Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 11 (1894)
- Issue
- 33 (17.8.1894)
- Date
- 1894-08-17
- Page
- – (sequence 15)
- Language
- German
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Nr. 33 Veyrrreichtsche Wochenschrifi Seite 641 des Vaters ausstellten. Mit Recht fragten die Eltern, was ist das für ein Lehrer, der Kinder so demoralisirt. Wagt es aber ein Kind, das am Sabbathe nicht schreiben, zeichnen oder Handarbeiten verrichten will, in mancher Schule zu sagen, daß dies unsere Religion verbietet, dann antwortet man ihm: „So geh' in die jüdische oder in die Czacki-Schule!" (Diese letztgenannte Schule kann aber, weil sie überfüllt ist, nicht alle Kinder, die sich anmelden, aufnehmen). Mögen bald die Männer, welchen die Wahrung unserer Religion obliegt, die geeigneten Schritte beim Bezirksschulrathe thun, um diesen unerhörten Vorkommnissen einen Riegel vorzuschieben. Kozlow. (Der zionistische Verein ,Degel J e s c h u r u n“ in Zlocz 0 w) hat Sonn lag den 29. Juli l. I. im Saale des Vereines »Jad Chariziw“ seine erste zahlreich besuchte Generalversammlung abgehalten. Nach Verlesung einer hebräischen Depesche des Executiv-Comites von Lemberg, begrüßte Herr M. Rohatyn, Sohn des verehrten Zloczower Rabbiners, die Versammlung mit einer kurzen, im reinsten Hebräisch gehaltenen Ansprache und schloß mit einem Hoch auf Se. Majestät, in welches die Anwesenden einstimmten. Hierauf nahm Herr M. Neiger das Wort, um die Ziele des Vereines zu entwickeln. Sodann wurde die Wahl vorgenommen, welche ergab: M. Schlager. Präsident; A. I. Igel, Stellvertreter; I. A p t o w i tz e r, Caffier; S. I m b e r, hebräischer Schriftführer; I. G ä n s e r, Schriftführer in der Landessprache: M. Rohatyn, Bibliothekar. Ferner wurden in den Ausschuß gewählt: A. Kalmus, A. Deutsch, A. Spikolitzer. M. Stricker und I. I e c z e s. Nach der Wahl ergriff Herr M. N e i g e r — einer Aufforderung des Publicums Folge leistend — zu einer Schlußrede abermals das Wort, bei welcher Gelegenheit er über das friedliche und einheitliche Zusammenwirken sprach. I. N. Krakau. Der soeben ausgegebene XVII. Sammelband der Veröffentlichungen der hiesigen Akademie der Wissenschaften enthält eine Abhandlung des Herrn W. Segel, betitelt „Materyaly do etnografii zydow wschodmo galicyjskicli“ (Materialien zur Ethnographie der ostgalizischen Juden), in welcher der jugendliche Verfasser die wichtigsten Thatsachen über die religiösen Bräuche und den Volksglauben der hierländischen Juden, die im Bolksmunde lebenden Sagen, die Volkslieder, die mannigfachen Volksbräuche re. zusammenftellt. Herr Segel ist für das Krouprinzen-Werk ist „Oesterreich-Ungarn in Wort und Bild" mit der Bearbeitung des Theiles „Volkskunde der galizischen Juden" betraut worden. Budweis. Am 10. d. M. wurde Herr Jacob Fantl, Chef der Firma Josef Fantl & Sohn, zu Grabe getragen. Die Nachricht hat in der ganzen Stadt große Theilnahme erregt und das Leichenbegängniß zeigte von der hohen Achtung, welche der Verstorbene sich erworben hatte. Obwohl Kränze dankend abgelehnt waren, ließen der Stadtrath, der kaufmännische Verein u. A. sich's nicht nehmen, solche zu senden; Biele sandten anstatt eines Kranzes Beiträge zu wohlthätigen Vereinen. Der Vorstand der Cultusgemeinde hat in der von ihm ausgegebenen Parte hervorgehoben, daß Herr- Jacob Fantl eines der eifrigsten und opferwilligsten Mitglieder dieser Gemeinde war und sich als vieljähriges Vorsta'ndsmitglied derselben viele Verdienste erworben hat. Die Betheiligung an dem Leichenbegängnisse war eine massenhafte aus allen Schichten der Bevölkerung. Es waren erschienen: Herr Bürgermeister Josef Kn eißt mit der Gemeindevertretung, die Bezirksvertretung, Herr k. k. Oberpostverwalter, kaiserl. Rath Effmert, Präsident der Handelskammer A. F. T a s ch ek, Adolf Haas u. A., sämmtliche Beamte der Oesterr.