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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1894-05-11 · 19 (11.5.1894) · page 2

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
11 (1894)
Issue
19 (11.5.1894)
Date
1894-05-11
Page
– (sequence 2)
Language
German
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Seite 364 Veverretchtptze Wochenschrift Nr. 19 noch mehr: Manche Söhne der Vertriebenen stehen jetzt gerade im Militärdienst und werden in Bälde nach Hause kommen. Welche Ueberraschung für diese, wenn sie, aus dem ruhmreichen Heere Euer Majestät rückkehrend, ihre Eltern nicht zu Hause finden werden, die verjagt worden sind aus ihrem Erdenwinkelchen, in welchem sie zuerst das Licht der Welt gesehen und wo sie E. M. lieben und preisen gelernt haben! Die Ungerechtigkeit ging so weit, daß gelegentlich der Recrutiruug nach Feststellung der Assentirungslisten die Namen von in Landgemeinden gebornen und dort eingeschriebenen Recruten aus den betreffenden Listen gestrichen und in die Listen von städtischen Gemeinden oder Marktflecken eingetragen wurden, damit diese jungen Leute nach Absolvirung ihres Militärdienstes nicht in ihren Geburtsort zurückkehren können, sondern sich in jenen Orten niederlassen müssen, welche ihnen die Assentirungscommiffion in ihrer Berfolgungswuth zu bestimmen für gut befunden hat. Im Sinne des obenerwähnten Beschlusses der hohen Regierung steht jenen Rumänen mosaischen Glaubens, welchen die Gemeinden die Ermächtigung zur Niederlaffung daselbst bereits ertheilt haben, das Recht zu, ihren Aufenthalt fortzusetzen; nichtsdestoweniger, Majestät, überschreitet die locale Verwaltungsbehörde mit ungerechtfertigter Grausamkeit die Grenzen der communalen Autonomie, indem sie mit Hilfe von Cavalleriesoldaten die im Besitze solcher Ermächtigungen Befindlichen hinausjagt; und deren Habseligkeiten werden aufs Feld geworfen oder der Willkür der Cavalleriesoldaten überlassen. Von der Menge solcher täglich sich ereignenden Vorfälle wollen wir Ihnen blos einen einzigen erwähnen: Zn der Commune Lecca, Abtheilung Bibiresti, Kreis des Oberen Sereth, District Bacau wurde der seit 35 Jahren dort seßhafte Jancu Smiel, der Grundwirth ist und selbst das Feld bebaut, obgleich er eine vorschriftsmäßige Autorisation besaß, von den Cavalleriesoldaten mit Gewalt aus der Gemeinde entfernt und seine Habscligkeiten wurden zerstört; das sind Thalsachen, welche vor dem Gerichte erwiesen wurden. Dieser Unglückliche wandert nun mit seiner Familie obdachlos umher. Nach Artikel 4 des Comnrunalgesetzes „gehört jeder Einwohner einer Gemeinde an und trägt zu deren Erhaltung bei". Unsere Glaubensgenossen nun, die in den Landgemeinden geboren und ausgewachsen sind, sowie andere, die dann in einer Gemeinde seit Jahrzehnten angesiedelt sind, sind stillschweigend ermächtigt worden — und so soll es sein — in den Landgemeinden zu weilen, natürlich, ohne daß sie indessen alle Bürgerrechte genießen; sie wurden zur Erfüllung der Pflichten gegenüber der Commune angehalten, sie mußten entweder die Chausseearbeiten persönlich verrichten oder die im Gesetze vorgesehene Enthebungssumme zahlen; und das Alles unter der Bezeichnung „Einwohner der Commune £". Jetzt aber werden diese friedfertigen Menschen, diese ergebenen Unterthanen Euerer Majestät wie hergelaufene Vagabunden behandelt, ungeachtet dessen, daß sie ihre Erwerbsfähigkeit durch industrielle oder commercielle Beschäftigung Nachweisen; trotz ihres tadellosen Verhaltens und obgleich sie nicht nur unschädlich, sondern vielmehr nutzbringend sind, werden sie aus den Gemeinden vertrieben, sie und ihre Angehörigen; was sie besitzen, wird in alle Winde zerstreut. Und wohin sollen sie ziehen? Man geleitet sie in die städtischen Gemeinden, als ob der, welcher gestern noch in einer Landgemeinde als unterstandsloser Vagabund betrachtet und behandelt worden, in der städtischen Gemeinde sofort das Recht und die nöthigen Bedingungen eines ehrenwerthen, arbeitsamen Menschen erlangen würde; als ob er aufhörte, gefährlich zu sein und als ob auch ihm das Recht zugestanden wurde, daß er als Person sich unter den Schild des Gesetzes stelle! Die gegen uns gerichtete Jagd ist so unmenschlich und der Eifer, mit welchem die Vertreibung gewünscht wird, so groß, daß die uns zugestellten Befehle den 1. April d. I. als letzten Termin bezeichnen, an welchem wir aus der Commune wegziehen