Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 11 (1894)
- Issue
- 29 (20.7.1894)
- Date
- 1894-07-20
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/3020846-3021007-3021037--03686-3027835- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
Seite 560 Vesterretthlfche Mochenschrtfl Nr. 29 über uns denkt, ist uns herzlich gleichgiltig. Es ist ja ein ausgesprochenes E rp r es se r bl a t t und wir erbieten uns zu dem Nachweise, daß es seine Angriffe gegen einen Juden sofort einstellte, als derselbe ein Abonnement genommen hatte. Wäre es dem Herausgeber der „Oesterreichischen Wochenschrift" um den Abdruck seiner Berichtigung zu thun gewesen, so hätte er neben dem „Deutschen Volksblatl" auch die „Reichspost" klagen müssen, in welcher die famose Zuschrift Deckert's gleichfalls veröffentlicht war. Die Klage halte jedoch den ausschließlichen Zweck, das Anerbieten Dr. Bloch's gegenüber dem Pfarrer Deckert gerichtlich protokolliren zu lassen und dazu genügte es, wenn nur eines der beiden Blätter vor Gericht gezogen wurde. Dieser Zweck ist erreicht worden, es ist heute durch einen gerichtlichen Act festgestellt, daß Pfarrer Deckert einer Probe der minimalsten Lesekenntniß des Hebräischen feige aus dem Wege geht, durch Lügen seine Kanzel erniedrigt, und nachdem diese Feststellung erfolgt war, ließ Dr. Bloch den armseligen Soldschreiber des „Deutschen Volksblatt" laufen. Während die beiden Antisemitenorgane aus Angst vor den üblen Eindruck, welchen unsere Herausforderung des Pfarrers D e cke r t in den Kreisen der Parteigenossen Hervorrufen könnte, unsere Zuschrift mitsammt dem Angebot unterdrückten und selbst die Vorgänge bei der öffentlichen Gerichtsverhandlung den Lesern vorenthalten, nahmen wir keinen Anstand, das Schreiben D e ck e r t 's gegen den Reichsrathsabgeordneten Dr. Bloch in der „Oesterreichischen Wochenschrift" Nr. 28 wörtlich zu reproduciren; unsere Leser dürfen und sollen Alles erfahren, was Herr Deckert von uns zu enthüllen weiß. Die famose Decker t'sche Enunciation erschien neben unserer Zuschrift ohne jegliche Randglosse, um die Unmittelbarkeit und Ursprünglichkeit ihres Eindruckes nicht zu verwischen. Der Herr Pfarrer Deckert berühmt sich im Jahre 1866 an der Wiener Universität in der hebräischen Sprache rigoronrt zu haben und hat keine Ahnung, daß der Satz „Justitia regnorum fundamentum“ den Sprüchen Salomonis Cap. 16 V. 12 entnommen ist. Der Casus macht ihn lachen. Ein ähnliches Stücklein hat dieser selbe Herr Deckert in einem absonderlichen — selbstverständlich gegen Dr. Bloch gerichteten — Artikel des „Vaterland" vom 11. December 1892 vollbracht. Der Aufsatz führte die Ueberschrift: „Im Geiste des Ezechiel" und wollte nichts Geringeres beweisen, als daß die Textworte des Propheten Ezechiel Cap. 23 V. 20 im Prophetenbuche Ezechiel sich nicht finden. Da selbstverständlich dieser betreffende Satz aus dem Prophetenbuche ohnehin nicht zu exmittiren ist, hielt es Dr. Bloch der wissenschaftlichen Würde nicht entsprechend, darauf auch nur mit einem Worte zu reagiren. Da wir angesichts solcher phänomenaler Gelehrsamkeit es für unersprießlich erachten, mit ihm über den Sinn von Talmudstellen zu discutiren, die er in irgend einer antisemitischen Pfütze aufgelesen hat, und uns auf die Erklärung beschränken, daß das von ihm Vorgebrachte nicht im Talmud zu lesen fft, so antwortet der Verfasser der Conferenzreden über den Talmud nicht etwa mit genauer Angabe über Ort und Stelle seiner citirten Texte; er weiß den Gegenstand weit gründlicher und energischer anzufassen. Von einem „gewissen Rodkinsohn" hat er es,'daß unsere „Talmudkenntnisse minimale sind". „Sie kennen ja diesen Mann?" fragt uns Herr Deckert. Ob wir ihn kennen! Wir kennen diesen Bruder so gut als Herr Deckert ihn kennt. Wir erinnern uns seiner mit demselben Humor, mit welchem wir uns an Paulus Meyer — „Sie kennen ja diesen Mann?" — erinnern. Er war sein Landsmann und wurde von demselben