumente, welche sich hauptsächlich auf eine bestimmte Voreingenommenheit der Bevölkerung gegen jüdische Richter oder jüdische Beamte erstrecken soll, ist ebenso unlogisch als unwahr. Jeder Partei ist es ganz gleichgiltig und gleichwerthig, ob der Richter Jude oder Christ, ob er der deutsche», rumänischen oder ruthenischen Nationalität angeyört: die Heiligkeit der Pflichten und des Berufes kennt keine Partei- und Svnderbestrebungen; in dieser Beziehung hat die Bevölkerung als solche niemals irgendwelche Zweifel auftauchen lassen; wer dies glaubt und derartige Meinungen in die Menge hineinrufr und vor die Oeffentlichkeit;errt, macht sich eines unverzeihlichen Vergehens schuldig. Der Haken sitzt wo anders. Nicht die Bevölkerung, sondern die führenden Elemente der einzelnen Parteien tragen die hauptsächlichste Schuld, daß das confessionelle und nationale Element in den Vordergrund der Discussion gewaltsam gezogen wird; die Gepflogenheit, nach welcher die Fähigkeit und Tüchtigkeit eines Beamten nach seinem Taufschein beurtheilt wird, hat genug Anlaß zu Zwietracht und Hader gegeben. Daran ist aber beiweitem nicht die Bevölkerung Schuld. Als der Geist rer Freiheit und Aufklärung sämmtliche Gemüther erfaßte und das Pi incip der Gleichheit und Brüderlichkeit aller Menschen verkündete, gab es keine Antisemiten- und keine Nationalitätenfrage. Die Träger dieser erhabenen Ideen personisicirten sich im Liberalismus. Von alledem hat sich nur der Name erhalten; der Bau ist zerfallen, die Mauern gestürzt, und ein zerrissenes Fähnlein, welches am morschen Giebel aufge'pflanzt wird, deutet auf vergangene Triumph?. Die heutigen Liberalen haben das Erbe ihrer gewaltigen Ahnen leichtsinnig vernachlässigt; ihre Schuld ist es, daß die Juden die freiheitlichen und staatsgesetzlicheu Institutionen nur dem Wortlaute nach kennen; in fortwährender Angst, als Judenknechte verschrieen zu werden, haben sie die heiligsten Postulats ihrer Principien preisgegeben. Ist es doch eine feststehende Thatsache, daß die Liberalen ihre Regiernngsfähigkeit nur dadurch erkauft, indem sie die Juden geopfert haben. Stadtilm. Der hiesige „Anzeiger" vom 10. d. M. enthält folgende Nachricht: „Achtung! Der erste Jude kommt nach Stadlilm." Wie kann ein halbwegs anständiges Blatt solch eine Notiz bringen? Welches Armuthszeugniß für die Bewohner! Einen Erlaff, „Polizeiwidrige Angriffe gegen Israeliten betreffend," enthält das „Großh. Hess. Regierungsblatt" Nr. 10 vom 8. September 1819. Er läutet: „Ein schmerzliche Erfahrung hat gelehrt, daß die unwürdigen und strafbaren Unternehmungen, welche sich der Pöbel in einem deutschen Orte gegen die Rechtssicherheit der Israeliten erlaubt hat, als ansteckendes Beispiel auch auf andere deutsche Orte zu wirken vermochten, so wenig man auch dieses in einem Zeitalter hätte erwarten sollen, in welchem man mit Aufklärung und liberalen Gesinnungen so gerne zu prunken pflegt. In dem Umfange des Großherzogthums haben zwar bisher nur noch wenige und unbedeutende Unordnungen dilser Art stattgefunden, und bei den stattgefundenen hat man die angenehme Bemerkung zu machen Gelegenheit gehabt, daß kein solider, rechtlicher Bürger und kein achtbarer Familienvater Antheil genommen hat; es bleibt aber immer heilige Pflicht der höchsten Staatsregierung, durch kräftige Maßregeln dem ferneren Entstehen aller solchen Unordnungen vorzubeugen und dadurch den Schutz der Rechte zu bewähren, auf welche jeder Angehörige des Staates, ohne Unterschied der Religion und des Standes, gleichen Anspruch hat. Aus dieser Rücksicht haben Seine königliche Hoheit der Großherzog gnädigst zu verordnen geruht, daß in Zukunft für jeden Schaden, welcher den Israeliten bei Zusammenrottungen und Aufläufen zugefügt werden würde, die Gemeinden vorbehältlich ihres Rückgriffs gegen die Schuldigen, verantwortlich sein sollen. Indem man diese Allerhöchste Entschließung hiedurch zur Kenntniß des Publicums bringt, bemerkt man zugleich, daß man auch ferner darauf vorzüglich rechne, daß die Familienväter fortfahren werden, ihre Hausangehörigen, Kinder, Untergebene und Dienstboten auf das Unvernünftige und Verächtliche solcher Ausbrüche des Haffes oder eines gefährlichen Muthwillens aufmerksam zu machen und man glaubt, daß der vernünftigere Theil des Publicums in jener Entschließung ein kräftiges Mittel zur Unterstützung der häuslichen Zucht erkennen