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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1894-07-06 · 27 (6.7.1894) · page 11

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
11 (1894)
Issue
27 (6.7.1894)
Date
1894-07-06
Page
– (sequence 11)
Language
German
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Nr. 27 Oesterreirtzisrhr Wochenschrift Seite 529 zu beirren und uns als Staatsbürger minderen Grades und vogelfreie Objecte der Anfeindung durch Einzelne und Parteien erscheinen zu lassen. Zu den Mitteln, wodurch der zu gründende Centralverein seinen Zweck zu erreichen suchen möchte, müßte noch gehören: die Schaffung eines Rechts schütz bureaus etwa in allen Landeshauptstädten Oesterreichs, das jeden einzelnen Fall zu verfolgen und durch gegründeten und gestützten Einspruch eine Remedur jeder Rechtsverletzung herbeizusühren sich bestreben müßte. In Deutschland hat diese Einrichtung mährend dessen kurzen Bestandes schon gute Ergebnisse gezeitigt. Wir wollen nichts als Gerechtigkeit, aber wir müssen doch wenigstens zeigen, daß wir gewillt sind, unser Recht durch eine feste, geschlossene Organisation wahrzunehmen. Wir wollen ja denGmndsatz der Rechtsvertheidigung nicht auf die äußerste Spitze treiben, damit er seine Durchführbarkeit nicht verliere. Dem Recht sei sein volles Genüge geschehen, sobald eine Gesammtheit energisch dafür eintritt. Dies müsse jedoch in Bälde geschehen, damit uns einst nicht der Vorwurf treffe: siehe, eine große Zeit hatte ein so schwaches, zaghaftes Geschlecht! Man wird uns des unverwüstlichen jüdischen Optimismus beschuldigen, wenn wir die frohe Zuversicht aussprechen, daß eine Gesammtthätigkeit zur Abwehr des Unrechtes, wenn auch nicht vorderhand, so doch im Laufe der Zeit von Erfolg gekrönt sein müsse. Vor Allem handelt es sich darum, die Thatsache in das Bewußtsein der maßgebenden Kreise übergehen zu lassen, daß eine Hauptstelle, vorhanden ist, welche nicht mehr „mit verschränkten Armen zusieht, wie uns um unserer Religion willen das Recht verkürzt bleibt", welche bereit ist, gegen die übliche Zurücksetzung und frevelhafte Willkür furchtlos Einspruch zu erheben. Ist man sich dieser einzigen Thatsache an maßgebender Stelle inne geworden, dann wird das Eingreifen des Vereins aus spätere Vorkommnisse und Verfügungen gewiß nicht ganz ohne Nachwirkung bleiben. Vor etlichen Tagen fanden sich die Vorsteher aller Cultusgemcinden Böhmens zusammen, um darüber zu berathen, aus welche Weise die Judenheit dieses Kronlandes unserem ruhmgekrönten Herrscherzu seinem bevorstehenden Regierungsjubiläum ihre Huldigungen darbringen und ihrer tiefempfundenen, nimmer versiegenden Dankbarkeit Ausdruck verleihen könnte. Wer würde nicht mit hellster Begeisterung dem zustimmen, daß an unserem erhabenen Monarchen, dem väterlichen Beschützer aller seiner Unterthanen, ohne Unterschied des Glaubens, das Wort des Psalmisten sich erfülle, daß „Recht und Gerechtigkeit die Grundvesten seines Thrones sind". Dem obersten Wächter und Schirmer des Rechtes, dessen volksbeglückendes Streben dahin geht, daß unter seinem glorreichen Scepter Wahrheit und Gerechtigkeit immermehr erblühen sollen, könnte es sicherlich nur hochwillkommen sein, wenn dem Kaiser und Reich allzeit treuergebene Staatsbürger sich das edle Ziel stecken, für das verletzte und gefährdete Recht zu kämpfen und zu streiten. Die Juden Oesterreichs könnten keine würdigeren Vorbereitungen zu jener großen Feier, die unsererseits sicherlich durch Errichtung von Humanitären Anstalten gefeiert werden wird, treffen, als indem sie den angeregten „Centralverein österreichischer Staatsbürger jüdischen Glaubens" gründen. Es ruft die Pflicht der Selbstvertheidigung; aus daher zum Kampf um's Recht! Zur Geschichte der Iudrngemeinde Protzmtz. Bon Dr. (5. Hoff, Bezirksrabbiner. Die Judengemeinde Proßnitz, eine der ältesten und historisch denkwürdigsten Gemeinden Mährens, hat wohl ihre bedeutende Geschichte, die aber noch nicht geschrieben wurde. Schon der rabbinischen Capacitäten wegen, die, wie aus den mir zu Gebote