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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1894-04-26 · 17 (26.4.1894) · page 6

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
11 (1894)
Issue
17 (26.4.1894)
Date
1894-04-26
Page
– (sequence 6)
Language
German
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Seile 332 Oesterrelchiptze Wochenfchrifl Nr. 17 Diese Entscheidung des Ministerrathes ist den Ausführungen des Memorandums zufolge in vielen Fällen nicht berücksichtigt worden. Das Memorandum macht ferner auf die traurigen Folgen aufmerksam, welche daraus erwachsen müssen, wenn man die Eltern solcher Israeliten, welche im Heere ihre Militärpflicht erfüllen, während der Abwesenheit ihrer Söhne bei der Armee von Haus und Hof vertreibt. Ferner sei in der Entscheidung des Ministerrathes vom 7. October 1892 folgender Satz enthalten: „In den Dörfern und im ganzen Umfange der Landgemeinden wird für die Zukunft die Ansiedelung von anderen Fremden, als Pächtern von Gütern und Wäldern, sowie deren Diener nicht gestattet." Daraus könne gefolgert werden, daß man der in Rede stehenden Entscheidung keine rückwirkende Kraft den bereits ftüher in den Dörfern angesiedelten Fremden gegenüber beimeffen wollte. Was die Israeliten in den Dorfgemeinden des Districtes Bacau anbelange, seien 152 Familien fünfzehn Jahre, 110 über 15 Jahre, 50 zwischen 20 und 30 Jahre, 25 zwischen 30 und 40 und 12 zwischen 40 und 50 Jahre dort ansäßig. Darunter befinden sich also viele Familien, welche unter der Giltigkeit der Gesetze von 1864 und vor 1872 in den Dörfern wohnhaft die sogenannte kleine Naturalisation erworben hatten und welche nun doch gleich Vagabunden ausgewiesen werden sollen. Das Memorandum verweist ferner darauf, daß sich die Israeliten von Bacau. den Vorschriften des Gesetzes von 1887 gefügt und weder den Spirituosennoch den Hausirhandel getrieben haben, daß man sie auch bisher ebenso unbehelligt gelafien habe, wie sie auch ihrerseits allen Pflichten der Gemeinde gegenüber nachgekommen sind. Ausgewiesen aus ihren bisherigen Wohnsitzen wurden 300 Familien, welche in den Dörfern Vieh, Möbel, Maaren und andere bewegliche Habe besitzen, vollständig ruinirt sind, und wird daher der Minister des Innern ersucht, der von der Localbehörde von Bacau getroffenen, oben erwähnten Verfügung die Genehmigung zu versagen und dieselbe blos für solche Dorfbewohner in Kraft treten zu lassen, welche die Bestimmung und Entscheidung des Ministerrathes vom 7. October 1892 verletzt haben. * * Aus der vornehmen arische« Gesellschaft. Antwerpen, 18. April. Ungeheure Sensation erregt die Verhaftung der Frau Joniaux, der Gemalin eines hohen belgischen Staatsbeamten, wegen Vergiftung dreier Verwandten, die sie bei einer englischen Versicherungs-Gesellschaft für eine Million Franks versichern ließ. Die Vergifteten sind der Großindustrielle Kerkhowe, der Rentier Ablay und dessen Schwester Leonie, welche innerhalb eines Jahres an einem langsam wirkenden Gifte starben. Die Section der Leichen ergab unzweifelhafte Giftspurem Das Ehepaar Joniaux verkehrte in den höchsten Gesellschaftskreisen Antwerpens. Man meldet aus Antwerpen, 23. April: Die Affaire der Gistmischerin Joniaux nimmt einen erschreckenden Umfang an. Das Gericht hat bisher sechs Vergiftungsfälle untersucht, welche sämmtlich die nächsten Verwandten der Giftmischerin betreffen. Ueberdies erscheint Frau Joniaux verdächtig, ihren sechsjährigen Neffen Lionel Ablah im Teiche ihres hiesigen Landhauses ertränkt zu haben, da der Knabe der Erbe eines großen Vermögens war, das nach seinem Tode ihr zufallen sollte. Die Aussagen mehrerer Apotheker, welche an Frau Joniaux auf Grund gefälschter ärztlicher Recepte große Quantitäten von Gift verkauften, sind für die Angeklagte sehr gravirend. * * * Ein antisemitischer „christlich-socialer^ Kammerrath als Dieb. Der Oedenburger Gerichtshof verhandelte heute die Strafangelegenheit des Spänglermeisters Theodor Fuhrmann und Genossen betreffs des seinerzeit vielbesprochenen Diebstahls im fürstlich Esterhazy'schen Schlöffe zu Esterhaza. Theodor Fuhrmann wurde zu zweieinhalb Jahren Kerker verurtheilt. Bon den Mitangeklagten Spänglergehilfen erhielt Borovszky zwei Jahre, Felsenmauer ein Jahr Gefängniß und Marschall acht Monate Arrests. Fuhrmann und Borovszky appellirten. * * Das galizische