Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 11 (1894)
- Issue
- 31 (3.8.1894)
- Date
- 1894-08-03
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
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Seite 596 OestrrrrvWchr Wochenschrift Nr. 31 Es ist somit ein Gebot und eine Gewissenspflicht der jüdischen Studenten im Interesse der Gerechtigkeit und der Humanität, welche die alleinigen Grundlagen der menschlichen Gesellschaft bilden, unverzüglich an die Bildung eines jüdischen Studentenvereines zu schreiten. Freunde, beherzigt diese Mahnung eines alten Commilitonen und thut Eure Pflicht, denn es ist noch Zeit, wenn auch höchste Zeit! Jaroslau. Dr. E. B. Vom Jahrmarkt des Lebens. Unsere Einspruchsverhandlung. Die Staatsanwaltschaft hat bekanntlich gegen das Erkennt« niß des k. k. Landesgerichtes Wien, mit welchem über unfern Einspruch die Beschlagnahme der „Oesterreichischen Wochenschrift", welche die Deckert'sche Rede behandelte, aufgehoben wurde, die Beschwerde an das Oberlandesgericht ergriffen. Das Oberlandesgericht hat nun mit einem Herrn Dr. Emil Frisch au er zugestellten Decrete der Beschwerde der Staatsanwaltschaft stattgegeben und die Confiscation der „Oesterreichischen Wochenschrift" wegen des Artikels „Die Judenmord-Predigten in der Kirche zu Weinhaus" bestätigt mit der Begründung, daß „in den beanständeten Stellen des incriminirten Artikels durch fortgesetzte Angriffe gegen Päpste, Mitglieder des katholischen Priesterstandes und dogmatische Lehren der katholischen Kirche, Einrichtungen und Lehren der im Staate gesetzlich anerkannten katholischen Kirche herabgewürdigt werden und weil insbesondere aus der großen Zahl der angeführten Fälle verächtlicher Handlungen und Gesinnungen auf die Absicht geschloffen werden muß, nicht nur einzelne Personen vergangener Zeitepochen, sondern die oben erwähnten Institutionen selbst anzugreifen." Ohne dieses gerichtliche Urtheil einer Kritik zu unterwerfen, gestatten wir uns blos den Wunsch auszusprechen, daß die gleichen Rechtsgrundsätze auch bei Beurtheilung der antisemitischen, gegen das Judenthum und das jüdische Religionsschriftthum gerichteten Schandliteratur zur Anwendung gelangen möchten. Aus den Geheimnissen einer Klinik. Eine höchst unangenehme Angelegenheit, über welche von betheiligter Seite ein dichter Schleier des Geheimnisses gebreitet wird, bildet seit einigen Tagen den Gegenstand lebhafter Erörterungen in den ärztlichen Kreisen des Allgemeinen Krankenhauses. Die Sache, um die es sich handelt, hat sich auf einer Klinik zugetragen, welche seit jeher sich auch im Auslande eines großen Rufes erfreut und welche deshalb von auswärtigen jungen Aerzten, welche hier in Specialfächern ihre Ausbildung suchen, in besonderem Maaße frequentirt wird. Die Herren finden als sogenannte Hospitanten Aufnahme und es gilt als eine besondere Begünstigung, auf dieser Klinik als Hospitant Aufnahme zu finden. So traf auch vor Kurzem ein junger deutscher Arzt, Dr. W., in Wien ein, und stellte sich, versehen mit einer Empfehlung des Professors Geheimrathes Czerny in Heidelberg, dem Leiter der erwähnten Klinik vor- und bat um seine Aufnahme als Hospitant. Bei dieser Vorstellung nahm der jüngste der drei Assistenzärzte die Herren Hospitanten bei Seite und machte ihnen die Mittheilung, daß es Usus an der betreffenden Klinik sei, daß jeder Hospitant bei der Aufnahme den Assistenzärzten einen größeren Geldbetrag einhändige.... Unsere auf authentischen Mittheilungen beruhenden Informationen gehen dahin, daß der junge Assistenzarzt, der in Folge seines erpresserischen Vorgehens suspendirt wurde, ein bekannter Antisemitenführer, namens Dr. K., ist, welcher vor zwei Jahren von einem jüdischen Studenten wegen antisemitischer Schimpfworte coram populo mit Ohrfeigen tractirt wurde. Wir werden über die Affaire, welche in medicinischen Kreisen berechtigtes Aufsehen hervorruft, ausführlich berichten, können jedoch schon heute nicht umhin, die Bemerkung zu machen, daß die Radau-Antisemiten auf den klinischen Abtheilungen wie die Fettaugen auf der Suppe obenauf schwimmen, ohne durch Intelligenz oder Studieneifer hiezu Berechtigung zu besitzen. Hofrath Professor Nothnagel an den demokratischen Centralverein. Der Obmann des demokratischen Centralvereines, Dr. Ferdinand Kronawetter, erhielt folgende Zuschrift des Herrn Professors Nothnagel: Wien, den 18. Juli 1894. E uer H och w oh lg eboren! „Der Ausschuß des demokratischen Centralvereines in Wien hat die Liebenswürdigkeit gehabt, mir eine mich ehrende und zugleich erfreuende Zuschrift zu senden.