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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1894-04-20 · 16 (20.4.1894) · page 4

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
11 (1894)
Issue
16 (20.4.1894)
Date
1894-04-20
Page
– (sequence 4)
Language
German
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Seite 310 Desterreichiptze Wochenfchrtfl Nr. 16 und Herrn Lueger auf sein Verlangen-bestätigt, er sei nicht satissactionsfähig. Indessen zu seinen Gunsten wollen wir hier eine kleine Reminiscenz in der Erinnerung der Zeitgenosten wieder auffrischen. Es war im November des Jahres 1887, daß der Abgeordnete des IX. Wiener Bezirkes Carl Wrabetz dem Herrn Dr. Lueger in einer Vereinsversammlung einige Unhöflichkeiten sagte. Dr. Lueger wußte, daß Herr Wrabetz ein prinzipieller Gegner des Duells ist und er beeilte sich demzufolge, von Wrabetz „ritterliche Genugthuung" zu verlangen. Laut Mittheilung des „Vaterland" kamen die Zeugen des Herrn Dr. Lueger, darunter ein höherer Militär, einer ein Reichsrathsabgeordneter des Verbandes der Deutsch-Nationalen, in die Lage, folgendes Protokoll aufzunehmen: * „Wir Gefertigten wurden von Herrn Dr. Carl Lueger, Reichsrathsabgeordneten in Wien, aufgefordert, vom Reichsrathsabgeordneten Carl Wrabetz wegen einer in einer Vereinsversammlung vom 18. November angethanen Beschimpfung Genugthuung zu fordern. Dr. Lueger theilt uns mit, daß er, obzwar Carl Wrabetz ihm durch sein Benehmen in seiner Affaire mit dem Abgeordneten Dr. Pattai das Recht gegeben habe, von ihm ausgehende Beschimpfungen zu ignoriren, demselben dennoch zur Vermeidung jeder Ausflucht, Gelegenheit geben wolle, diese Angelegenheit in einer unter Ehrenmännern üblichen Weise ausz ulragen. Hierüber entschlossen mir uns, dem Dr. Lueger als Zeugen (laut „Boigar" dient der Cartellträger gegenüber Jemanden, der sich bereits außer dem Nahmen der ritterlichen Satissaction gestellt hat, jedoch nochmals Gelegenheit erhält, sich zu rehabilitiren, nicht als „Secundant", sondern lediglich als „Zeuge") zu dienen und verfügten uns heute Früh in die Wohnung des Abgeordneten Carl Wrabetz, Tuchlauben 18. Carl Wrabetz, welcher sich weigerte, mit uns allein zu sprechen und zwei seiner Bediensteten herbeirief, wurde von uns aufgefordert, dem Abgeordneten Dr. Carl Lueger Satissaction zu leisten. Carl Wrabetz erklärte: Dr. Carl Lueger hatte schon seit Monaten wiederholt in öffentlichen Versammlungen, und zwar zum letzten Male vor vier Wochen, ihn, Wrabetz, dadurch schwer beleidigt, daß er ihn als Rothschildknecht, als von Rothschild oder den Juden quasi bezahlt hinstellte. Deshalb habe er sich mit dem Advocaten Dr. Vogler am Tage jener Versammlung besprochen, ob er eine gerichtliche Klage gegen Dr. Lueger einbringen solle. Das Crgebniß dieser Besprechung sei gewesen, daß er, Wrabetz, deshalb nicht gerichtlich klagen dürfe, weil seine Parteigenossen es ihm übel nehmen würden, wenn er noch einmal in einer Ehren - Angelegenheit gegenüber einem Reichsrathsabgeordneten den gerichtlichen Weg beschreite. Daher habe er bei der eisten sich bietenden Gelegenheit den Abgeordneten Dr. Lueger mit dem Worte Verleumder beschimpft, damit nun dieser genöthigt, den Klageweg m betreten. Hierauf erklärten ihm die gefertigten Zeugen, daß er, Wrabetz, hiemit einen Weg betreten habe, auf den ihm Ehrenmänner nicht folgen können. Ausdrücklich befragt, ob er bereit sei, zu widerrufen oder dem beleidigten Dr. Lueger ritterliche Genugthuuug zu geben, verweigerte Carl Wrabetz Beides. Wien, am 20. November 1887." Diese Note erschien gleichlautend in allen antisemitischen Blättern und der „Oesterr. Reformer" des damaligen Gemeinderathes Herrn Cornelius Vetter vom 27. November 1687, welche Nummer uns zufällig noch zur Hand ist, feierte Dr. Carl Lueger als einen Helden und ritterlichen Ehrenmann und bemerkte zu dem Verhallen des Herrn Wrabetz: „Welches Urtheil ein solches Vorgehen bei Ehrenmännern findet, haben Herrn Wrabetz die Zeugen schon ins Gesicht gesagt — deshalb brauchen wir es nicht zu wiederholen." „Es geht nun aber bereits die zweite Persönlichkeit in unserem Parlamente herum, welche sich in unglaublicher Weise über die bisher üblichen Anstandsregeln in Ehrensachen hintansetzt." „Während jedoch die Fraction Steinwender einem, in ähnlicher Weise mißliebig gewordenen Mitgliede eine Art eousilium