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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1894-07-06 · 27 (6.7.1894) · page 8

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
11 (1894)
Issue
27 (6.7.1894)
Date
1894-07-06
Page
– (sequence 8)
Language
German
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Seite 526 VeyerrettMche VochenschrM Nr. 27 Der Name des braven Mannes ist Heinrich Pollak Kaufmann in Prag, Kleiner Ring Nr. 5/1. Obwohl er es gewiß nicht gethan hat, um in der Oeffentlichkeit dafür gepriesen zu werden, gebührt ihm doch dafür neben dem innigen Dank der ohne ihn Verzweifelnden — deren Name der Redaction gleichfalls bekannt ist — auch die Anerkennung eines weiteren Kreises. Das Berliner Abwehrorgan theilt folgende Beiträge zum Capitel von der jüdischen „Feigheit" mit: 1. Es liegt nachstehende officielle Bekanntmachung vor: „Dem Primaner Curt Frankel in N e u st a d t O. S., welcher am 30. December v. I. den auf dem Niedermühlteiche mit dem Eise eingebrochenen Webersohn Franz Grebel daselbst vom Tode des Ertrinkens gerettet hat, wird in Anerkennung der hiebei bewiesenen Geistesgegenwart und Hilfsbereitschaft hiemit eine öffentliche Belobung ertheilt. Oppeln, 3. April 1894. Der Regierungspräsident." 2. Der Knabe Loeb fand in Friedberg (Hessen) den Tod, als er einigen christlichen Mitbürgern das Leben rettete, darunter einem Candidaten der Theologie. 3. Unter den zwölf weiblichen Inhabern der Rettungsmedaille besindet sich auch eine „Semitin", Fräulein Hirsch feld, jetzt die Gattin des berühmten Landschaftsmalers Wentscher. Ein Beispiel des Heldenmuthes, gepaart mit Vaterlandsliebe, meldet der „Soldatenfreund" im 16. Jahrgange, 3. Heft Seite 63. Dort schreibt der Major a. D. von Gorczkowsky in seiner Geschichte des Leibregiments gelegentlich der Theilnahme dieses Regiments an der Schlacht an der Katzbach Folgendes: „Dem Jäger Meyer, ein Jude, zersprang der Büchsenschaft am zweiten Franzosenschädel, mit dem eisernen Lauf in der Hand erschlug er die Brücke entlängst noch 15 Feinde und fing am jenseitigen User noch einige lebendig — Wer die alten Gewehre und ihre Haltbarkeit kennt, wird zugeben müssen, daß der Jäger Meyer eine gewaltige Körperkraft entwickelt hat, um beim zweiten Hiebe schon den Büchsenschaft zu zerschlagen und nun fast waffenlos noch weiter zu kämpfen. Bekanntlich waren die Juden in jener Zeit fast durchgängig von elender Körperbeschaffenheit. Aus Gelnhausen wird uns geschrieben: „Se. Majestät der König verlieh dem Simon Reis, Sohn des Handelsmannes Marcus Reis in Gelnhausen, die Rettungsmedaille. Dieselbe wurde dem 16jährigen jungen Manne von dem Landrath Freiherrn von Riedesel mit etwa folgenden Worten überreicht: „Ich freue mich lebhaft, daß Sie als Sohn unserer Stadt eine derartige Auszeichnung erhalten und nicht minder wird sich die hiesige jüdische Gemeinde mit Ihrer That und deren Allerhöchsten Anerkennung freuen." Der junge Mann rettete einen Menschen vom Tode des Ertrinkens, indem er bei reißender Strömung in die hochangeschwollene Kinzig sprang und mit unendlicher Mühe und Gefahr den Ertrinkenden rettete. Reis ist Jude, der Gerettete Christ. In der Zeitschrift: „Tagebuch des deutsch-französischen Krieges 1870/71" von Paul von Elpons, Oberst z. D. zu Berlin, findet sich nach dem Berichte des „Preuß. Staats-Anzeigers" folgende Stelle: „Versailles, 30. October 1870. Gleichzeitig wurde auch der Angriff an der Barricade Erneuert. Der Oberst von Zaluskowski zog die 2. Compagnie Füsiliere und das 2. Bataillon vom Regiment Elisabeth wieder von der Flanke nach der Front vor. Die Fahne hoch erhoben, drängte die Heldenschaar gegen den Feind an. Ein mörderisches Feuer empfängt sie, da fällt so mancher tödtlich getroffen, auch die Fahne sinkt zu Boden. Schnell rafft der Gefreite Karfunkelstein (Karfunkelstein ist mosaischen Glaubens), der schon bei Metz das Eiserne Kreuz erhielt, sie auf und trägt sie seinen Kameraden voran. Auch ihn fällt eine Kugel, die Fahne sinkt zum zweiten Male ..." Galizisches Falliment. Die „Wochenschrift des Wiener Creditoren-Vereines