Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 11 (1894)
- Issue
- 16 (20.4.1894)
- Date
- 1894-04-20
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/3020846-3021007-3021024--03422-3027558- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Seite 312 Vrstrrrektztptze Wochmrsttzriy Nr. 16 Der Schulbesuch jüdischer Schulkinder an Sabbath¬ und Feiertagen. Berlin, 8. April. Auf einen Bericht der königlichen Regierung hat der Cultusminister der. letzteren erwidert, daß jüdische Kinder, welche christliche Volksschulen besuchen, auf Antrag der Eltern oder deren Stellvertreter an den Sonnabenden und den hohen jüdischen Feiertagen von dem Schulbesuch zu dispensiren sind. Daß die betreffenden Kinder Gelegenheit haben, jedesmal dem Synagogen-Gottesdienste beizuwohnen, ist nicht Vorbedingung der Dispensation. Die königliche Regierung ist ferner aufgefordert worden, die Schulaufsichtsbehörden ihres Bezirkes hiernach mit Weisung zu versehen. -i- * * Der Bankbruchproeeß in Siegen und die Stöckerpartei. Im „Siegener Volksblatt" lesen wir: Die Aufregung in unserer Stadt ist eine gewaltige. „Nicht geringes Aufsehen hat das Bekenntniß des Angeklagten Franz erregt, daß August Fuchs, Heinrich Fuchs und Panthöfer die Stöcker'schen Paladine, der Firma Franz & Co. seit der Gründung als Theilhaber angehört und demnach die Börsenspeculationen mit ihrem Gelde — auf vier Millionen wird deren Vermögen angegeben — unterstützt haben. Wir betonen ausdrücklich, daß diese Herren die Leiter der conservativen Partei des Siegerlandes sind, in allen Tonarten über die Judenbörse und die Profitwuth der „Börsenjobber" loszogen und — siehe da, in der Firma Franz & Co. verkörpert sich die tollste Börsenjobbarei, aber nicht allein unternommen mit dem eigenen Gelde, sondern mit anvertraulem Gut, den Sparpfennigen ihrer Mitbürger. — Das sind die Leute, die da Mücken seihen und Kameele verschlucken! Auf solche Ecksteine hat Stöcker sein Haus gebaut — es ist gestürzt und mit ihm Stöcker selbst." Die Antisemiten-Presse sucht den Siegener Proceß todtzuschweigen. Die Berliner „Volkszeitung" erhält noch folgende Mittheilung: Die Erregung gegen die Angeklagten ist eine gewaltige. An jedem Morgen und Nachmittag wurden dieselben vor dem Gerichtssaal von einer großen Menschenmenge erwartet, welche die heftigsten Flüche und Verwünschungen ausstieß. Eines Tages ertönte sogar aus den Reihen der Versammelten das Lied: Ueb' immer Treu' und Redlichkeit. — Ein in Köln wohnender Inhaber von Vankvereinsactien sammelt gegenwärtig Unterschriften, um gegen den früheren Verwaltungsrath vorzugehen und diesen mit seinem Vermögen für die großen Verluste der Actionäre haftbar zu machen. Ein Beitrag zur rituellen Schlachtungsmrthode. Von Dr. H. Rieß, prakt. Arzt in Auspitz. Das aggressive Vorgehen der Antisemiten wird von Tag zu Tag immer heftiger, die Vorstöße derselben gegen Alles, was die Juden betrifft, werden immer stärker. Zunächst traten sie gegen die Geschäftsthätigkeit der Juden auf, suchten und suchen sie in deren Existenz zu schädigen, nun dringen sie weiter vorwärts und wagen sich an die tausendjährigen rituellen Einrichtungen des Judenthumes heran. Vom Westen unserer Monarchie, von dort, wo die Freiheit des Menschen, sowohl die körperliche als die religiöse, wohnen soll, aus der Schweiz holen sie ihre vergifteten Wurfgeschoß?, um damit Juden und Judenthum zu treffen, zu vernichten. Dort, in der Republik der Geister, wurde mittelst Volksabstimmung das Gesetz beschlossen, den Juden die rituelle Schlachtungsmethode zu verbieten, und die österreichischen Antisemiten, aufgemuntert durch diesen Erfolg, beeilen sich, dieses Verbot auch in die österreichischen Provinzen zu importiren. Schon ist die Stadt Graz mit gutem Beispiele vorangegangen, andere Städte sind am Sprunge ihr nachzufolgen, denn das Böse reitet schnell. Wir Juden sagen am Tage, der uns an die erlangte Freiheit aus egyptischer Knechtschaft erinnert: „Wer Hunger hat, komme Mnd genieße mit uns; wer sich nach Freiheit sehnt, feiere mit/rrE d-suFreiheitsfest". Die Schweizer und Grazer AntiseWtz^N/Kh<er-.Htgeu.: „Wir wollen essen, andere mögen Hunger leiden;/ firr ppAidi^religiöse Freiheit, für Anders der religiöse HeuWjHvser Art zu verlangen, daß sie sich auf den Standpunkt der Nächstenliebe stellen, oder mit VernunftgrmpdM^Wen,...si^,^MMpfen, ist ein vergebliches Bemühen, wir Juden müffen vielmehr sofort zur Wehr schreiten und mit Wort und That für unser verbrieftes Recht, für unser göttliches Gesetz kämpfen. Die Volksabstimmung