Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 11 (1894)
- Issue
- 17 (26.4.1894)
- Date
- 1894-04-26
- Page
- – (sequence 13)
- Language
- German
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Nr. 17 Vrsterreichiptze Wortzenschriy Seite 339 In den aufgeregten Tagen des. Jahres 1848, da der ganze Continent von politischen Kämpfen durchzuckt, der Traum der Mischen Emaneipation noch nicht erfüllt mar, verfaßte der größte jüdische Gelehrte seiner Zeit, Leopold Zunz, eine Bittschrift an die damaligen Mächte, in der er die Worte gebrauchte: „Wir verlangen keine Rechte und Privilegien, wir wollen Recht und Freiheit". Das war ein rechtes Wort. „Rechte und Freiheiten" haben, heißt etwas Ausschließliches besitzen, Privilegien genießen, die Anderen versagt sind. „Recht und Freiheit" aber sind Eins, ein Untheilbares, allen Menschen als solchen Zukommendes. „Recht und Freiheit'', ja, die sind unser, wenn je ein Volk auf Gottes Erden sich rühmen darf, sie zu besitzen. Keine Fesseln binden uns heute, außer jenen die wir uns selber aufzuerlegen die Wahl treffen. Sicherlich, wir sind dem Lande und dem Volke, wo und zwischen dem unsere Scheidewand gefallen ist, zu Dank verpflichtet; Ihnen sind wir es schuldig, daß wir nicht frische Ketten für uns schmieden. Ihnen sind wir es schuldig, am nationalen Leben und an den nationalen Lasten theilzunehmen, unser Glück im Ihrigen zu suchen, das Gesetz und seine Vertreter zu ehren, vom geringsten Gerichtsdiener bis zur Königin aus ihrem Throne, keine Schranken zwischen Juden und Engländern zu setzen, im Buchstaben und im Geiste die Mahnung des gottbegeisterten Dieners zu erfüllen: „Suchet den Frieden der Stadt, dahin ich Euch habe wegführen lassen in's Exil imb betet für sie zum Herrn; denn in ihrem Frieden liegt auch der Euere." (Jerem. 29, 7). Gott helfe uns Allen zu verstehen und „zu üben das Recht der Wahrheit und des Friedens in unseren Thoren." Amen. (Jewish Chronicle.) GorreZMnäenLm. Wien, 23. April. (Verbot antis emitis cher Druckschriften.) Wie das Amtsblatt der gestrigen „Wiener Zeitung" kundmacht, hat das Landesgericht Wien als Preßgericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft erkannt, daß der Inhalt des Flugblattes „Das Vaterunser in der Judennoth", Separatabdruck des „Sendboten des heiligen Joseph" (Verlag Wien, XVUL, Bezirk, Weinhaus, Druck von I. Kolarz, Wien) das Vergehen nach § 302 St.-G. (Aufreizung zu Feindseligkeiten gegen Religionsgenossenschaften) begründe, und es wird das Verbot der Weiterverbreitung dieser Druckschrift ausgesprochen. Ferner hat das Landesals Preßgericht Wien auf Antrag der Staatsanwaltschaft erkannt, daß auch der Inhalt des ausländischen Druckwerkes: „Die geraubte Braut", Roman von G. Stein (Druck und Verlag von Adolph Wolf in Dresden, Heft 16), sowie des in dasselbe eingehesteten Bildes das Vergehen nach § 302 St.-G. begründe, und es wird das Verbot der Weiterverbreitung dieser Druckschrift ausgesprochen, die von der Staatsanwaltschaft verfügte Beschlagnahme bestätigt und auf Vernichtung der saisirten Exemplare erkannt. Wien. (Caroussel und jüdische Handwerker.) Das „D. V." speit Gift und Galle. Unerhörtes hat sich ereignet. Zum Caroussel haben auch jüdische Handwerker und Geschäftsleute Arbeiten geliefert. Dermerkwürdige Fall, welcherdem antisemitischen Hetzorgane Veranlassung gibt, eine volle Schale Unflathes über jüdische Prosesstonisten auszugießen, ist aber auch nicht ohne Bedeutung. Das Caroussel wird ausschließlich von arischen Aristokraten, dem höchsten Geburtsadel angehörend, arrangirt. Die Mitwirkenden sind Arier vom blausten Blute, auch einige hervorragende Sprossen der allerhöchsten kaiserlichen Dynastie befinden sich unter den Letzteren. Und da ereignet sich das Schreckliche, daß Juden, und noch dazu jüdische Handwerker, zu Lieferungen für Ausstattungszwecke herangezogen werden. Für uns ist dies insofern von hoher Bedeutung, als daraus zu entnehmen ist, daß jüdische Handwerker Gediegenes zu leisten im Stande sind. Für die Aristokraten lag gewiß kein zwingendes Motiv vor, sich der Lieferungen von Costumen und anderer Bedarfsartikel seitens der Juden zu bedienen, insbesondere bei der gegenwärtigen, die höchsten Schmutzwellen schlagenden Strömung, wo man. wenn auch nicht immer um des Principes Willen, so doch um Anfeindungen und Aufhetzungen der bis in die höchsten Kreise dringenden antisemitischen Sykophanten zu begegnen, jede Annäherung mit Juden auf's Aengstlichste scheut. Wenn dies aber doch geschehen, so