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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1894-08-17 · 33 (17.8.1894) · page 6

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
11 (1894)
Issue
33 (17.8.1894)
Date
1894-08-17
Page
– (sequence 6)
Language
German
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Seite 632 Vesterrrirtztsche Wochenschrift Nr. 33 Wiens wird ihn zum Ehren-Wagenthürlaufmacher ernennen in Anerkennung und Würdigung seiner aufopferungsvollen Thätigkeit auf diesem Gebi te anläßlich der Wahlen. Die Abordnung der Trödler-Vereinigung bringt ihm, dem begeisterten Vertreter des Kastengeistes, einen Ehren-Kasten im executiven Erstehungspreise von 24 Kreuzern, die katholischen Vereine Wiens haben den von ihm persönlich gepfändeten und um 17% Kreuzer verkauften Herrgott erworben und werden ihn in seinem Salon aufstellen, da nach Lueger nur Schufte in der Kammer beten. Ja, der Mann hat was fürs Volk gethan! Er hat immer die Gleichverdächtigung aller Volksstämme unseres Vaterlandes im Auge gehabt und verdient deshalb vollauf gefeiert und gepriesen zu werden. Du, Pumpo, das Alles habe ich Dir im größten Vertrauen erzählt und es muß auch ganz unter uns bleiben. Das schäbige Judenblatt, die „Reichspost", hat in echt jüdischer Unverschämtheit mich Teutobold, den raffenreinsten Ur-Arier unter dieser verjudeten Sonne angegriffen. Ist Dir solch orientalisch-zudringliche Ueberhebung schon untergekommen Pumpo? Wegen der Bisitkarte Lueger's waren die Judentinteriche so aufgebracht. Ja, was geht denn das die an, was für Visitkarten sich ein strammer Deutschvolkler drucken läßt? Sie brauchen freilich gar keine. Wenn eins überall 'rausgeschmiffen wird, ist es nicht nöthig, noch extra die Karte abzugeben mit x. r. Diese Art Judenblätter treibt entschieden Mißbrauch der Erpreß- Freiheit. Ein Jude Mohr schreibt unter dem albernen Pseudonym „Hu-mohr" Feuilletönchens — jüdisches Gewäsche. Hu-mohr? — E -sel! Ich schlage mich mit dem Gesindel nicht herum, strafe derartige Judenblätter mit Verachtung, saufe meinen Cognac in Ruhe und Frieden und schreibe ab und zu dem geliebten, rassenreinen Freund ein Schreibebrieflein. Was die getaufte oder ungetanste, Zeitung schmierende oder lesende Judenheit über mich denkt, ist mir völlig Schnuppe. Ob der Täufling Weimar mich für dumm oder weise hält, läßt mich kalt, was ja im Hochsommer sehr angenehm ist. Uebrigens soll er es sich ein für allemal gesagt sein lassen: Ich bin nicht um ein Jota dümmer, als alle Anderen Antisemiten. Ich bin gerade so dumm wie s i e. Das soll er merken. Bin ja nicht der Pfarrer S ch e r z e r, daß die Zeitungen über mich herfallen dürfen, habe nie Armengelder verwaltet und 'besitze außer meinen Schulden kein wie immer geartetes Vermögen. Mila, die holdselige Kassierin des Sitzes, ist nicht die Marie. Ja, wenn sie mir einmal eine Taffe schwarzen Kaffee in's Gesicht gießen wollte — in überwallender Regung der Eifersucht — wie selig wäre ich da! Ich werde schon noch einmal das spröde Herz dieser arischen Sitzjungfrau besiegen. Pfarrer Deckert soll uns trauen. Oder Rohling? Oder der Dings? Sie sind ja einer wie der Andere. Wenn nicht die Mila mein Herz besäße, — Johannes, der abscheuliche Kellner der Zahl schleicht spähenden Blickes wie ein Argus, um mich herum und guckt mir über die Achsel ins Papier — wirst Du schauen, daß Du weiter kommst, elender Söldling; schaff' mir lieber frischen Cognac zur Stelle, Du weißt, ich zahle Alles auf einmal — ja, wo bin ich denn geblieben? Hab's schon! Also, wenn nicht sie mein ganzes Herz besäße, so würde ich Ahlwardt's Tochter freien. Sie ist jetzt zu haben. Ihr Bräutigam hat sie nämlich sitzen laff^p um — Schmach! — einer begüterten, jungen Semitin die Hand zum ewigen Bunde ru reichen. Ahlwardt's Tochter ist eine gute Partie. Sie kriegt hunderttausend Exemplare Judenflinten - Broschüre. die ganze Restauflage zur Mitgift. Der Vater hätte dem Schwiegersöhne mit der Zeit das Geschäft übergeben und jetzt heiratet der lieber eine Jüdin. Pass'' auf Pumpo, wir werden noch die Annonce erleben: Verlobungs - Antrag. g er, junger Äfttifemit, Abnehmer des „Deutschen volksblatt", mit nachweisbaren 30.000 Gulden Schulden, wünscht sich init vermögender Israelitin ehestens zu verloben. Ehe nicht ausgeschlossen. fr fr fr fr fr » fr fr fr. fr fr fr Servus Pumpo! U. D. G. Teutobold. „Der Schulchan Nruchals Lehrbuch." Unter vorstehendem