Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 11 (1894)
- Issue
- 25 (22.6.1894)
- Date
- 1894-06-22
- Page
- – (sequence 13)
- Language
- German
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Nr. 25 Veyrrreichischr Wochrnschrifl Sette 491 E. B. Wien. (Der Liberalismus im Wiener Gemeinderath e.) Herr Eduard Katz, verheiratet, Vater von fünf unmündigen Kindern, war durch 13 Jahre bei der Transportgesellschaft als Straßenreinigungs-Obercontrolor angestellt und in dieser seiner Thätigkeit wiederholt belobt. Bei Uebernahme der Straßenreinigung in die Regie des Wiener Gemeinderathes wurde Katz ohne jeden Grund nicht mitübernommen. Ja doch, es war, u. zw. ein sehr triftiger Grund vorhanden, Katz ist nämlich Jude. Er muß, da er bisher eine Stelle nicht gefunden, mit Weib und 5 Kindern hungern. Die Juden machen nahezu 10 Percent der Wiener Bevölkerung aus, zu den Gemeindeabgaben tragen sie nahezu 30 Percent bei, da wäre es denn doch wohl endlich an der Zeit, die Herren Machthaber im Wiener Gemeinderathe daran zu erinnern, daß eine Hintansetzung der Juden bei Anstellungen ungesetzlich ist und nicht mehr geduldet werden kann. Es muß dafür gesorgt werden, daß diese brennende Frage in der nächsten Plenarversammlung der Union zur Sprache gebracht wird. Wien. Das im 7. Bezirke erscheinende liberale „Bürgerblatt" bringt in ihrer jüngsten Nummer folgende Mittheilung: Antisemitische Heldenthaten. Der im 10. Bezirke am Bürgerplatz wohnhafte Decorateur I oh ann Mayer hat Montag den 28. Mai innerhalb einer Stunde in einem Gasthause nächst dem Bürgerplatze zwei „Heldenthaten" vollbracht, wegen deren er sich demnächst vor dem Bezirksgerichte zu verantworten haben wird. Er kam um die fünfte Nachmittagsstunde in das Gasthaus und verlangte ein Krügel Bier. Im selben Moment betrat auch ein alter, jüdischer Hausirer das Local, und als Mayer den armen Mann bemerkte, begrüßte er ihn mit dem rohen Zuruf: „Alter Gauner, is denn der Strick no nit firti, mit dem du und die ganze Judenbrut aufg'hängt wird?" Ein zufällig anwesender Advocatursconcipient verwies Mayer seine Rohheit, worauf derselbe wüthend aufsprang und dem gebrechlichen Hausirer einen Stoß versetzte, so daß dieser zu Boden siel und sein Waarenkasten in viele Stücke zerschellte. Der Wirth und der Concipient waren dem alten Manne behilflich, sich wieder zu erheben, und verlangten, daß er sofort zur Polizei gehe und die Anzeige erstatte, wobei sie ihn durch ihre Zeugenaussagen unterstützen würden. „Na, da wir i mi weiter fürchten", schrie der brutale Mensch, „wann's mi wild macht's, so schneid' ich dem Wirth sein Pudel a no den Schwas ab". Als einer der Gäste darüber lachte, sprang Mayer auf, ergriff rasch das auf dem Schanktische liegende Brotmesser, stürzte auf den in einen Winkel schlafenden Hund des Wirthes zu und schnitt ihm mit einem Hieb des scharfen Messers den Schweif ab, worauf der „Held" Reißaus nahm. Tarnopol. (Die hohe Bildung eines Gymnasialsupplenten.) Der Gymnasialsupplent G awalewicz erzählte seinen Schülern der II. Classe Folgendes: „Die grausamsten Völker des Alterthums waren die Juden, ja noch heute brauchen sie Blut zu den Osterbroden." Der Cultusvorstand hat gegen die Unterrichtsmethode dieses Lehrers Beschwerde ergriffen. Roth-Janowitz, 15. Juni. In die Bezirksvertretung von Kuttenberg, in dem Wahlbezirk von Dr. Pacak, sind 2 Juden gewählt worden, und zwar Herr Vojtech Beran, Zahntechniker, in Kuttenberg und Herr Arnost Vondörfer, Malzfabrikant, in Roth-Janowitz. Krakau, 16. Juni. Soeben erfahren wir, daß dem Dr. Orlowski, dem gewesenen Chefredacteur eines Krakauer antisemitischen Journals, welches als „Kunher Polski" erschienen war und jetzt unter dem Titel „Ghos narodu" erscheint, der Anklageact über großartige Betrügereien zugemittelt wurde. Die Verhandlung vor den Geschwornen dürfte im October l. I. stattfinden. Der Mann befindet sich in Untersuchungshaft. Brody, 15. Juni. (R a b b i n e r-W a h l.) Wir hatten in letzter Zeit einen, wenn auch unblutigen, doch ziemlich heftigen Kampf innerhalb der jüdischen Gemeinde. Es galt die Besetzung des lang verwaisten Rabbinerpostens, dessen Vacanz übrigens nicht sehr fühlbar war, da der frühere Rabbiner, sehr passiver Natur, niemals in's öffentliche Leben eingriff und weder der Führer und die Stütze der aufgeklärten, noch der orthodoxen Partei war. Unschwer Hab man sich an die Abwesenheit eines Rabbiners gewöhnt, dessen Functionen auf 7 mehr oder minder talmudisch gelehrte Gemeindeangehörige aufgetheilt wurde, unter deren Leitung man sich ziemlich behaglich fühlte. In neuester Zeit wurde die Rabbinerfrage ohne besonderen