Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 11 (1894)
- Issue
- 26 (29.6.1894)
- Date
- 1894-06-29
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
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u'-saatiAJi ^■jSäbea i-- - ’Jh. 26 sich bessern und wieder ein anständiges Mitglied der Gesellschaft I werden kann, aber es geziemt einem solchen Manne, bescheiden auszutreten und sich dem politischen Parteileben fern zu halten. Wenn er es aber wagt, eine ganze Glaubensgemeinschaft oder, wie er sich gelehrt ausdrückt, eine Rasse aller Verbrechen anzuklagen, wenn er sich erkühnt, über die Morallehre des Talmuds und die Meineide der Juden Vorträge zu halten, so werden wir nicht müde werden, ihm zuzurufen: „Du mit Deiner Vergangenheit hast nicht das Recht, über die Moral Anderer zu Gericht zu sitzen." Das ist nicht allein unser gutes Recht, sondern unsere heilige Pflicht, denn jeder zielbewußte Jude muß die Interessen der jüdischen Gesammtheit wahrnehmen und alle Beschuldigungen und Verleumdungen der antisemitischen Hetzapostel energisch zurückweisen. Es gehört wahrlich ein besonderer Geschmack dazu, über seine eigene Zuchthausstrafe zu sprechen, nun de gnstibus non est disputandum, aber man weiß nicht, ob man über die Unverfrorenheit der. Ahlwardt und Breitwisch staunen oder über ihre Albernheit lachen soll, wenn sie das böse römische Recht für! alles Uebel verantwortlich machen. Es mag ja sein, daß man im antisemitischen Zukunftsstaat, wo das urgermanische Recht wieder kanonisch wird, auf jeden Meineid eine Belohnung von 1000 Mark und für jede ehrlose Verleumdung eine staatliche Anerkennung in der Form eines Ordens aussetzen wird. So lange aber das römische Recht noch Geltung hat, ist es die Pflicht eines jeden anständigen Bürgers, die vom Staate sanktionirten Gesetze zu respectiren und mit den Strafparagraphen nicht in Conflict zu gerathen. Wer aber das Ansehen des Gerichts und die Achtung vor dem Gesetze untergräbt, wer wie diese edlen Volksführer ein Gerichtserkenntniß annull irt, der treibt öffentlich Anarchie. Wer das nicht einsieht, den beneiden wir um seinen logischen Sinn nicht. Und glaubt Herr Breitwisch, der Märtyrer des römischen Rechts, daß diese lächerliche Comödie ihm genützt hat, daß er durch seinen sentimentalen Vortrag seine Vergangenheit vernichtet hat? Mit demselben Rechte, wie er, könnten ja alle, die eine Zuchthausstrafe abgebüßt haben, sofern sie zur antisemitischen Fahne schwören, sich dadurch rehabilitiren, daß sie durch eine Versammlung Resolutionen annehmen lassen, die ihre Unschuld bestätigen. Ja, die antisemitische Partei scheint eine chemische Waschanstalt für verirrte Seelen zu sein, alle werden hier gereinigt und blank geputzt. Wem eine solche elende Comödie imponirt, den können wir nur bedauern. Nach der theatralischen Leistung des Herrn Breitwisch ergriff Herr Ahlwardt das Wort, um die Juden abzuschlachten. Er sprach zwei volle Stunden in seiner witzigen Weise, aber die Qualität dieser Rede steht in keinem Verhältniß zu ihrer Länge. Viele Anwesende betheuerten uns, noch nie eine so geistlose. Phrasenhafte Rede gehört zu haben, denn Ahlwardt besitzt die göttliche Tugend, stundenlang zu sprechen, ohne etwas zu sagen. Er beklagte sich in bittern Worten, daß wir seine Person und nicht seine „Ideen" bekämpfen. Ahlwardt aber ist es, der die persönliche Gehässigkeit in den politischen Kampf hineintrug, er war es, der die Juden mit den kleinlichsten Mitteln verfolgte, dem die Ehre seiner Gegner als nichts galt, und da muß er es sich schon gefallen lassen, daß wir ihn charakterisiren und seine Vergangenheit skizziren. Seine Ideen sollten wir bekämpfen? Als wenn der Antisemitismus jemals Ideen hätte, als wenn er jemals einen gesunden, geraden Gedanken erzeugt hätte! Die ganze politische und sociale Weisheit dieser Volksführer erschöpft sich in dem Gedanken: „Treibt die Juden heraus!" Was soll man z.B. dazu sagen, wenn Ahlwardt den Einwand, daß das judenreine Spanien zu den unglücklichsten Ländern gehört, dahin beantwortet, es wären noch getaufte Juden in Spanien geblieben, die das Land ruinirten. Also, die paar Abkömmlinge der getauften Juden, die übrigens meistens selbst ihre Abstammung nicht mehr kennen, sollen das sociale Elend der Gegenwart heraufbeschworen haben. Wenn das nicht Unsinn