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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1894-07-06 · 27 (6.7.1894) · page 10

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
11 (1894)
Issue
27 (6.7.1894)
Date
1894-07-06
Page
– (sequence 10)
Language
German
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Seite 528 Oesterreichischr Wochenschrift Nr. 27 zweckentsprechendste Anpassung vieler individueller Kräfte zu gemeinsamer Eethätigung ist. Je vollkommener eine positive Rechtsordnung diese Aufgabe löst, desto mehr entspricht sie der Idee des Rechtes, oder dem, was die Ethik von dem Recht fordert und erwartet. Erleidet nicht demnach die Leistung einer staatlichen Rechtsordnung den größten Abbruch, indem sie den Kräften und Anlagen zahlreicher befähigter Individuen keine Gelegenheit und keinen Boden zur freien Bethätigung gewährt? Und wird nicht dadurch Staatsbürgern die Möglichkeit benommen, eines der höchsten Güter — die Entwickelung und Bethätigung der menschlichen Fähigkeiten — überhaupt se zu erringen? Trotz alledem verschließt man sich dieser Erkenntniß. Die meisten Zweige des staatlichen Dienstes müssen den Juden als Zwingburg erscheinen, die sich ihnen nie aufthut; eine Anstellung selbst in den niedrigsten Rangsclassen erfolgt selten und äußerst schwierig; ein Aufsteigen gehört — mit wenigen Ausnahmen — in das Reich der Unmöglichkeit, beziehungsweise Unwahrscheinlichkeit. Leider vermissen wir in dem Verhalten gegen uns auch die Liberalität der Gesinnung. Toleranz zu beanspruchen, ist Jedermanns Recht. Moralisch hat Jeder das Recht, zu verlangen, daß man ihn bei seiner Art und Weise, bei seinen Überzeugungen und Gedanken lasse, sobald er entschlossen ist, dabei zu bleiben. Und wahrlich, es ist eine heilige Pflicht, dies Recht zu achten. Wie wird jedoch diese Pflicht uns gegenüber unbeachtet gelassen, wie oft verstößt man gegen unser Recht, Toleranz, Liberalität der Gesinnung beanspruchen zu dürfen? Ist es nicht geradezu eine Frivolität, daß Bewerber förmlich gezwungen werden, das Entrebillet für den Eintritt in die staatliche Laufbahn in den meisten Fällen durch das Vertauschen der religiösen Ueberzeugung gegen ein anderes Bekenntnis; zu erkaufen? 0 Daß es so weit gekommen ist, ist zum Theil auch unsere Schuld: unsere Schuld insofern, daß wir uns den Anfeindungen und Schmähungen, gegenüber seitens unserer mißgünstigen Widersacher ziemlich lhatenlos und anscheinend gleichgiltig verhalten haben. Allerdings wurden wir von den Agitationen der geschäftigen antisemitischen Menge überrascht und gaben uns der zuversichtlichen Hoffnung hin, daß die wüsten Hetzereien in einem so erleuchteten Jahrhundert, wie das unserige ist, bald werden verstummen müssen. Aber selbst setzt, angesichts der noch immer mehr und mehr steigenden antisemitischen Hochfluth, geben wir uns einem dumpfen Brüten hin und thun fast keinen Schritt, um uns selbst zu verteidigen und unser bedrohtes Recht mahrzunehmen. Wie würde man ein derartiges Verhalten bcurtheilen, wenn es der Einzelne unter gleichen Bedingungen an den Tag legte und nicht eine Gesammtheit? Wie nach dem Talmud der Gefesselte sich selbst nicht zu befreien vermag, so wenig kann auch Israel für seine Befreiung nach Außen hin erfolgreich wirken, und deshalb müssen sich Männer, die außerhalb des Judenthums stehen, für uns einsetzen, so sprechen und sagen gar kluge Leute. Aber kann es unserer Selbstachtung und Würde entsprechen, wenn wir, ohne selber einzugreifen, immer Andere für uns einstehen und den Kampf um unser Recht von Andersgläubigen führen lassen? Gewiß müssen wir jenen hochherzigen Männern dankbar sein, die, ohne daß sie persönlich von dem häßlichen Treiben berührt werden, aus ihrer vornehmen Gesinnung und aus ihrer rechtlichen Denkungsweise heraus den Kampf gegen die gewissen unsauberen Elemente aufnehmcn. Aber in erster Reihe ist es ja unsere Pflicht, die Vertheidigung unseres guten Rechtes s e l b st t h ä t i g in Angriff zu nehmen. Wir haben reichlich erfahren, daß wir mit Nachsicht, Großmuth und vergebender Liebe nichts ausrichlen. Darum müssen die Zeiten der Gleichgiltigkeit, der Unthätigkeit, der Befolgung