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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1894-06-01 · 22 (1.6.1894) · page 11

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
11 (1894)
Issue
22 (1.6.1894)
Date
1894-06-01
Page
– (sequence 11)
Language
German
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Nr. 22 VrtterrrichMtze WmtzrnkchrM Sette 433 Hörde der königlich rumänischen Gesandtschaft vorgelegt werden müßten. Die ehrerbietigst Unterzeichnete Handels- und Gewerbekammer ist nun des Erachtens, daß es die natürlichen Regeln des internationalen Anstandes erfordert hätten, daß die rumänische Regierung diese ihre Verfügung in geeigneter Weise zur allgemeinen Kenntniß gebracht hätte, damit die Betreffenden nicht unnöthigen Zeitverlust erleiden und in chicanöser Weise von einem Amte zum anderen geschickt werden, um zu einem Rechte zu gelangen, auf das ein jeder österreichische Staatsangehöriger vollen Anspruch hat. Wenn erwogen wird, daß rumänische Unterthanen die österreichische Grenze ohne jeden Anstand Passiren, daß von denselben beim Eintritte nach Oesterreich nicht einmal ein Paß, geschweige denn überdies irgend ein Bisa verlangt wird: wenn ferner der österreichische Staatsbürger in unzähligen Fällen zu seinem Nachtheile erfahren muß, wie coulant von den rumänischen Grenzorganen Reisende behandelt werden, die mit deutschen, französischen und anderen ausländischen Pässen versehen sind, während österreichische Staatsangehörige in aller erdenklichen Weise molestirt werden, wenn deren Reisedocumente nicht die mit Schwierigkeiten, Zeitverlusten und Kosten verbundenen Visa bald des rumänischen Generalconsulates, bald der rumänischen Gesandtschaft aufweisen, wie nicht selten solche Reisende mit unerhörter Rücksichtslosigkeit gruppenweise unter bewaffneter Escorte, Verbrechern gleich, von Bodujeni nach Jtzkany zurückgebracht, man kann fast sagen zurückgetrieben werden, so wird es begreiflich,daß den österreichischen Staatsbürger ein Gefühl der Beschämung, ein Gefühl der Verbitterung ergreift. Und in der That ist die Geschäftswelt des Amtsbezirkes der ergebenst Unterzeichneten Kammer, der im Verein mit Galizien eine ganz ausnahmsweise Behandlung seitens Rumäniens erfährt, in einer Weise deprimirt und erregt, in ihrem patriotischen Bewußtsein verletzt und in ihren Erwerbsverhältnissen geschädigt, daß ihr ein ebenso ehrerbietiger als dringender Appell an Eure Excellenz, dessen bewährten Händen die Wahrung der wirthschaftlichen Interessen unseres Vaterlandes anvertraut sind, als das einzige Mittel erscheint, die geschilderten crassen Uebelstände nachdrücklichst zu beseitigen, wenn es nicht anders möglich, durch Einführung von energischen auf dem Grundsatz der Reciprocität fußenden Maßregeln gegenüber den die österreichische Grenze überschreitenden rumänischen Unterthanen." Dieses Einschreiten der Kammer war, wie gesagt, vom 8. August 1892 datirt, aber schon am 2. December d. I. war die Kammer zu einer neuerlichen Beschwerde gezwungen, in der es heißt: „In der ordentlichen öffentlichen Plenarsitzung vom 21. November l. I. hat ein Mitglied der ergebenst Unterzeichneten Kammer zur Kenntniß gebracht, daß mehrere Kaufleute dieses Amtsbezirkes an die königlich rumänische Gesandtschaft frankirte und recommandirte Briefe gerichtet haben, in denen das Ersuchen um Bidirunq der beiqeleaten Pässe ausgesprochen wurde." „Die Briefe aber wurden von der Gesandtschaft mit dem Vermerk: „Wird nicht angenommen" an die Ausgeber znrückgesendet." „Das geschilderte Vorgehen der rumänischen Gesandtschaft kann wohl kaum anders, als ein vexatorisches bezeichnet werden und stellt ein neues Glied in der Reihe jener, mit trauriger Consequenz ausgeführten Maßnahmen dar, durch welche österreichischen Staatsangehörigen bei beabsichtigten Reisen nach Rumänien unbegründete und anderwärts unerhörte Hindernisse in den Weg gelegt werden." Auf diese letztgenannten Eingaben ist durch die k. k. Landesregierung in Czernowitz eine Erledigung erflossen, von der nur der einleitende Theil bemerkenswerth ist, weil durch denselben die vorgebrachten Klagen eine officielle amtliche Bestätigung erfahren. Derselbe lautet: „Mit dem geschätzten Schreiben vom 9. August 1892, Zahl 1468, hat mir die geehrte Handels- und Gewerbekammer die Copie einer an Seme Excellenz den Herrn Handelsminister gerichteten Eingabe mitgetheilt, in welcher die m überaus empfindlicher Weise sich steigernden Plackereien dargelegt