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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1894-07-13 · 28 (13.7.1894) · page 14

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
11 (1894)
Issue
28 (13.7.1894)
Date
1894-07-13
Page
– (sequence 14)
Language
German
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Seite 552 OestrrrekMche Wochenschrift Nr. 38 des rechten Auges. Es erschien nun ein Wachmann und alle Drei begaben sich zum Polizeicommissariate Alsergrund. Der Polizeiarzt constatirte am Gesichte Federbusch' eine' leichte Verletzung — da aber Slawik behauptete, er sei von Federbusch geschlagen worden, so hatten sie sich Beide vor dem Bezirksgerichte Alsergrund wegen leichter Körperverletzung zu verantworten, obwohl der Arzt an Slawik gar keine Verletzung constatirt hatte. Der Richter sprach denn auch Federbusch wegen Mangels eines strafbaren Thatbestandes frei, verurtheilte dagegen Slawik zu 48 Stunden strengen Arrests. Wien, 9. Juli. (Studenten-Duell.) Die Polizei- Direction wurde am 2. Juni d. I. mittels anonymen Schreibens in Kennlniß gesetzt, daß im Gasthause des Ferdinand Thoma, „Zum blauen See", in der tzseegasse 6, ein Studentenduell zwischen einem „Deutschnationalen" und einem „Kadimahner" stattfinden werde. An demselben Tage machte ein Passant den Wachmann Kerner aufmerksam, daß man ihm den Eintritt in das Gasthaus verwehrt habe, er sei überzeugt, daß im Locale etwas Verdächtiges, vielleicht eine Mensur vor sich gehe. Der Wachmann begab sich sofort in das Gasthaus und bemerkte, daß die Tochter des Wirthes vor dem Eingänge Posto hielt und bei seiner Annäherung heftig an eine Thür klopfte. Als der Wachmann eintrcten wollte, stellte sich der Wirth in den Weg und bewirkte, daß etwa 25 Studenten sich rechtzeitig entfernen konnten. Als er die Thür öffnete, fand er den Saal leer, doch bemerkte er, daß zwei Studenten in den Keller flüchteten. Er eilte ihnen nach, doch waren Beide durch einen zweiten Ausgang entkommen und in's vierte Stockwerk geflüchtet, wo sie dann verhaftet wurden. Inzwischen war auch ein Polizei-Commissär mit zwei Detectives angekommen, welche zwei scharfe Schläger im Locale fanden. Die beiden Studenten, der Techniker Franz Wärt und der Jurist Karl Fischet, gaben an, von einem Duell sei keine Rede, sie hätten sich mit Kegelschieben unterhalten und anläßlich einer geringfügigen Differenz einen sogenannten „Biermops" steigen lassen. Hiezu seien die scharfen Schläger nicht bestimmt gewesen. Sie hätten alle Bandagen zur Verfügung gehabt und anlegen wollen, es sei dies aber durch die Dazwischenkunft des Wachmannes Kerner unterblieben. Daß sie in den Keller und von da in den vierten Stock flüchteten, sei richtig, jedoch nur aus Kopflosigkeit geschehen, da sie zur Flucht keinen Grund gehabt hätten. Gastwirth Thoma gab an. daß Studenten öfter bei ihm zu fechten pflegen, von einem Duell wisse er nichts. Heute hatten sich vor dem Bezirksgerichte Alsergrund Mört und Fischet wegen Uebertretung gegen die körperliche Sicherheit und der Wirth Thoma wegen Vorschubleistung (§ 307) vor dem Richter, Adjuncten Dr. Hörnes, zu verantworten. Die Angeklagten blieben dabei, daß es sich nur um einen „Biermops" gehandelt habe; Stierkops, Manchetten ec. seien vorbereitet gewesen. Diese Verantwortung wurde auch von den Zeugen'Karl Franzelin, Techniker, Adalbert Stifter und Josef Frenk bestätigt. Der Richter sprach alle, drei Angeklagte frei, da