Mannheim
Compact Memory

Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1894-06-29 · 26 (29.6.1894) · page 15

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
11 (1894)
Issue
26 (29.6.1894)
Date
1894-06-29
Page
– (sequence 15)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
94% known words query
IRI
…/3020846-3021007-3021034--03636-3027782
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Nr. 26 Vrsterrrichifrhe Wochenschrift Sette 513 Auf socialem und geschäftlichem, auf geistigem und materiellem Boden wurde uns der Fehdehandschuh zugeworfen, lange genug haben wir ihn liegen lassen, wir müssen, wollen wir nicht für feige gelten, ihn aufheben und unseren Gegnern ins Gesicht schleudern. Mißlitz. Rabb. Dr. L. Goldschmied. EorresMnäenLen. Wien. Die hiesigen Tagesblätter veröffentlichen, daß Herr Adolf Brüll, em. Honorar-Kanzler Sr. k. u. k. apostol. Majestät beim öst.-ung.ConsulatinHon gkong,nachlangem Leiden, dessen Keim er sich in Ostindien durch den langjährigen Aufenthalt geholt, in Karlsbad, wo er zur Cur weilte, gestorben ist. Adolf Brüll, Sohn des geachteten verbl. Kaufmannes Moriz Brüll in Preßburg, stammte aus der in der großen Preßburger israel. Cultusgemeinde in höchstem Ansehen gestandenen Familie Brüll (sein Großvater väterlicherseits war Vorsteher der orthodoxen Gemeinde, ebenso war sein Großvater mütterlicherseits Präses der im Jahre 1873 entstandenen israel. Religionsgemeinde). Nach vollendeter Unterrealschule war er 8 Jahre in einem allerersten Wiener Hause angestellt, betrieb mit Eifer das Studium der fremden Sprachen, und so kam es, daß er unter einer großen Anzahl von Bewerbern, trotzdem er Jude war, vom österr.-ung. Exportverein dazu ausersehen wurde, im Jahre 1887 nach Dokohama in Japan delegirt zu werden, wo er eine Abtheilung zur Pflege des österreichischen Handels etabliren sollte. Nach einjährigem ersprießlichen Aufenthalte in Japan, ging er nach China (Hongkong), wo er Mitarbeiter des Welthauses Arnhold, Karberg & Co. wurde und eine im Interesse seines Vaterlandes derart rastlose Thätigkeit entfaltete, daß der erst 23jährige junge Mann zum Honorar-Kanzler des Consulates ernannt wurde. Sein eifrigstes Streben ging dahin, sich gerade als Jude, der mit von den Vätern ererbten Innigkeit an seiner Religion festhielt und deren Gebräuche hoch und in Ehren hielt, dieser Würde Werth zu zeigen und zahlreich sind die Anerkennungsschreiben der officiellen Behörden, des Generalconsulates in London, der Commandos der von uns dort gewesenen Kriegsschiffe rc., die sich in seinem Nachlasse finden. Im Vorjahre kehrte er zu seinen Angehörigen nach Wien zurück, fast schien es, als wollten Karlsbads Wunderquellen ihm sein Leben verjüngen, und doch der an das tropische Klima Gewöhnte konnte sich nicht mehr aufraffen, nach einem leidlichen Winter weilte er wieder zur Cur in Karlsbad; am Samstag im Tempel überkam ihn ein Schwächeanfall von dem er nicht mehr genesen sollte, müde entfloh die Seele dem Körper, der rastlos gerungen und gestrebt zum Wohle. Möge ihm die Erde leicht sein! Baden, 22. Juni. (Ehrenbeleidigungsklagen.)Vordem hiesigen Bezirksgerichte fanden heute drei Ehrenbeleidigungs- Verhandlungen statt, welche mit einer vom Wiener Bürgerschullehrer und Gemeinderathe Leopold Tomola am 29. April d. I. in einer Versammlung des antisemitischen Bezirksvereines für Baden gehaltenen Rede und der darüber von der Badener Gemeindevertretung beschlossenen Mißbilligung und Verwahrung im Zusammenhänge standen. Die Verhandlung endete damit, daß der Gemeinde-Ausschuß Adolf Winkler wegen Schmähung zu einer Geldstrafe von 30 Gulden, der Gemeinde-Ausschuß Foller aber freigesprochen wurde, nachdem eine der Klagen durch einen Ausgleich erledigt worden war. Eine Localcorrespondenz berichtet, daß die Urteilsbegründung folgenden Inhalt hatte: ,.Infame Verdächtigung sei unter allen Umständen eine Beleidigung, zu der Winkler nicht berechrigt gewesen sei. Was den Freispruch Foller's anbelange, so sei der Ausdruck ,.Antisemit" keine Beleidigung, selbst einem Juaendbildner gegenüber nicht, zumal sogar ein der liberalen Partei angehörender Zeuge (Gustav Berger) seine Ansicht dahin geäußert hat, eigentlich sei jeder anständige Mensch mehr oder weniger Antisemit. Selbst einem Pädagogen gegenüber angewendet, sei „Antisemit" keine Injurie; da so viele Lehrer und Professoren es mit ihren Grundsätzen und