Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 11 (1894)
- Issue
- 31 (3.8.1894)
- Date
- 1894-08-03
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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Seite 592 Oesterreichische Wochenschrift Nr. 31 lügnerischen Voraussetzungen beruhenden Redekunst dasselbe Thema behandeln werden. Im Haag soll nun aber auch die rumänische Judenfrage aufgerollt werden. „Das Geschick der rumänischen Juden ist keine interne Landesangelegenheit Rumäniens, denn sie stehen unter europäischem Rechtsschutz; die Selbstständigkeit Rumäniens wurde blos unter der Bedingung der allgemeinen Rechtsgleichheit von den Großmächten anerkannt. Rumänien hat, indem es sich der übernommenen Verpflichtungen entschlagen, die Mächte des Berliner Vertrages hintergangen, und Europa hat die moralische Verpflichtung, das Vertragsbrüchige Land an seine Verbindlichkeiten zu erinnern. Die Sprache des „Pester Lloyd" zeigt, daß die Ungarn sich nicht damit genügen lassen dürften, die Rumänenfrage in Siebenbürgen als interne, ungarische Landesangelegenheit außer Discussion zu stellen, sondern das Recht Europas reclamiren werden, über das Los der Juden in Rumänien ein Wort zu reden. Daher der Zorn der Machthaber in Bukarest, das ist das Verbrechen des Rabbi Bloch. . . ." Der in der vorstehenden Zuschrift erwähnte Artikel des „Pester Lloyd“ vom 27. Juli hat nachstehenden Wortlaut: Budapest, 26. Juli. Um die schamlose Frechheit der rumänischen Liga, an deren Spitze sich kürzlich die Akademiker der Unwissenheit und Entstellung geschwungen haben, halbwegs ermessen zu können, braucht man nur die „Acten zur rumänischen Judensrage", eine kaum vierzig Seiten umfassende Broschüre, durchzulesen, die der österreichische Abgeordnete Dr. I. S. Bloch soeben der O essentlichkeit zur Verfügung stellt. Nicht so sehr die im Großen und Ganzen bereits bekannten Thatsachen selbst, wenngleich sie da in der ergreifenden Sprache der unschuldig Mißhandelten erzählt werden, verleihen diesem Schristchen die brennende Actualität, sondern vielmehr der Augenblick, in dem diese Thatsachen dem Publicum insGedächtniß zurückgerusen werden. Jetzt, da führende Rumänen sich in der anwidernden Rolle eines Diebes gefallen, der, mit dem von ihm entwendeten Gute spielend, die Heiligkeit des Eigenthums predigt; jetzt, während die Rumänen, die daheim ihren Landesgenossen die natürlichsten Menschenrechte entwenden, sich über die Staatsgrenze hinaus in Rechtsverhältnisse einzumengen erdreisten, die sie gar nichts angehen, in Rechtsverhältnisse, deren Ursprung sie aus Mangel an historischer und politischer Bildung, deren Perfectionabilität sie aus Mangel an entsprechendem, sittlichem Urtheil und an dem Gefühl für Gerechtigkeit nicht begreifen können — jetzt werden diese Thatsachen erst in das richtige Licht gerückt. Gerade durch die scharfe Pointirung des Gegensatzes, wie gewissenlos man an derDimbowitza über die bürgerliche Existenzfähigkeit, über Gut und Blut eingeborner Rumänen disponirt, aber dem freiheitsliebenden und culturfreundlichen Ungarn gegenüber sich für maßlos forcirte, vor Allem den Boden der Gesetzlichkeit meidende Ansprüche fremder Rumänen einsetzt, wird die bodenlose Heuchelei dieser Rechts- Pharisäer klar, die sich unkenntlich gemacht zu haben glauben, wenn sie sich einmal waschen. Eine dümmere Maske hat politisches Raubgelüste sich wohl noch nie vor die gemeinen Züge gesteckt. Peitschenhiebe für die indolente Rechtsempfindung hat der Domänenminister Rumäniens Peter C a r p am 16. Feber 1893 in der Deputirtenkammer gesprochen, als anläßlich der Debatte über das neue Schulgesetz die Judenfrage aufgeworfen wurde. Man wollte den Kindern der rumänischen Juden nur in höchst beschränkter Zahl den Zutritt zum Volksschulunterricht gewähren und auch dann nicht — unentgeltlich. „Was ist das für ein Verhalten?" rief der Minister in flammender Rede. „Ich will das von Herrn Asian angewendete Wort „barbarisch" nicht gebrauchen, aber etwas will ich sagen: Diejenigen, welche so urtheilen, sind sich weder der Mission Rumäniens, noch der dem rumänischen Volke innewohnenden Kraft bewußt. Wie, meine Herren? Sie reden in geschwollenen Phrasen, jeden Augenblick haben Sie in Ihrem Munde: „Der Rumäne ist schön — der Rumäne ist stark — der Rumäne ist intelligent — der Rumäne stammt nicht nur von Trajan ab, sondern er hat auch alle Vorzüge dieses großen Kaisers ererbt" und dann, nachdem Sie in dieser Aufschneiderei geschwelgt haben, dann erschrecken und glauben Sie, daß ein Fremder, sowie er in unsere Schule eintritt, die rumänische Gesellschaft gefährden wird! Und das, was , damals nicht erreicht werden konnte, als so viele Völker durch dieses Land zogen; das, was damals, als die Türken und Tartaren in das Land einfielen, nicht zu Wege