es nicht erwiesen sei, daß es sich um eine Mensur mit scharfen Schlägern handelte, zugleich wurden die Waffen und Geräthe freigegeben. Zborow (Galizien), den 9. Juli 1894. Am 4. und 5. d. M. fand hier die Gemeinderathswahl statt. Seit jeher herrschte unter uns und den nichtjüdischen Mitbürgern die schönste Eintracht und standen wir in den besten und freundlichsten B«ziehungen zu einander, bei jeder Wahl gingen wir Hand in Hand, so daß, trotzdem die jüdische Gemeinde blos den dritten Theil der Gesammtbevölkerung ausmacht, der Gemeinderath zur Hälfte, nachher aber mit einem Drittel von jüdischen Berordneten besetzt war. Diese glückliche Zeit der Bruderliebe ist leider schon dahin und jetzt wo der Antisemitismus seine Saat weit und breit ausstreut, sollte es auch bei uns anders werden! Den Volksbeglückern vom Schlage Kianski und Consorten raubten die Segnungen des Friedens, die unsere Gemeinde genoß, den Schlaf, und das friedliebende Volk wurde durch Versammlungen und Brandreden gegen die Juden gehetzt und zum Zwecke der Ausschließung der Juden vom Gemeinderathe bearbeitet. Es entbrannte ein heftiger Wahlkampf und es drohte uns die Gefahr, den Sitz im Gemeinderathe zu verlieren. Nur dem noch gesunden Sinne der friedliebenden christlichen Bevölkerung ist es zu verdanken, daß wir trotz der antisemitischen, fast rasenden Agitation 9 jüdische Vertreter — mehr als ein Drittel des Gemeinderathes — in das Stadtverordneten-Collegium entsenden konnten. Es sind die neugewählten jüdischen Gemeinderäthe durchwegs wackere und pflichtbewußte Männer, die für Gemeindeangelegenheiten mit Eifer und Energie einzustehen die Fähigkeit und den Drang dazu besitzen. I. Ladiner. Pilsen, 24. Juni. Am 16- Mai d. I. hatte der Corpöral Rudolf Egerer der 7. Comp, des hier aarnisonirenden Infanterie-Regimentes Nr. 73 gelegentlich der Detachirung des 2. Bataillons in das Falkenaucr Kohlenrevier mit eigener Lebensgefahr einen Ofsiciersdiener vom Tode des Ertrinkens gerettet. Für diese That wurde er mit dem silbernen Verdienstkreuze ausgezeichnet, und am vorletzten Samstag erfolgte die Decorirung des Wackeren. Um 9 Uhr Vormittags war das Regiment 6ll parade unter dem Commando des Oberstlieutenants Elsner auf den Hof der großen Infanterie-Kaserne ausgerückt. Der Oberst, Herr Julian Sloninka v. Holddow, richtete eine warm empfundene Ansprache an das Regiment, hierauf rief er den Corpora! Rudolf Egerer, welcher sich am rechten Flügel der 7. Compagnie befand, vor die Front, richtete an denselben eine herzliche Ansprache und heftete demselben das Kreuz an die Brust. Das Regiment defilirte hierauf vor dem so ausgezeichneten Corporal. Dieser wurde von allen Officieren des Regiments in herzlichster Weise beglückwünscht. Lemberg, 1. Juli. Der Handelsminister Graf Wurmbrand erklärte im Gespräche mit Mitgliedern des hiesigen Gemeinderathes und der Handelskammer, die österreichische Regierung sei eifrig bestrebt, bei der russischen Regierung dahin zu wirken, daß im Sinne des österreichisch-russischen Handelsvertrages allen österreichischen Staatsangehörigen ohne Unterschied in Rußland eine gleichmäßige Behandlung zurheil werde, und man dürfe erwarten, daß diese Bemühungen Erfolg haben werden. Der Abschluß dieses Handelsvertrages, sagte der Minister, werde voraussichtlich auch auf die wirthschaftliche Lage Galiziens günstig einwirken. Lcmberg. (Bonder galiz i schen Landesau sst e llung.) Es ist wohl erfreulich, constatireu