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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1894-05-11 · 19 (11.5.1894) · page 14

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
11 (1894)
Issue
19 (11.5.1894)
Date
1894-05-11
Page
– (sequence 14)
Language
German
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Seite 376 Vrsterretchtschr Wortzrnfchrist Nr. 19 nicht als Mitglieder dem Vereine angehören, um wenigstens 25 Procent höher sein. Das Local-Comite wird den armen Leuten, die nicht Vereinsmitglieder sind, das Schulgeld erlassen können. § 34. Die Schulprogramme und Reglements werden mit dem Landes-Unterrichtsgesetz in Einklang gebracht werden, mit Bezug auf Hygiene, Befähigung des Lehrkörpers und Minimum des zu erreichenden Lehrziels in den Schulen. Die Kinder der Staatsschulen, für welche der Verein die Schultaxe leistet, werden jährlich ausweisen, dass sie die vom Executiv-Comite für jede Classe vorgeschriebenen Kenntnisse der mosaischen Religion sich aneignen. § 35. Alle Beiträge, Taxen, Spenden etc. sind an die Gasse des Central-Comites zu leiten. § 36. Nur 85 Procent der jährlichen Einkünfte werden für laufende Schulzwecke verwendet werden, 5 Procent dienen für ordentliche Spesen des Executiv-Comites; die restlichen 10 Procent fliessen dem Schulfon de zu, dessen jährliche Interessen gleichfalls für Schulzwecke verwendet werden. LOCAL-COMITES. § 37. Die Local-Comites werden von den ordentlichen Mitgliedern jedes Ortes mit Stimmenmehrheit auf drei Jahre gewählt. Jede Ortschaft bestimmt nach Bedarf, die Mitgliederzahl seines Local-Comites. Das Executiv-Comite wird in jenen Städten, wo kein Local-Comite existirt, ein oder zwei Correspondenten anzuwerben suchen. § 39. Jedes Local-Comite hat sich mit der Bestellung eines Propaganda-Ausschusses znm Zwecke der continuirlichen Anwerbung neuer Mitglieder gelegentlich zu beschäftigen. § 41. Die Local-Comites übermitteln dem Executiv-Comite und erhalten von Letzterem alle die Interessen des Vereines berührenden Mittheilungen. Das Local-Comite besorgt das Incasso aller Einkünfte, Spenden etc. und liefert die eingelaufenen Gelder an die Central- Vereins-Cassa ab. § 42. Jedes Mitglied eines Local-Comites hat das Recht, den Sitzungen des Central-Comites beizuwohnen. § 43. Die Incassanten des Executiv- oder Local-Comites werden die Mitgliedsbeiträge einheben und hiefür Quittungen aus den ihnen vom General-Seeretär anvertrauten Quittungsbüchem ausfolgen. § 44. Jedes Local-Comite hat bei Schluss jedes Quartales die eincassirten Beträge sammt einer Liste -sämmtlicher Vereins- Mitglieder und der in den letzten 3 Monaten neu aufgenommenen, sowie der von jedem Einzelnen gezeichneten Beiträge dem Executiv-Comite zu übermitteln. STATUTEN-AENDERUNG. § 45. Diese Statuten werden nur über Vorschlag von wenigstens -/., der Mitglieder des Central-Comites und gleichzeitiger Zustimmung der Mehrheit der Local-Comites ab geändert werden könne«. § 46. §§ 1, 2, 8, 19, 20, 2l, 22, 35, 36, 45, 50 werden niemals weder abgeändert, noch aus den Statuten ausgeschieden werden können. TRANSITORISCHE VERFÜGUNGEN. § 47. Das Executiv-Comite hat das Recht, bis zur Gründung von Local-Comites das Incasso der Beiträge und die Acquirirung von Mitgliedern.direct zu besorgen. § 48. DerVerein wird als gegründet betrachtet werden, wenn er wenigstens 1000 Mitglieder zählen wird. § 49. Es werden die nöthigen Schritte geschehen, um für den Verein die Eigenschaft einer juristischen Person zu erlangen. §. 50. Sofort nach Erlangung dieses Rechtes wird der Vereinsfond in Immobilien und der zehnte Th eil desselben in garantirten, zinsentragenden Effecten oder Staatspapieren angelegt werden. §. 51. Die Unterzeichneten Gründer des Vereines werden das Central- und Executiv-Comite desselben bilden, bis zur ersten General-Versammlung, welche Ende Mai 1894 einberufen werden soll, wenn der Verein bis zu diesem Zeitpunkte bereits 1000 Mitglieder zählen wird. Dr. Adolph Stern Dr. A. Blumertfcld Ur. 31. Beek Moriz Blank Hermann Hornstein Moriz Hornstein Samuel A. Zentier I. I. Schön feld David Gabriel Adolf Solomon Josef Stern Dr. D. Grimberg 1. D. Bally. chorrehMÜMLm. Wien. (Antisemitische Geldgeschäfte.) Bor dem Schwurgerichte stand kürzlich der im Wahlbezirke des Fürsten Alois Liechtenstein als antisemitischer Agitator bekannte ehemalige Greißler R o t h m e i e r wegen