ist, dann kann man dieses Wort aus dem Lexikon ruhig streichen. Wir halten Ahlwardt trotz seiner notorischen Unwissenheit auf manchem Gebiete nicht für Scite £07 beschränkt genug, um anzunehmen, daß er selbst an seine Worte glaubt, aber wie sehr muß er sein Publicum verachten, wie niedrig muß er das intellectuelle Niveau seiner Zuhörer schätzen, wenn er es wagt, solche Absurditäten öffentlich zu behaupten? Ebenso wie mit der Geschichte, springt der ehemalige Schulrector mit der Bibel um. Er bleibt bei seiner albernen Behauptung, daß die Juden nie gearbeitet und die Heiden die schwierigsten Arbeiten in Palästina verrichtet hätten. Er vergißt aber, daß sogar die biblischen Könige Hirten und Ackerbauer waren und daß fast in jedem Capitel von der Feldarbeit der Juden die Rede ist- Aber was genirt ihn die Bibel? Er nimmt eben daraus, was ihm gerade für die Hetze paßt. Wer auch nur etwas aus der jüdischen Geschichte gelesen hat, der weiß, daß die Juden in Palästina ein fast ausschließlich ackerbautreibendes Volk waren. Wenn Herr Ahlwardt ferner die Sklaverei als specifisch jüdische Institution bezeichnet, so wissen wir nicht, welcher Geschichtsquelle er diese neue Weisheit verdankt, denn jeder Geschichtskundige weiß, daß fast alle Völker diese Einrichtung kannten. Das aber dürfen wir kühn behaupten, gar mancher moderne Fabriksarbeiter würde sein Los gern mit dem des biblischen Sclaven vertauschen, denn menschlicher und edler sind die Sclaven nie behandelt worden, als bei den Juden. Aber mit Herrn Ahlwardt läßt sich eben wissenschaitlich nicht debattiren, denn er weicht jeder öffentlichenDiscussion aus und behauptet, aus dieDummheitseinerAnhängerrechnend, Alles, ohne etwas zu beweisen. Diese Sätze haben wir der Curiosität wegen herausgegriffen; um alle Phrasen und Behauptungen Ahlwardt's wiederzugeben und zu widerlegen, lohnt wahrlich der Druckerschwärze nicht. Wir bilden uns auch gar nicht ein, die Verehrer Ahlwardt's zu bekehren, denn wer Ahlwardt kennt und ibn dennoch verehrt, der ist der Vernunft sicher unzugänglich. Das aber wollen wir den Männern von Anstand und Bildung erklären, so wenig es Breitwisch gelungen ist, seine Unschuld zu beweisen, so wenig ist es Ahlwardt gelungen, den Antisemitismus rein zu waschen und ihn moralisch zu heben. Die antisemitische Bewegung ist durch und durch unmoralisch und unberechtigt. Sie pocht auf die thierischen Justincte und die rohen Leidenschaften des Volkes, wirkt entsittlichend, verhetzend und verrohend aus die Volksmassen und ist daher Feindin jeder Ethik, jeder Religion und jeder Cultur. Allmälig wird und muß die Einsicht Platz greifen, daß es die Pflicht aller anständigen Parteien ist, diese schmachvolle Bewegung mit den Waffen der Wahrheit und der Aufklärung zu bekämpfen. F. S. Unschuldig vrrurlheilt?*) Mettez d’un cöt6 une cbose absurde et impossible, et de l’autre mille tömoins et mille raisonneurs, l’impossibiIit6 doit d6mentir les tßmoignages et les raisonnements. Voltaire: Histoire d’filisabeth Canning et des Calas. Diese Ueberschrift klingt wie der Titel eines romantischen Romans; aber die Geschichte, die erzählt werden soll, ist durchaus nicht romantisch; sie ist von ganz brutaler Trivialität, nicht im Geringsten spannend, nicht im Geringsten verwickelt. Nur eine bemerkenswerthe Eigenschaft besitzt sie. In ihrer gemeinen Einfachheit steckt ein Zug, der dem zu Grunde liegenden Vorgang ein typisches Gepräge leiht und der wieder einmal die Wirkung einer bestimmten Bewegung unseres öffentlichen Lebens aus die Rechtssicherheit darthut; darin steckt die Bedeutung der Geschichte, die ich mittheilen will ... Am 10. Mai 1894 standen vor der ersten Strafkammer des Königlichen Landgerichts zu Cleve die beiden Metzger Bonn angeklagt wegen Vergehens gegen das Nahrungsmittelgesetz. Der eine Angeklagte wurde sreigesprochen; der andere zu vier Monaten Gefängniß verurtheilt trotz aufopfernder Bemühungen des V e r t h e i d i g e r s. Vier Monate Gefängniß sind eine Strafe, die durch ihre Schwere keinen Unbetheiligten heftig erregen wird, und das Nahrungsmittelgesetz vom 14. Mai 1879 gehört nicht zu jenen Gesetzen, die für das große Publicum interessante Abgründe bergen Der § 10 Nr. 2, auf Grund dessen die Verurtheilung erfolgte, ist über- *) Aus der Nation. Orstrrrrichischr Wochenschrift