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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1894-07-06 · 27 (6.7.1894) · page 3

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
11 (1894)
Issue
27 (6.7.1894)
Date
1894-07-06
Page
– (sequence 3)
Language
German
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Nr. 27 Vrkkrrrrichilchr WochrnfchrM Seite 521 es dem Verderben ausgesetzt, je blutarmer, um so länger halt es. Versuche an Kaninchen haben ergeben, daß bei der Tödtungsart mittelst Stechens die Blutmenge bei gleichartigen Kaninchen 80 Gr., be i vorheriger Betäubung durch Kopsschlag nur 60 Gr., beim Schächten dagegen 90 Gr. betrug. Die Todesstarre trat beim Schächten bereits nach 1'10 Minuten, beim vorherigen Betäuben durch Kops schlag erst nach 2 35 Minuten ein; sie hielt bei geschächtetem Fleisch 18 Tage, bei dem anderen nur 13 Tage an (d. h. im Winter, im Keller des hygienischen Instituts bei 3 bis 7 Grad Temperatur). Untersuchungen im hiesigen hygienischen Institut von auf dem hiesigen Schlachthofe geschlachteten Fleisch von Ochsen und Kaninchen aus die Menge reinen Ammoniaks haben ergeben, daß bei geschächtem Fleisch erst nach fünf Tagen dieselbe Menge Ammoniak zu constatiren war, wie bei dem nach vorausgegangener Betäubung geschlachteten schon ncsich drei Tagen. Der Vortragende behandelte hierauf die Frage, welche Schlachtmethode für das Thier die qualvollste sei. Unstreitig sei die grausamste Methode die durch den Na cken sti ch (Genicksiich). Es sei erwiesen, daß dadurch nicht das verlängerte Gehirn verletzt werde, sondern nur das Rückenmark. Dies habe eine sofortige Lähmung der unteren Extremitäten zur Folge, das Thier stürzt sofort hin, bleibt aber bei Bewußtsein. Diese grausame Sch la cht met h od e sei bis auf einzelne in Rußland noch vorkommende Fälle auch bereits verlassen. Beim Schächten (Durchschneidender großen Halsader) trete die Bewußtlosigkeit sofort, nach drei bis fünf Secun,den ein, während beim vorherigen Betäuben durch den Kopsschlag mindestens 15 Sec und en bis zum Eintritt der Bewußtlosigkeit vergehen. Wie constatirt, seien oft sieben bis acht Schläge zur Betäubung eines Ochsen erforderlich, das Bewußtsein schwinde aber erst beim Blutaussluß. Die Angriffe der Thierschützler und Gegner des Sch ächtens, d aß die zwei Vertibral-Arterien bei dem Halsschnitt unverletzt blieben und somit no ch ei n e B l u tzufu hr n ach d e m G eh irn st a t tfänd e, das Bewußtsein also bliebe, wie auch die Zuckungen der Thiere ergeben, seien vollständig haltlos. Bei dem Durchschneiden der großen Halsader werde das gesammte Gewebe gleichmäßig in Angriff genommen, die Arterien können mithin dem Gehirn kein Blut zuführen. Die nach dem Halsschnitt eintretenden Zuckungen des Thieres finden eben nur nach plötzlich eintretender vollständiger Bewußtlosigkeit statt. Von diesen Muskelbewegungen, w elch e die Blutentleerungen äußerst begünstigen, fühle das Thier gar nichts. Dieser Zustand treffe auch auf die Fälle zu, wenn Hühner, Enten, Gänse nach vollständig abgeschnittenem Kopfe sich noch fortbewegen. Der Vortragende verwies auf eine große Anzahl Gutachten aus wissenschaftlichen Kreisen und von Großschlächtermeistern, welch letztere in der Praxis schon seit vielen Jahren die Erfahrung gemacht haben, welche jetzt wissenschaftlich begründet sind. Darunter befindet sich auch das Gutachten des hiesigen Großschlächtermeisters Ho ff mann. Derselbe hat dem Hofrath Dembo geschrieben, daß er, obwohl Christ, die Schächtmethode schon seit Jahren anwendete, weil er die Erfahrung gemacht, daß dieselbe die leichteste Todes art für die Thiere sei. Allerdings verliere dadurch das Thier an Schlachtgewicht, allein dieser augenblickliche Schaden werde doch ausgewogen durch die Güte und längere Haltbarkeit des Fleisches. Dr. Krüger schloß seinen Vortrag mit der Erklärung, daß ein Urtheil über die beste Schlachtmethode nicht den Schlächtermeistern, auch nicht den Th i er schütz lern, sondern nur allein den