werde, indem nunmehr auch der Unbesonnenste begreifen lernen wird, daß die nachtheiligen Folgen der Slörung der öffentlichen Ordnung nicht die ausgewählten Opfer treffen, sondern vielmehr auf ihn selbst und auf diejenigen znrücksallen werden, mit welchen er innig verbunden ist. Darmstadt, den 4. September 1819. Aus besonderem, Allerhöchsten Aufträge Großherzoglich Hessisches Geheimes Staatsministerium. von Grolman, von Wreden, Freiherr von Gruben, von Stumpfs. Das judenreine Schleswig. A h l w a r d t's „Bundschuh" brachte am 28. Juli folgende Notiz: Nach den statistischen Uebersichten von Borsten, Ausg. 1894, gibt es auch keine Juden im Landkreis Flensburg (Größe 101?'4 Geviertkilometer, Einwohnerzahl 30.145'. Glückliche Gegend! Am 8. August enthält das „Hamb. Fremdenblatt" die Nachricht: Zwanzig Zwangsversteigerungen von Grundstücken und fünfzehn Concurse werden im neuesten „Oesfentlichen Anzeiger" für den Regierungsbezirk Schleswig pro Juli bekannt gemacht. „Glückliche Gegend", sagt das Ahlwardtblatt, und trotzdem Zwangsversteigerungen und Concurse? Wo steckt der Jude? U. A. w. g. Die Sterblichkeit der Judenkinder. Die ,.Ostdeutsche Rundschau" von Dienstag, den 21. August schreibt oder — schneidet aus: „Die Sterblichkeit der Judenkinder im Säuglinasalter ist beiweitem geringer, als die der arischen Kinder. Diese Thatsache ist längst bekannt und sie wird durch eine statistische Darstellung Uselmann's über die Kinderbevolkerung Badens, Erfurts und Münch ens nur bestätigt. In Baden starben von 1000 arischen Kindern 270 im ersten Jahre, von 1000 jüdischen starben nur 181. In Erfurt beträgt die Sterblichkeit der Ersteren 409 vom Tausend, der Letzteren nur 198 vom Tausend in den ersten vier Lebensjahren. In München beträgt die Sterblichkeit der Kinder der arischen Raffe 34 vom Hundert, gegen 15—16 vom Hundert der Judenkinder. Die Ursachen dieses in Anbetracht der Lebenstüchtigkeit der beiden Raffen scheinbar paradoxen Verhältnisses liegen nahe genug. Kein Zweifel obwaltet, daß die arische Raffe, insbesondere rm vorliegenden Falle der deutsche Srtamm körperlich und geistig weitaus gesünder ist. als der jüdische Typus. Wenn trotzdem die Sterblichkeit des Kindesalters unter den Deutschen die der Juden so bedeutend überwiegt, lo liegt dies ganz und gar in unseren schreckhaft ungesunden socialen Verhältnissen, welche es mit sich bringen, daß entweder schon der Nachwuchs eines riesigen, in Elend und Entsittlichung dahinlebenden Proletariats den Keim des Todes in sich trägt, oder daß es den Eltern aus den noch nicht proletarisirten unteren Volksschichten der Städte infolge der riesenhaft überhandnehmenden Verarmung an den Mitteln fehlt, der gesunden, aber immerhin zarten Menschenknospe in den ersten Tagen ihres Daseins die erforderliche Pflege angedeihen zu lasten. Während selbst das Weib des kleinen Gewerbsmannes oder Arbeiters an der Seite ihres Mannes im Kampfe um's tägliche Brot theilnimmt und demzufolge nicht ihre ganze Kraft der Kinderpflege widmen kann, wie es nothwendig wäre, läßt selbst die ärmste Jüdin, von Natur aus faul, ihren Mann allein seinem bekanntlich nichtsweniger als aufreibenden Geschäfte nachgehen und kann sich ganz und gar der Pflege ihrer Sprößlinge hingeben. Wenn irgend etwas dem verbohrtesten Judenknechte über die Nothwendigkeit eines selbst bis zum Aeußersten gehenden Antisemitismus die Augen öffnen kann, so muß es die empörende Thatsache sein, daß die Kinder des einheimischen arbeitenden Volkes gerade durch den harten und ehrenvollen Lebenskampf ihrer Eltern zu einem frühen Tode verdammt sind, während das jeder schweren, weit ehrlichen Arbeit abholde Judenthum gerade infolgedessen sich kanurchenartig vermehrt." Wir enthalten uns jeder Glosse und fügen nur ans d e ms e l b e n Blatt — Montag. Abendausgabe — die nachfolgende bezeichnende Notiz an, welche für das arisch-germanische Frauenideal des Herrn K. H. W o l f ungemein bezeichnend erschein!. Die Jüdinnen sind faul — die Arierinnen sind fleißig. Man höre: „Wackere Z echeri nnen. Der Syndicus Wiede mann, ein Chronist des 16. Jahrhunderts, schreibt m seiueu Aualibus: „In dem 1544. Jahre gingen drei Weiber, so Schwestern zusammen gewesen, die Friederichinnen benamset und von Ettenheim bürtig, von Halle an einem Tage nach Windheim. Allda haben sie in des Müssten- Michels Hause 32 Maß des besten Weines ausgetrunken, als-