udeuncki ertheilt oder doch Aehnliches zu verstehen gegeben haben soll, hat sich der Deutsch-Oesterreichische Club bekanntlich im Frühjahre sogar mit einer vorzeitigen Kundgebung für Wrabetz blamirt und dürfte auch kaum diesmal eine correcte Haltung einnehmen." „In England oder Frankreich würde die Antwort anders ausfallen. Ein allgemeines Boyeotting würde dem Betreffenden keinen Zweifel übrig lassen, wie das Parlament in Ehrensachen denkt." So schrieb der Leibgardist des Dr. Carl Lueger, Herr Cornelius Vetter im „Oesterr. Reformer" vom 27. November 1887. Bald darauf änderte Dr. Lueger, wie so oft, seine politische Ueberzeugung, so auch seine Anschauung über das Duell. Anfangs April 1892 hat der GR. Herr Dr. Heinrich Friedsung dem Dr. Lueger in öffentlicher Gemeinderathssitzung die angenehme Aussicht eröffnet, er werde ihn „mit der Reitpeitsche" traktiren, denn einen „Feigling", einen „feigen K..." könne er nicht zum Duelle fordern. Dr. Friedjung stand offenbar auf dem Standpunkte, daß man auch in „ritterlicher Weise" einen Beleidiger zur Rechenschaft ziehen könne und solle, aber er befand sich Herrn Dr. Lueger gegenüber in einer Zwangslage, denn er hält diesen nicht für satissactionsfähig. Dr. Lueger acceptirte diese Anschauung. Nicht anders erging es dem Oberinspector Etienne, dem der biedere Dr. Lueger unter dem Schutze der Immunität meuchlings die Ehre abgeschnitten. Nicht anders erging es auch dem Dr. Grübl. Ende Mai 1892 war Dr. Lueger wiederum in der Lage, auf ein Duell dankend zu verzichten. Er hatte wie gewöhnlich den Mund mehr aufgemacht, als es für Jemanden räthlich wäre, der unter Umständen, für das was er sagt, auch einzutreten gewillt ist. Er hatte den Verfasser eines Artikels im „Pester Lloyd" beschimpft und der Nedacteur betraute zwei Wiener Freunde, von den Volkstribunen zu Margarethen Satisfaction zu verlangen. Allein Dr. Lueger war der Meinung, daß er als Parteiführer sein theures Leben zu schonen verpflichtet ist. Dr. Lueger ist sozusagen Bimetallist in Duellangelegenheiten. Er ist für das Duell solange er es mit principiellen Duellgegnern zu thun hat; er ist aber sofort gegen das Duell, sobald er einem Manne gegenübersteht, der für das Duell ist. Dr. Lueger wollte und will sich nicht schlagen mit Männern wie Dr. Grübl, Etienne, Friedjung u. s. w., die alle auf dem Standpunkte stehen, eventuell auch mit den Waffen in der Hand ihm entgegenzutreten; er will sich auf dieser Welt nur mit einem Manne duelliren, mit dem Abg. Wrabetz. Herr Lueger hatte vor sich einen principiellen Gegner des Duells und darum spielte er den tapferen Helden, heute recitirt er den Vers aus dem „Armen Jonathan": „Sie, mit mir fangen Sie nichts an, denn ich bin ein Feigling". Von drr Woche. Noske—Ofner. Nachdem der Kamps zwischen Noske und Ofner entschieden ist, mag auch ihr Berliner Beobachter sich hören lassen. Vorher mußte er natürlich schweigen, denn dem Außenstehenden ziemte kein Rath. Aber eine Kritik soll man sich von Jedermann gefallen lassen. Bei der Frage, wen die Juden wählen sollten, kam es auf die Religion des zu Wählenden nicht an, trotzdem hatten die Juden besondere Veranlassung, Ofner vorzuziehen. Ofner war Anhänger des allgemeinenStimmrechtes. Jeder Jude müßte Anhänger dieses Wahlrechtes und Gegner der P r i v i l e g i e n w i r t h s ch a f t sein, aus dem Rechtsgesühl heraus, das alle Mitglieder einer Minorität haben oder haben sollten. Wenn die Deutschen die Zahl der bisher von ihnen gestellten Abgeordneten unter dem allgemeinen Stimmrecht nicht behalten würden, um so schlimmer für sie — es wäre ein Beweis, daß sie durch ihre pecuniäre Stellung eine politische Macht ausgeübt haben, die ihrer Zahl nicht zukommt. Schließlich dürfen jüdische Wähler es doch wohl auch als einen Fortschritt betrachten, wenn durch die Erweiterung des Wahlrechtes die antisemitischen Herrscher Wiens durch die Arbeiterbataillone in die Flucht geschlagen werden. Müßte nicht ein gesunder Jnstinct die Juden zu Anhängern des allgemeinen Stimmrechtes, also auch der Cand id ntur Ofner's gemacht haben? Der Berliner Beobachter. Vorstehende Bemerkungen sind der Redaction der „Oesterr. Wochenschrift" von einem hervorragenden und hochverdienten Glaubensgenossen in Berlin zugekommen, der weit über die Grenzen Deutschlands hinaus Ansehen genießt.

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