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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1894-04-26 · 17 (26.4.1894) · page 7

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
11 (1894)
Issue
17 (26.4.1894)
Date
1894-04-26
Page
– (sequence 7)
Language
German
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Nr. 17 Veflerrrdtzifchr Wochenschrift Seite 333 Mit Gefühl und Empfindung, aber auch mit jener Dosis des Realismus begabt, welche die Grundbedingung eines wahrhaftigen künstlerischen Schaffens ist, harrt des 37jährigen Künstlers im liberalen Ungarn eine große Zukunft, die wir ihm schon deshalb gönnen, weil er ein überzeugungstreuer Sohn des Judenthums ist. Neben Bihari ist der in Paris lebende Cornel Herzl zu nennen, der, was die Virtuosität der Technik und die Originalität der Erfindung betrifft, hoch unter seinen Altersgenossen dasteht. Diesmal hat er sich mit einem Portrait, ein Fach, das er bisher nicht cultivirt hat, eingestellt. Wiewohl demselben eine größere Schlichtheit und Einfachheit in der Behandlung des Stoffes zu wünschen wäre, so sieht man dem Bilde doch „ex unque leonem“ an, und es ist gewiß, daß Herzl dem Judenthume nicht zur Unehre gereicht. Eine der sympathischesten Erscheinungen unter den modernen Künstlern ist Julius Basch, der im geistreichen Genre, das mitunter das Pikante streift, ganz Bedeutendes leistet. „More patrio“ heißt das Bild, das er für die internationale Ausstellung eingesendet hat und ist ein treffliches Sittenbild unserer Zeit. Eine lustige Gesellschaft läßt nach einer durchschwärmten Nacht die letzten Accorde einer Melodie sich aufspielen, es ist das letzte Aufflackern der schlaftrunkenen Garde, an deren Gesicht schon die Spuren eines tüchtigen Katers sichtbar sind. Es wäre zu wünschen, daß eine solche urwüchsige künstlerische Begabung wie jene von Basch, sich nicht im Labyrinth der Unbedeutendheit und Mittelmäßigkeit verirrt, sondern daß er sich aufrafft zu jener Höhe, die ihm zukommt. Noch zwei jüdische Künstler sind es, die uns hier beschäftigen sollen und die eine hervorragende Stellung unter den Künstlern der Gegenwart einnehmen. Der Eine ist Gustav Mannheimer, der mit seinen italienischen Landschaften eine berechtigte Richtung vertritt. Mit der ganzen Begeisterung eines für die ersten Eindrücke stets empfänglichen Geistes hat er unter der Fahne des Impressionismus den Eid der Treue geleistet. und glaubt nun, an diesem Eide unverbrüchlich festhalten zu müssen. Ein höchst undankbares Feld, besonders heute, wo diese Richtung noch weit entfernt ist, den Sieg von dannen zu tragen. Ein höchst edles und anerkennenswerthes Bestreben, dieser Rich. tung allen Anfeindungen zum Trotze treu zu bleiben. Doch bedurfte dabei Mannheimer, der in seinen Gefühlen durch und durch Jude ist, der thatkräftigen Anregung von der Seite der — Juden. Der Zweite, der sich auch durch die Illustration eines Landes, das uns nahesteht, hervorgethan hat und trotz seiner Jugend sich einen gefeierten Namen und eine wohlverdiente Anerkennung errungen hat, ist Philipp Laßlo, ein berufener Darsteller der Scenen aus dem niedrigen Volke. Er ist ein entschieden poetisches Talent, doch nicht von jener Romantik angekränkelt, die ohne Sehnsucht und Mondschein keine Zeile niederzuschreiben, keinen Pinselstrich zu führen vermag, sondern von jener gesunden Poesie des neunzehnten Jahrhunderts, die in das Gewühl des täglichen Lebens hinabsteigt und sein Thema von dort holt und es dann poetisch darstellt. Mir besonderer Vorliebe vertieft er sich in das Studium künstlerischer Probleme und hat schon auf diesem Gebiete einen nicht zu unterschätzenden Erfolg aufzuweisen. Als letzten — last not least — nenne ich den Ferraris Arthur, einen Künstler aus Gottes Gnaden und eigenem Können, an den uns aber keine Beziehungen knüpfen. — Eine ganze Reihe jüdischer Künstler hat außer den bereits hervorgehobenen die heurige Ausstellung beschickt und sie legen ein beredtes Zeugniß ab, daß der „praktische" Jude sich auch für die hehren Ideale der Kunst zu begeistern vermag und auch auf diesem Gebiete seine Stelle im Wettbewerbe der Völker behauptet. Es ist aber eine andere und der Besprechung würdige Frage, warum die jüdischen Künstler in ihrem künstlerischen Schaffen für die Vergangenheit Israels so wenig Verständniß an den Tag legen. Eine ganze Reihe von Umständen, ihre Erziehung, die Verhältnisse, in welche sie im Leben gerathen, könnten hier aufgeführt werden, allein diese gehören nicht in den Rahmen dieses Blattes. Was aber hier besprochen zu werden