werden, denen österreichische Reisende bei Beschaffung der Paßvisa und beim Grenzübertritte nach Rumänien ausgesetzt sind. Ich habe nicht ermangelt, diese Eingabe unter Bestätigung der vo llen Richtigkeit ihrer Ausführungen Seiner Excellenz dem Herrn Handelsminister wärmsteus zu befürworten, habe aber auch Anlaß genommen, eine weitere Abschrift dieser Eingabe gelegentlich der Berichterstattung über den in der gleichen Angelegenheit vom Bukowinaer Landtage in der Sitzung vom 28. September v. I. gefaßten Beschluß auch Seiner Excellenz dem Herrn Ministerpräsidenten und Leiter des hohen k. k. Ministeriums des Innern vorzulegen." Weiters heißt es jedoch in dieser Zuschrift, Seine Excellenz der Herr Ministerpräsident als Leiter des Ministeriums des Innern habe mit Erlaß vom 14. Jänner 1893, Zahl 4455 ex 1892 eröffnet, daß es nothwendig sei, „concrete Fälle bekannt zu geben, um auf die Abstellung derartiger Unzukömmlichkeiten hinwirken zu können". Also die von der Handelskammer vorgelegten Originaldocumente, welche das vexatorische Vorgehen rumänischer Behörden evident Nachweisen, und die amtliche Bestätigung der Landesregierung über dievolleRichtigkeit ihrer Ausführungenwaren für den damaligen Minister des Innern Grafen Taaffe noch immer keine „concreten Fälle". Klingt das nicht geradezu wie Ironie? Ich hoffe, daß der gegenwärtige Herr Minister des Innern sich nicht gleich seinem Vorgänger auf solche Phrasen zurückziehen, sondern den principiellen Standpunkt einnehmen wird, daß jedes von einer österreichischen Behörde legal ausgestellte Reisedocument rumänischerseits ebenso uneingeschränkt respectirt werden muß, wie dies vice vergn von unserer Seite geschieht. Dies wäre der allein eines Großstaates würdige Vorgang. (Rufe: Richtig!) Auch der Bukowinaer Landtag hat sich mit dieser Angelegenheit zu wiederholtenmalen beschäftigt und in seiner Sitzung vom 28. September 1892 stimmeneinhellig den nachstehenden Beschluß gefaßt: „Der hohe Landtag wolle beschließen: Die hohe k. k. Regierung wird dringend angegangen, im geeigneten Wege dahin zu wirken, daß hinsichtlich der seitens der rumänischen Behörden den Reisenden österreichischer (beziehungsweise Bukowinaer) Provenienz bei Beschaffung der Paßvisa sowie überhaupt bei Ueberschreitung der rumänischen Grenze in den Weg gelegten Schwierigkeiten Abhilfe geschaffen werde." In der Begründung zu diesem Beschlüsse heißt es unter Anderem wörtlich: „Daß die Abwehr derartiger Paßplackereien im äußersten Falle in der Anwendung des Grundsatzes der Reciprocität gegenüber den rumänischen Staatsangehörigen gesucht und auch gefunden werden könnte." Diesen Ausführungen des Antragstellers. Abgeordneten Tittinger, folgte, wie es im stenographischen Protokolle heißt, „lebhafter, allseiliger Beifall", und wenn in Betracht gezogen wird, daß dieser Beifall und die einstimmige Annahme des Antrages von einem Landtag erfolgte, dessen Majorität dermalen aus Angehörigen der rumänischen Nationalität besteht, so wird wohl Niemand daran zweifeln, daß die immer lebhafter laut gewordenen Klagen ihre volle Begründung in den Thatsachen gesunden haben müssen. Der einzige Zweifler, der noch „concrete Fälle" verlangen zu müssen glaubte, war eben nur der damalige Minister des Innern Graf Taaffe. Geschehen ist natürlich gar nichts,- die Beschlüsse des Landtages, denen man doch eine gewisse Bedeutung beilegen sollte, blieben genau so erfolglos, wie die vielfachen Beschwerden der Handelskammer. So standen die Sachen Ende des Jahres 1892. Seither ist in Czernowitz ein königlich rumänisches Consulat errichtet und Herr Stamate Stamatiade zum Consul ernannt worden, dem mit Allerhöchster Entschließung vom 10. Februar 1893 das Allerhöchste Exequatur ertheilt wurde. Ich habe nicht die Ehre, den Herrn Consul Stamatiade persönlich zu kennen, aber nach dem, was mir berichtet wird, scheint es unter seinem Regime nur wenig besser geworden Zu sein. Zwar ersparen die Reisenden aus der Bukowina die lästige Paßwanderung zur rumänischen Gesandtschaft nach Wien; allein die Schwierigkeiten, die ihnen Herr Stamatiade in den Weg legt, sind gleichfalls keine geringen. In dem mir vorliegenden Sitzungsprotokolle der Bukowinaer Handelskammer vom 7. Juni 1893 heißt es (liest): „Die Behandlung, welche sich österreichische Staatsbürger, insbesondere solche jüdischen Glaubens, gefallen lassen müssen, ist geradezu empörend und tief beschämend für den Oesterreicher.

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