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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1894-05-25 · 21 (25.5.1894) · page 2

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
11 (1894)
Issue
21 (25.5.1894)
Date
1894-05-25
Page
– (sequence 2)
Language
German
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©eite 404 -» »«»-». - »MM. .. j.: —»<* MeMeveuytPHk MZmqrnptzrtst Nr. 21 leger« unter Androhung gänzlichen Verlustes ihre Forderungen nur einen geringen Bmchlheil ihres wahren Werthes abzudrücken. Man verschwieg diesen armen Leuten die Vermögensverhältniffe der Genossenschafter und machte sie glauben, daß sie im Wege des ordentlichen Verfahrens nichts"zu erwarten haben. Zur selben Zeit aber ließ der Genossenschafter Graf Anton P e r g e n, mit welchem der Masseverwalter Dr. Max L o e w noch befreundet war, seine Allodialgüter dem Familien-Fideicommiß einverleiben, so daß dieselben zur Deckung seiner Verpflichtungen nicht herangezogen werden konnten. Charakteristisch ist überdies, daß der Masseverwalter Dr. Max Loew es unterließ, anläßlich der gesetzlich in jedem Concursfalle vorgeschriebenen strasgerichtlichen Untersuchung auf die Einvernahme der bei der Geschäftsgebahrung des Vereines verantwortlichen Personen (Directoren, Aufsichtsräthe, Liquidatoren rc.) zu dringen. Die armen Spareinleger büßten also den Umstand, daß der Masseoerwalter Dr. Max Loew, welcher zur Wahrung ihrer Interessen bestellt wurde, mit dein Herrn Graf Pergen, und anderen Genossenschaftern eng befreundet war und sich in einen Gesinnungsgenossen derselben umgewandelt hatte, mit großen Verlusten. Und dieser selbe Dr Max Loew ist heute der Rechtsvertreter des Hern, Pfarrers Dr. Josef Deckert und hat wahrscheinlich auch den famosen Vertrag aufgesetzt, welchen Herr Deckert mit dem Juden Tannenzaps und drei anderen Herren zur Verwerthung einer neuen Waggon-Kuppelung aufgesetzt hat. Unter der Intervention des getauften Juden Dr. Max Loew dürfte wohl auch Pfarrer Deckert aus die glanzende Idee verfallen sein, jene 5 Percent, zu deren Zahlung er sich gegenüber dem christlichen Erfinder verpflichtet hatte, nicht vom Gesammtertrage, sondern blos von seinem eigenen Antheile zu rechnen. Es scheint also, als ob es doch noch wenigstens einen getauften Juden gäbe, mit welchem Pfarrer Deckert nicht so üble Erfahrungen gemacht hat, einen getauften Juden, der für die geschäftliche Thätigkeit des Herrn Pfarrers volles Verständniß besitzt und dieselbe mit allen Mitteln juristischer Spitzfindigkeit fördert. Dieser eine Jude ist der Hof- und Gerichtsadvocat Dr. Max Loew, der seinen Glaubens¬ und Gesinnungswechsel selbst zu einem sehr einträglichen Geschäfte zu machen gewußt hat, wenngleich die Achtung vor seiner Persönlichkeit dabei auch in christlichen Kreisen nicht gerade gesteigert wurde. Vom Jahrmarkt des Lebens. Ein Wort der Mahnung. In einigen Wochen und es beginnt ein wahrhafter Exodus nach Curorten und Bädern. Unter den Pilgern aber befinden sich unsere Glaubensgenoffen in nicht geringer Zahl. An diese sind die folgenden Worte gerichtet. Es kann keinem Zweifel unterliegen, daß der Zuzug einer großen Menge von Personen, die sich in Lebensgerrohnheiten vielfach von den ständigen Bewohnern der Orte unterscheiden, die selbst für kurze Zeit ausgesucht worden (und es ist hier das Alpengebiet in's Auge gefaßt) nicht ohne Wirkung auf die Ansichten der eingesessenen Bevölkerung bleiben kann. Schreiber dieser Zeilen ist in der Lage, die Verhältnisse der alpinen Curorte sehr genau zu kennen und ist sozusagen hinter den Couliffen gestanden, ihm gegenüber ist vielfach jene Reserve aufgegeben worden, die man den Ortsfremden und noch mehr dem Juden gegenüber übt. Ausgerüstet mit den nöthigen Erfahrungen mögen nun einige Mahnungen ihren Platz finden. In der Zeit, in welcher wir nun einmal leben, wird stets die Gesammtheit der Juden für die Fehler und Untugenden, die Einzelne haben mögen, verantwortlich gemacht, was daher dem Einzelnen im Interesse der Gesammtheit die Pflicht auferlegt, sorgfältig zu wachen, daß durch sein Verschulden die Saat des Antisemitismus nicht noch üppiger gedeihe. Darum mögen sich die Mitglieder der jüdischen Gemeinschaft vor Augen halten, wenn sie ihr Weg in Gegenden führt, in denen der größte Theil des Jahres nur vereinzelte Juden zu finden sind, daß ihr Thun und Treiben von Wichtigkeit ist. Ganz besonders aber mögen es sich die Frauen gesagt sein lassen, daß man durch Kleiderluxus und auffallende Tracht