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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1894-06-15 · 24 (15.6.1894) · page 7

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
11 (1894)
Issue
24 (15.6.1894)
Date
1894-06-15
Page
– (sequence 7)
Language
German
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Nr. 34 Oestrrrrichiphr WochrnschrM Seite 469 Nur blieben damals die Gemüther länger in Spannung, da der Leichnam der Esther Solymossy erst nach Wochen auftrieb und — was der wichtigste Unterschied ist — in Szenicz führte ein bedeutsamer und dabei energischer Stuhlrichter die Untersuchung, so daß der Pöbel im Zaum gehalten und Unglück verhütet wurde. Wer aber glaubt, daß nunmehr der Wahn zerronnen, irrt gewaltig. Denn wer dem Teufel des Aberglaubens verfallen ist, wird ihn nicht los, und catilinarische Naturen fachen diesen Aberglauben an: „Wie kann denn", sagen sie jetzt, „ein erwachsenes Mädchen dort ertrinken, wo das Wasser kaum bis zur Kniekehle reicht? Die Juden haben es gethan und sie dorthin geschleppt." Nun ist es aber durch eine Zeugenaussage evident erwiesen, daß die Mrcsek beim Ausbruch des Gewitters in der Nähe des Steges gesehen wurde. Macht nichts. „Die Juden haben es gethan", zischeln die Agitatoren, und „die Juden haben sie ermordet", raunen die bethörten Bauern einander zu. Zur Schächtfrage in der Schweiz. Die Gemeinderäthe von Como und Luino haben die Errichtung eines israelitischen Schlachthauses für Rechnung der Cultusgemeinden Tessin, Zürich und Basel gestattet. Diese Verfügungen hängen mit dem Schächtverbote in der Schweiz zusammen und ermöglichen es den Schweizer Juden, ohne Umgehung oder Bruch der Landesgesetze den rituellen Vorschriften ihrer Confession Genüge zu thun. Die „Neue Züricher Zeitung", das einzige größere Tagesorgan der Schweiz, welches dem Schächtverbot fanatisch das Wort geredet hat, läßt sich in einer Correspondenz aus der Centralschweiz schreiben: „Am internationalen Thierschutzcongreß, der Mitte August dieses Jahres in Bern stattfinden soll, wird auch der Stand der Schächtfrage in der Schweiz besprochen werden. Ich bin in der Lage, zu diesem Disciissionsthema einen kleinen Beitrag zu leisten, gestützt auf Erkundigungen, die ich als zuverlässig bezeichnen darf. Vorerst die Bemerkung, daß ich ein Gegner des sogenannten Schächtartikels der Bundesverfassung war, erstens aus dem Grunde, weil mir die Ueberzeugung fehlt, daß das Schächten eine Thierquälerei sei, mehr aber noch aus dem andern Grunde, daß ich von vornherein wußte, die neue Verfassungsvorschrift werde nicht ansgesührt werden. Obwohl sie nicht einzig das israelitische Schächten in's Auge faßt, sondern sich auch auf die bei den Christen übliche Schlachtart bezieht, dachten die meisten Leute nur an das erstere und übersahen das letztere gänzlich. Der weitaus überwiegende Theil der Jasager wollte lediglich das Schächten verpönen; es kam ihnen nicht in den Sinn, daß auch die auf dem Lande bezüglich des Kleinviehs herrschende Schlachtmethode durch den neuen Artikel betroffen werde. Die Folge ist nun. daß die Landmetzger Kälber, Schafe und Ziegen nach wie vor einfach „stechen", d. h. durch den Kehlschnitt zum Verbluten bringen, während der neue Verfassungsartikel vorschreibt, daß alle Thiere vor dem Blutentzug betäubt werden sollen und daß diese Vorschrift für jede Schlachtmethode und jede Viehgattnng Geltung habe. Außerhalb des städtischen Schlachthauses von Luzern wird diese Vorschrift wohl von der ganzen Centralschweiz (ich verstehe darunter die Waldstät^e und Zug) nirgends gehandhabt: die Landmetzger fahren einfach in ihrer alten Methode fort: das Großvieh wird geschlagen, das Kleinvieh dagegen abgestochen, und weder die Cantonsregierung noch die Gemeinderäthe denken daran, dem neuen Verfassungsartikel Geltung zu verschaffen. Freilich hätten sie viel zu thun, wenn sie letzteres unternehmen wollten; denn auf dem Lande wird eben nicht blos in den Localen der Metzger, sondern auch auf den Bauernhöfen geschlachtet, zu welchem Behufs gewöhnlich ein Metzger herbeigeholt wird, und es ist daher fast unmöglich, eine richtig functionirende Aussicht und Controle zu organisiren. So bleibt der sogenannte Schächtartikel, soweit er das Kleinvieh betrifft, ein todter Buchstabe, eine Papierene Decoration. Das einzige, was durch die neue Berfassungsvorschrift erreicht worden, ist, daß die Israeliten nun das Fleisch von jenseits der Schweizergrenze beziehen. Die in Luzern wohnenden Juden, die früher, so lange der Schächter seines rituellen Amtes walten durfte, das Fleisch von den städtischen Metzgern (Christen) bezogen — die letzteren kauften das Vieh und schlachteten es aus, der Schächter vollzog lediglich den Halsschnitt — lassen dasselbe nun von Como und Luino kommen, und zwar