Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 11 (1894)
- Issue
- 30 (27.7.1894)
- Date
- 1894-07-27
- Page
- – (sequence 8)
- Language
- German
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Seite 582 OeflrrrekMche Wochenfchrist Nr. 30 tiven rein wirthschaftlicher und geschäftlicher Erwägung beschließen die anwesenden Getreidehändler, Müller und Malzfabrikanten, den Wiener Saatenmarkt nicht zu besuchen und verpflichten sich insbesondere, an den Tagen des 27. und 28. August d. I. am Saatenmarkt keine Geschäfte abzuschließen und der Stadt Wien selbst fern zu bleiben", welche unter Beifall vollinhaltlich und einstimmig Annahme fand. Gegen den Saatenmarkt. Der „Pester Lloyd" meldet: „Das von den Budapester Getreidehändlern und interessirten Industriellen entsendete Executivcomitö hielt vorgestern (Mittwoch) unter Vorsitz des Präsidenten Emil S z a v o ß t eine Sitzung. Schriftführer Joseph Steiner meldete, daß sämmtliche ungarischen Productennnd Getreidehallen, Lloydgesellschaften und kaufmännischen Vereinigungen sich der Bewegung angeschlossen haben. Das rumänische Mitglied der internationalen Commission des Saatenmarktes Valentin Cohn in Krajova hat seinen Rücktritt angemeldet; die Handels- und Gewerbekammern in Kronstadt und Fiume haben die Beitrittserklärungen der in ihren Kammerbezirken wohnhaften Kausleute eingesendet. Bon (cis-)österreichischen Firmen sind ebenfalls Zustimmungskundgebungen eingelangt. Die Bewegung hat übrigens einen internationalen Charakter angenommen, indem auch die Kaufleute im Auslande sich der Action des hiesigen Handels .angeschlossen haben; es werden namentlich die regelmäßigen Besucher aus Süddeutschland, aus Schlesien, vom Rhein, aus der Schweiz, aus Serbien und Rumänien fernbleiben. — Das Executivcomitö nahm den Bericht zustimmend zur Kenntniß." Ehrlose Verleger und ehrlose Seribenten. In dem Processe gegen Plack, Schweinhagen und Genoffen batte der Berliner Oberstaatsanwalt Drescher in seinem Plaidoyer in Bezug auf den Mitangeklagten, Verlagsbuchhändler Dewald, u. A. ausgesührt: „Wenn es nicht ehrlose Verleger gäbe, würde es weniger ehrlose Seribenten geben, die solche Schandschristen schreiben." Hiedurch fühlte sich Dewald in seiner Berufsehre gekränkt, und da er glaubte, der öffentliche Ankläger sei mit diesen Worten über die Grenze des Zulässigen hinausgegaugen, so stellte er gegen den Oberstaatsanwalt Drescher den Strafantrag wegen Beleidigung. Die Strafanzeige ist dem Ersten Staatsanwalt beim Landgericht Berlin ll zur Entscheidung übergeben und von diesem zurückgewiesen worden. In der Motivirung wird ausgeführt, daß diese Bemerkung den Thatbestand einer strafrechtlich verfolgbaren Handlung nicht darstelle, weil sie nur dazu dienen sollte, in Ausführung der dem öffentlichen Ankläger zustehenden Rechte bei Begründung des beantragten Strafmaßes auf die moralische Verwerflichkeit der Handlungsweise des Angeklagten hinzuweisen; auch gehe das Vorhandensein einer Beleidigung weder aus der Form der Aeußerung, noch aus den Umständen, unter denen sie erfolgte, hervor. / Götze und Schmul. Die antisemitische „Staatsb.-Zeitung" in Berlin schreibt: „Die Träger des Namens Götze hatten bekanntlich ihr Recht auf den Namen bis an die höchste Stelle verfolgt und gegen die Abänderung des Namens des Juden Schmul in G ö tz e an den Kaiser eine Jmmediatvorstellung gerichtet. Diese Eingabe ist auf Befehl des Kaisers dem Ministerium des Innern zur Prüfung und Entscheidung überwiesen. Der Minister des Innern hat nun dem Herrn Dr. Rudolf Götze in Würzburg eröffnet, daß es nach erfolgter Prüfung bei dem Bescheide vom 12. März d. I. sein Bewenden haben muß (das heißt, daß die Schwüle sich Götze nennen dürfen). Ein weiterer Schritt steht nicht mehr offen." Letztere Behauptung des Antisemitenblattes ist falsch. Es gibt für die „Träger des Namens Götze" ein sehr einfaches Mittel, der Schmach, mit dem ci-devant Schmul den gleichen Namen zu tragen, aus dem Wege zu gehen: sie brauchen sich nur auf den Namen Schmul umtaufen zu lassen, was voraussichtlich keinen Schwierigkeiten begegnen dürfte. Arische Menschenhändler. Das „Fr.