Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 11 (1894)
- Issue
- 31 (3.8.1894)
- Date
- 1894-08-03
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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Nr. 31 Desterreirtztschr Wochrnschrist Seite 593 Und auf Grund dieser Verordnung wurden die Juden vorerst aus dem Bezirke Bacau im März 1894 ausgewiesen, Juden, die im Lande geboren sind, deren Söhne der Armee angehören oder den. Militärdienst bereits absolvirt haben, Juden, die alle Pflichten der Commune gegenüber jederzeit pünktlich und getreu erfüllten, ja auch solche, deren Kinder im Kriege für die Unabhängigkeit des Vaterlandes bluteten. Also im strictesten Gegensätze zu den Intentionen der Verordnung. Aber damit war das Unrecht nicht grausam genug. In einzelnen Gemeinden gestattete man den Söhnen den ferneren Aufenthalt, aber die greisen Eltern, die vom Verdienst dieser Söhne leben, werden „als der communalen Ruhe gefährlich" ausgewiesen. Kann man die eigene Rohheitfrivoler und mit niedrigerem Spott begründen? Nach dem rumänischen Civilgesetze wird dem erwerbsunfähigen und mittellosen Vater das Recht zuerkannt, von seinem Sohne Alimente zu beanspruchen, und wenn der Sohn hartherzig ist, so verurtheilt ihn das Gericht zur Erfüllung dieser Pflicht. Nach dem administrativen Gesetze darf der Sohn eines Juden dem Vater gegenüber gar nicht gutherzig sein; er muß den siechen Greis von der Schwelle weisen, wenn er um Obdach oder um ein Almosen bettelt. Da ist es begreiflich, warum die Rumänen sich um ihre Landsleute in Bessarabien nicht kümmern wollen, während sie fortwährend in Siebenbürgen sich zu schaffen machen; die Rumänen fühlen sich den Russen so congenial in den Judenverfolgungen. Aber man ging noch weiter; man hat gelegentlich der Recrutirung nach Feststellung der Assentlisten die Namen von in Landgemeinden geborenen und dort eingeschriebenen Recruten aus den Listen gestrichen und in die Listen von anderen Gemeinden eingetragen, damit die Zungen Leute nach Absolvirung des Dienstes nicht in ihren Geburtsort zurückkehren können, sondern sich dort niederlassen müssen, wohin die Assentirungs-Commission sie in ihrer Berfolgungswuth verbannt hat. Also die administrative Verschickung, das förmlichste Zwangsdomuil. Aber nicht wie in Rußland wegen politischer Verdächtigung, nicht wie gegen Anarchisten wegen drohender gesellschaftlicher Gefahr — nur wegen des jüdischen Glaubens. Wer mit diesem Glauben in Rumänien behaftet ist, der wird wie ein politisch Verdächtiger, wie ein Anarchist behandelt. Und das sind keine Uebertreibungen. Wir entnehmen alles das dem Bittgesuche, das die ausgewiesenen Juden an König Carol gerichtet haben. Sie erbitten von der Gnade des Königs, daß er die Gerichte über sie urtheilen lasse, die in Auslegung des Gesetzes finden werden, ob sie schuldig wären, ob sie sich gegen die Satzungen des Staates vergangen hätten. Denn ohne eine Schuld ist es geradezu unbegreiflich, daß man sie aus Orten vertreibe, in denen sie und ihre Eltern stets alle Obliegenheiten strengstens erfüllten, aus Orten, für die sie vor zehn, vor zwanzig, ja da oder dort bereits vor fünfzig Jahren das Niederlassungsrecht erworben hatten. Plötzlich beordert man Cavallerie gegen sie, wirft ihre armselige Habe auf's Feld und verjagt sie ohne alle Rücksicht auf Alter und Gesundheit, sei es außerhalb des Landes oder in Gegenden, wo sie keine Bekanntschaft, keine Verbindungen, keine Aussicht auf Erwerb haben. Zur Zeit der Inquisition ist man mit den spanischen Juden nicht ärger verfahren, die man auszuwandern, aber ihr Hab und Gut zurückzulassen zwang. In Rumänien theilen sich die Soldateska und die Gemeindepaschas in die zurückgebliebenen Fahrnisse. Und trotz aller der Niedertracht, der sie ausgesetzt sind — welch' reiner, selbstloser Patriotismus durchglüht ihre Bitte an den Monarchen: „Als friedfertige und arbeitsame Einwohner, als Ew. Majestät demüthige und treue Unterthanen, welche Unbilden aller Art erdulden müssen, waren wir blos zu arbeiten bestrebt, auf daß wir das tägliche Brod haben, auf daß wir eine Wohnung und ein Grab neben den Gräbern unserer Eltern und unserer Kinder in jenem Lande besitzen, in welchem wir zum erstenmale das Licht der Sonne erblickt haben, in welchem wir Gott gepriesen und mit Freuden die Majestät des ersten und glorreichen Königs von Rumänien bewundert haben." Mit nur noch eingehenderen Details ist das Gesuch an das Ministerium versehen, das angegangen wird, sich