darf dies den jüdischen Handwerkern nur zur Befriedigung gereichen und ihnen ein schwaches Entgelt sein für die Schmähungen, Anfeindungen und Schädigungen in ihrer Existenz, welche sie seitens der Antisemiten erdulden müssen, ebenso aber auch ein Ansporn, nach wie vor ihrem Berufe als Handwerker mit vollem Eifer obzuliegen, sich weiter aus- und fortzubilden und sich an den im antisemitischen Radau verkommenen arischen Collegen ein warnendes Exempel zu nehmen. Eduard Beer. Wien. (Ein antisemitischer Besuch an der Börse.) Herr Dr. Rabenlechner, der jüngst mit großem Eclat, bei der Wahl in der Innern Stadt durchgefallene antisemitische Candidat, wollte am Donnerstag seine wahrscheinlich etwas gedrückte Stimmung dadurch aufbessern, daß er der Börse einen Besuch abstattete. Cr erschien zuerst beim Portier der Börse, den er mit der freundlichen Anfrage begrüßte: Kann man die Juden anschauen? Als ihm dieser bedeutete, daß die Eintrittskarten zu dieser Sehenswürdigkeit an der Casse zu haben wären, wandte er sich an diese Stelle. Dort erklärte man ihm, als er als Domicil Wien angab, daß der Zutritt zur Börse mittelst Gastkarten für in Wien domicilirende Personen nicht gestattet sei. Kurze Zeit darauf sah man trotzdem den Herrn Arm in Arm mit dem Herrn Generalsecretär Dr. von Linkh den Börfesaal durchwandern. Die Herren mögen sich ja ganz gut unterhalten haben, denn ihre Laune war augenscheinlich eine rosige. Nicht ganz so rosig war der Eindruck, den diese'' par nobile fratrnm auf die Börsebesucher machte. Denn man fragte sich mit Recht, wieso es komme, daß gerade zu Gunsten des Dr. Rabenlechner eine Ausnahme von der streng gehandhabten Regel gemacht werde, oder ob der Herr Generalsecretär, der höchste Beamte der Börsenkammer, um nicht weiter zu gehen, mit einem eben erst flügge gewordenen Advocaten mosaischer Confession Arm in Arm durch den Börsesaal spazirt wäre? Oder ist Herr Dr. Rabenlechner durch seinen Durchfall eine so autoritative Persönlichkeit geworden, daß ihn der sonst nicht sehr conciliante Generalsecretär in höchst eigener Person durch den Saal geleiten mußte? Ein Amtsdiener hätte das Kunstwerk vielleicht auch zu Stande gebracht. Die Börse bedankt sich beim Herrn Generalsecretär ergebenst für die Einführung dieses illustren Gastes, möchte ihn aber bei dieser Gelegenheit höflichst gebeten haben, dieselbe zukünftig mit derartigen Persönlichkeiten zu verschonen. Sonst dürfte ihm der Standpunkt der Börsebesucher vielleicht etwas energischer klar gemacht werden, als es bei dieser Gelegenheit geschah. Auch Generalsecretäre sind ersetzlich. Wien. (Lumv oder Verbrecher?) Das ist eine schwere Sache; wer hat jetzt Recht? Der Dr. Lueger oder der Dr. Räder? Der Dr. Lueger sagt: „Wer zum Duell fordert, ist ein feiger Verbrecher"; der Dr. Räder sagt: „Wer nicht fordert, ist ein Lump." Es wird alle Tage schwerer, ein anständiger Mensch zu sein. Sagt Einem Jemand nach, man hätte in seiner Wohnung silberne Kaffeelöffel mit der Gravirung „Grand Hotel", so ist man in den Augen der Welt ein Dieb. Fordert man nun den Betreffenden nicht, so bleibt man der Dieb und erhält noch dazu den Titel eines Lumpen taxfrei. Das geht noch hin, da ist Einem wenigstens die Qual der Wahl erspart. Fordert man aber wirklich, so hört man natürlich sofort auf, ein Dieb zu sein, wird aber dafür ein „feiger Verbrecher", und die Wahl thut Einem wirklich weh. Nicht alle Leute passen in dieser Beziehung so gut zusammen wie der Dr. Lueger und der Dr. Räder. Der Eine spielt seinen Lumpen und der Andere seinen Verbrecher aus, und keiner macht einen Stich; Beide behalten ihre gesunden Glieder und haben die Freude, einander Eins angehängt zu haben. Bei einem solchen Frage- und Antwortspiel ist gar keine Gefahr. Dr. Lueger hat übrigens dabei den Vortheil, daß er sich auf ein classisches Vorbild berufen kann; nämlich auf jenen Herrn Löwe, von dem Heine erzählt, daß er auf die Anrempelung: „Herr Löwe, wenn Sie sich nicht mit mir schießen, sind Sie ein Hund!" ruhig geantwortet habe: „Ich bin doch lieber ein lebendiger Hund als ein todter Löwe!" Vielleicht entschließt sich Dr. Lueger gar noch, in Anerkennung der praktischen Lebensweisheit, die in diesen Worten liegt, seine mächtige Stimme zu Gunsten des — Heine-Denkmats zu erheben. Wien. Die „Oesterr. Wochenschrift" brachte in ihrer vorigen Nummer einen Bericht aus Teplitz, in welchem der Einsender das Verlangen stellt, daß unsere Glaubensgenossen solche öffentliche Locale meiden mögen, in denen antisemitische Zei-