Geschicke ereilt. Herr Deckert weiß sich jederzeit mit bewunderungswürdigem Scharfblick und genialer Intuition seine Gewährsmänner auszusuchen. Gleich Paulns Meyer kam Herr Rodkinsohn nach Wien mit der Aufgabe, Rabbi Bloch todt zu machen, gleich ihm wanderte er in das Landesgericht, um schließlich an das Ausland ausgeliefert zu werden. Da der Herr Pfarrer von Wein haus in Folge der Zeugnisse seiner beiden Gewährsmänner in Bezug auf die Talmudkenntnisse des Rabbi Bloch zu ernsten Besorgnissen Anlaß hat, so empfehlen wir ihm, die neueste Ausgabe von Herzog's protestantischer Realencyklopädie, Artikel „Talmud", nachzrlesen, — an welchem Werke bekanntlich die hervorragendsten protestantischen Theologen der Gegenwart mitgearbeitet haben. lieber die wissenschaftliche Qualität unseres Herausgebers, von dessen Schriften einzelne als Lehrbücher verwendet werden, hat der geheime Kirchenrath Prof. Dr. Franz Delitzsch in Leipzig in einem Gutachten am Schluffe sich dahin ausgesprochen, „daß Dr. I. S. Bloch, derzeit Bezirksrabbiner in Wien-Floridsdorf, in dem Fache der hebräischen tind talmudischen Literatur eine mit allgemeiner classrscher Bildung vereinigte hervorragende Gelehrsamkeit besitzt. Leipzig, Oster- Vorwoche 1884. Prof. Franz Delitzsch." Der Professor der protestantischen Theologie an der Universität Erlangen, Dr. Köhler, schrieb am 8. April 1884 in einem Documente, welches wir dem ängstlich besorgten Pfarrer Deckert zur eventuellen Verfügung stellen, daß Dr. I. S. Bloch „die Qualification zu einem Docenten der hebräischen und rabbinischen Literatur besitzt. Ich gründe mein Urtheil vor Allem auf seine „Studien - zur Geschichte der Sammlung der althebräischen Literatur", welche unter den Fachgelehrten überhaupt ein gutes Ansehen genießen, und dies mit Recht." Vom Pfarrer Deckert dagegen wissen wir blos, daß er ein erfahrener Geschäftsmann ist, der in Kuppelungen, Patenten, Gürteln, Ritualmorden, Luftvillen, Baustellen rc. arbeitet und unter seinen Brüdern jedenfalls der gescheidteste ist; er war vor Allem bei der Wahl seines Vornamens von einer glücklichen Inspiration geleitet. „Joseph" heißen gar Viele, Wenige nur aber verstehen die Vortheile dieses Namens geschäftlich in Capital umzuwerthen. Für Deckert ist sein Vorname werthvoller als alle Gelehrsamkeit, er wußte diesen seinen Vornamen für eine einträgliche und ausgebreitete Industrie zu nützen. Wir reden nicht von dem Gebetverein zum „heil. Joseph", erinnern aber an den „Sendboten des heiligen Joseph", an die „Josephsgürtel" zu 7 kr., mit Post einz ln 12 kr., per Dutzend 70 kr. Patentkundig, weiß Herr Deckert die Vortheile des Monopols zu würdigen und möchte die Führung des rein hebräischen Namens „Joseph" den Juden gesetzlich verbieten. Nun läßt sich die Thatsache nicht aus der Welt schaffen, daß der erste Träger dieses Namens ein jüdischer Erzvater war und daß der heil. Joseph selber noch vollständig innerhalb des Judenthumes stand. Der Name gehört den Juden, als auch jenen Christen, welche den religiösen, geistigen und Culturzusammenhang dcs Christenthums mit dem Judenthum pflegen und documentiren wollen. Wer aber die jüdischen Erzväter beschimpft, die Ahnen des heil. Joseph schmäht und lästert, dabei aber „Josephsgürtel" und „Josephsboten" feilbieiet — der treibt mit dem Heiligsten einen unerhörten Mißbrauch — im Interesse des Profits. „Profitwuth" soll ein jüdisches „Rassenmerkmal" sein'; allein, der dies sprach, der Herr Pfarrer von Weinhaus, vergaß — sich, hat auch auf seine leiblichen B r ü d e r vergessen. Im Dienste seiner Profitwuth fabricirte er seine Judenmordpredigten über den Talmud, ohne je einen Talmudtractat auch nur von Außen gesehen zu haben. 15.000 Kronen für vier Zeilen! 3500 Kronen für e in e Zeile! Sie stehen der Kirche des heiligen Josef noch immer zur Verfügung. Solange aber Herr Deckert die von ihm geforderte Probe nicht ablegt, trägt er das Stigma eines Ignoranten und Fälschers.