gebracht werden konnte . . . glauben Sie, daß ein Fremder, der heute unsere Schule besucht, unser Volk, von dem Sie mit so viel Stolz sprachen, entnationalisiren wird? Nun denn! Bei mir ist der Stolz nicht lm Munde, er ist im Herzen; ich bin davon überzeugt, daß wir für die Fremden unsere Schulen eröffnen dürfen; ich bin davon überzeugt, daß unsere Nationalität keine Gefahr läuft." „Was sollen wir mit den Juden machen? Was darf man heute aus dem Wege der Verfolgung machen? Was die Naturalisation betrifft, so naturalisiren Sie sie ja nicht; von der Politik haben Sie sie weggedrängt; der Jude wird gezwungen, in das Heer einzutreten, um so seine Blutsteuer zu entrichten, aber was das Avancement betrifft, so . . .lassen Sie ihn nicht avanciren .... Nick)tsdestoweniger beklagen Sie sich heute, wie vor 10 Jahren, daß wir vom jüdischen Element niedergedrückt sind; Sie sagen, daß unsere Nation in Gefahr steht. Ich sage, die Nation wird in Gefahr fein, wenn Sie nicht so arbeiten wollen, wie Jene. Hierin liegt die Lösung der Judenfrage. Geben wir den Rumänen Alles, worauf er Anspruch besitzt, aber dann sagen wir ihm: „Du bist schön, bist groß, stark, aber wisse, alle diese Vorzüge wirst Du verlieren, wenn Du durch Arbeit sie nicht erhalten willst". Das müssen wir dem rumänischen Volke sagen, und wenn wir ihn: es sagen und wenn es sich an die Arbeit gewöhnen wird, an welche es nicht gewöhnt ist . . . (Protestrufe.) Ist es besser, daß Sie 200.000 Ignoranten haben, oder ist es besser, durch Schulen zu bewirken, daß dieses fremde Element sich unserem Charakter mehr nähere? Sie werden gar nichts erreichen! Und wirklich seit Jahrzehnten haben wir nichts als Maßregeln gegen sie ergriffen, nichts gethan, als uns gegen sie vertheidigt, ohne durch diese Maßnahmen zu einem praktischen Resultat zu gelangen. Die Erfahrung des Vergangenen belehrt Sie in nichts. Sie haben sie (die Juden) in der Donau ertränkt; Sie haben mit ihnen gemacht, was Sie nur wollten, (Ruse: Wir protestiren . . . Sie denunciren das Land . . . ein rumänischer Minister darf nicht so sprechen. (Lärm.) Minister Carp: Erlauben Sie, es ist meine Pflicht, Ihnen die Bilanz dieser Frage zu machen; ich habe nichts Anderes gethan, als Ihnen Gesetze dieses Landes citirt Ich habe ihre Vertreibung aus den Landgemeinden erwähnt; ich habe Ihnen alle von Ihnen getroffenen Maßregeln citirt." Und was war der Erfolg dieser Rede? Haben diese Peitschenhiebe etwas genützt? Nichts; die Lage der Juden in Rumänien hat sich nur in Einem verändert — sie ist eine womöglich noch schlechtere geworden. Man hat sich für die Rede Carp's an den Juden zu rächen gesucht. Um einenVorwand dazu ist ja ein echtes Bojarengemüth nie verlegen, und diesmal wurde der Borwand in einem Ministerrathsbeschlusse gefunden, den man ganz direct gegen die offene Absicht der Urheber interpretirte. Den Juden in Rumänien gegenüber ist einfach Alles erlaubt, denn die allgemeinen Rechtsgrundsätze haben für sie zumeist einen beschränkenden Nachtrag. Durch den Berliner Vertrag hat Rumänien seine Souveränetät erhallen; die hat es großmüthig eingestrichen. In demselben Vertrag ist aber auch von der Gleichstellung der verschiedenen Religionen die Rede; nach der Beziehung hm hat man den Vertrag großmüthig — hintergangen. Den Religionen hat man alles gebührende Recht zuerkannt, nur den Bekennern gewährt man keines, wenigstens den Bekennern der jüdischen Religion nicht. Warum sollte man da zögern, eine Ministerial-Verordnung zu hintergehen? Es ahndet's ja Niemand. Der Ministerrathsbeschluß traf, das Polizei- und Communalgesetz betreffend, folgende Entscheidung: „1. Die Bestimmungen des Artikels 10 des Landpolizei-Gesetzes sowie des Artikels 4, Absatz 3 des Communalgesetzes sind auf jene Fremden aller Kategorien nicht anwendbar, welche in den Marktflecken seit deren Errichtung oder seit langer Zeit unbewegliches Eigenthum besitzen, obgleich diese Marktflecken als Ruralterritorium gelten. 2. In den Dörfern, sowie im ganzen Bereiche des Ruralterritoriums des Landes darf künftighin die Ansiedlung anderen Fremden nicht gestattet werden, als blos Wald- und Gutspäcbtern, sowie deren Bediensteten und denjenigen der verschiedenen Eigenthümer von Ruralgütern, wenn die Ersteren die Güter oder Wälder selbst bewirth sch asten und wenn die Bediensteten im Bereiche der Höfe oder Wirthschaften oder in den Häusern ihrer Dienstherren wohnen. 3. Den der Nationalität nach Fremden, welche, aus den Dörfern und Flecken des Landes recrutirt, die gesetzliche Dienstzeit im Landcsheere beendigt haben oder sie eben machen, soll gleichfalls die Niederlassung in jenen Dtnfern und Flecken gestattet werden, aus welchen sie recrutirt worden sind. Der Herr Minister des Innern ist mit der Durchführung der - Verfügungen dieses Beschlusses beauftragt.".