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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1894-04-26 · 17 (26.4.1894) · page 8

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
11 (1894)
Issue
17 (26.4.1894)
Date
1894-04-26
Page
– (sequence 8)
Language
German
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Seite 334 Vrstrrretchifchr der Gesetze der juristischen Carrwre widmen, vor die Alternative stellt, entweder auf ihren Beruf zu verzichten oder aber eine Richtung in ihrem Beruf einzunehmen, die weder ihren Neigungen noch ihren Wünschen entspricht, oder endlich: von ihrem Glauben abzufallen? Ist das ein Zustand, von dem man sagen kann, er sei eines Rechtsstaates würdig? Züchtet man nicht hierdurch geradezu die Heuchelei und das Gegentheil von Charakter? (Sehr richtig.) Glaubt denn die Regierung in Wirklichkeit, wenn sie sich auf diesen Standpunkt stellt, daß die jungen Leute, die so jammervoll schwach sind, von ihrem Glauben abzufallen, dadurch besonders geartet oder etwas Anderes werden, wenn sie, wie Heine so cynisch über die Taufe sagt, sich ein Eintrittsbillet in die christliche Gesellschaft lösen? Das kann Niemand sagen, der ernstlich und ruhig die Gründe für und wider erwägt. Meine Meinung geht dahin: wenn die jungen Leute vorher nicht für den Staatsdienst tauglich wären, so wären sie es nachher noch viel weniger! Ich frage weiter, wenn ich an die Behandlung der Socialdemokraten deuke, ich frage: wer ist denn der tüchtigere Mann, Derjenige, der es versteht, in Heuchelei seine eigene innere Gesinnung zu verbergen und erst dann damit hervorzutreten, wenn er in Amt und Würden ist, oder derjenige, der Mannesmuth genug hat, von vornherein zu sagen: das und das ist meine politische Ueberzeugung. (Sehr richtig.) Meine Herren, für mich kann kein Zweifel sein, zwischen Offenheit und Heuchelei stehe ich immer auf Seiten der Offenheit und jeder ehrliche Mann steht auf Seiten der Offenheit! (Sehr richtig.) Ich fühle mich absolut nicht berufen, hier eine Debatte wachzurufen über die Befähigung der Juden oder der Socialdemokraten zum Richterstände: das würde entschieden zu weit führen. Für mich ist in dieser Frage ausschließlich entscheidend der Grundsatz: Gleiches Recht für Alle; aber gleiches Recht in der Praxis! Staatsminister Finger: Im Vertrauen bekenne er, daß er nicht Gegner der Juden als Richter sei, er habe einem Mainzer Rechtsanwalt den Uebergang zum Landgericht angeboten. Es sei abgelehnt worden. Einen Juden habe er als Landgerkchtssecretär in Darmstadt angestellt und ins Colleg könne auch einmal wieder einer kommen, aber sie als Einzelrichter zu ernennen würde im Lande große Erregung Hervorrufen und mit Rücksicht auf die öffentliche Stimme müsse es unterbleiben. Die Socialdemokraten seien ja vielfach angestellt, aber in Magistratsstellen könne er sie doch nicht brauchen. Abgeordneter Ullrich tadelt die Beschäftigung der Schreibgehilfen durch die Rechtsanwälte an Sonntagen. Juden und Socialdemokraten müßten vor dem Gesetz gleich sein und daher hätte man dem Juristen Katzenstein, der gar kein Amt wollte, sondern nur die Unterlagen für die spätere Zulassung zur Rechtsanwaltschaft erstrebte, sein Verlangen nicht verweigern dürfen. Wie man in Preußen darüber denke, erhelle daraus, daß zwei Söhne Liebknecht's Referendare wurden, ohne daß man darnach fragte, ob sie Socialdemokraten seien oder nicht. Der Antisemit Köhler freut sich über die Haltung der Regierung im Fall Katzenstein. Die antisemitische Partei sei tolerant. Der Erlaß des Oberstaatsanwalts, Judenbeleidigungen ex officio verfolgen zu lassen, sei eine Beleidigung des Deutschthums. Nachdem Oberstaatsanwalt Schlippe erklärt, daß der Erlaß im Sinne Köhler's gar nicht bestehe, sondern dahin gehe, daß da, wo ein Jude als solcher und, nur weil er Jude sei, angegriffen werde, Verfolgung von Amtswegen einzutreten habe, erklärt er in längeren Ausführungen, daß eine Verschleppung in Strafsachen jedenfalls durch die Strafgesetznovelle vermieden werden könnte. Das jüdische Reich der Chazanm. Von Dr. Heinrich Gottlieb. (Fortsetzung aus Nr. 13). Es drängt sich gewiß sofort Manchem die Frage auf: Was können jemals Türken culturell Ersprießliches geleistet haben? Denn wenn von Turaniern die Rede ist, denkt man sofort zunächst an die Horden Attilla's und Dschingis-Khan's, und in der That ist Härte und grausame Kriegslust das hauptsächlichste Merkmal der turanischen Stämme. Allein nicht immer begegnen wir in der Geschichte den Turaniern in so abschreckender