müffen, da wir sonst mit Gewalt Hinausgetrieben werden. Sie sehen, Majestät, schutzlos, denn wenn wir selbst unseren Herd verlaffen sollen, so können wir doch um diese Jahreszeit in den Städten keine Wohnungen finden, da usuell das Beziehen von Wohnungen auf den 23. April und 26. Oktober jeden Jahres fällt. Und wir denken dabei gar nicht daran, daß Tausende von den Vertriebenen selbst auch nicht zu diesen Terminen Wohnungen finden werden. Diese von der Verwaltungsbehörde systematisch inscenirte, von einer Grenze des Bezirkes bis zur andern sich ausdehnende Jagd und die uns bedrohende Gefahr können nur von Euerer Majestät beseitigt werden. Weshalb sich über uns dieser Zorn entladen hat, begreifen wir nicht. Wie? Sind denn nicht auch wir Menschen nach dem Ebenbilde Gottes? Sind denn nicht auch wir von Fleisch und Knochen, wie die anderen Einwohner des Landes? Haben wir nicht auch Anspruch auf gesetzlichen Schutz? Steht nicht auch unsere Religion unter der Obhut der Verfassung? Schaffen denn nicht auch wir durch unseren Handel und Industrie Erzeugnisse und tragen wir denn nicht bei zu allen communalen Angelegenheiten? Sind wir denn nicht auch dem Staate von Nutzen? Haben wir denn nicht auch Anspruch auf eine Heimat, deren mütterliche Liebe, wenn nicht gerade gleichstand für alle ihre Söhne, so doch zum Mindesten wohlwollend, milde sei und das Recht lasse, einen solch' bescheidenen Zufluchtsort zu besitzen, wie es unserer demüthigen Lage entspricht? Als friedfertige und arbeitsame Einwohner, als Euerer Majestät demüthige und treue Unterthanen, welche Unbilden aller Art erdulden müssen, waren wir blos zu arbeiten bestrebt, auf daß wir das tägliche Brot haben, aus daß wir eine Wohnung und ein Grab neben den Gräbern unserer Eltern und unserer Kinder in jenem Lande besitzen, in welchem wir zum ersten Male das Licht der Sonne erblickt haben, in welchem wir Gott gepriesen und mit Freuden die Majestät des Ersten und glorreichen Königs von Rumänien bewundert haben. Wir erbitten von der Gnade Euerer Majestät, Sie mögen nicht zulassen, daß wir am Ende dieses Jahrhunderts der Größe und Civilisation verjagt und zu Grunde gerichtet werden, — wir, unsere Kinder, unser Hab und Gut — wie in n 'Uelalterlichen Zeiten, da die Vernunft, das gerechte Urtheil und die Gefühle der Menschlichkeit erstarrt waren. und bedeckt mit dem Schleier finstersten Vorurtheils. Wir sind diesem Lande nicht fremd, weder der Geburt, noch den Gefühlen nach; wir lieben unser Land und unsere Dynastie, wir sind friedfertige Menschen und ergebene Unlerthanen Euerer Majestät. Erstrecken Sie auf uns das Erbarmen und die Gerechtigkeit Euerer Majestät; bewirken Sie, daß uns wenigstens das Recht belassen werde, da zu leben, wo wir angesiedelt sind und wo wir, vieler Rechte beraubt, die Lasten tragen, welche der Artikel 4 des Communalgesetzes jedem Bewohner dieses Landes auferlegt. Wenn wir uns irgendwie verschuldigt haben, dann wird die Justiz des Landes besser unsere Lage beurtheilen können, und dies umsomehr, als die Moral sich dagegen widersetzt, daß einer der Streittheile gleichzeitig Kläger und Richter sei, wie in diesem Falle die Verwaltungsbehörde, welche uns verjagt. Wenn wir uns irgendwie verschuldigt baben, Majestät, so gibt es im Lande ein Gericht, welches sich über unser Verhalten aussprechen soll, denn nur dieses kann ein Urtheil darüber abgeben, ob wir es verdienen, von dem Orte, wo wir geboren und ausgewachsen sind, verjagt zu werden, nicht aber die Verwaltungsbehörde, welche nicht gleichzeitig Richter sein darf, sondern blos die Entscheidung des Gerichtes auszuführen hat. Wir bitten Sie, Majestät, gütigst interveniren zu wollen, daß auch wir, Kinoer dieses Landes, von den Gesetzen des Landes beschirmt werden und daß wir nicht mehr der Willkür der Verwaltungsbehörden unterworfen seien, welche uns von Ort zu Ort jagt, ohne erst den Spruch des Gerichtes abzuwarten. Euerer Majestät sehr ergebene Diener (Folgen die Unterschriften der Delegirten.) Memorandum an den Minister des Innern. Von den ausgewiesenen Juden des Bezirkes Bacau am 31. März 1894 überreicht. Herr Minister! Die Unterzeichneten Vertreter der eingebornen und in den Landgemeinden des Bezirkes Bacau wohnhaften Juden, welch' letztere dreihundert Familien mit ungefähr 1200 Seelen bilden, erlauben sich, mit aller Achtung Ihrem Wohlwollen und

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