in der Schweiz für das Verbot der rituellen Schlachtung des Viehes darf und kann nicht für andere gesetzgebende Körperschaften maßgebend sein. Es ist ja lächerlich und absurd, eine Volksmenge, bestehend aus Männern von verschiedenen Berufszweigen, über eine der Wissenschaft ungehörige Frage entscheiden zu lassen; es ist nicht denkbar, daß ein Schneider, ein Schuster, ein Krämer u. s. w. das Verständniß habe, über eine rein wissenschaftliche Frage ein Urtheil sich zu bilden oder gar zu entscheiden, ob diese oder jene Art der Tödtung eines Thieres eine qualvolle, mit Schmerzen verbundene sei oder nicht. In dieser Beziehung hat Graf Schönborn als Präsident des katholisch - politischen Vereines in Böhmen in einer Sitzung desselben ein beherzigendes, allzuwahres Wort gesprochen. Nach dem Wortlaute der „Neuen Freien Presse" vom 2. April 1894 sagte er: „Hüten wir uns sorgfältig vor dem revolutionären, eigentlich blasphemischen Grundsätze: vox populi, vox Dei. Wir wissen aus der Geschichte, mit welchen Mitteln man im Stande war, solches voce« populi hervorzubringen." Dies sind goldene Worte der Wahrheit, welche verdienen, tiefer gehängt zu werden. Die vox populi hat durch lange Zeit der Geistesfinsterniß, genannt Mittelalter, unsägliches Unglück über die Menschheit im Allgemeinen und über das Judenthum insbesondere gebracht, und noch immer wird sie ihres unberechtigten Einflusses nicht entäußert. Soll die Frage, ob das Schlachten der Thiere nach jüdischem Ritus ein qualvolleres, mit größeren Schmerzen verbundenes Verfahren sei, als bei andern Tödtungsarten, entschieden werden, so muß sie vor ein Forum von Aerzten kommen, sowohl Menschenals Thierärzten. Nur Aerzte können ein maßgebendes, auf Wahrheit beruhendes Urtheil über die angeregte Frage abgeben, und entscheiden, ob ein Schnitt schmerzhafter sei, als ein Hieb. Als langjähriger praktischer Arzt fühle ich mich nun veranlaßt, im Interesse der Wahrheit und zum Schutze der Thiere meine Ansicht hiemit zur Aeußerung zu bringen, sie vertrauensvoll den geehrten Collegen behufs Bestätigung, respective Richtigstellung übergebend. Die Hauptaction des rituellen Schlachtens besteht bekanntlich darin, daß, nachdem das Thier zu Boden gelegt worden, ein einziger, von Außen nach Innen durch die Haut, Luft- und Schlundröhre schnell geführter Schnitt gemacht wird, wobei die großen Halsgefäße auch durchschnitten werden. Hiedurch strömt das Blut aus dem Körper, welches anfangs hellroth, dann dunkelroth ist; nach einigen wenigen Minuten ist das Thier verendet. Das Thier erleidet bei dieser Procedur einen möglichst großen Blutverlust in allen seinen Organen, das Gehirn wird seines Blutgehaltes beraubt und der Tod des Thieres erfolgt durch Gehirnlähmung, die durch die rasch entstandene Blutleere hervorgerufen wurde. Analysirt man die einzelnen, bei dieser Schlachtungsmethode vorgenommenen Acte, so kann man nichts finden, was Quälerei genannt werden könnte. Was den Hautschnitt anlangt, so wird dieser anläßlich vieler Operationen am menschlichen Körper gemachi. Bei einem gewöhnlichen Hautschnitte, dem keine weitere Operation nachfolgt, wird oft der Kranke gar nicht narcotisirt, ein Beweis, daß der Hautschnitt nicht sehr schmerzt. Das Schmerzgefühl wird um so geringer, je schärfer das Messer ist, mit dem der Schnitt gemacht wird. Nun ist es von den Rabbinern autorisirten Schächtern zur Pflicht gemacht, für die Vornahme der Schlachtung sich fein geschliffener, ganz schartenloser Messer zu bedienen. Ich habe auch Gelegenheit gehabt, Personen, welche in selbsttödtender Absicht sich die Haut am Halse durchschnitten haben, an ihrem weitern Vorhaben aber gehindert wurden, zu befragen, ob sie bei ihrer Verletzung einen heftigen Schmerz gefühlt haben. In übereinstimmender Weise verneinten sie dies. Wenn nun der Schnitt durch die Haut des Menschen, wo das Gebiet der peripheren Nerven groß ist, einen geringen Schmerz verursacht, dessen Empfindung zur Schärfe des Instrumentes in ungeradem Verhältnisse steht, so muß das Schmerzgefühl beim Durchschneiden der Luft- und Speiseröhre, wo die Nerven nicht so zahlreich wie in der Haut sind, ein noch geringeres sein. Hiezu ist noch in Betracht zu ziehen, daß das Thier, an dem die Schlachtung vorgenommen wird, sich nicht der Situation, in der es sich befindet, bewußt ist und keine Ahnung von dem hat, was mit ihm vorgenommen wird. Das nach jüdischem Ritus geschlachtete Thier erleidet den Tod in schmerzloser, schonungsvoller Art und — sit venia verbo — scheidet sanft aus dem Leben.