Schlagwort büngt das „Deutsche Volksblatt" vom 13. August an leitender Stelle einen Schmähartikel, der eine verlogene Darstellung bietet über das seitens der Regierung des Großherzogthunis Baden erflossene Verbot des Schulchan Aruch als Lehrbuch. Der Artikel ist ein Ausschnitt aus den berüchtigten „Leipziger Grenzboteu". „Es ist", so schreibt das genannte Blatt, „ein eigenthümliches Vorkommnis;, das; unter den deutschen Bundesregierungen zuerst die großherzvglich-badische Anlaß genommen hat, gegen die Verwendung des Schulchan Aruch als Hilfsmittel der Erziehung einzuschreiten. Die wegen ihres Liberalismus so viel gescholtene badische Bureaukratie scheint diesmal den Beweis geliefert zu haben, daß sie in der That mehr als manche andere Fühlung hat mit den Denken und Empfinden des unter ihrer Verwaltung stehenden Volkes. Mit vollem Rechte wurde erklärt, daß, welche Art von Fremden immer durch das berüchtigte „Akkum" ursprünglich bezeichnet sein möge, der heutige jüdische Schüler die gegen die „Akkum" gerichteten Verwünschungen und Verachtung? knndgebungen des Schulchan Aruch nur ans die im bekannten Nichtjuden, also di c Deutschen chr istlrchcn G laube n s, beziehen könne, Mit nicht geringerem Rechte wurde der Satz ausgesprochen, daß in einer unter der Oberaufsicht eines deutschen Staates stehenden Lehranstalt auch in hebräischer Sprache keine Dinge gesagt und gelehrt werden dürfen, die das deutsche Schamgefühl verletzen. Dieses Vorgehen der großherzoglich badischen R-gierung gibt übrigens einen schätzenswerthen Fingerzeig, wohin sich die Bestrebungen Derer vorzugsweise zu richten haben, die jüdische Ethik als etwas sittlich Fremdes "aus dem Leben unseres deutschen Volkes ausmerzen wollen." Ohne uns in eine Polemik mit dem Leipziger Antisemitenblatt über die Schulchan Aruch-Frage neuerdings einzulassen, citiren wir über die Vorgänge in Baden die halbmonatliche „Karlsruher-Zeitung" vom 11. Juli, welche nachstehenden officiellen Bericht publicirt: „Der aus der „Badischen Landpost" in verschiedene Blätter übergegangenen Mittheilung von dem Verbote eines israelitischen Lehrbuches liegen folgende Thatsnchen zu Grunde. Im vorigen Jahre errichtete ein früher in Hessen thätig gewesener israelitischer Lehrer in dem Orte Gail in gen eine — nicht confessionelle — Handelsschule, nachdem die nach den Bestimmungen des Elementarunterrichtsgesetzes über Errichtung voit Privatlehranstälten erforderlichen Nachweise den Staatsbehörden geliefert und von diesen als genügend anerkannt worden waren. In dem oon der Großh. Oberschulbehörde nicht beanstandeten Lehrplan der Anstalt sind auch die Gegenstände des israelitischen Religionsunterrichtes einzeln aufgeführt, darunter „Kizzur Schulchan Aruch: IV. Elaste: Pflichten gegen Eltern, Lehrer, Vorgesetzte, Greise, Priester; Verhalten in der Synagoge und im Lehrhaus. III. Elaste : Die Gebete; Vorschriften über Ceremonialgesctze. II. Elast''. Sabbath, Fest, und Fasttage. I. Elaste: Vorschriften für Trauernde." Nachdem von dieser Thatsache durch die landständischen Verhandlungen über die deutsch-sociale Petition und staatliche Prüfung der israelitischen Neligionslehrbücher auch der Großh. Oberrath d e r I s r a e l i t e n Kenntniß erhalten hatte, veranlaßte er die drei theologischen Mitglieder seiner R e l i g i o n s c o n f e r e n z, das fragliche Lehrbuch, welches zu den für den israelitischen Religionsunterricht au den Schulen des Landes zugelassenen nicht gehört, einer Prüfung zu unterziehen. Die gesondert erstatteten Gutachten sprachen sich übereinstimmend dahin aus, daß der Kizzur Schulchan Aruch als Schulbuch nicht geeignet erscheine, da bei einem solchen die auf die Reinheit des ehelichen Lebens u. a. bezüglichen Vorschriften zu beanstanden seien, überdies aber auch diejenig'n Stellen, welche den götzendienerischen Heiden („Sternanbeter") gegenüber ein minder humanes Verhalten zulasten, als veraltet und der heutigen geläuterten Auffassung des Judenthums widersprechend bezeichnet werden müßten. Allerdings dürfe unterstellt werden, daß die betreffenden Abschnitte beim Unterricht nicht durchgenommen und weil das Buch in unvocalisirtem, auch sprachlich schwierigem Hebräisch verfaßt ist, ohne Beihilfe des Lehrers von den Schülern nicht verstanden würden; gleichwohl aber empfehle sich die Entfernung des Buches aus der Schule. Von dem Ergebniß der vorge-

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