Verbrechens des B etruges angeklagt. Roth meier hatte in den antisemitischen Versammlungen die Bekanntschaft eines gewissen Johann Atzler, gleichfalls eines antisemitischen Agitators, gemacht und herwerthete diese Bekanntschaft sofort, um von Atzler auf einen schon belehnten Schuldschein von 500 fl. sich Geld zu borgen. Atzler gab den nothleidenden Rothmeier für den Schuldschein von 500 fl. den Betrag von 382 fl. und erhielt hiezu die Cessionsurkunde. Schuldschein und Cession erwiesen sich als werthlos, und Rothmeier verließ unter dem Eindrücke beunruhigender Zukunftsgedanken, nach den „Herualser-Wahlen" seine christlichsocialen Brüder, um in der „neuen Welt", in „Amerika", fern von dem „verjudeten Wien", sich eine Wohnstätte zu suchen. Ende des vorigen Jahres bekam er jedoch Heimweh, und kaum in Wien angekommen, ließ ihn sein christlich-socialer Bruder Atzler verhaften. Als Bertheidiger des Rothmeier fungirte Dr. Karplus. Die Geschwornen beantworteten die Schuldfrage einstimmig, jedoch mit einer Schadenszufügung unter 300 fl, worauf der Gerichtshof den Angeklagten unter Anwendung des außerordentlichen Milderungsrechtes zu einer Kerkerstrafe in der Dauer von 4 Monaten, sowie zum Ersatz üpii 25 fl. an den Kläger verurtheilte. Wien.' (Ein neuer Gedanke.) Die Leser des hiesigen Antisemitenorgans wurden durch eine geniale Neuerung überrascht; es stand etwas in dem Blatte, was früher noch in keiner anderen Zeitung enthalten war. Die Telegramme, Nachrichten und Notizen der „Judenblätter" finden regelmäßigen Absatz im „Deutschen Volksblatt", welches über einen wohlorganisirten Stab geschulter Scheeren zu verfügen scheint, und so Pflegen denn die Leser dieser periodischen Druckschrift bei der Leclüre derselben ein rührendes Wiedersehen mit jenen Nachrichten zu feiern, die sie bereits einen oder zwei Tage vorher in anderen Blättern gelesen haben. Der dem „Deutschen Volksblatt" als geistiges Eigenthum gehörende Theil seines Gehaltes aber ist im Laufe der Zeit einigermaßen monoton geworden. In ganz Güropa weiß man bereits, daß Herr Vergant eine zaubergewaltige Erscheinung ist und in beiden Hemisphären hat das „Deutsche Volksblatt" bereits die Erkenntniß von der Gefährlichkeit des Namens „Kohn" verbreitet und das antisemitische Conversationslexikon mit seinen gediegenen fachlichen Ausdrücken, wie Judenjüngelchen, krummnasig, Sem und dergleichen sind zum Gemeingut all^r Cretins geworden. Auch die auf dem Blatte ersichtliche Vignette: „Kauft nur bei Christen" bedurfte bereits dringend einer geistvollen Abänderung, und diese ist ihr eben zutheil geworden. Seit vorgestern heißt es nicht mehr „Kauft nur bei Christen" sondern „Kauft nur bei Gesinnungsgenossen!" Auf den ersten Blick wäre man versucht, an die Möglichkeit zu denken, daß das „Deutsche Bolksblatt" seiner nichtswürdigen Hetze gegen den Erwerb Andersgläubiger einen milderen Charakter zu geben beabsichtigt," obgleich nichts zu jener Vermuthung berechtigt, die auf einen geringeren Grad von Rohheit schließen lassen könnte. Es wäre auch möglich, daß dem „Deutschen Bolksblatt" von maßgebender Seite ein Wink zugekommen wäre, feine sträfliche Agitation mit etwas weniger Schamlosigkeit zu betreiben. Daran ist jedoch nicht zu denken und es wäre kaum der Mühe werth, nachdem die Kundschaft derjenigen, die dem antisemitischen Blatte als „Gesinnungsgenossen" zugethan sind, weder zahlreich noch wünschenswerth genug ist. um im geschäftlichen Leben irgend eine Rolle zu spielen. Damit, daß nur bei Christen, also nicht bei Juden, gekauft wird, ist dem Herzensbedürfnisse des Herrn Bergani nicht Genüge geleistet und seiner „Partei" nicht geholfen. Der geschäftliche Boykott soll sich eben auch auf alle sogenannten „Judenknechte", das heißt auf alle Nichtantisemiten erstrecken, und das ist der Sinn der großartigen Reform, welcher Herr Vergani soeben seine Zeitung unterzogen hat. Was ist ein Gesinnungsgenosse? Es gibt bekanntlich „Zeitgenossen" und „Gesinnungsgenossen". Wenn Einer nichts Anderes ist, so bleibt er doch noch immer ein Zeitgenosse, und wenn er ein Verehrer des „Deutschen Volksblatt" ist, so ist er ein Gesinnungsgenosse. An seine Zeitgenossen richtet Herr Vergani die Aufforderung, nur bei Gesinnungsgenossen zu kaufen und diese werden ihrem zaubergewaltigen Zeitgenossen gewiß gerne Folge leisten.

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