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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1894-06-15 · 24 (15.6.1894) · page 3

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
11 (1894)
Issue
24 (15.6.1894)
Date
1894-06-15
Page
– (sequence 3)
Language
German
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Nr. 24 Vestrrrrichychr WochrrMtzrM Sette 465 seiner Partei eine hierauf bezügliche Anfrage an den Präsidenten; nicht richten. Der Polenclub drängte auf eine schleunige Beendigung des Sessionsabschnittes, weil die polnischen Abgeordneten bei der Eröffnung der galizischen Landesausstellung anwesend sein sollten. In der Han) der Herren Lueger und G e ß m a n n allein war es gelegen, vom Präsidenten des Abgeordnetenhauses zu erlangen, daß die Immunitätsaffaire des Abgeordneten Dr. Bloch auf die Tagesordnung gesetzt würde. Dr. Bloch hatte dies auch täglich erwartet und ein hervorragender Parlamentarier — nicht etwa ein Mitglied der Coalitionsparteien, sondern einer der hervorragendsten Abgeordneten der Opposition war designirt und erklärte sich bereit, die „Oesterreichische Wochenschrift" gegen den Biedermann Bergan! vor den Wiener Geschwornen zu vertreten, den antisemitischen Revolvermann mit seinen Pauschalverträgen und Schweiggeldern, der für ein fettes Bankinserat seine Seele verschachert, vor der Oeffentlichkeit zu beleuchten. Warum haben aber die Lueger und Geßmann diesen Jmmunitätsbericht beim Präsidenten nicht urgirl? Warum hat der polnisch-germanische Maulheld selber in seinem täglichen Moniteur nicht die endliche Erledigung der Affaire gefordert, um sich von der schmählichen Anklage wegen des berüchtigten Pauschalienvertrages mit der Südbahn, seiner Manipulation mit Armengeldern, seiner Bettelbriefe an jüdische Bankdirectoren rein zu waschen? Warunl verhielt er sich damals so schweigsam und hütete sich, die Aufmerksamkeit des Abgeordnetenhauses und der Oeffentlichkeit auf diese Angelegenheit zu lenken. Warum? Wir wollen es ihm sagen: Nicht der Abgeordnete Dr. Bloch, sondern Vergant selbst hat vor dieser Auslieferung gezittert. Die Anklage gegen Dr. Bloch war nur eine Scheinklage. Pan Verganew hat mit der Nichtauslieferung gerechnet, er hat den langwierigen Verlauf der Budgetdebatte in seinen Calcul gezogen und sich sorgsam davor gehütet, die Verhandlung über den Ausschußbericht durch seine Freunde urgiren zu lassen. Wenn er heute die Sache so darzustellen sucht, als ob dem Abgeordneten Dr. Bloch mit der Vertagung und Verjährung der Sache ein Gefallen geschehen sei, so stellen wir dieser perfiden Insinuation lediglich die Thatsache entgegen, daß die polnischen Mitglieder des Jmmunirätsausschusses mit ausdrücklicher Zustimmung, ja auf den besonderen Wunsch des Dr. Bloch für dessen Auslieferung gestimmt haben. Aber Pan Verganew braucht seine Geduld nicht länger zu zügeln, er hat ja vollauf Gelegenheit, sich an den Beschuldigungen, die ihm Dr. Bloch entgegengeschleudert hat, rein zu waschen — er braucht ja nur die „Ostdeutsche Rundschau" beim Kragen zu nehmen, die heute all' das wiederholt, was die „Oesterreichische Wochenschrift" von ihm gesagt hat. Sie nennt Verganew einen „blinden Köter" „echter Rasse", sie wirft ihm vor, daß er „mit Wollust und Behagen schmatzend Pauschalien und sorgfältig in Jnseratenscheine eingewickelte Schweiggelder und Bestechungen verzehrt." Sie bezeichnet ihn als den „polnischen Superlativ cynischer Corruption," als „scheußliches Bild journalistischer Verkommenheit," sie brandmarkt ihn als „cynisch, corrupt, gemein und charakterlos". Warum klagt er Herrn K. H. Wolf nicht an? Auch das wollen wir ihm sagen: Er hat den Abgeordneten Dr. Bloch geklagt, weil er immun war, und er wagt Herrn K. H. Wolf nicht anzüklagen, weil dieser nicht immun ist. Eine Anklage gegen Wolf bedarf nicht einer mehrmonatlichen Auslieferungsverhandlung im Parlamente, sie ist sofort durchzuführen. Wenn Vergant will, so kann er in zwei Wochen im Gerichtssaal erscheinen und die gegen ihn erhobenen Beschuldigungen widerlegen. Aber, da liegt der Hase im Pfeffer! Die Vergani-Moral scheut den Gerichtssaal, der Herausgeber des „Deutschen Volksblatt" weiß ganz genau, welches ungeheure Material seine antisemitischen Gesinnungsgenossen vom „Deutschen Bolksblatt" gegen ihn gesammelt haben. Eine Klage gegen Wolf würde einer Justificirung Vergani's gleichkommen, denn — um mit dem „Vaterland" zu reden — K. H. Wolf