verdient, ist der Umstand, welchen Standpunkt das Judenthum, besonders aber die jüdischen Gemeinden bei der Hebung der jüdisch-geschichtlichen Malerei einnehmen sollten. Was die künstlerische Decorirung der Gotteshäuser betrifft so-wäre es reiflich zu überlegen, ob der jüdischen Malerei auf diesem Gebiete keine Rolle zugetheilt werden könnte, finden wir doch überall, ja in einzelnen Synagogen des durch seinen blinden Glaubenseiser so arg verschrieenen Galizien Wand- und Deckenmalereien, mitunter von künstlerischem Werthe. Es gibt aber einen anderen Ort, wo die jüdische Malerei ihre Thätigkeit schön entfalten könnte, und zwar in den Sitzungssälen der großen jüdischen Gemeinden, deren Aufgabe es wäre, durch die Darstellung einzelner Scenen aus der Vergangenheit Israels dieselben zu verherrlichen und nicht nur in der . Vorstellung, sondern auch in der Wirklichkeit sie darzustcllen. Trotz unserer großen Aufklärung nähern wir uns nämlich der Zeit, wo wir nur für die sinnlichen Eindrücke empfänglich sind. Man mag nun über dieselben denken wie man will, der wohlthuende Einfluß, den auf das Gemüth des Juden der Anblick eines Bildes aus seiner eigenen Geschichte üben möchte, ist nicht zu verleugnen. Ich selbst habe ihn einst empfunden, als ich — wenn ich nicht irre — in der Galerie zu Dresden ein geschichtliches Bild „Die Vertreibung der Juden in Mainz" gesehen habe und mir derart ein annäherndes, augenscheinliches Urtheil über die damals verübten, schrecklichen Grausamkeiten bilden konnte. Und unsere Aufgabe ist es, den geschichtlichen Sinn im Judenthume zu wecken, ihn zu beleben und anzufachen mit allen Mitteln. Bietet sich uns daher schon von dieser Seite ein nicht zu unterschätzender Vortheil, so müssen wir nebstbei noch bedenken, daß wir uns den großen Ruhm verschaffen könnten, ein neues Genre der Malerei, die jüdische Geschichtsmalerei, begründet zu haben. Oft werden große Summen nutzlos vergeudet und kühnere Träume werden oft verwirklicht. Es wäre aber nicht ohne Nutzen, wenn die officiellen Vertreter des Judenthums diese Angelegenheit bedenken und wenn möglich mit der Zeit auch befolgen möchten, denn vom religiösen Standpunkte aus ließe sich dagegen keine Einwendung erheben und die versteinerten Vorurtheile oder der schmiegsame Opportunismus, der einer jeden neuen Idee aus purer Bequemlichkeit Widerstand leistet, brauchten ganz einfach nicht befragt zu werden. Die Frage ist angeregt, mögen Diejenigen, die dazu berufen sind, ihr Urtheil fällen. Mißlitz. Rabbiner Dr. L. Goldschmied. Der Kampf um die Gleichberechtigung in der hessischen Tandes - Vertretung. Darmstadt, 7. April. (Zweite hessische Kammer.) Die Budgetberathung wurde beim Abschnitt „Section für Justizverwaltung" fortgesetzt und nahm das Wort der Abgeordnete Schmitt, welcher ausführte, daß in Rheinhessen zwischen Richter- und Anwaltstand das denkbar best? Einver- - nehmen herrsche. Um die Berufsfreudigkeit der pflichtgetreuen Richter zu erhöhen, habe er sich veranlaßt gesehen, vorhandene Beschwerden vorzubringen. In Mainz sei es zum Beispiel vorgekommen, daß man 4 Amtsrichtern, die dort bleiben wollten, gedroht habe, sie würden niemals in's Colleg kommen, wenn sie nicht zuvor auf's Land gingen. Das bedeute einen Eingriff in die Unabsetzbarkeit der Richter, gegen den er Protest erhebe. Ferner mangle es in der einen Äbtheilung des Amtsgerichts an einem Zeugenzimmer und die Richter hätten selbst die Dienstverrichtungen der Diener vorzunehmen. Abgeordneter Dr. Schmitt (Centrum) fährt dann wörtlich fort: Meine Herren, nachdem ich nunmehr die Dinge zur Sprache gebracht habe, die fast ausschließlich in juristischen Kreisen besprochen werden, muß ich noch einen anderen sehr heiklen Punkt zur Sprache bringen, der nicht blos in juristischen Kreisen, sondern auch außerhalb derselben mit Ernst besprochen wird. Wie oft habe ich es schon mit Erbitterung aussprechen hören: wenn man sich zu der Ansicht aufgeschwungen hat, daß trotz der Verfassung und bestehender Gesetze die Angehörigen einer bestimmten politischen oder religiösen Ueberzeugung sich zum Richteramt nicht eignen, so soll man den Muth haben, das öffentlich zu sagen, damit der Bürger weiß, woran er ist. Ich weiß ja, daß unsere Regierung principiell auf diesem Standpunkte nicht steht, sondern daß sie principiell auf dem Boden der Gesetze steht. Aber ist es dann nicht ein unbegreiflicher Zustand, daß man durch die thatsächliche Ausübung jenes Princips junge Leute, die sich im Vertrauen auf die Geltung

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