-Bl." schreibt unter der Spitzmarke: „Warum so dis er et?": Die „Katholische social-politische Correspoudenz" bringt folgende Mittheilung aus Böhmen: „Zwei Herren bestiegen kürzlich mit fünf jungen Mädchen in Dresden den Zug nach Berlin. Im Augenblicke der Abfahrt fing das eine Mädchen an bitterlich zu weinen und erzählte, um die Ursache gefragt, dem Reisenden einer Dresdener Firma, daß sie aus ihrer Heimat Lobositz in Böhmen nach Dresden gekommen wäre, um dort einen Dienst zu suchen. Eine Bermiethsfrau habe ihr auch in der Schießhausstraße einen solchen angewiesen, bei dessen Antritt ihr die Principalin aber Zumuthungen machte, aus denen ihr klar geworden, daß es sich hier um etwas ganz Anderes handle. Da sie sich dem Willen der Frau nicht fügte, habe sie Prügel bekommen, nichts zu essen und nach vier Tagen eine Rechnung von 50 Mark. Um diesen Betrag sei sie sodann wegen mangelnderZahlung an einen „eben ausHamburg angekommmen Herrn" abgegeben und mit vier anderen Mädchen, die aber mit der Uebersiedlnng einverstanden waren, zur Bahn gebracht worden. Der Kaufmann theilte die Geschichte zwei anderen Reisenden mit; man telegraphirte auf der nächsten Station an die Berliner Bahnpolizei; der Menschenbäncler, ein Hamburger Wirth, wurde festgenommcn." Warum so discret? Warum erfahren wir weder die Namen der Dresdener „Bermiethsfrau" und Principalin", noch den des Hamburger Wirthes? Wenn sie Kohn oder Lowy heißen würden, so wäre schon daraus eine Anklage für die Juden in der ganzen Welt, die in Marokko lebenden nicht ausgenommen, geschmiedet, und die Antisemitenpresse aller Riton würde wochenlang in Entrüstung machen. Der durchgebrannte Drumont. Die Flucht Drumont's aus Paris, die erste Folge des noch nicht geborenen französischen Anarchistengesetzes, verleitet die „Kreuzzeitung", welche einen Anarchisten nicht leiden mag, aber bei dem Antisemitismus gerne mitthut, zu folgender interessanten Betrachtung: „Der Vorgang gibt Anlaß, noch einmal auf Drumont's wenig ersprießliche Thätiqkeit zurückzukommen. Er ist in erster Linie Antipreuße und Chauvinist, in zweiter Socialist und erst in dritter Linie Antisemit, als solcher in mancher Hinsicht an den Deutschen Ahlwardt erinnernd. Seine Beziehungen zu den Wortführern der „Petite Republique", des Organs der Kammersocialisten, zu den mit diesen verbündeten widerwärtigen Boulangisten und zu den socialistischen Clericalen kennzeichnen ihn. So unnatürlich das Zusammengehen jener innerlich so verwandten Gruppen ist, so verschwommen ist D r u m o n t 's politisches und sociales Ideal. Was will dieser christliche Chauvinist, dieser socialistische Boulangist, dieser antipäpstliche Katholik eigentlich? Er weiß es vielleicht selbst nicht genau. Vielleicht erklärt aber gerade dieser Chamäleon-Charakter D r u m o n t 's den unleugbaren Erfolg, den sein Blatt bisher gehabt hat." Die Freiheit, wie in Holland. In seiner Abend-Nr. 197 v. 20. Juli a. c. schrieb das „Vaterland": „Die Freiheit wie in Holland", muß man jetzt sagen, wenn man vernimmt, wie dort wahre Toleranz geübt wird und die Katholiken wirkliche Parität genießen. Der neueste Beweis hiefür ist, daß an der städtischen Universität in Amsterdam ein Dominicaner unter die Professoren ausgenommen wurde, um der akademischen Jugend die Philosophie und Theologie des heiligen Thomas vorzutragen. Die Mittel für den neuen Lehrstuhl beschafft allerdings der niederländische Episcopat, allein es zeigt gewiß von Ueberwindung großer Vorurthcile, daß in einem so classischen Lande des Calvmismus wie Holland die größtentheils protestantischen Professoren der Amsterdamer Universität einen katholischen Ordensmann als Collegen begrüßen. Juden in Rußland. Die Kaufleute der Städte Astrach an und Zarizyn haben, wie die „Franks. Zeitung" meldete, Eingaben an die Astrachaner Handelskammer gerichtet, in denen darauf hingewiesen wurde, wie die Juden als Vermittler im örtlichen Handel und der Industrie nicht nur mit den entfernteren Theilen des Reiches, sondern auch mit dem Auslande, wie z.B. mit Rumänien, Bulgarien und Deutschland, derart durch ihre Geschäfte verbunden seien, daß nach deren Entfernung Industrie und Handel unfehlbar zurückgehen müßten und große Verluste entstehen würden. Aus diesen Gründen werde die Handelskammer ersucht, beiden Gouverneuren von Astrachanund Saratow zu petitioniren um Belastung der Juden in den beiden genannten Städten bis auf Weiteres. Die Kammer nahm dieses Gesuch sympathisch auf und beschloß, bei den Gouverneuren von Saratow und Astrachan um Belastung der Juden in Astrachan und Zarizyn bis auf Weiteres zu petitioniren.