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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1894-06-01 · 22 (1.6.1894) · page 12

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
11 (1894)
Issue
22 (1.6.1894)
Date
1894-06-01
Page
– (sequence 12)
Language
German
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Seite 434 Oesterreichifrhe Wochenschrift 9h. 22 Der Consul verlange von jüdischen Gewerbsleuten Certificate von der Kammer, respective von der Bezirkshauptmannschaft, ferner wiederholtes persönliches Erscheinen, um sie dann — falls sie ihm nicht zu Gesichte stehen — in erniedrigender Weise zu hehandeln, mit Spott und Hohn erst recht abzuweisen. (Hört! Hört!) Für außerhalb von Czernowitz wohnende Parteien sei dies noch viel empfindlicher, weil ihnen hieraus namhafte Kosten und bedeutende Zeitversäumniffe erwachsen. Die Localregierung, unter deren Augen derlei Dinge Vorkommen, schweige dazu." (Hört! Hört!) Ich stelle die, wie ich glaube, nicht unbegründete Frage: Was berechtigt das rumänische Consulat zu der willkürlichen Vorschreibung eines Certificates darüber, ob der Paßinhaber einen Handel oder ein Gewerbe betreibt? (Sehr richtig!) Und weshalb soll Jemand, der keiner dieser Berufsclassen angehört, sich aber im Besitze eines legalen österreichischen Passes befindet, die Grenze nach Rumänien nicht überschreiten dürfen, auch wenn er zufälligerweise — ein Jude ist? (Sehr gut!) Auch in Bezug auf die Giltigkeitsdauer des Paßvisums werden von dem Consulate die willkürlichsten Beschränkungen auferlegt. Diesbezüglich erlaube ich mir folgende kurze Stelle aus einem Briefe zu verlesen (liest): „So wurde einem Czernowitzer Anstreicher, namens Hermann, der in Jaffy eine Arbeit übernommen hatte, das Paßvisum ertheilt mit der Geltung für einige wenige Tage, so daß derselbe, in Jassy angelangt, nicht Zeit fand, die übernommene Arbeit auszuführen, da er die Rückreise binnen Kurzem antreten mußte." Außerdem bekommt der Handwerker, wenn er schon dos Fegefeuer durchgemacht hat und wenn es ihm vielleicht ausnahmsweise gelungen ist, ein Visum für längere Dauer zu erbitten, dieses Visum nur für sich selbst und nicht auch für seine Gesellen oder sonstigen Hilfsarbeiter, so daß er oft gezwungen ist, eine übernommene größere Arbeit ganz allein, ohne geeignete Hilfskräfte auszuführen. (Sehr richtig.) Aber, meine hochverehrten Herren, auch damit, was Sie bis jetzt gehört haben, ist die Schilderung dieser für einen Westeuropäer ganz unbegreiflichen Zustände noch keineswegs erschöpft: denn es kommen noch die diversen Willkürlichkeiten der einzelnen rumänischen Grenzorgane dazu, die ich durch ein einziges Beispiel illustriren will: Ein angesehener Czernowitzer Kaufmann, Fabriksbesitzer, Mitglied des Gemeinderathes und der Handelskammer, machte mit seinem ordnungsmäßigen, noch bis zum November 1894 gütigen österreichischen Passe, der überdies vom rumänischen Consulate auf unbeschränkte Dauer vidirt war, vor Kurzem eine Reise nach Rumänien, wurde jedoch.an der Grenze in Bordujeni zurückgewiesen, weil der betreffende Grenzbeamte der persönlichen Ansicht war, daß die Aufenthaltsdauer in Rumänien hätte vom Consulate beschränkt werden sollen. Alles Reden half nichts, der Mann konnte die Reise nicht fortsetzen und mußte unverrichteter Sache heimkehren. (Rufe: Unerhört!) Ich glaube, mein Versprechen, Ihnen ganz unglaubliche Dinge zu erzählen, eingelöst zu haben; doch bin ich keinen Augenblick darüber im Zweifel, daß von gewisser Seite gesagt werden wird, die Sache gehe uns nichts an, denn es handle sich doch größtenlheils nur um Juden. Aber ich glaube denn doch zu der Annahme berechtigt zu sein, daß ein solcher, vom blinden Rassenhaß dictirter antisemitischer Standpunkt unmöglich der Standpunkt unserer Regierung sein kann, welche die Handelsconvention zum Abschlüsse gebracht hat. Schon im Passarowitzer Friedenstractate vom 27. Juli 1718 wurde allen österreichischen Unterthanen ohne Unterschied der Nation und Religion die volle uneingeschränkte Handelsfreiheit in den Donaufürstenthümern, dem jetzigen Königreiche Rumänien, eingeräumt. Es hieße geradezu unsere Regierung beleidigen, wenn man bei ihr nicht jenes Maß von Toleranz voraussetzen wollte, welches vor bereits 176 Jahren den verschiedenen Confessionen — wenigstens bei Abschluß von Handelsverträgen — eingeräumt wurde. Was aber den Antisemitismus selbst betrifft, so kann leider nicht geleugnet werden, daß diese an dem Mark des Staatsorganismus zehrende, verderblichste aller Krankheiten, dank der stillschweigenden, ja wohlwollenden Patronanz der verflossenen Regierung, ungeahnte Dimensionen angenommen hat und