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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1894-05-11 · 19 (11.5.1894) · page 17

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
11 (1894)
Issue
19 (11.5.1894)
Date
1894-05-11
Page
– (sequence 17)
Language
German
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Nr. 19 Vrsterrektziptze Wortzenfrtzrifl Seite 379 und dort, wo sie die Mehrheit bilden, communale Institutionen in's Leben rufen könnten, die mehr Garantien gegen die Unbilden der Elemente bieten, als jetzt vorhanden sind, in deren Unvollkommenheit oder völliger Ermanglung Neu-Sandez jetzt, zum zweitenmal seit vier Jahren, vom Feuer vernichtet werden konnte und diesen Appell nothwendig macht. Berlin. In Goslar hat die Bürgerschaft den Versuch der An t i s e m i t e n, Unfrieden zwischen den verschiedenen Confessionen zu stiften, scharf zurückgewiesen. Man schreibt uns von dort: Der antisemitische Abgeordnete Liebermann von Sonnenberg hielt hier am 24. d. M. einen seiner bekannten Borträge. Der Zudrang zu demselben war ein verhältnißmäßig starker, da man einer Auseinandersetzung zwischen dem Vortragenden und Herrn Schöler-Hannover entgegensah. Nach der bei den Antisemiten neuerdings zur Mode gewordenen Boykottirung gefürchteter Gegner wurde Herr Schüler indeß von der Diskussion ausgeschlossen, nachdem vergebens versucht war, ihn sogar an dem Eintritt in die Versammlung zu verhindern. Um nun auf den Vortrag des Abgeordneten Liebermann v. Sonnenberg eine Antwort zu geben, berief Herr Schüler einige Tage nachher eine öffentliche Volksversammlung, die von fast 1000 Personen besucht war. Den Vorsitz führte, auf Grund der vorgenomnienen Bureauwahl unser Stadtsyndikus Quensell. Nach einigen einleitenden Worten dieses Herrn erhielt Herr Schüler das Wort zu einem L'/^stündigen Vortrage: „Der Antisemitismus im Lichte der Wahrheit." Einleitend stellte der Redner das feige Vorgehen der Antisemiten gegen ihn fest und betonte, daß dasselbe nur erklärt werden könne durch die Thatsache, daß die unlauteren Gründe und Ziele der antisemitischen Bewegung das Wort der Wahrheit zu fürchten hätten. Redner gab einen knappen Ueberblick über die Geschichte der Juden und wies nach, daß es gar nicht anders möglich sei als daß wir die Juden in Deutschland jetzt hauptsächlich als Handeltreibende sehen. Ueber die Entwicklung des Antisemitismus gab Redner ein anschauliches Bild, indem er auf den jetzigen Radau-Rassen-Antisemitismus hinwies, im Gegensatz zu den bescheidenen Anfängen der Stöcker'schen Bewegung, und klarlegte, wie schwere sittliche Schäden die antisemitische Agitation unserem Volke schon gebracht hat. Darauf besprach Redner die wichtigsten Punkte des antisemitischen Parteiprogramms, die er einer schonungslosen Kritik unterzog. Namentlich waren es die auf Beruf-Parlamente, Einschränkung der Preßfreiheit, antisemitische Schulreform, Zunftzustände, Agrargesetzgebung u. s. w. hinweisenden Punkte, die Redner sehr verständlich klarlegte und entschieden verwarf. Als letzten Punkt erörterte Redner die antisemitische Forderung auf Aufhebung der Gleichberechtigung der Juden. Scharf und schneidend waren die Worte, mit denen er den Antisemitismus verurtheilte, dabei darauf hinweisend, wie es das maskirte, reactionäre Junkerthum sei, welches in dem Antisemitismus noch einen letzten verzweiflungsvollen Kampf gegen das freie, vorwärtsdringende Bürgerthum unternehme. Redner forderte die Versammlung auf, ohne Unterschied sonstiger Parteigegeusätze dem Antisemitismus gegenübcrzu einer großen Anstands- und Ordnnngspartei zusammen zu treten und schloß seinen wiederholt von stürmischem Beifall unterbrochenen Bortrag mit dem Ruf: „Laß Dich im Manneszorn erschauen — Volk werde hart, Volk werde hart." In der Discuffion sprachen drei Socialdemokraten. Trotz mehrfacher Aufforderung meldete sich kein einziger Antisemit zum Wort. Der Vorsitzende constatirte dies, indem er betonte, daß den Herren entweder die Befähigung oder der persönliche Muth zu fehlen scheine. Eine Resolution, in welcher der Antisemitismus entschieden verurtheilt wird, wurde mit Jubel gegen eine Stimme angenommen. Mit einem Hoch auf das Staatsbürgerrecht schloß die musterhaft verlaufene Versammlung. Berlin. Ein recht interessanter Antisemitenproceß stand am Sonnabend vor der unter dem Vorsitz des sehr bekannten Herrn Brausewetter stehenden zweiten Kammer des hiesigen Landgerichts I zur Verhandlung. Jncriminirt war eine Briefkastennotiz in der antisemitischen „Täglichen Rundschau" vom 30. Jänner. Angeklagt waren wegen derselben der Redacteur Oscar v. Ehrenberg und der Verleger Dr. Friedrich