Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 11 (1894)
- Issue
- 16 (20.4.1894)
- Date
- 1894-04-20
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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Nr. 16 Vrstrrreichfptzr Wochenschrift Sette 309 Königreiche Sachsen alle jene Verhältnisse fehlen, welchen die Antisemiten sonst die öconomische und sittliche Nothlage zuschreiben. Das Königreich Sachsen gehört zu jenen Landestheilen Deutschlands, welche die wenigsten jüdischen Bürger zählt, — auf 1000 Einwohner kaum ein einziger Jude. Beamtenschaft, vom Amtshauptmann bis hinunter zum Weichensteller, Briefträger, Trichinenbeschauer, Jrrenwärter, kein einziger Jude. Man erfährt das von dem Regierungsblatte, der „Leipziger Zeitung", welche mit Genugthuung constatirt, daß Sachsen sich bis jetzt gegen die verderblichen Einflüsse des Judenthums vortrefflich zu schützen gewußt hat, daß kein Jude im sächsischen Staatsdienste und kein maßgebendes Geldinstitut in jüdischen Händen ist. Praktischer Antisemitismus. Alle Parteien, mit Ausnahme der radicalen, berathen jetzt antisemitische „Programme". Die sächsischen Conservativen haben es vorige Woche gethan, die ostpreußischen Conservativen sind ihnen gefolgt, die deutschconservative Partei im Reich will es heute thun, die „antisemitische Volkspartei" hat Anfangs dieser Woche getagt und selbst die nationatliberale Partei Sachsens hat am Sonntag einen Beschluß gefaßt, der unter feierlichem Protest gegen die antisemitische Bewegung nichts Anderes war, als eine, wenn auch noch so verschämte, antisemitische Resolution. Sonderbar! Kein Staat in Deutschland hat sich bisher so trefflich gegen die verderblichen Einflüsse des Judenthums zu schützen gewußt, wie das Königreich Sachsen und keine Stadt in Sachsen wiederum so wirksam, wie unsere gute nationalliberale Stadt Leipzig. Nicht Ein Israelit ist unseres Wissens im sächsischen Staats dien ste und keines der maßgebenden Geldinstitute von Leipzig ist in jüdischen Händen. Von der Uebermacht des jüdischenCapitals, die in der Reichshauptstadt jedes laute Wort gegen „unsere israelüischen Mitbürger" verbietet oder mindestens als besonders preiswerthe Heldenthal erscheinen läßt, ist in der Stadt Leipzig nirgends etwas zu spüren und die gesellschaftliche Rolle kes Judenthums ist hier gleich Null. Und das Alles, ohne daß hier zu Lande früher eine antisemitische Bewegung nach der jetzigen lärmenden Art zu bemerken gewesen wäre. Wie kommt Das? Man denke doch hierüber gefälligst ein wenig nach, um zu begreifen, daß es wirklich keines schriftlich formulirten „Programms" bedarf, um sich des unberechtigten Einflusses eines kleinen Bruchtheiles der Bevölkerung auf das Ganze mit Erfolg zu erwehren, wenn man nur ernstlich will. Es gibt eben Gebiete, auf denen man mit ungeschriebenen Gesetzen weiter kommt, als mit noch so schön formulirten „Programmen". (Nr. 142 der „Leipz. Ztg." vom 22. Juni 1892. Und dennoch hochgradige socialistische Verseuchung. Und dennoch, wie aus einer Brochüre über „Die Lage der ländlichen Arbeiter in Vorpommern und Rügen" von Pastor H. Wittenberg erhellt, unter der ländlichen Bevölkerung sittliche Zustände, deren Lectüre wie eine Serie Zola'scher Romancapitel berührt. In dieser Schrift:- „Die Lage der ländlichen Arbeiter in Neuvorpommern und auf Rügen", sagt Pastor Wittenberg selber auf S. 9: Der liebenswürdige Jude, der es (d. h. das Ersparte der Arbeiter. D. Red.) in Verwahrung nimmt, ist hier Gott sei Dank noch ein Wesen aus dem Fabelland. Wie sieht es denn nun mit der Sittlichleit dieses Landstriches aus, n dem der Jude „ein Wesen aus dem Fabelland ist"? Es he ßt dort: Der 5 ofgänger männlichen wie weiblichen Geschlechts ist sich sehr wohl be >ußt, daß er dem Arbeiter unentbehrlich ist, und nützt diese Erkenntniß .us, um seinen Brotherrn zu drücken sowohl in Bezug auf Forderung^ l an Lohn, wie an Kost, wie an persönlicher Freiheit. Wer ihnen die letztere beschränken will, der würde von ihnen boykottirt werden; v n also einen Hofgänger oder eine Hofgängerin zu bekommen, muß der Arbeiter zu Manchem ein Auge zudrücken, was er unter anderen Umständen nicht leiden würde, z. B. mit seiner Frau von seiner Stube aus es oft genug ruhig mit anhören, wie die Hofgängerin in der nebenan liegenden Kammer allnächtlich einem Knechte Zusammenkünfte gewährt, muß es auch dann mit anhören, wenn er etwa durch die Enge der Wohnung gezwungen ist, seine eigene Tochter in der Kammer der Hofgängerin schlafen zu lassen und sie als Zeugin der Unzucht jener weiß. (S. 77 f.) Gerichts- und Schwurgerichts-Verhandlungen haben manche geradezu schauerlichen Dinge zu Tage gefördert, die sich aus zu engem Beieinanderwohnen ergeben hatten. So wurde z. B. ein Fall festgestellt, in welchem die Arbeiterfrau von ihrem