Gestalt, zumal ihre Stämme untereinander wenig homogen Wochenschrift Nr. 17 sind. Gerade die Turanier liefern den Beweis für die Lehre, daß erst durch Mischung von Stämmen und Rassen die Culturvölker entstanden sind. Wir müssen daher hier die historische Bedeutung der Turanier in Kürze vorführen. Die Ethnologie nennt Turanier diejenigen theils die Merkmale der weißen Rasse, theils aber Verwandtschaft mit der mongolischen Rasse zeigenden Völker, welche aus ihrem Ursitz in Centralasien, wo viele noch jetzt wohnen, sich nach Norden über Sibirien, nach Osten über China, nach Westen über die sarmatische Ebene nach Europa hinein, und nach Süden über Vorderasien bis ans Mittelmeer in Völkerwanderungsströmen ergossen haben. Somit gehören zu ihnen in Ostasien die mongolenähnlichen Völker (Oscar Peschel, Völkerkunde), in Europa die sogenannten ugrischen Völker (Finnen, Esthen, Livländer, Magyaren, Bulgaren), in Mittelasien 'die Bewohner von Khiva, Bochara und Turkestan, in Nordasien die Kirgisen u. dgl., in Vorderasien, und zwar in Persien und Kleinasien die Turkstämme, die auch nach Europa in die Balkanhalbinsel vorgedrunaen sind. Man kann schon aus dieser Aufzählung die Ungleichartigkeit der einzelnen Gruppen ermessen. Im Alterthum und Mittelalter haben sich insbesonders über den Oxus nach Südwesten und über die sarmatische Ebene noch Westen in arische und semitische Ländergebiete hinein wiederholt neue Völkerzüge aus Turan hieruntergeschoben, und es sind so durch Amalgcmnruug diese rohen raublustigen Reitervölker mit den am Mlltelmcere ansässigen Chamiten und Semiten und mit den Ariern, die ebenfalls vom Oxus und den östlichen Tigrisländern her nach Westen und Südwesten zogen, Culturnationen und Staaten entstanden. Es wird so verständlich, warum die Semiten das Paradies als Urheimat der Menschheit nach Osten, die Arier in Medo-Persien hingegen es nach Norden verlegen, was beides auf die turanische Hochebene hinweist. Sogar das chinesische Reich wird von manchen Forschern als aus der turanischen Völkerschichte hervorgegangen angesehen. Wenn dies wirklich der Fall wäre, so wäre an der Kulturfähigkeit des turanischen Stammes nicht zu zweifeln. Aber eine andere Culturleistung der Turanier ist ^zur Ueberraschung vieler Gelehrter) durch Oppert, Sayce, Lenormand wenn auch nicht zweifellos, so doch sehr wahrscheinlich gemacht worden, indem sie die Sprache der ältesten sogenannten Jumerischen Keilschrift als eine turanische enthüllten. In den turanischen Sprachen erfolgt die Sinnbegrenzung der Wurzeln ohne jegliche Veränderung im Wortstamm blos dadurch, daß eine zweite Wurzel nachgesetzt wird, also durch Wortsuffix. Niemals wird ein Präfix was immer für einer Art geduldet. Dazu kommen gewisse strenge Wohllautgesetze besonders in der Bocalharmonie, so daß stets der Stammvocal den Endvocal bestinimt. Auch dürfen niemals zwei Consonanten ein Wort beginnen oder beschließen. (A. Custren, Vorlesungen über die turanischen Völker. Petersburg 1887, A. Ahlquist, Grammatik Petersburg 1861 § 14.) Also in Babylonien wohnte uralt und dann mit Semiten vermischt ein turanischer Volksstamm. Seine Könige nannten sich Könige von Surnir (in der Bibel Sineur) und Akkad (in der Bibel ebenfalls so genannt) und die Keilschriftdenkmäler zeigen von einem zwar meist dem Kriege und der Eroberung ergebenen aber culturell entwickelten Volke (Wahrmund: Babylonierthum, Judenthum und Christenthum.) Nach dieser Skizzirung Turan's und seiner Stämme kehren wir zur Besprechung der Bevölkerungsverhältnisse des Chazarenreiches zurück. Einen ansehnlichenTheil der Bevölkerung des Chazarenreiches bildeten die theils vor, theils während der Herrschaft der Chazaren eingewanderten Juden. Auf der HalbinselKrim waren laut Zeugnisses byzantinischer Geschichtsschreiber schon seit lange her zahlreiche jüdische Colonien. Schon in der Diaspora im ersten Jahrhundert n. Chr. war in Kertsch eine jüdische Synagoge. Bon da an durch ein volles Jahrtausend bis zum Untergang des Chazarenreiches war Kertsch im byzantischen Reiche durch seine jüdische Gemeinde bekannt. Der eigentliche und stärkste Zufluß jedoch der Juden in die Krim und in das übrige Chazarenland begann zu Anfang des 7. Jahrhunderts, als im byzantinischen Reiche die große Judenverfolgung unter Kaiser Leo dem Jsaurier stattfand. Dies wiederholte sich dann zu Anfang des 10. Jahrhunderts. Leo der Jsaurier erließ im Jahre 723 n. Chr. den Befehl, daß alle Juden im byzantinischen Reiche das griechische

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