Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 11 (1894)
- Issue
- 26 (29.6.1894)
- Date
- 1894-06-29
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
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Seite 508 Drvrrrevtztptze Wochenfitzrttl Jttr. 26 dies von einleuchtender Zweckmäßigkeit. Und auf Grund dieses Paragraphen erhielt der Angeklagte seine vier Monate Gefängniß. Er war schuldig befunden worden, „Mitte August 1893 wissentlich Nahrungs- oder Genußmittel, welche verdorben waren, unter Verschweigung dieses Umstandes verkauft" zu haben. In alledem steckt nichts, was an sich irgend welche besondere Beachtung verdiente. Und zu einer principiellen Erörterung gäbe der Fall nicht einmal dann Veranlassung, wenn der Gerichtshof einen Fehlspruch gethan haben sollte. Das wäre zu trauxig; aber auch der gewissenhafteste Rechtsspruch kann durch eine unglückliche Verknüpfung von Umständen sich an einem Unschuldigen vergreifen. Was diesen Fall bemerkenswerth macht, sind die begleitenden Umstände. Alles schließt sich zusammen zu einem Culturbild, welches in Farben spielt, die zwar nicht mehr in ungebrochener Kraft das Mittelalter widerspiegeln, die aber doch noch lebhaft in unseren Tagen an das Mittelalter erinnern. Der Vorgang ist folgender: Der eine Bonn schlachtete am 10. August 1893 am Vormittag im Schlachthause seines Schwagers zu Burgwaldniel am Niederrhein eine Kuh; gegen Abend kommt auch der andere Bonn in das Schlachthaus; beide hantiren gemeinsam mit dem Fleisch, zerlegen es; darauf machte sich der eine Bonn an seiner Hose zu schaffen und besprengt das Fleisch mit seinem Urin. Das beschwören zwei Zeugen. Ist ein solcher Vorgang überhaupt undenkbar? An und für sich gewiß nicht. Er ist zwar von abstoßender Rohheit, aber die menschliche Natur kennt solche Verzerrungen. Man muß also erwarten, daß der Proceß ein Charakterbild solcher Rohheit enthüllt. Allein keine Spur hievon. Aus der Vergangenheit der beiden Angeklagten liegt nichts, aber auch nicht das allergeringste belastende Moment vor. Das Erkenntniß sagt: „Bei Abmessung der Strafe wurde zwar die bisherige straflose und gute Führung der Angeklagten in gebührende Erwägung gezogen Und entsprechend lauteten die Zeugenaussagen während der Verhandlung. Ich citire, um jeder Einwendung vorzubeugen, nur nach den Berichten antisemitischer Zeitungen. Deutschs; Zeitung für Christenthum, Deutschthum, Königthum" schreibt in ihrer Nummer vom 11. Mai d. I.: „Sämmtliche Entlastungszeugen haben von den Gebrüdern Bonn ihr Fleisch bezogen, sind stets zufrieden gewesen und stellen ihnen das Zeugnitz aus, daß sie reell und gut bedient haben. Auch die Ehefrauen der Zeugen hätten im Allgemeinen keine Klage geführt. . . . Interessant sind noch die Aussagen des Bürgermeisters Wilmkes (Herr Wilmkes ist Bürgermeister in Burgwaldniel), lieber die moralische Führung der beiden Brüder weiß er nichts Nachteiliges auszusagen; auch sei das Fleisch, so lange er es bezogen, gut gewesen." Das Gewicht dieser Zeugenaussagen hebt auch das Erkenntniß hervor, in dem es heißt: „Die Angeklagten führen eine reiche Zahl von Zeugen, theilweise angesehene uvd gebildete Leute, vor, die bei dem einen oder anderen von ihnen theilweise seit einer langen Reihe von Jahren — Bürgermeister Wilmkes seit 20 Jahren, Kaufmann Meyer seit 28, Kaufmann Schreiber seit 8, Fabriksbesitzer Hoster seit 11 Jahren — ihr Fleisch bezogen haben und sich mit der Lieferung übereinstimmend zufrieden erklären." Also die Bonns sind Geschäftsleute, deren Vergangenheit gar keinen Makel aufweist; sie haben eine alte Kundschaft, die sie redlich zufrieden stellen; und so zeigt sich zunächst auch nicht das geringste Anzeichen, das zu der Folgerung Veranlassung geben könnte, solche Menschen sind solcher That wohl fähig. War der erste Gedanke: ein derartiges Beginnen kann nur die Folge von thierischer Rohheit sein; und gelingt es für diese Voraussetzung auch nicht den kleinsten Stützpunkt zu erlangen, ja spricht aus dem Leben dieser Leute Alles gegen ein solches Motiv, dann muß man eben nach einer anderen treibenden Kraft spähen, die den Vorgang menschlich begreiflich