Gatten gezwungen war, den ehebrecherischen Handlungen, die dieser mit seiner Hofgängerin vornahm, beizuwohnen. Daß der Mann mit dieser höchsten Höhe der Bestialität nicht von vorne herein angefangen hat, bedarf wohl nicht der Erwähnung; zuerst war die aus der Enge der Wohnung sich ergebende Gelegenheit die Kupplerin. (S. 78 f.) Um den ganzen Jammer der Unsittlichkeit in Neuvorpommern und Rügen zu erklären, dazu reichen die Uebelstände des Hofgängerwesens allerdings nicht aus. Es hat trotz alledem sogar etwas Richtiges, wenn die ländlichen Arbeitgeber hier behaupten, die Hofgänger seien bei einem ordentlichen Katenmann bes-er verwahrt, als das Gesinde bei ihnen auf dem Hofe, denn unter letzterem herrscht eine noch größere Unsittlichkeit. Den nächtlichen Ve...hr auf den Schlafstuben der Haus- und Wirthschaftsmädchen nehmen die Knechte fast wie ein stillschweigendes Recht in Anspruch. Gewiß denken manche ländliche Arbeitgeber selber in diesem Punkte sehr frei., aber es gibt doch unter ihnen auch sehr viele, welchen dieses Treiben ein Gräuel ist. Dennoch wagen sie nicht in das Wespennest zu greifen, weil sie fürchten, sonst nicht genügend Leute zu bekommen. Und sie haben mit dieser Befürchtung nicht ganz unrecht. Mir wurde vor Jahren ein Borkommniß mitgetheilt, von welchem der Erzähler behauptete, es sei wirklich wahr. Ich lasse das dahingestellt; aber wenn auch vielleicht erfunden, so ist es doch so charakteristisch für unsere Verhältnisse, daß ich es hier wie'oergebe: Ein Landwirth ließ die Haus- und Wirthschaftsmädchen in dem Gutshause eine Treppe hoch schlafen. Da das Haus des Abends regelrecht verschlossen wurde, so hatten die Knechte keine Möglichkeit, Nachts zu ihren „Bräuten" zu kommen. In Folge dessen wollte bald Niemand mehr auf dem Hofe dienen. Dem Schaden ist abzuhelfen, dachte der Wirth, und ließ oben eine Thur durchbrechen und außen eine Treppe an das Haus bauen. Und siehe da: dem Schaden war wirklich abgeholfen. (S. 85 f.) Man sagt hier wohl: Die Sittlichkeit unter den unverheirateten Leuten steht auf einem sehr niedrigen Standpunkt, aber das eheliche Verhältniß ist im Allgemeinen ein normales und es ist zugegeben, daß friedlose Ehen und Ehescheidungen im Arbeiterstand hier eine große Seltenheit sind. Allein, daraus den Schluß ziehen zu wollen, daß der Ehebruch hier seltener vorkäme als anderswo, wäre nicht richtig. Es müßte auch sonderbar zugehen, wenn die vor der Ehe so mannigfach bewährte Unkeuschheit und Liederlichkeit nach der Verheiratung stets in das Gegentheil umschlüge. Man nimmt dem Ehebruch gegenüber hier eine nachsichtigere Stellung ein als anderswo. Eheliche Untreue, wenn sie bekannt wird, ist meistens nur Veranlassung zu einer zeitweiligen Berstimmung zwischen den Ehegatten; so tragisch, daß man die Ehe deshalb lösen sollte, denkt man hier selten darüber. Gilt doch auch ein Mädchen mit unehelichen Kindern in den Arbeiterkreisen noch keineswegs als entehrt. (S. 85 f.) Nirgends hat die Consequenz der antisemitischen Staatspolitik sich so rasch vollzogen als im Königreich Sachsen, welches einer vollständigen Demoralisation verfällt. „Mit mir fangen Sie nichts an, denn ich bin ein Feigling." In der Sitzung des Abgeordnetenhauses vom 18. April 1894 besprach Dr. Lueger das Grub l-Banket, bei welchem Feldzeugmeister Freiherrv.Schönfeld anwesend war, und es ereignete sich folgender Zwischenfall: Dr. Lueger: Das Grübl-Bankett sei eine politische Demonstration gewesen, an welcher nur das G r oß c ap i t a l und dessen Knechte theilgenommen haben. (Lebhafter Widerspruch links. Beifall der Antisemiten.) Abg. Dr. Menger ruft: Was soll das heißen? Wer so spricht, ist ein gemeiner feiger Geselle. (Stürmischer Widerspruch der Antisemiten. Großer Lärm im Hause.) Vicepräsident Abrahamowicz, welcher den Vorsitz führt, läutet und ersucht, Ruhe zu halten. Abg. Dr. Lueger. Ich constatire, daß mich der Abg. Menger „feiger Geselle" genannt hat. (Rufe links: Ja! und Beifall.) Ich werde Herrn Menger nicht fordern, denn Jeder, der fordert, ist ein gemeiner, nichtsnutziger Verbrecher. Vice-Präsident Ritter v. Abrahamowicz, der sich in dem anhaltenden Tumult nur schwer verständlich machen kann, ruft Abg. Dr. Lueger zur Ordnung. Abg. Dr. Lueger: Mich rufen Sie zur Ordnung? Nun, ich bitte Sie, Herr Vice-Präsident, im amtlichen Protocolle constatiren zu lassen, daß mich Abg. Menger einen feigen Gesellen genannt hat, und ich bitte, weiter zu constatiren, daß ich gesagt habe, ich werde ihn nicht fordern, weil Jeder, der fordert, ein Verbrecher ist. (Anhaltender Lärm.) Vice-Präsident fordert den Redner auf, endlich zur Sache zu sprechen. In der That sind nachher auf Verlangen des Abg. Dr. Menger zwei Mitglieder des Abgeordnetenhauses zusammengetreten und haben den Zuruf des Dr. Menger constatirt