zum Schutze der Forderungen bei Insolvenzen" bringt in der letzten Nummer ein Verzeichniß der im April d. I. von diesem Vereine gemeldeten Insolvenzen. In diesem 95 Insolventen enthaltenden Verzeichnisse befinden sich zwei Fälle aus Galizien: Arnold Gorne und Julius Rauch in Lemberg mit sehr unbedeutenden Passiven. Es zeigt sich immer mehr, wie ungerechtfertigt die Beschuldigungen waren, welche seinerzeit gegen die galizische Kaufmannschaft in lato erhoben worden sind. Wucher in Spanien. In Spanien bestehen keine Gesetze gegen den Wucher, so daß dieser in schönster Blüthe steht. Was auf diesem Gebiete hier geleistet wird, davon gibt nschfolgende Geschichte einen schwachen Begriff. Ein gewisser C. G. lieh gegen Einhändigung eines besonderen Schuldscheines einem gewissen W. F. die Summe von 5000 Pesetas. Der in Rede stehende Schuldschein, welcher das Datum vom 6. Juni 1888 trägt, stellt folgende Bedingung auf: Für das erste Jahr ist der anzubringende Zinsfuß auf 12 Percent festgestellt. Wird der nach einem Jahr fällige Zahlungstermin nicht eingehalten, so wird der Zinsfuß von dem Aug nblick ab jeden Monat um 2 Percent erhöht. Seit 1889, das ist seit dem Zahlungstermine, hat der Schuldner noch nichts bezahlt, und so hat sich vor einigen Tagen C. G. veranlaßt gesehen, gerichtlich gegen ihn einzuschreiten. Die Schuld ist indessen aus — 6,494.000 Pesetas angewachsen. Auch ein Inserat. Wir finden in einem czechischen landwirthschaftlicheu Blatte „Uospoäar ceskoslovausky" nachfolgendes Inserat, welches angenagelt zu werden verdient. Es ist selten etwas Infameres und Verleumderisches in Form einer widerlichen Reclame gedruckt worden. Es lohnte die Uebertragung in unser geliebtes Deutsch und lautet wie folgt: Kundmachung. Täglich langen beim hiesigen k. k. Bezirksgerichte Klagen ein über von jüdischen Firmen gelieferte Sensen. Gefertigte Firma sieht sich veranlaßt, die p. t. Landwirthe zu warnen vor Ankauf von Sensen, welche von jüdischen Firmen aus Blech hergestellt und das Stück für 30 bis 40 kr. verkauft werden. Weil es eben mehrere solche jüdische Firmen gibt, die solche Sensen in Handel bringen, so hat Gefertigter zum Unterschiede zwischen feinen Erzeugnissen und dem der jüdischen seine Sensen mit der Marke „Losyuiei" bezeichnet und nur solche, mit dieser Marke versehenen sind die echten und besten. Schließlich bittet er höflichst, ihm die jüdischen Firmen vorkommendenfalls namhaft zu machen, damit er die nöthigen Schritte gegen sie veranlassen kann. I. Michnik, Bochnia. Der Kampf um'« Recht. Bon Dr. Emil Hofmann, Rabbiner in Reichenderg. Die schwerste unter den Tugenden, die Gerechtigkeit' wird bekanntlich sinnbildlich nicht nur mit der Wage, sondern auch mit dem Schwerte dargestellt. Und dies nicht ohne Grund. Denn das Recht hat sich nicht mühelos Bahn gebrochen; alle seine Errungenschaften sind oft durch endlose, heftige und schwere Kämpfe verwirklicht worden. Wie füralles Göttliche auf Erden, müsse man auch für das Recht unaufhörlich kämpfen, da es, wie Leben und Geschichte lehren, ohne unermüdliches Ringen nie und nimmermehr zum Durchbruche und Siege gelangen würde. Daher müsse der Einzelne sowohl wie eine Gesammtheit frei von jeder Gleichgiltigkeit und Stumpfheit des Rechtsgefühls, wohl aber von einem lebendigen Rechtssinne belebt sein. Damit ist denn auch die unerläßliche Pflicht begründet, an der Aufrechterhaltung des Rechts und der Bekämpfung des Unrechts nach Kräften mitzuwirken. Vor Allem ist es Pflicht, Rechtsverletzungen Widerstand zu leisten. Wer Kränkungen seines Rechts ohne sittliche Entrüstung und mannhafte Abwehr über sich ergehen läßt, der schwächt an seinem Theile die gegen das Unrecht errichteten Schutzwehren überhaupt. Jedes Unrecht richtet sich eben zugleich gegen die Rechtsordnung überhaupt und vermindert, wenn ' es ungestraft bleibt, ihre Widerstandskraft. Jede weichliche Schwäche, jede gutmüthige, feige, kurz krankhafte Nachgiebigkeit gegen das Unrecht ermuntert zur Wiederholung des Unrechts. Andererseits wagt man es nicht so

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