kennt die Halsweite Vergani's so genau, wie wir selbst seine schäbige Moral kennen. Die Stellung der Juden in der Crimmalstatistikr. Professor Dr. Alois Zucker veröffentlicht im „Lalsuäar Cesko-Zidovsfey“ unter obiger Ueberschrift einen Artikel, der in wörtlicher llebersetzuug lautet: Ueber die Bedeutung statistischer Zahlen ist nicht nöthig, Worte zu verlieren. Jede Rhetorik verliert an Werth und Gewicht gegenüber trockenen Zahlen, die diese oder jene sociale Erscheinung erweisen. Auf solche officielle Ziffern berufen wir uns zur Abwehr gegen die Vorwürfe, als ob die Juden die giltigen Gesetze und Moralvorschriften nicht befolgen würden. Sprechen wir vorerst über Desterreich: An der Gesammtzahl der Bevölkerung sind betheiligt: Kotholikeu mit 91 Percent. Griechen mit 22 Percent, Evangeliken mit 1'8 Perzent und Inden mit 4'5 P e r c e n t. Diese Glaubensbekenntnisse sollten daher mit einer gleichen Ziffer betheiligt sein an der Verübung strafwürdiger Handlungen, insbesondere von Verbrechen. An Verurtheilnugen für Verbrechen sind jedoch betheiligt: Katholiken mit 92 Percent, Griechen mit 2'9 Percent, Evangeliken mit 15 Percent und Juden m i t 35 P e r c e n t, daher um ein ganzes Percent weniger, als nach der Zahl der Bevölkerung jüdischen Glaubens auf selbe entfallen sollte. Diese Erscheinung ist um so erfreulicher, da die Begehung von Verbrechen, insoweit es sich um Juden handelt, nahezu stabil abnimmt. Blicken wir nämlich zum Jahre 1381 zurück, so erkennen wir, daß damals die Juden noch mit 4-2 Percent an der Begehung von Verbrechen betheiligt waren, diese Zahl saill bis zum Jahre 1689 — aus diesen Jahren stammen die letzten officiellen Berichte — bis auf 3-5 Percent, daher um nahezu ein gau-.rs Perzent. Bei den Bekenneru anderer Glaubensbekenntnisse, so nu utlich den Katholiken und Protestanten, steigt diese Betheiligung. Detaillirter als die österreichische ist die deutsche Criminal-, statistik, die bis ins Jahr 1890 reicht; auch hier ist das Resultat für die Juden äußerst günstig. Auf 100.000 Personen gleichen Glaubensbekenntnisses entfallen uns zwar: Auf 100.000 Katholiken. 1238 Verurtheilte „ 100.000 Evangeliken. 1038 „ „ 100.000 Christen anderer Glaubensbekenntnisse 1108 „ „ 100.000 Juden blos.867 Was die einzelnen strafbaren Handlungen betrifft, so ist die Betheiligung der Juden auffallend schwach bei körperlicher Beschädigung und bei der in socialer Hinsicht gefährlichsten Handlung, bei dem Diebstahl. Dafür ist die Betbeiligung etwas stärker bei Ehrenbeleidigung, Erpressung, Betrug und Urkundenfälschung. Diese Erscheinung, es sei unverhohlen ausgesprochen, ist nicht erfreulich, aber begreiflich, bedenken wir, insbesondere bezüglich des Betruges, daß dieses Verbrechen kat exochen in der Handelswelt vorkommt, daß aber die Juden an dem Handel mit 19 Percent betheiligt sind, während sie au dem Betrüge mit 15 Percent mitthätig sind. Aber diese Ziffern geben noch nicht das wahre Bild bezüglich des lobenswertheren Verhaltens der Juden. Die österreichische und deutsche Criminalstatiflik rechnet blos mit Strafurtheilen, während sie sreisprechende Urtheile, ungeschehene Anzeigen, unverratheue Verbrechen der Erwägung entzieht, wenn auch die Strafhaudlung begangen wurde. Wir halten dafür, daß die Juden sich nicht der Zuneigung weder vor den Geschwornen noch vor den Gerichten erfreuen, daß auch Anzeigen ihnen nicht erlassen werden, wenn sie strafbare Handlungen begehen. Daraus ergibt sich, daß die Statistik strafbarer Verbrechen, durchgeführt nach der wirklichen Zahl, für die Juden noch günstiger wäre. Dieses günstige Berhältuiß berechtigt wohl nicht zu Stolz, aber diese unwiderleglichen Fakten berechtigen zu entschiedener Abweisung von Vorwürfen, die den Juden so oft ins Antlitz geschleudert werden. Vom Jahrmarkt des Lebens. Meidet den Saatenmarkt l Der Vorstand der Börse für landtvirthschaftliche Producte hat dem Drängen der Regierung nachgegeben und seinen ursprünglichen Beschluß auf Abstellung des Wiener Saatenmarktes rückgängig gemacht. Dieser Rückzug ist erfolgt, obgleich die große Mehrheit der ständigen Besucher der Börse für landwirthschaftliche Producte in einer Eingabe an die Kammer sich entschieden dagegen ausgesprochen habe, daß dem Verlangen der Regierung Folge gegeben werde; er ist erfolgt, obgleich der bezügliche Erlaß des Handelsministers keineswegs jene maassmfi

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