Mannheim
Compact Memory

Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1894-05-11 · 19 (11.5.1894) · page 8

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
11 (1894)
Issue
19 (11.5.1894)
Date
1894-05-11
Page
– (sequence 8)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
94% known words query
IRI
…/3020846-3021007-3021027--03483-3027622
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Sette 370 VrflerredhischL Mochenfchrifl Nr. 19 - Vom Jahrmarkt des Lebens. Bericht des Jummnitiitsausschufses über das Ansuchen des k. k. Landesgerichtes Wien um Zustimmung zur strafgerichtlichen Verfolgung des Neichsrathsabgcordneten Dr. I. S. Bloch wegen Vergehens und Uebertretnng der Ehrenbeleidigung. Ernst Vergant, Herausgeber des „Deutschen Volksblatt" in Wien erhebt gegen den Abgeordneten Dr. I. S. Bloch, Privatier, verantwortlicher Redacteur der „Oesterreichischen Wochenschrift", die Klage wegen Vergehens und der Ueber, tretung der Ehrenbeleidigung mit der Bitte um Einleitung der Voruntersuchung und stützt seine Anklage auf nachstehende Stellen des Aufsatzes: „Noch einmal das galizische Falliment" der in Wien am 9. Februar 1894 erschienenen Nummer 6 des XI- Jahrganges der periodischen Zeitschrift „Oesterreichische Wochenschrift", Centralorgan für die gesummten.Interessen des Judenthums. „Seine — des Pan Verganew — Posaunenstöße machen die spezifisch „arisch-antisemitische Moral", deren berüchtigster Vertreter er selber ist, nicht vergessen." Weiter: „Die Schnorrbriefe Pan Verganew's an jüdische Banken, die Unterschlagung von Armengeldern, der berüchtigt Pauschalvertrag des „Deutschen Volksblatt", mit der Südbahn sind Dinge, die, um mit Verganew's eigenen Worten zu sprechen: „auf der Schneide des Gesetzes balanciren" und ihn „haarscharf an der Grenze des Strafgerichtes vorübergeführt haben" und schließlich wird der Privatankläger in dem nächsten Satze „ein polnischer Kratzer" genannt. Ein Grund liegt nicht vor, welcher die Verweigerung der Zustimmung zur gerichtlichen Verfolgung des Abgeordneten Dr. I. S. Bloch rechtfertigen würde, und kann auch dem Privatankläger für den Fall, als der Abgeordnete Dr. I. S. Bloch nicht der Verfasser des beanständeten Aufsatzes und er bereit wäre, den eigentlichen Verfasser zu nennen, iüe Möglichkeit nicht benommen werden, gegen den eigentlichen Verfasser dieses Aufsatzes die strasgerichtiche Verfolgung einzuleiten. Der Jmmunitätsausschuß stellt somit den Antrag: „Das hohe Haus wolle beschließen: „„Es werde über Ersuchen des k. k. Landesgerichtes Wien, ddo. 12. Marz 1894, Z. 13353 Strafsache, die Zustimmung zur strafgerichtlichen Verfolgung des Reichsrathsabgeordneten Dr. I. S. Bloch wegen Vergehens und Ueber-- tretung gegen die Sicherheit der Ehre ertheilt."" Wien, 26. April 1894. Corouini, Obmann. Dr. Funke, Berichterstatter. * * * Zum Jubiläum des Reichsvolksschulgesetzes. (Berichtigung.) Prag, 6. Mai 1894. Geehrte Redaction! Ich ersuche um gefällige Aufnahme nachstehender Berichtigung bezw. Ergänzung in ihr geschätztes Blatt: „In Nr. 4 der „Oesterr. Wochenschrift" wird mit vollstem Rechte Beschwerde darüber erhoben, daß in einem von dem Prager deutschen Bezirksschulrathe ausgeschriebenen Concurse Belegung des Bewerbungsgesuches mit dem T aufscheine gefordert wird. Wenn der Herr Einsender es aber verwunderlich findet, daß der Vertreter der jüdischen Religionsgenossenschaft die Abfassung dieses ungesetzlichen Concurfes zuließ, übersieht er, daß in der Sitzung des Bezirksschulrathes, selbstverständlich nur im Principe, die Concursausschreibung beschloffen wird, die Abfassung der diesfälligen Kundmachung aber Sache des Referenten und deren Approbirung Aufgabe des Präsidiums ist. Der Vertreter der jüdischen Confession hatte sonach von dem Wortlaute des Concurses keine Kenntniß und hätte sicher dessen Rectificirung sofort verlangt und auch erwirkt, wenn nicht dieser (offenbar aus einem Versehen beruhende) Wortlaut sofort an einem der nächsten Tage durch eine neue Kundmachung, in welcher Beibringung des Tauf- oder Geburtsscheines z vorgeschrieben wird, von Amtswegen verbessert worden wäre". Ob die geehrte Redaction dieser Berichtigung meine Namensfertigung beifügen will, überlasse ich ganz deren Ermessen, und zeichne mich im Vorhinein dankend, mit vorzüglicher Hochachtung