das letzte Kilo. Wenn also der Bundesrath und die Cantonsregierungen den Schächtartikel der Bundesverfassung zum Vollzüge bringen wollen, müssen sie sich ganz anders „in's Geschirr legen", als es bis jetzt der Fall ist. Die Frage ist freilich, ob sie hiezu große Lust verspüren und ob sie überhaupt im Stande sind, die Landmetzger von ihrer bisherigen Schlachtmethode abzubringen." Interessant ist an dieser Auslassung die Bestätigung der Thatsäche, daß man sich zwar beeilt hat, den Verfassungsartikel in Bezug auf das Schächten zur Ausführung zu bringen, die nichtjüdischen Metzger aber ungehindert bei den früheren Schlachtmethoden gewähren läßt. Braucht es mehr als das, um zu beweisen, was allerdings schon früher seststand, daß nicht Thierschutz, fordern Judenhaß jenen Verfasfungsartikel dictirt hat? Zur Dühring-Literatur. Wir lesen im Briefkasten von Julius Stettenheim's neuestem Witzblatt „Wippchen": „K. R. Nachdem wir in dem Briefkasten unserer vorigen Nummer auf die Albernheiten und Stylschnitzer in dem Buch des Herrn Dr. Eugen Dühring, welches Lessing und Goethe zu Nullen zu machen sucht, hingewiesen, fließen uns Beweise für die Richtigkeit unseres Hinweises zu, mehr als wir verwenden können. So dieses: Seite 233 ist zu lesen: „Die Blitze der Auflehnung besserer Einsicht gegen Verdorbenheiten der Zustände sind nur bei dem normanischen Königssproß (Byron) noch höher anzuschlagen, als rc." Höher anzuschlagende Blitze der Auflehnung besserer Einsicht! Und eine Feder mit einem solchen Styl will einen Lessing spießen! _ Die Zuckungen Rußlands. Die schaurige Erinnerung an das von verbrecherischer Tollkühnheit geplante Attentat von Borki zuckt jetzt durch ganz Rußland auf, da man einer neuerlichen, weitverzweigten Verschwörung gegen das Leben des Czars, ja gegen das ganze russische Kaiserhaus auf die Spur gekommen ist. Die Details des ganzen Planes, hinter den man gekommen, sind geradezu erschreckendster Art. Niemand, der nicht den kritischesten Blicken der Polizisten Stand hält, oder dessen Legitimarionspapiere nicht den umfassendsten und makellosesten Aufschluß gewähren, vermag die kaiserlichen Schlösser von Peterhof oder Zarskoje- Selo zu besuchen, und doch hat man von diesen Schlössern Pläne gefunden, in die raffinrrte Ortskunde Linien für die zu führenden Minengänge eingezeichnet hat. Was nützen also alle die Wachen, denen der Czar die eigene und die Existenz seiner Lieben anvertraut? Oder befinden sich unter den Wachen selbst die Verschwörer und lassen sie nur Mitverschworene ein? Man weiß ja, wie der Czar reist: mit sausender Geschwindigkeit, in einem eisengepanzerten, nur von ihm und seinem unmittelbaren Gefolge benützten Zuge festester Eonstruction, durch ein Spalier von Soldaten den Augen des Publicums vollständig entrückt. Freilich auf dem allgemeinen Schienenftrange; aber die Eisenbahnbediensteten erproben ja jedesmal dessen Unversehrtheit und Widerstandskraft. Und doch soll erwiesen sein, daß als die Stätte des nächsten Attentats die Bahnstrecke Witebsk Orel ausersehen war, weil in der Nähe von Smolensk, in einem dicht an die Bahn anstoßenden Edelsitze wägend der nächsten Manöver das Hauptquartier des Czars sollte ausgeschlagen werden. Und die in den entdeckten Geheimpapreren aufgesundenen Namen zeigen, daß die unmittelbaren Leiter des blutrünstigen Anschlages Elsenbahnbedienstete höheren Ranges waren. Die Verschworenen aber, die dem Czaren nach dem Leben trachten, waren nicht etwa die verfolgten, gehetzten, von O r t zu Ort gejagten Juden, die manderWuth des Pöbels preisgibt, die alle Leiden des Erils und der Heimatslosigkeit ertragen müssen. Nein, die Juden tragen ihr Leid geduldig und stumm, ohne zu murren! Die Schuldigen waren Russen, die Hauptschuldigen gar protegirte Russen, geborne Günstlinge der Machthaber, wie die zwei Söhne des verstorbenen Generals Andrejefs und der Chef-Ingenieur der Bahn, ein naher Verwandter Pobjedonoszefs's. Also weder innerhalb, noch außerhalb seines Hauses kann die persönliche Sicherheit des Czars ausreichend geschützt und verbürgt werden? Und von diesem ganzen, bis weit an die Marken Finnlands ausgesponnenen Getriebe wäre die russische Polizei erst durch die Schreckensnachricht überrascht worden, hätte man nicht von Deutschland, von England und von Belgien her ihre Aufmerksamkeit rechtzeitig behelligt. Muß sich da dem Czar in gerechtem Aufwallen seines heftigen Temperaments die Erwägung nicht geradezu aufdrängen, daß seine Polizei, daß seine Beamten, daß alle seine Wachen nichts taugen, von den untersten Chargen bis zu den höchsten nichts taugen, daß er hilflos und verlassen sei? So oft in Rußland eine Verschwörung ausgedeckt wird, werden immer Beziehungen sichtbar, die zwischen den mili-

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