stehenden handschriftlichen Quellen ersichtlich ist, bereits Anfangs des 17. Jahrhunderts als Rabbiner in der hiesigen israelitischen Gemeinde heilvoll wirkten und mehrere religionsgesetzliche Werke verfaßten, als auch wegen der hier einst bestandenen großen, hebräischen Druckereien, wie auch wegen des nicht unbedeutenden, folgenschweren Anhanges, den einst der Pseudomessias Sabbatai Zewi hier fand (Löbele Proßnitz), lenkt die hierortige israelitische Gemeinde das Augenmerk des Historikers aus sich. Unser hochberühmter Proßnitzer Pros. Dr. M. S teinschneider, der 1871 in Dr. Kobak's „Jeschurun" 7. Jahrgang. „Zwei Actenstücke zur Geschichte der Juden in Proßnitz" veröffentlichte, schrieb mir auch: „Ich habe vor 40 Jahren daran gedacht, alles Literarische, das sich an Proßnitz knüpft, zu sammeln, bin aber durch anderweitige Arbeiten verhindert worden, meine Notizen fortzuführen." Im Interesse der Geschichte seiner altehrwürdigen Vatergemeinde übersandte er mir bereitwillig seine diesbezüglichen kurzen Notizen, die ich nun an der Hand anderer Handschriften und Werke zur Abfassung einer „Geschichte d er Judengemeinde Proßnitz von der ältesten Zeit bis auf die G e g e n w ar t" mit Gottes Hilfe verwenden möchte. Auch der greise Herr Oberrabbiner Josef Weiße, der vor seinem ersten Rabbinatsantritte an der hierortigen israelitischen Volks- und Talmud-Thoraschule segensreich wirkte und seit Jahren die Absicht hatte, eine Geschichte der Rabbiner Mährens zu schreiben, überließ mir über mein Ansuchen jene seiner gesammelten Notizen, die sich aus die Rabbiner in Proßnitz beziehen. Diesen beiden greisen Gelehrten für die gütige Uebersendung ihrer diesbezüglichen Daten dankend, bitte ich hiemit alle Geschichtsforscher, die bei ihren Studien auch Daten betreffs der Proßnitzer Judengemeinde gesammelt haben, ebenso alle Proßnitzer von Nah und Fern, sie mögen, gleich dem hochverehrten Hervn Architecten Mar Fleischer in Wien und dem gediegenen Hebraisten Herrn L a z a r Schnabl in New-Pork, mir durch leihweise Zusendung von alten, aus die Geschichte der Judengemeinde in Proßnitz sich beziehenden Familienpapieren, Handschriften und Daten behilflich sein. Für heute möge hier der aus dem Jahre 1788 stammende, unserem Gemeindebuche entnommene zweite Rabbinats-Brief des Rabbi Wolf Boskowitz in wörtliche r Abschrift folgen. „1788 den 15. Juny bei Versamlung des prosnuzer Juden-Rath samt auß 31 Personen Depurirt wordener auß schuß, ist der Hochgelehrt und weit berühmter hiesiger Lokal Rabiner B i n j a m i n Wolf Boskowitz, bei bald zu Ende flößende bestetigungs zeilh seiner auf nahm, cl6 nova aus folgende 3 Jahren, jedoch nach bewürtung (Abwartung?) gnädigen Consens Von hoher behörde und gnädiger Eonsirmation Von S. fürstl. durchl. Von seithen der Juden Gemeinde für ein Localober Rabbiner auf, und solcher gestalten an genehmen, das sein gehalt von Heind dato an fangen, und so fort, allwöchentlich drei) gülden sage 3 st. Wie bereits im vorigen .... Zettl erwehnt, dann in betracht die Theirniß zeithen, das solche 3 st. für sich und Menge Haus gesind des Lebens notturst zu erreichen nicht hinlänglich ist, So soll aus der darlebens Kaßa. in erweg, daß selbtar eben dabei die lnspektion obwaltet, an ihm allwöchentlich 1 fl. 30 kr. gegeben werden, Wie nicht minder da die Jüdische Consumptions nusschlag von Gß und Trunk notturfttan, zu beförverung des Kontribuzionale gewidmet ist, der Rabbiner hingegen in Kontribuzionsschuldigkeit nicht mitbegriffen, Erfordert ja die billigkeit, daß man ihm dies fälligen bei Trag Ex cassa ver gütien soll, und den Rabinerischen dies fälligen nngewißen bei Trag, die Vergüttun g hingegen aus ein gewißes quantnm zu bestimmen für billich und Recht befunden, daß soll an ihm Ex Cassa Comunia Wöchentlich Bespectn gedachte Dergültung 1 st. 30 kr. gegeben werden soll, mithin hat der Rabbiner von der gemeinde allwöchentlich zu empfangen Sechs Gulden, I auch der Rabiner ist mit diesem quantum begnüget, jedoch ---ii i■!— w '-re ÜÜHHSi

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