Dr. Arnold Rosenbacher. Zur Sittengeschichte im antisemitischen Zeitalter. Die entsetzliche Katastrophe, von welcher die sieben Mitglieder des „Vereins zur Höhlenerforschung in Steiermark" in der Luegloch-Höhle sich befinden, betroffen worden, bieten ein Bild unserer modernen arischen Civilisation. Sieben Mitglieder des Vereins zur Höhlenerforschung in Steiermark, darunter der Obmann Herr Fasching, begaben sich Samstag zu den bekannten Höhlen Luegloch bei Semriach, um dieselben zu durchforschen. Sie kamen um 12 Uhr Nachts am Luegloch an und machten sich am Morgen auf den Marsch, durch die Höhle. Das Luegloch hat zwei Eingänge, in jeden derselben fließt ein Bächlein hinein. Etwa 70 Meter hinter den Eingängen verbinden sich die beiden Wasser und bilden einen Tümpel; gleich darauf fließt der Bach durch eine Verengung, welche man passiren muß, wenn man in die obere Höhle gelangen will. Die Passage ist so niedrig, daß man durch den Bach nach vorwärts kriechen muß; Hals und Kopf bleiben über dem Wasser, doch berührt man mit dem Kopfe die Decke der Wölbung. Die Höhlenforscher passirten diesen Theil der Höhle anstandslos und krochen durch den Krmiri in die obere Höhle. Während sie in derselben weilten, stieg nun in Folge des anhaltenden Regens das Wasser an der bezeichneten Stelle so hoch, daß ihnen der Rückweg abgeschnitten ist. Die Eingeschlossenen befanden sich in einer sehr ernsten Situation. Hunderte Menschen arbeiteten an der Befreiung' dieser Unglücklichen. Hunderttausende folgten mit wahrer Angst den Berichten, die von der Stätte des Unglücks in alle Welt getragen wurden. Das Wasser fiel mit mächtigem Strome in die Höhle ein und verwehrte den Eintritt für die Retter, den Ausgang für die Unglücklichen. Denen, welche an der Rettung arbeiteten, haben die braven Arier der grünen Steiermark Uhren und Ueberzieher gestohlen. Man wollte Dämme errichten und Gräben ziehen, um den Abfluß des Wassers und damit die Rettung der Unglücklichen zu ermöglichen. Da prvtestirten gegen dieses Werk der Menschlichkeit die Grundbesitzer in der Nähe der Höhle und sie erklärten in einem Telegramme an den Landesausschuß, daß sie zuerst die Zusicherung einer Entschädigung für die etwaige Beschädigung ihrer Felder erhalten müssen, ehe sie es gestatten, daß auf ihrem Grund und Boden die Rettungsarbeiten geführt werden. Es heißt nun in den Berichten von Ort und Stelle: „Als die Dammarbeiten zur Ableitung des Wildbaches begannen, protestirteu mehrere Grundbesitzer dagegen, weil ihnen durch die Ableitung ein Wasserschaden erwachsen könnte. Diese Weigerung erregte wahre Erbitterung. Dr. v. Reininghaus erklärte, daß er aus eigenem für jeden Schaden aufkommen werde; drahtlich erklärte sich auch der Landesausschuß bereit, den Schaden zu tragen." Man erinnert sich noch, daß für den sterbenden Bürgermeister von Wien einige Stunden von der Hauptstadt in dem Wiener Walde vergebens um Einlaß in ein Haus gefleht wurde und daß damals die Rücksichtslosigkeit und Rohheit — oder sollen wir ein milderes Wort wählen — die Dummheit jener Landbewohner die allgemeine Entrüstung erregt hat. Noch weit härter muß das Urtheil sich gestalten über das Vorgehen der Bauern von Steiermark, welche einen solchen Beweis von Rohheit gegeben haben, für welche nicht einmal die Entschuldigung der geistigen Schwäche gefunden werden kann. Mit einem gewissen Scharfblick haben diese Bauern erkannt. daß sich aus den Rettungsarbeiten für die Verunglückten eine Entschädigungssumme ergeben könnte, und das menschliche Gefühl mit den Unglücklichen muß zurücktreten, vor dem Egoismus dieser Bauern. (Pfarrer Deckert's neueste Broschüren.) Die Predigten des Weinhauser Pfarrers über die gefährlichsten Feinde der Kirche sind zwar vorüber, allein Herr Dr. Deckert sorgt dafür, daß dem gesprochenen Worte das gedruckte auf dem Fuße folge, und so wurden heute als Fortsetzung der Predigten in der Kirche die allerneuesten Broschüren des Pfarrers Deckert, darunter eine mit dem heutigen Datum verkauft. Es sind dies die „Sendboten des heiligen Joses", und Pfarrer Deckert beeilt sich, die unschuldigen Büchlein, frisch von der Druckerpresse, durch die unvermeidlichen Schuljungen sofort unter das Publicum zu bringen. In diesen neuesten Broschüren behält Pfarrer

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.