Physiologen z u st eh e. Vom hygienischen Standpunkte aus könne man nur wünschen, daß die jüdische Schächtmethode endlich die Anerkennung findet, welche sie verdient. Die Staatsbehörden hätten alle Veranlassung, nicht Verbote gegen diese Schlachtmethode zu erlassen, sondern die allgemeine Einführung derselben zu bewirken. Auf eine Anfrage des Geheimraths Spinola bemerkte Dr. Krüger, daß das geschachtete Fleisch auch eine größere S ch m a ck h a f t i g k e i 1 und leichtere Verdaulichkeit besitze. Mit Zustimmung der Versamm lung erklärte G e h e i mr a th Spinola (da die Gesellschaft keine Resolutionen faßt) das volle Einverständniß der Versammlung mit den Ausführungen des Vortragenden und d e n wis s en scha f tl i ch e n Fo rsch u ngen d e s Hofrath s De mb o. Ein antisemitischer Ehrenmann mehr. Wien, am 3. Juli 1894. Die Affaire Pollitzer-Kaiser ist noch in frischem Gedächtniß. Der heißblütige Beamte Pollitzer, der für seine im Parlamente von^ dem Abgeordneten Kaiser in antisemitischer Weise angegriffene Gesellschaft mit der Hundspeitsche in's Zeug ging und den sein rasches Blut und ungezügeltes Temperament mit dem Strafgesetze in bedauerliche Collision brachte — er steht noch vor uns in seiner ganzen Unüberlegtheit. Unbemittelt, wie er war, bedachte er nicht, daß er seine Familie brotlos machte, daß er lange Jahre emsiger Pflichterfüllung leichtsinnig in die Schanze schlug — ihm schwebte nur vor, an dem immunen Abgeordneten einen vom Gesetze streng zu ahndenden Act der Wiedervergeltung, der ihm Gerechtigkeit erschien, zu üben. Er wurde der Märtyrer seines raschen Blutes und hat zu büßen für die angeblich mit dem Regenschirm abgewehrte Hundspeitsche. Und der verehrliche Herr Abgeordnete Kaiser, der spielte wahrlich nicht die allzudankbarste Partie in dem peinlichen Processe. Gestützt auf die durchaus zu bezweifelnden Verleumdungen eines Erpressers, die er in seltener — Leichtgläubigkeit für bare Münze nahm, trat er vor das Forum der Oeffentlichkeit hin und schleuderte, wohlgeschtitzt hinter dem Dowe'schen Panzer der Immunität, unerhörte Anklagen gegen ein solventes, fest und ehrenvoll dastehendes Institut. Darf die Entschuldigung und der Milderungsgrund der Unüberlegtheit auch für den Abgeordneten Kaiser gelten? Der Dritte von der Partie, der wackere Vertrauensmann des antisemitischen Abgeordneten, der wagte es noch, den Hyper- Empfindlichen zu spielen und einen Ehrenbeleidigungsproceß gegen Pollitzer anzuzetteln. Er hätte weit klüger gehandelt, wenn er sich in seinem Nichts durchbohrendem Gefühle sachte gedrückt und seine der Reparatur nur allzusehr bedürftige Ehre anderswo zum Flicken gegeben hätte. Das Licht des Gerichtssaales hätte er weislich meiden sollen, und wenn ihn seine unsauberen Geschäfte auch in den IX. Bezirk geführt hätten, so würde er weit besser gethan haben, einen auch noch so großen Umweg um das graue Haus in der Alserstraße zu machen . . .,. Pollitzer trat den Wahrheitsbeweis für seine den Hermann Gaider diffamirenden Behauptungen energisch an und derselbe wurde auch zugelafsen. Die Sache nahm aber die unerwartetste Wendung. Aus dem Zeugen Gaider wurde der Angeklagte Gaider! In üaAraatl wurde der saubere Gewährsmann des würdigen Herrn Kaiser auf dem Meineide ertappt. Es handelte sich gerade darum, ob er sich um den Posten eines Generalsecretärs bei der Riunione beworben habe oder nicht. Gaider stellte dieses groteske lächerliche, unverschämte Begehren in entschiedenste Abrede. Da taucht aber, o Schrecken, ein paar Minuten später ein Brief auf, von seiner eigenen Hand geschrieben: „Ich habe mich heute um den Posten eines Generalsecretärs bei der „Riunione Adriatica" beworben und bitte Sie, meine Candidatur zu fördern und zu empfehlen. Die Besetzung des Postens durch mich wird nicht nur mich, sondern allerseits befriedigen." Der Act wurde gleich an die Staatsanwaltschaft geleitet, der Herr Zeuge wegen Betruges, begangen durch falsche

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