zu können, daß unsere Glaubensgenossen bei der Betheiligung an dieser wahrhaft glänzend ausgefallenen Landesausstellung nicht zurückgeblieben sind, vielmehr bedeutende Fortschritte auf den culturelleu und technischen Gebieten aufzuweisen haben. Bon den Buchdruckereien unserer galizischen Glaubensgenossen ist aber nur eine einzige bei der Landesausstellung vertreten, und zwar die der wohlbekannten Firma A. H. Zupn i k in D rohobycz. Im Zeitungspavillon, links des Eingangsthores gelegen, befindet sich ein von dieser Firma ausgestellter schön geschnitzter Schrank, in welchem künstlich ausgeführte Drucksorten zu sehen sind. Den Glanzpunkt bildet das in dieser Buchdruckerei gedruckte Bild Sr. Majestät des Kaisers, welches aus einem Prächtigen Untergründe, umgeben von einem in den galizischen Landesfarben gedruckten Rahmen, wahrhafte Bewunderung erregt; in diesem Rahmen sind auch die 3 Wappen: Galizien, Lemberg, Drohvbycz, zu sehen, ferner Arabesken, grüne Lorberblätter und die Volkshymne in 2 Farben. Das Bemerkenswerthe dabei ist, daß die Clichäes hiezu in dieser Buchdruckerei auf Thonplatten selbst hergestellt wurden, welches als großer Fortschritt der Zeit zu verzeichnen und von einer Provinz-Buchdruckerei insbesonders anerkennend hervorzuheben ist. Düsseldorf, 11. Juli. Die Gerichtssäle sind bekanntlich die unbequemsten Plätze für die Antisemiten. Denn hier, wo es gilt, nicht blos zu behaupten, sondern auch zu beweisen, hier zeigt sich die antisemitische Wahrheitsliebe in ihrer echten Gestalt. Dieses zu beobachten hatten wir am 7. Juli am hiesigen Schöffengericht die Gelegenheit. Vor dem Schranken stand der sogenannte Redacteur— recte Setzer — der hiesigen „Deutschnationalen Zeitung", Herr B. van Acken, angeklagt der Beleidigung des Schriftstellers Herrn Fabius Schach zu Köln. Herr Sch a ch war nämlich den Antisemiten des Rheinlandes gefährlich geworden, weil er mit kühnem Muthe in ihre Versammlungen drang, die Hinfälligkeit ihrer Behauptungen nachwies und die Verwerflichkeit ihrer Agitationsmittel in scharfen Worten geißelte. In der Roth griffen sie zu ihrem gewöhnlichen Mittel, zur Lüge und Verleumdung. So wurde durch diese „Deutsch-nat. Zeitung" die Nachricht verbreitet, Herr Schach bediene sich eines fremden Namens, heiße eigentlich Elias Kohn und sei von der Polizei nicht aufzufinden. Dem Herrn van Acken waren diese Nachrichten, die nstch bekannter antisemitischer Manier erfunden waren, durch den wegen Verschuldung entlassenen Lehrer Wilms, eine Leuchte des Antisemitismus, zugetragen worden. Das hiesige Amtsgericht hatte das Polizeipräsidium in Köln um Feststellung der Personalien des Herrn Schach ersucht, worauf umgehend und brevi manu die Auskunft kam, daß Herr Schach seinem Namen ehrlich trage und daß er in der angegebenen Wohnung seit so und so lange wohne. Auch die Post hat Herrn S ch a ch in seiner angegebenen Wohnung stets gefunden. Herr Rechtsanwalt B e! l e s, der Vertreter des Klägers, wies auf das Unwürdige einer solchen Kampfesweise gegen den politischen Gegner hin und verlangte Bestrafung des Herrn van Acken. Dem Anträge entsprach das Schöffengericht, indem es den Beklagten in eine Geldstrafe von 30 Mark und in die Kosten verurtheilte. Echt antisemitisch war es, daß der unvereidigte Zeuge Wilms sich auf den Vorsitzenden des Kölner antisemitischen Vereines Herrn B r e i t w i s ch, als seinen

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