Lange. Die beanständete Briefkastennotiz lautet folgendermaßen: „Dr. E. L. in Mühlhausen i. Th. Ihre örtlichen Verhältnisse haben wir an dieser Stelle schon einmal erwähnt. Daß eine deutsche Stadt von 30.000 Einwohnern (und darunter nur etwa 250 Juden) nun wirklich drauf und dran ist, einen Mann jüdischer Herkunft (Stadtrath Rosenstock) zu ihren Bürgermeister zu wählen, ist einfach ein Jammer und eine Schande dazu. Wenn aber die Bürger selbst ihr deutsches Gewissen nicht mehr fühlen oder fühlen wollen — wir können ihnen so rasch keine andere Seele einblasen. Dann heißt es hier wie an so manchem anderen Orte: erst noch tiefer in den Dreck, erst noch völliger in die Knechtschaft, dann werdet Ihr auch wieder Sehnsucht spüren! Freundl. Gruß." Wegen dieser Notiz hatte Stadtrath Rosenstock den Strafantrag gestellt. Der Angeschuldigte Dr. Lange gab zu, die Notiz verfaßt zu haben, der Angeschuldigte v. Ehrenberg nahm die Mitverantwortung auf sich, obgleich ihm die Notiz vor der Veröffentlichung nicht zu Gesicht gekommen sei. Die Beweisaufnahme erstreckte sich nur auf die Verlesung des beanstandeten Artikels. Staatsanwalt Flicket führte aus, daß die Notiz schwere Ehrenkränkungen enthalte und beantragte gegen jeden der Angeklagten eine Geldstrafe von 300 Mark. Der Angeschuldigte v. Ehrenberg bestritt, daß er eine beleidigende Absicht gehabt habe und daß überhaupt eine Beleidigung des Strafantragstellers vorliege. Die Person des Staotraths Rosenstock sollte gar nicht getroffen, sondern nur gerügt werden, daß überhaupt ein Mann südischer Herkunft zu dem Posten eines Bürgermeisters in Aussicht genommen worden sei! Wenn er das Eindringen der Juden in richterliche und behördliche Stellen als eine Gefahr für das deutsche Volk betrachte, so sei er nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet, dies zu bekämpfen. Stadtrath Rosenstock würde auch keineswegs den Strafantrag gestellt haben, wenn er dazu nicht von einem zumeist aus jüdischen Rechtsanwälten bestehenden Verein, dessen Mitglieder die Aufgabe hätten, die Zeitungen nach solchen Artikeln zu durchschnüffeln , in denen eine Beleidigung des Judenthums gefunden werden könnte, aufgestachelt worden wäre. Auch der Angeschuldigte Dr. Lange plaidirte für seine Freisprechung. Er habe nur dem Principe Ausdruck gegeben, welches auch der preußische Staat verfolge, indem er Juden vom Officierstande völlig ausschließe. Er fasse seinen journalistischen Beruf gewissenhaft und ernst auf, glaube nicht über den ihm zustehenden Rahmen, öffentliche Uebelstände zu kutisiren, hinausgegangen zu sein, und könne nur sagen, daß er im Falle einer Berurtheilung das Gefühl habe, die Strafe zu Unrecht erleiden zu müssen! Der Gerichtshof kam nach längerer Berathung zu einem Schuldigspruch gegen beide Angeklagten. Nach mehrfachen Entscheidungen des Reichsgerichts stehe der Presse nicht mehr Recht zu, als jeder Privatperson. Es komme gar zu häufig vor, daß die Presse mit der Ehre anderer Menschen umgehe, als sei dieselbe gar nichts werth. Die in Rede stehende Notiz enthalte zweifellos schwere Ehrenkränkungen des Stadtraths Rosenstock. Allerdings sei den Angeklagten zugebilligt worden, daß sie in Wahrnehmung berechtigter Interessen gehandelt hätten, denn sie konnten der Ansicht sein, daß in einem christlichen Staat auch Christen an der Spitze der Behörden stehen müssen, aber um diese Ansicht zu vertreten, war es nicht nöthig, Personen damit zu verquicken und gegen dieselben ehrenkränkende Ausdrücke zu gebrauchen. Die Strafe sei auf je 50 Mark bemessen und außerdem dem Beleidigten, Stadtrath Rosenstock, die Publicationsbefugniß in der „Tägl. Rundschau" zugesprochen worden. Sofia. Der antisemitische Agitator Miratoff, welcher ein bulgarisches Hetzblatt betitelt „Bulgarien ohne Juden" gründete und das Märchen von dem geraubten Christenmädchen auftischte, wurde wegen Aufreizung zum Classenkampfe unter Anklage gestellt und sofort verhaftet. Vermijscktes. Wien. Am 6. d. M. fand hier die Trauung des Hoff und Gerichtsadvocaten Dr. Ludwig Simon, Sohn des Vice' Präsidenten der Cultusgemeinde, Gemeinderath Gustav Simon» mit Fräulein Clementine Stiaßny, Tochter des Großindustriellen Max Jofef Stiaßny statt. Die Trauung wurde in der Wohnung der Brauteltern durch den Oberrabiner Dr. Güdemann unter Assistenz des Obercantors Singer und des Chores des Stadttempels vollzogen. Die großen Räume konnten die zahlreich erschienenen Freunde der beiden Familien kaum fassen, man bemerkte unter den Anwesenden: Die Abgeordneten Dr. Bloch und Ritter von Lindheim, General von Eltz, die Bauräthe Ritter von Gold-

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