ihrem Gewissen vereinbar finden, sich offen als Antisemiten zu bekennen, haben wir (das Gericht) uns weiter darüber nicht zu kümmern. Auch der erst abgeleitete Borwurf des Gesinnungswechsels sei keine Beleidigung, da es nicht unehrenhaft sei, seiner besseren lieberzeugung zu folgen. Wir bemerken nur, daß in dem Institute des Herrn Winkler zahlreiche jüdische Kinder ausgebildet w erden. Budapest, 26. Juni. (Die kirchenpolitischen Refo rnlen.) In der heutigen Sitzung des Abgeordnetenhauses wurde die Vorlage, betreffend die freie Religionsübung, in zweiter Lesung angenommen. Hierauf folgte die Debatte über die vom Magnatenhause geänderten Paragraphe des Ehegesetzes. welche nach längerer Debatte angenommen wurden. Hierauf folgte die Debatte über das Gesetz, betreffend die Reception der Juden. Nachdem Papa und Hermann für die Vorlage eingetreten waren, bemerkte Cultusminister Baron Eötvös, daß die Zeiten der Verfolgungen der jüdischen Mitbürger, seien diese Verfolgungen nun ernsterer oder harmloser Natur, vorüber sind und durch diese Gesetzesvorlage die gegenseitige Achtung der Bekenner verschiedener Confessionen nur bekräftigt werde. (Allgemeine Zustimmung.) Noch vor einem Jahrzehnt hat man xro und contra. große Reden gehalten, doch das ist heute nicht mehr nothwendig. Deshalb enthalte auch er sich einer längeren Auseinandersetzung. Gegenüber dem Abgeordneten Vajay legt er auch auf die Form der Gewährung der Rechtsgleichheit Gewicht, damit nicht die Verwerfung dieser Vorlage auch nur den Schein aufkommen lasse, daß hier eine gewiffe Antipathie herrsche, welche mit dem wahrhaft liberalen Standpunkte unvereinbar sei. (Stürmischer Beifall.) Das Ziel der Vorlage sei eben, daß die Freiheit der religiösen Ueberzeugung nach jeder Richtung hin und für Jeden zur Geltung komme. (Lebhafter Beifall.) Das Haus nahm die Vorlage beinahe einhellig an. Budapest. Von bedeutungsvollem Gewicht für die Schlachtfrage ist jene Enunciation, welche der Director des Budapester allgemeinen Schlachthauses in dem dieswöchentlichen Blatte der „Fleischhauer-Zeitung" aus Anlaß dessen veröffentlicht, weil man in Arad die Absicht hegt, die Thiere mittels Erschießens zu tödten. Gelegentlich meiner Frühjahrsreise, so schreibt Herr Director Ziegler, habe ich die Erfahrung gemacht, daß die so sehr hervorgehobene Tödtungsart mittels Elektricität u. s. w., selbst bei den civilisirten Völkern Europas nicht angewendert wird. u. zw. aus dem Grunde, weil die Hauptbedingung für die Einbürgerung einer Tödtungsart stets jene ist, daß die Verblutung eine möglichst vollständige sei. Von diesem Principe oder vielmehr von diesem Erforderniß ausgehend, erscheint somit das Schlachten als die zweckmäßigste Tödtungsart, welche, abgesehen von der Niederstreckung, mit der allergeringsten Quälerei verbunden ist. da zufolge Abschlachtung des Halses die Functionirung des Gehirnes sofort aufhört. Beraun, 24. Juni. (Altersversorgung der israelitischen Lehrer der Berauner Cultusgemeinde.) Die Cultusgemeinde Beraun erhält seit dem Jahre 1876 eine zweiclaffige deutsche Privat-Volksschule mit dem Rechte der O öffentlich keit. Der Cultusvorstand, an dessen Spitze seit 26 Jahren der verdiente Vorsteher Herr Ignatz Roubicek steht, ist stets bemüht, alle Gemeindeanstalten und insbesondere die Schule auf der Höhe der Zeit zu erhalten. Auf ein vom Lehrkörper dieser Schule an den Vorstand gerichtetes Gesuch, für die Altersversorgung ihrer Lehrer, respective deren Witwen und Waisen etwas zu veranlassen, eventuell die Quote, die der Pensionsfond, den israelitischen Lehrern zahlt, zu ergänzen, beschloß der Cultusvorstand einstimmig, das Gesuch der Herren Lehrer in nachstehender Weise zu erledigen, daß diesen, respective ihren Witwen und Waisen, insolange dieselben aus der Kaiser Franz F^anz Josefs-Jubiläums-Siiftung 50 Perzent oder weniger von der nach den Statuten dieser Stiftung entfallenden Pension erhalten, diese Quote auf die volle Höhe der Pension, aus Gemeindemitteln zu ergänzen. So daß z. B. wenn ein Lehrer nach 30jähriger Dienstzeit anstatt der Normalpension von fl. 600 aus der Stiftung blos 50 Percent, somit fl. 300 bezieht, die Cultusgemeinde ihm ebenfalls 50 Percent per fl. 300 zuzahlen würde. Aehnlich ist es mit den Witwen- und Waisenpensionen. Die betreffenden Decrete wurden den Lehrern bereits eingehändigt.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.