Falliment. In der letzten Nummer der Wochenschrift des „Creditorenvereines zum Schutze der Forderungen bei Insolvenzen" befindet sich ein Verzeichniß der vom 1. bis 28. Februar d. I. vom genannten Vereine gemeldeten Insolvenzen, deren Zahl' 190 beträgt, hievon entfallen auf Galizien 8 Insolvenzen, demnach 4. Percent, auf die Bukowina 2 Fälle (2 Percent). Dagegen kamen in den Alpenländern 17 Fälle, in Tirol allein 4 Fälle vor. Hervorgehoben muß aber noch weiter werden, daß es sich bei den in Galizien stattgefundenen Insolvenzen um ganz minimale Beträge handelt, die von einem einzigen Falle in Innsbruck weit überstiegen werden. E. B. Noch einmal das Künstlerhaus. In der Nummer 15 der „Oesterreichischen Wochenschrift" schilderte Herr F. die internationale Ausstellung im Künstlerhause von einem Standpunkte, der für uns seine große Bedeutung hat. Denn wenn wir auch zugeben, daß die Kunst nicht nach ihrer Confession befragt werde, so muß die Confession, wenn sie nach ihrer Kunst befragt wird, in der Lage sein, eine befriedigende Antwort auf diese Frage zu ertheilen. Und wir werden öfter nach unserer Kunst befragt, als es uns lieb und angenehm ist. Ich schweige davon, daß uns von mancher Seite, deren ganze Kunst blos in der Verleumdung des Judenthums besteht, eine jede wie immer beschaffene künstlerische Begabung abgesprochen wird, ich schweige' auch davon, daß manche der sogenannten Philosemiten diesen Punkt als die Achillesferse des Judenthumes blosstellen und sich dabei in heimlicher Schadenfreude die Hände reiben, ich spreche nur von den Unannehmlichkeiten, denen die jüdischen Künstler ihrer Confession halber ausgesetzt sind, und von welchen einige classische Beispiele den Lesern dieses Blattes wohl bekannt sein dürften. Wir sind schon längst über den Punkt hinausgekommen, unseren Feinden gegenüber die Waffen der Vernunft anzuwenden, denn besäßen sie nur die kleinste Dosis derselben, so bestünde keine Judenftage mehr. Aber dagegen, daß man uns frei oder unter dem Deckmantel der Freundschaft unser kostbares Eigenthum raubt, müssen wir uns mit allen, uns zu Gebote stehenden Mitteln wehren, und es ist nur ein Act der schuldigen Dankbarkeit, wenn wir die Künstler jüdischer Confession in unseren Blättern nach Gebühr würdigen, denn die jüdischen Künstler erdulden still ihr Martyrium, und ohne daß wir es wußten, ohne daß sie je für ihre Glaubenstreue unsere Anerkennung beanspruchen möchten, halten sie an ihrem Judenthum fest und ertragen dafür Alles, was der moderne Haß den Juden an die Rockschöße geheftet hat. Weil ich nun in der trefflichen Schilderung des Herrn F. einzelne Künstler von hervorragender Bedeutung vermisse, erachte ich es als meine Pflicht, einige jüdische Künstler dem Judenthume wiederzugeben. Das unter den obwaltenden Verhältnissen einzig mögliche Verfahren, die Künstler nach dem jüdischen Klange ihres Namens aus dem babylonischen Chaos des amtlichen Kataloges herauszufinden, erweist sich nämlich in der ungarischen Abtheilung als ganz und gar unzulänglich. Die magyarisirten Namen der ungarländischen Künstler jüdischer Confession lassen uns den Juden nicht erkennen, daher ihr Judenthum nur auf Grund der persönlichen Bekanntschaft constatirt werden kann. Mit einem Bilde, welches schon in der Winterausstellung des Budapester Künstlerhauses mit der goldenen Staatsmedaille prämiirt wurde, ist der Commissär für Ungarn, Alexander Bihari vertreten. „Mein Lied" heißt das mit allen Anforderungen des künstlerischen Könnens und Wissens gemalte Bild, welches in markanten Zügen ein ungarisches Lebensbild in echt ungarischer Fassung uns darstellt. In der Dorfschenke sitzt bei der Zeche ein Bauernbursche, der sich von den Zigeunern sein Lieblingslied «— bekanntlich besitzt ein jeder Ungar ein solches — nach echt ungarischer Weise in die Ohren geigen läßt. Mit einfachen Mitteln ist dem Künstler ein Wurf gelungen, der ihm nicht nur die staatliche Anerkennung, sondern auch den ungetheilten Beifall aller Kunstverständigen eingetragen hat. Und wenn wir nicht nur dieses Bild, sondern auch die früheren Schöpfungen Bihari's betrachten, fo müssen wir uns sagen, daß unter den heute lebenden Künstlern Ungarns er am besten den Geist und den Typus des magyarischen Volks-! stammes zum künstlerischen Ausdrucke zu bringen vermag.

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