zwar den Neid und die Mißgunst der eingebornen Bevölkerung erregt, ohne aber den beabsichtigten Zweck, für eine große Dame gehalten zu werden, zu erreichen. Wessen Körperbau und Gesichtsbildung mit orientalischen Merkmalen reichlich ausgestattet, erntet Hohn und Spott wenn er (oder noch mehr „sie") in die ländliche Tracht schlüpft. Daß Personen der „guten Gesellschaft", die am eigenen Herde aus dem vollen Leben sich an anderen Orten sehr willig bescheiden, ist bekannt. Dagegen erkennt man den Emporkömmling an der beständigen Tadelsucht, die einzig dem Bestreben entspricht, den Glauben zu erwecken, daß in seinem Hause „die Windeln gerauscht". Wer im Etsenbahncoupö mit lauter Stimme verkündet, „daß Max in Carlsbad, Moriz in Marienbad und Regine sich in Franzensbad befinden" und Familientratsch den Mitreisenden um die Ohren sausen läßt, dem wird weder von den eigenen Glaubensgenossen, noch weniger von den Angehörigen anderer Confessionen ein anerkennender Nachruf gehalten werden, wenn er zur Erleichterung Aller das Coups verläßt. Und nun zum Punkte das „Geld in den Umlauf setzen". Man wirft unseren Glaubensgenossen besonders jenseits der Leitha geradezu Widersprechendes vor. Während einerseits behauptet wird, daß sie durch Protzenhaftes Wesen und luxuriöse Lebensführung weniger Bemittelte oder besser Wirthschaftende in den Schatten stellen, sollen sie bei anderen Veranlassungen sich in schmutziger Weise drücken. Möge diese Annahme auch nicht ganz berechtigt sein, so sei den Glaubensgenossen die gold'ne Mittelstraße empfohlen, und wer sich vielleicht all zu oft in der- Kutsche breit macht, möge seinen wirthschaftlichen Sinn nicht am Trinkgelde für den Kutscher erproben. Jeder Jude halte unentwegt daran fest, daß er eine Aufgabe zu erfüllen hat, daß ihm die Mission zufällt, der Gesammtheit der Juden zu nützen und dort, wo der richtige Tact fehlt, und er fehlt sehr oft, den Fingerzeig beachten, der in bester Absicht gegeben wird. In dem Kampfe, in dem wir, eine Minderheit, stehen, sind Siege in großen . Schlachten nicht zu erringen, im Klein-Kriege aber können uns Erfolge lohnen. Jeder Jude kann durch sein persönliches Auftreten beitragen, ein Stück von der Mauer der Voruriheile einzureißen, und dies-ist dann ein echter .Kidusch haschem". T. C. Ein vergessener Erlast. Angesichts des aggressiven Hervortretens eines der antisemitischen Fraction des Gemeinderathes angehörigen Bürgerschullehrers, welcher vor Kurzem in einer Versammlung eine der ärgsten Hetzreden hielt, wird, wie wir erfahren, im Bezirksschulrathe die Frage zur Erörterung gebracht werden, ob der Erlaß des Unterrichtsministeriums vom 28. Juni 1885 noch in Kraft besteht, und wenn dies der Fall ist, warum er von den Schulbehörden nicht zur Geltung gebracht wird. Dieser Erlaß, welcher über Auftrag des Landesschulrathes vom Bezirksschulrathe dem Lehrpersonale an den zum Bereiche der Volksschule gehörenden Wiener Lehranstalten kundgemacht wurde, lautete: „Bei den jüngsten Wahlen von Abgeordneten in den Reichsrath ist zutage gekommen, daß Lehrpersonen solcher Schulen, welche nicht blos zu unterrichten, sondern auch zu erziehen haben, an dem Parteigetriebe in auffälliger Weise als Stimmenwerber oder als politische Vorkämpfer thrilgenommen haben. Der Herr Minister vermag ein solches Hervortreten aus einem Berufe, in welchem das Beispiel einen so mächtigenEinsluß aus die Jugend übt und die Theilnahme an einer Bewegung, durch welche die stille 'Thätigkeit der Schule nur gestört wird, keineswegs zu billigen. Denn der Anspruch der Schule darauf, daß ihr die Kinder aller Parteien und Stammesgenossen mit Beruhigung an vertraut werden, würde an Berechtigung verlieren, sobald Diejenigen, zu deren Aufgabe es gehört, das Heranwachsende Geschlecht durch Beschäftigung mit wissenschaftlichen Dingen zu unbefangener Denk- und Sinnesweise anzuleiten, sich selbst in eine parteimännische Thätigkeit einlassen und hiedurch Anlaß geben, die eigene Unbefangenheit in Sachen der Partei- und Stammesgenossenschaft in Zweifel zu ziehen. So sehr es auch felnelie^t, irgend Jemandem zuzuniuthen, daß er sich in der Ausübung eines ihm als Staatsbürger zukommenden -Rechtes eine Beschränkung seiner gesetzlichen Freiheit auserlege, so darf doch erwartet werden, daß ein Lehrer der bezeichnetenKategorie in der Ausübung eines solchen Rechtes mit richtigem Takte Alles vermeide, was sein Ansehen, die Anhänglichkeit und das Vertrauen auch

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