einer Straußpolitik für uns endgiltig vorüber sein. Mit leichter Umwandlung eines bekannten Spruches von Gabriel Richer darf man sagen: Wer uns den Anspruch auf unser österreichisches Vaterland bestreitet, der bestreitet uns das Recht auf unsere Gedanken, unsere Gefühle, auf die Sprache, die wir reden, auf die Luft, die wir athmen. Darum müssen wir uns gegen ihn wehren, wie gegen einen — Mörder! Ja wohl, es erwächst uns die tiessittliche, ja geradezu religiöse Pflicht, mit allen nur statthaften Mitteln uns dagegen zu wehren, daß unser gutes Recht verletzt, gekränkt, geschmälert oder uns gar entzogen werde! „Um Zions willen wollen wir nicht schweigen, nicht ruhen und nicht rasten, bis wie Morgenröthe aufgehe sein Recht! Allein — so könnte man einwenden — was will, was kann der Einzelne heute in seiner Zurücksetzung ausrichten gegenüber der Allgemeinheit? Deshalb gilt es, unseren heiligen, idealen Kampf ums Recht mit vereinten Kräften zu führen. Auf welche Art und Weise dies geschehen soll, hat Dr. D. Feuchtwang in der letzten Nummer dieses Blattes begeistert dargelegt. An den Männern, deren Stimme für die österreichische Judenheit als eine autoritative gilt, liegt es nun, den gemachten Vorschlag zu verwirklichen und — gleich einem ähnlichen, bereits bewährten Vorgänge in Deutschland — einen „Ce n tr a lve rein öst erreich isch er S t a a ts b ürg er jüdisch en Glauben s" mit dem Sitze in Wien, aber mit zahlreichen Ortsgruppen zu gründen. Die einzige und höchste Aufgabe dieses Vereines müßte darin bestehen, überall dort mit aller Kraft einzustehen, wo Juden wegen ihrer Zugehörigkeit zum Judenthume eine Zurücksetzung irgend welcher Art erfahren. Nach Ansicht aller nüchtern Denkenden könnte ein solcher Verein sein Ziel nur durch folgende Mittel erreichen: Vor Allem durch die strenge Ueberwachung aller antisemitischen Publicatio nen. Es bedarf nur des Hinweises auf die Lectüre antisemitischer Druckschriften, die die Staatsanwaltschaften anstandslos passiren ließen, um die vorausberechnete aufreizende Tendenz derselben zu erkennen. Alle Artikel, welche ihrem Inhalte nach den T hatbest and der in den Strafgesetzen bezeichneten Vergehen begründen, müßten der Oberstaatsanwaltschaft oder an der höchste n S t e l l e zur Anzeige gebracht werden, damit die erste gerichtliche Instanz, welche derartige Artikel bei ihrem Erscheinen nicht mit Beschlag belegt hat, immer wieder und von Neuem zur Berichterstattung a u f g e f o rd e r t werde. Wenn die M 302 und 303 des Strafgesetzes nicht eristirten, so daß die dort geschützten Rechtsgüter von Personenmehrheiien schutzlos wären, so würden uns, da wir durch Gewöhnung an grundlose und gehässige Angriffe einigermaßen abgehärtet sind, aufwiegelnde und uns verunglimpfende Artikel gewiß in weit geringerem Grade berühren, als etwa ähnliche Angriffe von anderen Religions- oder Stammesgenossen enipfunden würden. In den Eingaben und Beschwerden gegen die antisemitischen Preßerzeugnisse müßte mit allem Nachdrucke hervorgehoben und betont werden, daß, worauf es uns ankommt, erst in zweiter Linie der Schutz des Strafgesetzes gegen den Mißbrauch der Preßfreiheit ist, in erster Reihe aber die Wahrung unserer Gleichheit vor dem Gesetze als vollberechtigte Bürger unseres Vaterlandes. Denn wir haben die feste Ueberzeugung, daß außer uns keiner staatlich anerkannten Religion, keinem noch so unbedeutenden Volksbruchtheile unseres Vaterlandes nur entfernt eine ähnliche Behandlung durch die Presse geboten werden dürfte, ohne die nachhaltigste, staatliche Repression hervorzurufen. Wahrlich, wir bitten um Abhilfe und den Schutz der Gesetze nicht aus übergroßer Empfindlichkeit gegen eine noch so übelwollende öffentliche Kritik, sondern, weil wir nicht wollen, daß gerade gegen uns gestattet sei, was gegen andere uns staatsgrundgesetzlich gleichgestellte Gemeinschaften nicht geduldet wird, und weil die Nichtbeachtung der staatsbürgerlichen Gleichberechtigung der Juden durch eine ausnahmsweise Schutzlosigkeit derselben gegen strafgesetzwidrige Angriffe geeignet ist, das Rechtsbewußtsein der Bevölkerung ... ■■ | ly 11 | |

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