^ Ich bitte Euer Hochwohlgeboren, dem verehrlichen Ausschüsse hiefür meinen wärmsten und ergebensten Dank übermitteln und zugleich aussprechen zu wollen, daß ich in Allem, was ich tbue, nur der Pflicht nachzukommen mich bemühe, welche lehrt, im Menschen in erster Linie den Menschen zu sehen und ihn nur nach seinen Handlungen zu beurtheilen. Mit dem Ausdrucke ausgezeichneter Hochachtung Euer Hochwohlgeboren ganz ergebener Prof. Dr. Nothnagel m. p. Der Doetorand in der Luft. Mit Bezug auf die kürzlich unter diesem Titel gemachten Ausführungen geht dem „Wiener Abendblatt" aus Graz nachstehende Zuschrift zu: „Die Auffassung desWortes„Doctorand" seitens des akademischen Senats in Wien hat hier gerechtes Staunen erregt, da es an unserer Universität allgemein Usus ist, nach abgelegtem ersten Rigorosum den Titel, resp. die Bezeichnung „Doctorand" zu gebrauchen. Ich besitze eine Legitimation für die Fahrpreisermäßigung auf der Bahn, in welcher der Titel officiell vom Decanate gebraucht ist. Die betreffenden Wiener Studenten, die wegen Gebrauch dieser Bezeichnung eine Rüge erhalten haben, mögen nur ans Ministerium recurriren. Heyse in seinem Wörterbuchs sagt: „Doctorandus — Einer, der aspirirt, Doctor zu werden." Dies entspricht auch vollkommen dem Geiste der lateinischen Sprache. Eine Bezeichnung für 24 Stunden wäre ja auch eine Absurdität. Doctorand Werner." Chamisso über unsere Universitätsjustiz. Das Urtheil des akademischen Senates in Angelegenheit der Demonstrationen an der Wiener Universität hat überall großes Aufsehen hervorgerufen. Während allein die Herren Veigani und K. H. Wolf dem akademischen Senate unbedingtes Lob zollten und mit richtigem Tact denselben als Gesinnungsgenossen proclamirten, fand die ganze übrige Presse das Urtheil gegen die Herren Benedikt, Schön und Lazarsfeld unverständlich. Ich glaube nun zum Verständnisse jenes Urtheilsspruches etwas beizutragen, wenn ich an das Gedicht Chamßso's: „Abba Glosh Leczcka" erinnere. Dort heißt es: „Ein Jud in diesen Tagen, der her die Straße kam, Bemerkte, daß ein Schüler ihn recht zum Ziele nahm. Er bückte sich bei Zeiten und wich dem Stein noch aus, Der klirrend flog ins Fenster dem nächsten Bürgerhaus. Die Scheibe war zerbrochen; der Bürger säumte nicht Und zog, Ersatz zu fordern, den Juden vor Gericht: Denn hättest Du gestanden dem Wurf, wir fich's gebührt, So wurde von dem Steine mein Fenster nicht berührt." Läßt sich eine frappantere Aehnlichkeit finden, als die Logik des in diesen Zeilen dargelegten Gedankenganges mit den Anschauungen des akademischen Senates besitzt. Die höchste akademische Behörde scheint auch der Meinung gewesen zu sein, daß di^ jüdischen Mitglieder der Rettungsgesellschaft alle Beleidigungen seitens der antisemitischen Functionäre der Rettungsgesellschaft und daß Herr Lazarsfeld die Ohrfeigen und Beschimpfungen seitens der deutsch-nationalen Studenten ruhig hätte hinnehmen sollen. „Weil Mancher unter diesen ist guter Eltern Kind Und Juden doch am Ende — nur eben Juden sind." K. S. Herr Ahlwardt. Zur Charakteristik A h l w a r d t's erinnert die „Freisinnige Zeitung" an den Brief, welchen er am 25. Juli 1885 an den Oberinspector Kohn in Berlin gerichtet hatte. In dem Briefe heißt es, die antisemitische Bewegung habe er (Ahlwardt) von Anfang an verdammt, und es sei ein unerhörter Unsinn, einen Menschen seiner Religion wegen zu loben oder zu tadeln. Dann