immer weitere Kreise zu vergiften droht. Ich würde das hohe Haus gerne mit diesem unerquicklichen Thema verschonen, allein ich bin es meiner Gesundheit schuldig, mich wenigstens für einige Augenblicke mit dem neuesten Adepten dieser schwarzen Kunst zu befassen. Ich fühle mich dazu umsomehr gedrängt, als ich zu memer und jedes wahren Kulturmenschen aufrichtiger Herzensfreude constatiren kann, daß mein engeres Heimatland, wo alle Confessionen einträchtig nebeneinander leben, dank dem gesunden Sinne seiner unverdorbenen Bevölkerung, von dieser ansteckenden Epidemie bisher noch verschont geblieben ist. Zwar hat es an Versuchen nicht gefehlt, auch der Landeshauptstadt Czernowitz auf bekanntem „mechanischen" Wege (Heiterkeit) die „falsche Stampiglie" des Antisemitismus aufzuprägen (Bravo! Bravo!), allein den betreffenden Agitatoren wurde in der denkbar unzweideutigsten Weise klar gemacht, daß sie bei uns nichts zu suchen haben. Dem Abgeordneten Zurkan blieb es Vorbehalten, als der erste aus der Bukowina, hier im Hause in den wüsten antisemitischen Chorus einzustimmen und nicht nur gegen die Juden als solche, sondern auch gegen die Satzungen ihrer Religion in einer Weise aufzutreten, die mir mit den Aufgaben eines Apostels der christlichen Liebe in scharfem Gegensätze zu stehen scheint. Ich weiß nicht, ob die Reden unserer antisemitischen Häuptlinge, zu deren ständigem Auditorium der hochwürdige Herr Archimandrit bekanntlich gehört, so überzeugend auf ihn gewirkt haben (Heiterkeit), oder ob er ihre „Collegien" als eine Art „Vorbereitungscurs" so fleißig besucht (Heiterkeit), oder ob ihn die Lorbeeren seines geistlichen Berufsgenoffen in Weinhaus nicht ruhen ließen (Heiterkeit); Thatsache ist, daß der hochwürdige Herr sich plötzlich gedrängt fühlte, seinen unter dem Mantel der geistlichen Toga bisher vielleicht verschämt in sich getragenen Judenhaß uns nunmehr unverblümt zum Besten zu geben. In seiner Rede vom 27. April d. I. hat der Herr Abgeordnete Zurkan uns die Geschichte von einer Dorfhilfslehrerin in der Bukowina erzählt, welche sich angeblich „Eier, Käse, Obst, Kukurutz und andere Gemüsearten als Geschenke zutragen ließ" und hierdurch die unschuldigen Kinder zum Stehlen verleitete. Er klagt aber nicht einfach darüber, welchen nachtheiligen Einfluß dieses angebliche Gebühren einer Lehrerin auf die ihrer Erziehung anvertrauten Kinder zu üben geeignet wäre, sondern er spricht von der „Erziehungsmethode einer israelitischen Lehrerin," er schreibt also diese verwerfliche Charaktereigenschaft eines einzelnen Individuums nicht diesem einzelnen Individuum, sondern ihrer Confession zu; er spricht ferner davon, daß besagte Lehrerin „nach ihrer jüdischen Gewohnheit ein Geschäft machen wollte," ja er scheut sich nicht, es auszusprechen, „daß nach ihren Religionsgrundsätzen es der Moral nicht widerspricht, unter allen Umständen ein Geschäft zu machen," kurz, er ist ein gelehriger Schülerseiner großen antisemitischen Meister, er generalisirt, er beschuldigt alle auf dem Erdbälle lebenden Juden, daß sie sich von den Schulkindern auf dem Dorfe Molodia „Eier, Käse, Obst, Kukurutz und andere Gemüsearten" schenken ließen, vielleicht gar diese Delicatessen mit der im Ueberfluß schwelgenden Dorfhilfslehrerin getheilt haben (Lebhafte Heiterkeit), gleichwie es ja nicht zu den Seltenheiten gehört, daß alle jetzt lebenden Juden von einem aufgehetzten Pöbel beschuldigt werden, in eigener Person an der Kreuzigung des Heilands mitgewirkt zu haben. Aber der „Priester der christlichen Liebe" geht weiter, er schreibtesden jüdischen „Religionsgrundsätzen" zu, daß es ihrer Moral nicht widerspricht, „unter allen Umständen" ein Geschäft zu machen. Aus dem Munde eines gelehrten Theologen gewinnt eine solche Aeußerung an Bedeutung, und ich fordere ihn auf, dieselbe aus den Satzungen der jüdischen Religion zu erweisen, wenn man sie nicht als eine absichtliche, gehässige tendenziöse Entstellung brandmarken sott. (Bravo! Bravo!) Bei aller Achtung vor dem geistlichen Gewände, das der Herr Abgeordnete Zurkan trägt und vor der hohen Stellung, die er in der geistlichen Hierarchie einnimmt, habe ich es übrigens doch nicht für überflüssig gehalten, die hier vorgebrachte Geschichte von der Hilfslehrerin in Molodia auf ihre Wahrheit zu prüfen und ich bin in der Lage, zu erklären, daß die ganze Historie mit der Wahrheit in einem bedenklichen Widerspruche zu stehen scheint. Mir liegt der Wortlaut des amtlichen, vom Czernowitzer k. k. Bezirksschulrathe unter dem 4. Juli 1892, Z. 877, an den k. k. Landesschulrath erstatteten Berichtes vor, aus dem

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