macht. Denn was Menschen thun, muß auch für Menschen erklärlich fein, und ist es bis in die Thaten des Wahnsinns hinein. Selbstverständlicherweise folgte einem gleichen Gedankengang die Staatsanwaltschaft wie der Gerichtshof. Weder Staatsanwaltschaft noch Gerichtshof hielten es für denkbar, nach dem Ergebniß der Beweisaufnahme in diesem Falle Rohheit oder Cynismus als treibende Kräfte anzunehmen. So spähten sie nach einem anderen Zusammenhang. Mit welchem Erfolg? Die Zeitung „Deutsch" berichtet, daß der Staatsanwalt sagte: „Die Angeklagten haben die schmutzige Tbat begangen. Aus welchen Gründen sie dieselbe vollführten, lasse ich unerörtert, es ist auch übersiüssig, jedes Wort ist unnütz." Und in dem Erkenntniß heißt es: „Welche Absicht und welcher Zweck den Isaak Bonn bei seinem Verfahren leitete, entzieht sich der Kenntniß des Gerichts, erscheint aber auch einer festgestellten Thalsache gegenüber unerheblich." So hat man denn eine That, für die ein Motiv weder Staatsanwaltschaft noch Gerichtshof angeben oder auch nur klar anzudeuten sich veranlaßt finden oder vermögen. Das macht den Fall merkwürdig. Da die Bonns aber keine Wahnsinnigen sind, so muß sich eine psychologische Erklärung für ihr Thun finden lassen, und wenn man den Vorgang ganz genau betrachtet und in seine charakteristischen Einzelheiten zergliedert, so gelangt man auch zu einem Ergebniß, das wenigstens zeigt, welche Psychologie die — Zeugen aus dem, was sie beobachtet haben wollen, herauslasen. Die beiden Zeugen sind Winterscheidt und van Treek, ganz junge Leute, der eine kam später erst auf eine Baugewerkschule, der andere war Maurerlehrling; sie sind unbescholten; neben dem Schlachthaus im Kuhstall waren sie mit Maurerarbeiten beschäftigt. Das Erkenntniß besagt: „Der Kuhstall hat nur einen einzigen Zugang und zwar durch eine Thür vom Schlachthause aus; er ist vom letzteren durch eine kaum mannshohe Mauer getrennt und empfängt auch, weil sonst ohne Fenster, von dorther sein Licht." - - - - -•••< - .--- Von hier aus wollen Winterscheidt und van Treek ihre Beobachtungen gemacht haben. Das Erkenntniß sagt: „Gegen 6*/, bis 772 Nachmittags sei Isaak Bonn zu dem im Schlachthaus beschäftigten David Bonn gekommen und habe gefragt, ob die Kuh koscher geschlachtet sei. David hätte die Frage zuerst verneint, dann, nachdem Isaak Bonn ihn angestoßen, sie bejaht; Isaak wäre für kurze Zeit, vielleicht 10 Minuten, abberufen worden. David Bonn hätte währenddessen ein Stück, etwa ein Viertel, von der an einem Flaschenzuge aufgehängten Kuh abgeschnitten und auf ein Gestell gelegt; nach Rückkehr des Isaak Bonn hätten Beide das abgeschnittene Stück gewogen." Alsdann erfolgt die Schilderung jener Handlung des Isaak Bonn, wegen welcher Anklage erhoben wurde. Das Erkenntniß fährt hierauf fort: „Isaak Bonn hätte dabei Worte in einer der Zeugen fremden Sprache ausgesprochen; er hätte nach Vollendung der Verunreinigung das betreffende Stück Fleisch an sich genommen; David hätte während der Verunreinigung an dem Fleisch herumgeschnitten . . ." Eines ist klar; in dieser Scene findet sich auch nicht ein Zug, der die Handlung als einen Ausbruch plötzlich hervorbrechender Rohheit erscheinen ließe. Man möchte eher sagen, die Scene hat etwas Geheimnißvolles, sogar fast Feierliches und jedenfalls erscheint die strafbare Handlung nicht wie ein zufälliges Intermezzo, sondern wie ein Vorgang, der sachgemäß zum Vorausgegangenen und zum Nachfolgenden zu gehören scheint. Gewissermaßen geheimnißvoll leitet sich der Vorgang ein, denn obwohl die beiden Bonns sich allein wähnen, stößt der eine den anderen an, als jener zuerst gesagt hatte, die Kuh sei nicht koscher geschlachtet; und auf diesen Rippenstoß berichtigt der sich nun und sagt das Gegentheil. Wozu der Rippenstoß bei Leuten nothwendig ist, die sich ganz allein glauben, ist nicht leicht zu begreifen; wozu das Hin- und Herlügen bei Leuten, die sich gegenseitig gewiß keine Faxen vorzumachen brauchen, und dieses Lügen ist um so weniger zu verstehen, da thatsächlich dies Fleisch später als nicht koscher an Christen verkauft worden ist, wie die Angeklagten selbst stets