- ungar. Bank, der böhmischen Escomptebank, der Sparcasse, Abordnungen der freiwilligen und städtischen Feuerwehr, des Turnvereines, der Ferialverbindung „Markomannia", des Veteranen- und des deutschen Gesellen-Vereines, des deutschen Böhmerwaldbundes u. A. Fragen nur, wodurch der Mann diese Achtung und Beliebtheit sich erworben hat, so dürften wohl zwei Momente hervorzuheben sein, die W o h l t h ä t i g k e i t, die alles Gemeinnützige unterstützte und förderte und jedem Bedürftigen ohne Rücksicht auf Confession oder Nationalität mit Rath und That beistand, und die zuweilen sogar scharfe Offenheit, mit der er als Jude sich bekannte, und das Recht eines Juden, wenn er es hintangesetzt glaubte, vertrat. Er drängte sich nicht | vor und ein, man mußte zu ihm kommen, wenn man ihn haben wollte und — man kam. Viele werden ihn vermissen. Möge ihm die Erde leicht sein. Budapest, 3. August. Graf Tassilo F e st e t i c s hat den Grund uno Boden, auf welchem der israelitische Tempel in Keßthely am Plattensee und das Rabbiner-Wohnhaus stehen, sowie den dortigen israelitischen Friedhof, welche Eigenthum der gräflich F e st e t ic s'schen Familie bildeten und der Gemeinde nur zeitweilig zur Benützung überlassen waren, „in Anbetracht der Treue, welche die Keßthely er israelitische Gemeinde für seine Familie allezeit an den Tag gelegt hat und in Anbetracht der frommen und pietätsvollen Zwecke, welchen die in Rede stehenden Gründe dienen", der Gemeinde für immerwährende Zeiten unentgeltlich als Eigenthnm überlassen. Budapest. Beim Minister des Indern, v. Hieronymi. erschien vorige Woche eine Deputation der I n d e n s ch a f t des N e o g r a d e r C o m i t a t s, um ihn zu ersuchen, er solle dahin wirken, daß der Kaiser während seines Aufenthaltes bei den Manövern in B a l a s s a - G y a rm a t die israelitische Cultusgemeinde unter den Coufessionen empfange. Der Führer der Deputation führte ans, es sei eine Anomalie, daß, während die Inden als gleichberechtigte Bürger betrachtet werden und die Gesetze keinen Unterschied unter den Coufessionen machen, trotzdem von einer inferioren Confession gesprochen werde, welche keinen Platz unter den übrigen finden könne. Es sei dies eine ungerechtfertigte Zurücksetzung der Inden, welche die Regierung nicht dulden solle, umsoweniger, als ja das Abgeordnetenhaus die Reception der Juden angenommen habe. Minister v. Hieronymi, der die Deputation auf das Freundlichste empfing, antwortete, daß er zwar nicht die Macht besitze, in dieser Frage zu disponiren, daß er jedoch das Ansuchen der Deputation an competenter Stelle unterbreiten und auf das Wärmste befürworten werde. Berlin. Für die Frage der örtlichen Zuständigkeit für die durch die Presse begangenen strafbaren Handlungen ist eine Entscheidung des königlichen Amtsgerichts Dresden von Interesse. Der Buchdruckereibesitzer I. W. G l öß in Dresden war gegen den verantwortlichen Redacteur der „Jüdischen Presse", Dr. H i r s ch H i l d e s h e i m e r in Berlin, wegen angeblicher Beleidigung beim königlichen Amtsgericht in Dresden klagbar geworden. Das Amtsgericht in Dresden hat jedoch die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt und die Kosten des Verfahrens dem Kläger anferleqt, weil nach den Vorschriften im § 7 ff. der Strafproceß-Ordnung keiner der von dem Gesetz anerkannten Gerichtsstände vor dem Schöffengericht zu Dresden begründet ist. „Denn", so beißt es in dem Gerichtsbeschluß, „die periodische Zeitschrift, in der der angeblich beleidigende Artikel veröffentlicht worden ist. erscheint in Berlin. Dort haben auch Herausgeber, Redacteur und Drucker, wie aus den überreichten Exemplaren der Zeitschrift hervorgebt, ihren Wohnsitz. Jede Weiterverbreitung und Versendung der Zeitschrift an andere Orte ist strafrechtlich ohne Bedeutung. Auch hat der Beschuldigte selbst seinen Wohnsitz in Berlin. Die Behauptung des Privatklägers, daß die betreffende Zeitungsnnmmer von irgend Jemand nach Dresden geschickt und auch hier von Jemand gelesen worden ist. kommt für die vorliegende Zuständigkeitsfrage nicht in Betracht. Selbstverständlich hat der saubere G l ö ß Herrn Dr. Hildesheimer btos darum in Dresden geklagt, weil das Amtsgericht daselbst nicht zuständig ist. Stuttgart. Die „Schwäbische Chronik" meldet unterm 20. Juli aus Stuttgart: Der Äerwaltungsausschuß der Württembergischen Privatfeucrversicherungs-Gesellschast hat kürzlich dem Brandmeister Bruno Jacoby in Anerkennung von dessen hervorragenden Verdiensten um die Feuersicherheit von Stuttgart und damit auch um die Privatfenerversicherungs-Gesellschast eine werthvolle Taschenuhr mit verbindlichem Dankschreiben übersandt. Auf dem inneren Deckel find folgende Worte eingravirt: „Die Württembergische Privatfeuerversichernngs-Gefellschaft Herrn Brandmeister I acobi in dankbarer Anerkennung seiner Verdienste um die Feuersicherheit der Stadt Stuttgart. Juli 1894." Der äußere Deckel enthält das Monogramm Ja coby's. Der Bürgerverein der inneren Stadt verehrte d>m Brandmeister ein schwere Ubrketle mit M4dall!cn, „Zi m Andniken 1894" und den Feuerwehremblemen