Anlaß wieder ausgegraben und auf die Tagesordnung gesetzt. Infolge eines von der Cultusgemeinde ausgeschriebenen Concurses sind 6 Candidaturen angemeldet worden, von denen blos zwei ernst zu nehmen waren. Die eine des Herrn Jsaac Chajes, eines talmudisch sehr gelehrten, aber auch profan recht gebildeten Mitbürgers, eines Sohnes des ehemals berühmten Rabbiners Chajes von Zolkiew, um den sich sofort ein zahlreicher, meist jedoch dem orthodoxen Theile der Bevölkerung ungehöriger Anhang gruppirte, die andere des Herrn Nathan Lewin, ebenfalls eines Kindes unserer Stadt, von hervorragendem Wissen und fesselnder Beredsamkeit, der früher Rabbiner in Focsani war und bei seinem hier gehaltenen Probe-Bortrage sich viel Anerkennung erwarb. Je mehr der Wahltag nahte, desto mehr erhitzten sich die Gemüther und ordneten sich die beiden Heeressäulen zu einem ordentlichen Treffen, von dem man anfänglich einen heftigen Anprall erwartete, der jedoch glücklicherweise durch die Besonnenheit beider Parteien, am Tage der Wahl in ein ziemlich gemüthliches, unblutiges Agitiren sich auflöste und das von der Mehrheit erhoffte Resultat, die Wahl des Herrn Jsaac Chajes, brachte. — Es steht nun zu erwarten, daß der neugewählte Rabbiner seine Ausgabe im ethischen Sinne ausfassen, innerhalb der Parteien friedenstiftend, vermittelnd und versöhnend wirken, Gegensätze ausgleichen und bestrebt sein werde, sich und seine Gemeinde auf der Höhe der Zeit und ihrer Anforderungen zu erhalten und so den verblaßten Ruhm Brody's zu verjüngen. Prag. Am 26. Jänner beging eine städtische Sanitätscommission einzelne Häuser der hiesigen Josesstadt, um die sanitären Gebrechen aufzudecken und für deren Beseitigung zu sorgen. Als sie in das Haus Nr. 207—V. kam, wurde sie von dem Besitzer desselben, Herrn Eduard Werich, Wäschewaarenhändler in der Wassergasse, nicht besonders freundlich empfangen, und wurde der Bezirksarzt Dr. Brummet von ihm mit den Worten angefahren: „Was wollen Sie hier? Sie gehören gar nicht in dieses Viertel l Sie sind ein Jude! Was würde man dazu sagen, wenn in Jerusalem ein Cbrist Arzt wäre!" Wegen dieses ungastlichen Empfanges wurde gegen Eduard Werich die Anklage nach § 312 St.-G. (Beleidigung einer Amtsperson) erhoben und derselbe vom Bezirksgerichte wegen Übertretung zu einer Geldstrafe von 5 fl. verurtheilt. Gegen dieses — in Anbetracht der großen Strenge, mit welcher man hierzulande die Würde der Behörden wahrt — erstaunlich milde Urtheil führte der öffentliche Ankläger Polizeicommissär Fahoun die Berufung durch, zumal Werich wegen desselben Delictes bereits vorbestraft war. Das Appellationsgericht ordnete eine neue Verhandlung an, welche am 6. d. M. stattfand. Der Angeklagte war zur Verhandlung nicht erschienen und sein Vertheidiger legte ein ärztliches Zeugniß vor, in welchem bestätigt wird, daß Eduard Werich an hochgradiger Nervosität leide. Der Richter verurtheilte den Angeklagten blos zu einer Geldstrafe von 15 fl. Der öffentliche Ankläger meldete abermals die Berufung an. Gurahumora, 14. Juni. Am 9. d. M. fand hierorts die erste Sitzung des für die jüngst errichtete Bezirkshauptmannschaft neu creirten k. k. Bezirksschulrathes in Gurahumora statt, wobei unter Anderen auch der Vertreter der israelitischen Religionsgenossenschaft dieses Bezirkes Herr Moritz Mittelmann, seitens des Vorsitzenden vorgestellt wurde. Nach erschöpfter Tagesordnung ergriff Bezirksschulrath Mittelmann das Wort zu einer längeren gelungenen Ausführung, wobei er auf den traurigen Umstand hinwies, daß an der vierclaffigen Volksschule in Gurahumora, welche unter andern auch von 187 jüdischen Schulkindern besucht wird, nicht der geringste mosaische Religionsunterricht ertheilt wird, und noch niemals an dieser Schule ertheilt wurde, was doch gewiß nicht nach dem Sinne des österreichischen Reichsvolksschulgesetzes ist, welches in erster Linie die religiös-sittliche Erziehung so warm empfiehlt. Redner weiß sehr gut, daß die Religionsgenossenschaft allein verpflichtet ist, für den Religionsunterricht ihrer Kinder zu sorgen, allein aber, wenn die israelitische Cultusgemeinde in Gurahumora nicht in der Lage ist, einen Religionsunterricht zu erhalten, und die Baron Hirsch-Stiftung eine Subvention zur Erhaltuug eines Lehrers verweigert, was soll dann aus den armen Kindern werden, sollen sie dann so gottlos heranwachsen und verrohen, gibt es denn nicht andern gesetzliche Mittel, um einer so großen Anzahl von Kindern ebenfalls die Wohlthat des Religionsunterrichtes zuführen zu können. Der Vorsitzende versicherte hierauf unter Zustimmung aller Anwesenden, daß nach erfolgter Organisirung der hiesigen