der maentlichen Tendenz seiner Verordnung anzunehmen. Aber das Ministerium ist in dieser Hinsicht nahezu machtlos: es behütet ängstlich die Freiheit der Agitation nach Außen hin, auch gegen befreundete Staaten und die Freiheit auf Judenverfolgung, auf Berfassungsverletzung nach innen hin. Welcher süßen, aber thörichten Täuschung haben sich doch die rumänischen Juden hingegeben, als sie im April 1893 ein Memorandum an den König, an die Regierung und die gesetzgebenden Körperschaften richteten, in welchem sie nach den Grundsätzen des internationalen Rechtes, nach manchen, noch nicht antisemitisch corrigirten Stellen der Verfassung und einem Urtheile des Cassationshofes — freilich hat ein und derselbe Staatsanwalt bald ein gegentheiliges vor demselben Forum erwirkt — nachwiesen, wie unbegründet es sei, daß man sie als „Fremde" classificire, während man ihnen alle Pflichten der Eingeborenen auferlegt, wie Rumänien da selbst hinter Rußland zurückstehe, wie die Beschränkungen, die man ihneu in militärischen Angelegenheiten, in der Ausübung der freien Berufe, in Handel und Verkehr und durch Bildungsverweigerung auferlege, durch nichts zu rechtfertigende Willkür seien. Die Antwort auf dieses Memorandum und aus das Lob, das Carp ihren moralischen und intellectuellen Eigenschaften ertheilte, war — der Befehl der Ausweisung. Und ein solches Volk mit derartigen Rechtsbegriffen unterfängt sich, den Gang der Gesetzgebung eines anderen Staates beeinflussen zu wollen, eines Staates, den der Makel solcher Brutalitäten nie besudelt, der jetzt, mitten in der ihn umgebenden Reaction dem Gedanken der Rechtsgleichheit die glänzendsten Triumphe bereitet hat. Es ist kein Zweifel, wie da ein unbestochenes Urtheil richten wird. Nus den Papieren eines Talmudjudrn. In neuester Zeit gibt sich in intelligenten Kreisen der Judenheit der Wille kund, dem Antisemitismus durch Schaffung jüdischer Abwehrvereine entgegenzutreten; man ist jedoch über den Umstand, worin diese Abwehr eigentlich zu bestehen hätte, noch sehr im Unklaren. Da ich nun in der Sache eine Erfahrung habe, die Andere anzuregen geeignet sein dürfte, fühle ich mich verpflichtet, mich darüber zu äußern. Ich muß, so ungerne ich es auch thue, das Leben und Streben meiner Wenigkeit zum Gegenstände der Betrachtung machen. Man denke nur an das Schrecklichste der Schrecken: ich bin ein bibelfester Talmudjude. Als solcher kam ich vor zwanzig Jahren direct von der Jeschiba in eine Gegend, in der Jahrhunderte hindurch keine Juden wohnen durften und deren Bevölkerung alle nur denkbaren Borurtheile gegen Juden und Judenthum schon mit der Muttermilch eingesogen hat. Ohne Geschäfts- und Menschenkenntnis errichtete ich in einem Dorfe als erster und einziger Israelit mit geringen Mitteln eine Handlung. Das war gewiß e.u schwieriges Unternehmen; doch es gelang, denn die Bevölkerung schenkte mir bald Vertrauen und gewann mich allmälig lieb. Es kamen nach wenigen Jahren böse Zeiten. Der Geist Hamans hatte draußen kaum feine Auferstehung gefeiert, so wurden auch schon bei uns Biele von ihm besessen und zogen toll und voll von Dorf zu Dorf, die Heilslehre „Kaust nur bei Christen!" auf den Lippen. Auch in meinem Wohnorte und in der nächsten Umgebung suchten verschiedene, nicht einmal dunkle Ehrenmänner ihre Drachensaat in den von altersher empfänglichen Boden zu streuen; es gelang ihnen auch, die liberalen Zeitungen zu verdrängen und dem Volke Hetzblätter, die noch jetzt hier von den Bauern fast ausschließlich gehalten werden, in die Hand zu drücken; doch der Antisemitismus vermochte trotzdem im Orte und in der Umgebung nicht Wurzel zu fassen. Die Ursache ist einfach: Ich hielt mich in Gesinnung und That an folgende der Bibel und dem Talmud entnommene Grundsätze, die Hetzer dadurch Lügen strafend: „Der Schöpfungsbericht ist der Adelsbrief der Menschheit. Gott hat die vernunftbegabten Wesen in seinem Ebenbilde erschaffen; darum ist man jedem Menschen eine gewisse Achtung schuldig. Diese Achtung ist die Quelle der Nächstenliebe; wo sie fehlt, ist nur Eigenliebe möglich und ein Abglanz von ihr, der dem Jrrlichte gleicht, das über den Sümpfen schwebt." Dieser einfachen und großen Auffassung der Menschenwürde entsprechend, will die Lehre Moses, daß man auch die Fremden liebe, so heißt es: „Wie der Eingeborene unter euch, sei auch der Fremdling, der bei euch weilet und du sollst ihn lieben, wie dich selbst!" (Leviticus 19.34) Alle Sterblichen sind eben überall auf Erden nur ein Gastvolk.